|
Big Brother überall
Müsterchen der
Totalüberwachung der Bürger
Ein Thema auf
dieser Website, weil aufgeflogen ist, dass der VgT illegal staatlich
überwacht wurde und sich dabei gezeigt hat, dass die gerichtliche
Kontrolle solcher Machenschaften nicht funktioniert.
(Zum Staatsterror gegen den VgT siehe auch
die ständige politische
Justizwillkür.)
"Mit der Begründung,
Schwerstkriminalität müsse wirksam bekämpft werden können, werden fortlaufend
neue Zwangsmittel eingeführt und die Freiheitsrechte abgebaut. In der Praxis
aber wendet sich alle staatliche Gewalt und heimliches Auskundschaften nicht
gegen Schwerstkriminelle, sondern sehr oft gegen normale Menschen, die von
einer paranoiden Gruppe von Strafverfolgern (oder aus politîschen Gründen,
Anm EK) mit diesen ungeheuren Zwangsmittel nach Lust und Laune bespitzelt,
verfolgt und gehetzt werden. Das Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz
garantiert auch den Strafverfolgern freie Wildbahn. Niemand ist in der Lage,
ihrem Treiben vernünftige Grenzen zu setzen." Aus dem Buch
Justiz im Irrtum
von Peter Zihlmann.
Wenn die Gesetze nicht ausreichen, um eine Organisation
wie den VgT mit Justizwillkür fertig zu machen, will die Schweizer Gestapo
Vollmachten, wie sie die Nazi-Gestapo hatte:
- Jeder
Bürger ein Staatsfeind - Die Schweiz auf dem Weg zum totalen
Polizeistaat (aus der Weltwoche)
- Staatsschutz: Präventiver Einbruch (aus der WOZ)
Das deutsche Bundes-Verfassungs-Gericht sagte schon 1983 zur
Bespitzelung unverdächtiger
Bürger:"Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert
und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder
weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche
Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, dass etwa
die Teilnahme an einer Versammlung oder
einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch
Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine usübung seiner entsprechenden Grundrechte verzichten.
Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des
Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil
Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf
Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten
freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist."
Und: Aus dem Sondervotum der Richterinnen R. Jaeger und C. Hohmann-Dennherdt
des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichtes zum "Großen
Lauschangriff" 2004":
"Inzwischen scheint man sich an den Gedanken gewöhnt zu haben, dass mit
den mittlerweile entwickelten technischen Möglichkeiten auch deren g
renzenloser Einsatz hinzunehmen ist. Wenn aber selbst die persönliche
Intimsphäre kein Tabu mehr ist, vor dem das
Sicherheitsbedürfnis Halt zu machen hat, stellt sich auch
verfassungsrechtlich die Frage, ob das Menschenbild, das eine solche
Vorgehensweise erzeugt, noch einer freiheitlich- rechtsstaatlichen
Demokratie entspricht."
Big-Brother-News
20. Februar 2012 (Saldo)
StaatlicherÜberwachungshunger wächst weiter Laut
Gesetz sollten Telefon- und Internetüberwachungen nur bei
schweren Straftaten eingesetzt werden. Das steht im Gegensatz
zur hohen Zahl an Überwachungen, die Telekomfirmen auf Geheiss
der Justiz durchführen. Auch 2012 ist der Überwachungshunger
weiter gewachsen: In 3233 Fällen haben Behörden
Telefongespräche in Echtzeit abgehört und die E-Mails gelesen.
Das sind fast 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch bei den
rückwirkenden Überwachungsmassnahmen ist ein Anstieg um 21
Prozent auf 6960 Fälle zu verzeichnen. Dabei müssen die
Telekomunternehmen den Behörden bis zu sechs Monate zurück
melden, wer mit wem wie lange telefoniert hat. Ohne
richterlichen Beschluss verlangten die Behörden 202 579 Mal
Auskünfte über Telefonanschlüsse. Über die Hälfte der Kosten
von über 21 Millionen Franken müssen die Telekomkunden zahlen.
3. November
2012 (NZZ) Gemäss einem Gesetzesentwurf vom 8. Oktober 2012
darf der Schweizer Inland-Geheimdienst
(offizielle Nachrichtendienst genannt) in Zukunft in gewissen
Fällen Telefone abhören, Postöffnen, Wanzen und Peilsender
installieren, Computer durchsuchen, Mobiltelefone orten sowie
Privaträume durchsuchen –alles im Rahmen der präventiven
Überwachung, also ausserhalb eines Strafverfahrens. Damit
erhält der Geheimdienst mehr Kompetenzen als Polizei und
Staatsanwaltschaft in Strafverfahren. Fürgewisse Methoden
braucht der Geheimdienst gar keine Genehmigung. So darf er
jederzeit «von jeder Person Meldungen entgegennehmen».
Betreiber von Videoüberwachungssystemen sind ver-pflichtet,
ihm ihre Aufzeichnungen auszuhändigen. Zudem darf der
Geheimdienst «luft-und weltraumgestützte Mittel» einsetzen,
umVorgänge am Boden zu beobachten. Das Gesetz regelt
auch den Einsatz der Abhöranlage Onyx, die der Geheimdienst
bereits heute betreibt.
September 2012
Immer mehr
abgehörte Gespräche: Der Überwachungshunger der Schweizer
Behörden wächst.
Juli 2012 Die Schweizer Behörden gaben
letztes Jahr 20 Millionen Franken für die Email-, SMS- und
Telefonüberwachung der Bürger aus. Nicht eingerechnet sind die
Kosten für die dafür benötigte Infrastruktur der Provider,
welche per Gesetz gezwungen sind, diese Infrastrukur auf
eigene Kosten vorzuhalten. Für kleine und mittlere Provider
ist das eine grosse finanzielle Belastung. So greift der
Überwachungsstaat in die Wirtschaft ein. Die Elimination von
kleinen Providern kommt dem Überwachungsstaat entgegen, den
ein Monopol einiger weniger, dem Überwachungsstaat treu
ergebener Gross-Provider wie Swisscom vereinfacht die
Bespitzelung der Bürger.
März 2012 Staatliche Ortung und
Bewegungs-Überwachung von Fahrzeugen
Immer mehr neue Fahrzeuge haben ab Werk eingebaute
Fahrzeugortungsassistenten (GPS) zur stillen Ortung des
Fahrzeuges. Audi zum Beispiel preist diese technische
Errungenschaft wie folgt: "Die Entwendung Ihres Fahrzeugs
bedeutet neben dem persönlichen Verlust stets einen großen
organisatorischen Aufwand – gerade im Ausland oft eine äußerst
schwierige Angelegenheit. Gut, dass mit dem Audi
Ortungsassistenten – neben den exakten Koordinaten, an denen
sich Ihr Fahrzeug befindet - noch viele nützliche Services
verbunden sind." Nicht erwähnte Nebenwirkung: Ermöglicht die
staatliche Fahrtenüberwachung. Im Leitfaden für
Überwachungsmassnahmen der Generalstaatsanwaltschaft München
("VS - nur für dienstlichen Gebrauch") wird diese
Überwachungsmöglichkeit ausdrücklich aufgeführt und
beschrieben. Andere Staatsanwaltschaften werden dies wohl auch
machen, eventuell nur etwas diskreter. Der Autofahrer merkt
davon nichts.
Quelle: KOPP-exklusiv 49/11
Dezember 2011 Immer
mehr staatliche Überwachung in Europa Ab 1. Januar
2011 wird jedes Fahrzeug beim Grenzübertritt in die Niederlande
automatisch fotografiert. Das Überwachungssystem gibt es auch
schon auf niederländischen Autobahnen und Fernstrassen.
Ebenfalls schon in Betrieb ist das Überwachungssystem ANPR zur
vollautomatischen Nummernschilderkennung. In der britischen
Stadt Oxford sollen sollen alle Gespräche in den mehr als 600
Taxis mitgeschnitten, aufgezeichnet und aus der Ferne abgehört
werden können. Bis zum Jahr 2015 müssen Taxifahrer für 537 Euro
eine Überwachungskamera und ein Mikrofon einbauen lassen, die
Gespräche und Bilder an Sicherheitsbehörden übertragen. (Quelle:
Kopp-exklusiv 47-11; aus den Mainstream-Medien erfährt man ja
sowas kaum). Diese praktischen praktischen Überwachungssystem
werden sich wohl rasch in ganz Europa ausbreiten. Darüber gibt
es keine Volksabstimmungen.
Dezember
2011 Meinungsterror Die Mehrheit der
Menschen im deutschsprachigen Raum steht nach allen Umfragen
hinter dem Islamisierungs-Kritiker
Thilo
Sarrazin. Wer Sarrazin zu einem Vortrag einlädt, wird
sofort massiv unter Druck gesetzt. (Quelle:
Kopp-exklusiv 47-11, herausgegeben
vom kopp-verlag.de). Auch gegen den VgT besteht ein ähnlicher
Totschweige-Strategie des Establishment. Wem seine unbequmenen
Argumente nicht widerlegt werden können, der wird mundtot
gemacht. Das ist in der Schweiz und Europa nicht anders als in
Russland und China.
Oktober 2011 Die
Schweiz auf dem Weg zur totalen Bürger-Überwachung
Der Bundesrat will die bestehende systematische
Email-Überwachung sämtlicher Bürger durch verdachtsunabhängige
Speicherung des gesamten Email-Verkehrs
(Vorratsdatenspeicherung) während eines halben Jahres auf ein
ganzes Jahr ausdehnen und neu eine Totalüberwachung des gesamten
Internetverkehrs einführen. Die Schweizer Provider sollen - wie
schon bei der Email-Überwachung - die nötigen teuren technischen
Vorrichtung zur Speicherung des gesamten Surfens im Internet -
inkl Skype-Telefonie - auf eigene Kosten einzurichten und als
Handlanger der staatlichen Schnüffelpolizei zu dienen. Da die
Provider die Kosten natürlich auf die Kunden überwälzen, müssen
die Einwohner der Schweiz ihre eigene Bespitzelung selber
finanziern. Laut "saldo" vom 26. Oktober 2011 gibt es eine
solche totale Internet-Überwachung sonst nirgends in Europa.
Währen in Deutschland noch über die Vorratsdatenspeicherung des
Telefon- und Email-Verkehrs gestritten wird, ist diese in der
Schweiz schon lange selbstverständlich, und der weitere Schritt,
die Totalüberwachung des Internets in Vorbereitung.
Januar 2011
In Deutschland wird seit Jahren über die Einführung der
systematischen staatlichen Aushorchung sämtlicher Bürger durch
Vorratsdatenspeicherunge des gesamten Telefon- und
Email-Verkehrs gestritten. Der Verfassungsgerichtshof hat ein
erstes Vorhaben der Regierung als verfassungswidrig erklärt. In
der "Musterdemokratie" Schweiz wurde diese Bürgebespitzelung
schon lange sang- und klanglos eingeführt und schon kräftig
missbraucht, auch gegen mich, und die Gerichte bis zum
Bundesgericht traten mit haltlosen Ausflüchten nicht auf eine
Beschwerde dagegen ein. Von wegen strenger Überwachung dieser
Schnüffelmethoden.....
Allerdings hat das illegale Ausschnüffeln meiner Telefonate
nichts genützt. Ich bin ja schon lange kein naiver Bürger mehr,
der glaubt, wir hätten einen Rechtsstaat und der Staat halte
sich an die Gesetze.
Erwin Kessler, Präsident VgT
*
Weil
Wikileaks mit der
Veröffentlichung von peinlichen und darum "geheimen"
Informationen nicht gegen geltende Gesetze verstossen hat,
greift die USA-Regierung - wie in rechtstaatlichen Demokratien
und Diktaturen so üblich - zu anderen Mitteln, um Wikileaks
fertig zu machen: Einerseits ist ein Heer von staatlich
beauftragten Anwälten daran, irgend etwas "Rechtswidriges" gegen
Wikileaks-Chef Julian Assange zu konstruieren, zB der von weitem
als fadenscheinig erkennbare Vergewaltigungsvorwurf, und weitere
Anklagekonstruktionen wird man vermutlich schon bald erfahren.
Andererseits wurde der Auslandgeheimdienst eingeschaltet, der
bekanntlich auch mit illegalen Mitteln bis hin zu Mord- und
Terroranschlägen arbeiten darf. Nach einem Bericht der
Washington Post wurde die für die Auslandsspionage zuständige
Central Intelligence Agency (CIA) beauftragt, gegen Wikileaks
vorzugehen; die CIA hat bereits eine Wikileaks-Task Force
eingerichtet. Wikileaks-Chef Julian Assange hat allen Grund, um
sein Leben zu fürchten.
In der Schweiz ist alles etwas klein(kariert)er als in Amerika.
Während die Enthüllungen von Wikileaks die amerikanische
Regierung in moralische Bedrängnis brachte und diese mit dem CIA
zurückschlägt, haben die Enthüllungen des VgT über Tierversuche
und die Machenschaften der Pharma-Mafia den landesweiten
Meistverdiener in moralische Bedrängnis gebracht und nur
indirekt auch die Regierung, welche das Massenverbrechen an den
Versuchstieren duldet. So muss VgT-Chef Erwin Kessler nicht
unmittelbar um sein Leben fürchten, er wird nur mit
Justizwillkür terrorisiert, denn, wie gesagt, in der Schweiz ist
alles etwas klein(kariert)er.
*
Geheimdienste in Europa:
jenseits der demokratischen Rechtsordnung, vom CIA gesteuert
(10. Nov 2010)
Auf dem Weg zur Totalüberwachung
(24. Oktober
2010)
Die New York Times berichtete, das Weiße Haus beabsichtige, im
nächsten Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, der alle
Online-Dienste dazu verpflichten soll, ihre
Kommunikationsübermittlung technisch so auszustatten, dass sie
komplett überwacht werden kann. Davon betroffen wären auch
Provider wie BlackBerry mit seinem verschlüsselten
E-Mail-Verkehr, soziale Netzwerke wie Facebook und Dienste mit
direkter Nachrichtenübermittlung wie Skype.
Jeder Provider, der verschlüsselte Nachrichten übermittelt, muss
Möglichkeiten zu deren Dechiffrierung anbieten.
Alle ausländischen Provider, die auch in den USA Geschäfte
machen, müssen ein Büro in den USA unterhalten, das die
Möglichkeit zur Überwachung (durch US-Dienste) bietet.
Softwareentwickler für direkte Kommunikation müssen ihre
Produkte so um-gestalten, dass auch sie eine Überwachung (durch
US-Dienste) erlauben.
Die NEW YORK TIMES berichtete, nach Meinung einiger Experten,
die eine Technologie zum Schutz der Privatsphäre fordern,
erhöhten die neuen Vorschriften auch die Zugriffsmöglichkeiten
für Hacker.
Quelle:
www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=9568&Itemid=1
Gesetzloser Lauschangriff von
Bundesrätin Evelin Widmer-Schlumpf: Das Justizdepartement
von Evelin Widmer-Schlumpf lässt eine neue Anlage zur
Live-Überwachung der gesamten elektronischen Kommunikation in
der Schweiz installieren. Das Gesetz dazu ist erst in der
Vernehmlassung. 30 Millionen Franken Steuergelder kostet diese
neue Abhöranlage des Bundes zur Überwachung der Bürger. Bis im
nächsen Sommer soll sie von SMS und MMS über EMails bis zu
Telefongesprächen via Internet alles mitschneiden können.
(Weltwoche, Juli 2010)
Die
Stadtpolizei
Zürich hat sieben vom Inlandgeheimdienst bezahlte
Vollzeit-Beamte als Fichen-Handlanger. Das ist kein Witz, siehe
Bericht im Tagi.
So unterhält der Bund ein Netzwerk zum Beschnüffeln und
Fichieren der Bürger, welche dieses Ausspionieren mit ihren
Steuern auch gleich selber bezahlen müssen. Siehe
Botox-Demo in
Zürich
Vorratsdatenspeicherung light: digitale Kopiergeräte
Ein Bericht des Senders CBS News sorgt derzeit in den USA für
Aufregung: Viele (professionelle, digitale) Kopiergeräte
speichern Kopien der Vorlagen auf einer internen Festplatte ab,
von wo sie sich später wieder auslesen lassen. Die Kopierer
speichern das eingescannte Image, um sich bei mehreren Kopien
das mehrfache Scannen der Vorlage zu sparen. Wer ins Visier der
Schnüffelpolizei gerät, muss nicht nur mit PC-Beschlagnahmung,
sondern auch mit der Beschlagnahmung seines Kopierers rechnen.
Reporter von CBS haben testweise mehrere gebrauchte Kopierer
gekauft und fanden auf (ausgebauten) Festplatten medizinische
Berichte, Polizeiberichte, Baupläne, Zahlungsanweisungen und
Kopien von Schecks. Teilweise waren Forensik-Programme oder
Datei-Restaurierer notwendig, um die Daten wieder herzustellen.
Prinzipiell muss man zum Zugriff auf die Daten auch gar nicht
die Festplatte ausbauen. Viele Geräte haben einen
Netzwerkanschluss, über den man per Telnet, Web oder FTP Dateien
einsehen oder herunterladen kann.
Grundsätzlich unterstützen die Hersteller aus Sicherheitsgründen
das sofortige (Immediate Image Overwrite, IIO) oder spätere
Löschen (On Demand Image Overwrite, ODIO) der Kopien in den
meisten Geräten. Allerdings sind die unter Umständen nur als
kostenpflichtige Option nachzuerwerben. Wie zuverlässig dies
ist, variiert zudem. Xerox schreibt in seiner Dokumentation
beispielsweise, dass das Löschen nicht immer hundertprozentig
funktioniert, insbesondere bei unerwarteten Abbrüchen des
Kopiervorganges.
Samsung folgt in der Implementierung der Sicherheitsfunktion in
seiner MultiXpress-Reihe sogar Common-Criteria-Vorgaben und
überrschreibt die Daten auf der Platte gemäß DoD-Standard
5200.28- M drei Mal. Damit finden auch Forensik-Tools keine
verwertbaren Daten mehr. Geschäftskunden sollte etwa bei
geleasten oder gemieteten Geräten darauf bestehen, dass die
Daten vor der Weitergabe zuverlässig gelöscht werden.
Das Problem betrifft aber nicht nur den Einsatz im Unternehmen,
auch private Anwender im Copyshop sollten sich bewußt sein, dass
ihre Unterlagen als Kopie unter Umständen auf der Festplatte
landen. Ob das jeweilige Gerät für die sofortige Löschung
konfiguriert ist, sollte der Betreiber des Copyshops verraten
können. Genau genommen müsste er die Funktion bereits aktiviert
haben, weil das Speichern von Unterlagen mit personenbezogenen
Daten ohne Zustimmung bereits eine Datenschutzverletzung
darstellt. [Quelle. heise.de 2010-04-21]
Big Brother is watching you. Aber lange zu schnüffeln braucht er
nicht. Es genügt, wenn er das Facebook
studiert, wo informatorischer Exhibitionismus grosse Mode ist.
Dabei wird nicht bedacht, dass es keine persönliche
Informationen gibt, die sich nicht missbrauchen liessen. Zum
Beispiel das Sternzeichen. Harmlos? Denkste. Was ist, wenn
irgendwann eine radikale Sekte die Macht ergreift und alle
Angehörigen des Sternzeichens Schütze internieren lassen will?
Die findet man ganz einfach im Facebook.
Die Anti-Terror-Datenbank des FBI
soll über 1,5 Milliarden Einträge umfassen
(heise-online 2009-09-25): Gibt es soviele Terroristen auf der
Welt? Da sieht man wieder einmal, wie unter dem Vorwand der
Terrorbekämpfung eine Totalüberwachung betrieben wird.
Polizei
surft mit
Verantwortlich für diese Ausweitung des Überwachungsstaates
per 1. August 2009 ist Bundesrätin Evelyne Widmer Schlumpf, die
durch einen Verrat an ihrer Partei in den Bundesrat kam.
Wie die Wochenzeitung (WOZ) berichtet,
will der Bund den Internetverkehr verdächtiger Personen
demnächst komplett
überwachen. Dies zeigen als «vertraulich» markierte Dokumente,
die das EJPD am 9. Juni 2009 an die Schweizer Internetprovider
verschickt hat. Die neue Regelung verlangt von den
Dienstleistern, dass sie ab Ende Juni 2010 in der Lage sind,
quasi auf Knopfdruck jeglichen Datenverkehr einer bestimmten
Person aufzuzeichnen.
Die Vernehmlassungsfrist, in der die Provider hätten reagieren
können, betrug nur gerade drei Wochen - im Gegensatz zu den
sonst üblichen drei Monaten. Zu kurz, um sich trotz
anbrechender Ferienzeit noch mit Branchenkollegen,
Datenschützern oder Juristen zu beraten. Fredy Künzler vom
Internetprovider Init Seven AG schreibt, der zuständige
Mitarbeiter beim EJPD und dessen Stellvertreter seien gar
nicht bzw. nur erschwert erreichbar gewesen. Die
Internetprovider sind es auch, die als erste unter der
beschlossenen Massnahme zu leiden haben. Sie müssen zum
geforderten Zweck ihre Anlagen aufwändig umrüsten - und zwar
auf eigene Kosten. Eine Entschädigung gebe es erst, sobald der
Bund eine konkrete Überwachung anordne. Gegenüber der WOZ
spricht Künzler von einem finanziellen Aufwand in der Höhe von
mehreren hunderttausend Franken und einem Arbeitsaufwand von
bis zu drei Mannjahren. Dazu sei das Ganze auch technisch
untauglich, sobald die Internetkriminellen anfangen, ihre
Kommunikation zu verschlüsseln. Der Mitschnitt eines
verschlüsselten Datenstroms sei unbrauchbarer Datenmüll.
Nicht nur das Kosten/Nutzen-Verhältnis gibt Anlass zu
Diskussionen. So ist auch unklar, bei welchen Verdachtsfällen
die Provider fortan gebeten werden, auf den Aufnahmeknopf zu
drücken. So enthalte der
Deliktkatalog des Überwachungsgesetzes (BÜPF)
längst nicht mehr nur die Lieblingsargumente
«Kinderpornografie» und «Terrorismus». Auch etwa bei
Veruntreuung und Betrug darf der Bund mitlauschen - und ebenso
bei Artikel 143: «Unbefugte Datenbeschaffung».
Quelle: PC Tipp, 16.07.2009
Der Schweizer
Inlandgeheimdienst sendet täglich 30 Berichte, auch über unbescholtene
Bürger, ins Ausland.
FBI soll 234 Millionen
Dollar zum Ausbau der Internet-Überwachung erhalten.
Quelle: heise.de 11.5.09
Die Schweiz - ein
Überwachungsstaat
Ein US-Unternehmen hat Daten über die Entwicklungen
verschiedener Länder auf dem Weg zu einem elektronischen
Überwachungsstaat ausgewertet. Die Schweiz befindet sich im
Mittelfeld. Besser als die Schweiz im nationalen Ranking von
Cryptohippie kommen vor allem junge osteuropäische Demokratien
zu liegen. So ist in Bulgarien, Rumänien und Estland der
elektronische Polizeistaat noch weniger weit fortgeschritten als
hierzulande. Quelle: PCTipp.ch, 14.5.09
2009-01-11: Telefonüberwachung nimmt massiv zu
In der Schweiz wurden im vergangenen Jahr massive mehr Telefone
überwacht als in früheren Jahren. Demnach haben Schnüffelattacken bei
Sunrise 2008 gegenüber dem Vorjahr um über 23 Prozent zugenommen. Im
Vergleich mit 2005 haben sie sich beinahe verdoppelt. Das meldet heute die
«SonntagsZeitung». Auftraggeber der Lauschangriffe sind die
Staatsanwaltschaften. Diese bevorzugen die Telefonüberwachung gegenüber
Zeugenaussagen, weil diese zuverlässiger seien. Das sagte Ulrich Arbenz von
der Oberstaatsanwaltschaft Zürich gegenüber der «SonntagsZeitung».
Im September 2008 im Schweizer Parlament:
Überwachungsstaat wird
ausgebaut unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung.
Der Schweizer Inlandnachrichtendienst DAP hat aus
politischen Gründen Basler Grossräte und andere Personen, die sich legal
poltisch betätigen, illegal ausspioniert und fichiert (Quelle:
Tages-Anzeiger vom 25.6.08 und andere Quellen)
Berliner Polizei hörte 2007 fast 1 Million
Telefongespräche ab (Quelle: heise.de, 2008-06-24). Und das nicht etwa
in ganz Deutschland, sondern allein in Berlin.
2008-06-21:
Neues vom grossen
Lauschangriff der Schweizer Regierung auf ihre Bürger
Laut einer Studie des
Max-Planck-Instituts für Strafrechts, welche vom Deutschen
Bundesjustizministeriums lange auch vor dem Bundestag geheim gehalten
wurde, nützt die umstrittene Pflicht zur sechsmonatigen
verdachtsunabhängigen Protokollierung von Telefon- und Internetdaten
der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) der Strafverfolgung
kaum etwas. (2008-03-18 heise.de)
Der Deutsche Richterbund
sieht seine Zunft außerstande, trotz der rigiden Einschränkung der
Möglichkeit für das staatliche Online-Ausschnüffeln von Computern
den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zu sichern. "Die
Ermittlungsrichter sind schon heute teilweise bis an die Schmerzgrenze
belastet", sagte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank gegenüber der Neuen
Osnabrücker Zeitung. "Es wäre illusorisch zu glauben, dass sie künftig
auch noch die riesigen Datenmengen sichten könnten, die bei
Online-Durchsuchungen in Deutschland anfallen würden." (2008-02-28,
heise.de)
Verräterische Wasserzeichen
auf Farblaser-Ausdrucken
EU-Justizkommissar Franco Frattini sieht die mysteriösen
Punktmarkierungen auf Ausdrucken von Farblaserdruckern verschiedener
Hersteller wie Canon oder Xerox skeptisch. Er kenne zwar kein spezielles
Gesetz, gegen das die Wasserzeichen verstoßen würden, erklärte er auf
Anfrage des finnischen EU-Abgeordneten Satu Hassi von den Grünen in
einer schriftlichen Stellungnahme. Sollten sich jedoch individuelle Nutzer
durch das ausgedruckte oder kopierte Material identifizieren lassen,
könnte eine solche Datenverarbeitung "fundamentale Menschenrechte" sowie
bestehende Datenschutzregeln verletzen.
Der Electronic Frontier Foundation war es bereits 2005 nach eigenen
Angaben gelungen, die Punkte auf den Farbausdrucken zu entschlüsseln.
Demnach ergeben sich daraus Datum und Uhrzeit des Ausdrucks sowie die
Seriennummer des Druckers. Den Bürgerrechtlern zufolge werden die
Codes auf Veranlassung des US-amerikanischen Secret Service angebracht, um
den Ursprung von Fälschungen ermitteln zu können. Die EFF würde daher nun
auch gern wissen, inwieweit die EU Druck auf den Verbündeten ausübe, die
geheimen Abmachungen mit den Druckerherstellern zu ändern, oder ob sie in
die Geheimnisse der Entschlüsselung eingeweiht worden sei. Neugierig ist
die Organisation ferner, ob eventuell auch andere Regierungen die
Ausdrucke ihrer Bürger kontrollieren können und um welche Staaten es sich
dabei handle. (Stefan Krempl, heise.de 14.02.2008)
Zur Abwechslung einmal etwas Positives in
dieser Rubrik: Älter werden hat auch vorteile: aufgrund natürlicher
Abreibungen ist es dem Schnüffelstaat schon bei 40- oder 50-jährigen kaum
mehr möglich, Fingerabdrücke zu fichieren (c't 2008/2).
21. Dezember 2007 (inside-it.ch,
heise-online.de)
Von den regimehörigen Medien totgeschwiegen: Die Schweiz gerät wieder
wegen Internet-Zensur in die internationalen Schlagzeilen
Lausanner Untersuchungsrichter verlangt von sämtlichen Schweizer
Internet Service Providern (IPS) die Sperrung des Zugangs zu 11
verschiedenen Webseiten.
Mit Datum vom 18. Dezember 2007 verlangt der Lausanner Untersuchungsrichter
Yves Nicolet die Sperrung des Zugangs zu elf verschiedenen Webseiten. Die
Webseiten werden wohlgemerkt nicht von den angeschriebenen ISPs gehostet -
der Richter verlangt, dass auch die Durchleitung von Daten zu und von den
Internet-Seiten gesperrt wird. Es geht um einen alten Fall, nämlich um
Gerhard Ulrich, der am 6. Juli dieses Jahres rechtskräftig wegen Verleumdung
verurteilt wurde. Auf verschiedenen Internet-Seiten beschuldigt er diverse
Behörden, insbesondere auch die Justiz, der Korruption und anderer
Verbrechen. Nun doppelt die Lausanner Justiz nach und will - gestützt auf
Artikel 28 des Strafgesetzbuches ("Haftbarkeit der Medien") - dass die ISPs
es verunmöglichen, dass die Webseiten mit den strafbaren Inhalten, aus der
Schweiz heraus überhaupt erreicht werden können. Dies, obwohl der Entwurf zu
den neuen Strafbestimmungen bezüglich "Netzwerkkriminalität", den
automatisierten Zugang zu strafbaren Inhalten im Internet für nicht strafbar
erklärt.
Auf der Online-Seite der Swinog (Swiss Network Operators Group) ist seitdem
die Diskussion in Gange, wie sich ISPs gegen das Ansinnen aus Lausanne
wehren können. Wie Pascal Gloor von Finecom sagt, sind einige Provider nun
an die Telekomnutzer-Vereinigung asut gelangt, um ein gemeinsames
Vorgehen zu diskutieren.
Klar scheint, dass viele Provider wie schon in ähnlichen Fällen zuvor, nicht
so leicht nachgeben werden. Schliesslich sind nicht sie es, die die
strafbaren Inhalte publizieren (inside-it.ch).
Dies ist nicht das erste Mal, dass im Alpenstaat eine Website-Sperrung
richterlich angeordnet wird: Bereits Ende 2002 löste die Schweizer
Untersuchungsrichterin Francoise Dessaux große Verunsicherung und Empörung
bei den IP-Providern aus, als sie von Netz-Betreibern des Landes verlangte,
binnen fünf Tagen den
Zugang zu angeblich inkriminierten Websites zu blockieren. Ansonsten
drohe ihnen laut Dessaux nach Schweizer Recht Geldstrafe und
Freiheitsentzug. Weil ihre Verfügung keinen Bestand hatte, griff die
Richterin später zu drastischen Mitteln: In einem Schreiben vom 16. Mai 2003
an mehrere Provider erklärte sie alle ISPs, die freien Zugang zu den
Websites zulassen, kurzerhand zu Mittätern. Sie forderte in dem besagten
Schreiben von den Providern nicht nur, die Websites selbst für die
Kundschaft zu blockieren, sondern auch die Sites des Thailändischen
Webhosters c9c.net, da dieser per Redirect zu Mirror-Sites mit den
betroffenen Inhalten führte. Mit Bluewin, dem zur Swisscom gehörigen
Zugangs-Provider, ließ sich ausgerechnet der größte Schweizer Provider von
dem Schreiben der Richterin beeindrucken. Er kam der neuerlichen
Sperrungsaufforderung vorbehaltlos nach (heise-online.de).
Anmerkung:
heise.de, 17. Oktober 2007
Überwachungskameras verfolgen Personen in Menschenmengen automatisch
Noch vor den Anschlägen im Juli 2005 auf die U-Bahn in London ist das
europäische Projekt Integrated Surveillance of Crowded Areas for Public
Security (Iscaps) gestartet worden. Zehn europäische Unternehmen
kooperieren hier, gefördert durch die Europäische Kommission, um von
vielen Menschen belebte Orte automatisch überwachen und durch Erkennung
von Personen oder Verhalten beispielsweise vor Terroranschlägen schützen
zu können. Im Rahmen des Projekts wurde die technische Möglichkeiten
dafür entwickelt, verdächtige Personen automatisch durch
Überwachungskameras verfolgen zu können. So könne man mit dem
entwickelten Programm das Gesicht einer Person, die sich durch eine
Menschenmenge bewegt, auch dann automatisch von Kamera zu Kamera
verfolgen, wenn diese ihr Aussehen verändert oder sich unter einem Hut
versteckt. Überdies soll das System auch Personen anhand von
verdächtigen Körperbewegungen erkennen. Mit der Technik sei es auch
möglich, den Weg einer Person auf gespeicherten Videos nachzuvollziehen.
Mit 30 Merkmalen wird eine Person, die verfolgt werden soll, von dem
System "charakterisiert" und aufgrund von diesen auf anderen Bildern
angeblich wiedererkannt. In einer Supermarktkette wird das System
bereits getestet.
Sonntags-Zeitung 14. Oktober 2007:
Bundestrojaner
Bald horcht die
Schweizer Gestapo die PCs unverdächtiger Bürger aus - Bundesrat Blocher
machts möglich
Und da der VgT nach Auffassung des Schweizer
Staatschutzes
zu den
Terroristen gehört und damit selbstverständlich die inner Sicherheit
gefährdet, hat der Willkürstaat bald ein neues Mittelchen mehr, um gegen
die ständigen unerwünschten Enthüllungen des VgT vorzugehen...
Durch Google-Suche in die Einzelhaft
(Quelle: heise.de 23.8.07)
Vor drei Wochen wurde der Berliner Stadtsoziologe Andrej H. unter
dem Verdacht der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
gemäß § 129a" festgenommen. Als Grund für die Festnahme nannte die
ermittelnde Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe die Benutzung von
Vokabeln, die auch in Schriften der sogenannten "Militanten Gruppe"
vorkommen. Außerdem verfügte er nach Angaben der Ermittler "über Zugang
zu Bibliotheken, um dort die Recherchen durchzuführen, die notwendig
sind, um Texte für eine militante Gruppe zu verfassen."
Bundeskriminl-Beamte wurden mit einer Google-Suche nach bestimmten
Begriffen auf den Stadtsoziologen aufmerksam wurden. Die Tatsache,
dass der Soziologe zu den Begriffen forschte, die für die Aufwertung
oder Abwertung von Stadtvierteln benutzt werden, genügte offenbar den
BKA-Beamten, um eine Verbindung zur "militanten Gruppe" herzustellen.
"Das reichte für die Ermittlungsbehörden für eine fast einjährige
Observation, für Videoüberwachung der Hauseingänge und Lauschangriff",
erklärte die Anwältin Christina Clemm.
2007-08-06 (newsletter kleinreport.ch)
Bravo! Schlappe für BIG-BROTHER
Prepaid-Handy-Registrierung ist ein Schlag ins Wasser
Die im Jahr 2004 aus Gründen der Verbrechensbekämpfung eingeführte
obligatorische Registrierung von
Prepaid-Mobiltelefonen hat sich als weitgehend wirkungslos entpuppt.
Allein die Zürcher Stadtpolizei habe bis Ende 2006
zumeist im Zusammenhang mit Drogendelikten etwa 17 000
Falschregistrierungen festgestellt, schreibt die «NZZ am
Sonntag». Gesamtschweizerische Zahlen gebe es nicht. Es ist offenbar
sehr einfach, sich mit falschen Firmenadressen oder
als Privatpersonen registrieren zu lassen, die davon gar nichts wissen.
«Wir stossen bei unseren Ermittlungen sehr oft auf
Fälle, bei denen der Benutzer eines Handys und die registrierte Person
nicht übereinstimmen», zitiert die NZZaS Susann Birrer,
Kommunikationschefin der Stadtpolizei Zürich. Auch wenn fehlerhafte
Registrierungen von Prepaid-Handys später
entdeckt werden, dauert dies einige Monate, während denen das Gerät
munter für krumme Touren benützt werden kann. Die
Registrierungspflicht war eingeführt worden, um vor allem den
internationalen Terrorismus zu behindern, da sich gezeigt
hatte, dass Terroristen der Kaida verschiedentlich Schweizer
Prepaid-Handys benutzt hatten. Jetzt will die Stadtpolizei
Zürich mit dem zuständigen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (Uvek) und den
Telekommunikationsanbietern versuchen, eine Verbesserung der Situation
zu erreichen. Konkrete Vorschläge liegen aber noch
nicht vor. Auch Pläne für Gesetzesverschärfungen gibt es laut NZZaS
keine.
2007-06-24 (Sonntagszeitung):
Angst vor US-Spionage - Blackberry-Verbot für französische Beamte.
Die französische Regierung hat die Nutzung von Blackberry-Telefonen
in allen Ministerien verboten, um zu verhindern, dass der
US-Geheimdienst NSA, der weltweit Kommunikationswege überwacht, Zugriff
auf geheime Regierungsdaten bekomme. Alle Blackberry-Daten laufen über
Server in den USA und in Grossbritannien.
2007-06-14:
Die Zahl der in der Schweiz laufenden Kameras
werden auf 450.000 geschätzt. Das seien
massiv mehr als noch vor ein paar Jahren, sagte der eidg Datenschützer.
Auf schwere Delikte hätten Kameras keinen Einfluss, es verlagert
sich höchstens der Tatort. (Quelle: heise online news 14.06.2007)
2007-05-25:
Google ist wegen der Speicherung von
Suchanfragen in das Visier von EU-Datenschützern geraten. Mit der
Bevorratung der Suchanfragen verletzt der Suchmaschinenspezialist
möglicherweise die europäischen Datenschutzgesetze. Eine Beratergruppe
um die EU-Kommission habe entsprechende Bedenken in einem Brief an das
Unternehmen geäußert.
Auch wenn Google derzeit im Rampenlicht steht, dürften solche
Datenschutz-Bedenken mehrere große Unternehmen betreffen. So speichern
auch Google-Konkurrenten wie Yahoo oder Microsoft die Daten ihrer Nutzer
der Portale oder Suchmaschinen. (heise.de, 25.5.07).
2007-05-23:
Google will noch mehr
persönliche Daten der Benutzer sammeln.
Die Betreiber der Suchmaschine haben einen unersättlichen Hunger nach
neuen Daten der Benutzer. Ziel sei es, möglichst viele persönliche Daten
zu sammeln, so dass man den Benutzern eines Tages sagen könne, welchen
Job sie nehmen und was sie morgen machen sollen (Quelle: heise.de
23.5.07). - Die Schnüffelpolizei, welcher Google alle gesammelten
Personendaten zur Verfügung stellen muss, freut's. Der Kluge baut
vor und verendet www.scroogle.org staat Google.
2007-05-21:
Die Hausdurchsuchungen
bei Kritikern des G8-Gipfels wurden unter anderem mit Suchbegriffen bei
der Internetrecherche begründet (Quelle
heise.de, 21.5.07). Wer - aus welchen Gründen auch immer - mit Google
nach Begriffen sucht, welche die Staatsschnüffler für verdächtig halten,
riskiert staatliche Zwangsmassnahmen. Es wird vermutet, dass Google
seine Personendaten den Staatsschnüfflern zur Verfügung stellt. Bekannt
ist, dass Google in China zur Verhaftung von Dissidenten beigetragen hat. Die
Bespitzelung durch Google lässt sich vermeiden, indem staat Google die Suchmaschine
www.scroogle.org verwendet wird.
Diese Suchmaschine imitiert Google und liefert die gleichen Ergebnisse,
aber die Daten werden nicht an die Staatsschnüffler weitergegeben.- Ein
anderes Risiko sind Bundestrojaner, mit welchen die Staatsschnüffler die
PCs von Bürgern aushorche - und dies auch ohne Verdacht oder
Strafverfahren; rein präventatives Aushorchen von Bürgern.
2007-04-13:
Big Brother freut sich über die neuen
elektronischen Pässe:
mit den elekronisch gespeicherten
Passfotos verfügt die Polizei nun
über einen Steckbrief jedes Bürgers.
2007-04-04
Die Schweizer Gestapo erhält
demokratie- und rechtsstaat-feindliche Instrumente, um gegen politisch
Unbequeme wie der VgT vorzugehen.
BLICK vom 4. April 2007
BERN – Der Bundesrat hat sich heute mit den Massnahmen zur
Terrorbekämpfung befasst. Justizminister Christoph Blocher setzt sich
vehement dafür ein und betont deren Notwendigkeit.
Die Vorlage wird kritisiert und ist kontrovers, trotzdem hält der
Bundesrat daran fest: BWIS II, Massnahmen zur Wahrung der inneren
Sicherheit, konkret Regeln zur Terrorbekämpfung. Der Bundesrat
will mit BWIS II die Möglichkeit schaffen, allfällige
terroristische Aktivitäten bereits im Vorfeld zu erkennen und zu
verhindern.
Den Nachrichtendiensten soll die präventive Überwachung von
Telefongesprächen, Mail- und Postverkehr sowie eine Verwanzung von
privaten Räumen erlaubt werden. Damit könnten diese Massnahmen
auch gegen Personen ergriffen werden, gegen die kein konkreter
Verdacht auf strafbares Verhalten besteht.
Bundesrat Christoph Blocher kämpft vehement dafür: Es brauche
diese Vorlage, «weil die weltweite Bedrohung nicht abgenommen
hat». Die Schweiz sei ein Sonderfall und extrem rechtsstaatlich,
meinte Blocher. Ausländische Nachrichtendienste hätten ganz andere
Möglichkeiten.
Kritiker äussern Zweifel an der Notwendigkeit der Vorlage. Zudem
wird bemängelt, dass eine gesetzliche Definition von Terrorismus
und gewalttätigem Extremismus fehle. Weitere Konfliktpunkte sind
das Anordnungs- und Genehmigungsverfahren für die besondere
Informationsbeschaffung und der Rechtsschutz.
Diesen Vorbehalten will der Bundesrat laut Blocher Rechnung
tragen, indem die Notwendigkeit der Vorlage noch einmal
ausführlich begründet werden soll. Zudem muss geprüft werden, ob
die Begriffe «terroristische Aktivitäten» und «gewalttätiger
Extremismus» ins Gesetz aufgenommen werden sollen.Aus dem Blick vom 4.4.07:
(heise.de, 5.4.07): Scharfe Kritik an den Plänen des Bundesrats hat auch
der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter
Thür. Für ihn sind die bestehenden strafrechtlichen Mittel völlig
ausreichend, um die Sicherheit des Landes zu gewährleisten und um auch
präventiv gegen terroristische Gefährdungen vorzugehen. Laut Thür darf
es nicht ermöglicht werden, dass der Staat ohne ordentliches
Strafverfahren in die Privatsphäre, Räume und Computer der Bürger
eindringen kann. "Wenn dieses neue Gesetz es nicht mehr verlangen
sollte, dass ein hinreichend begründeter strafrechtlicher Tatverdacht
vorhanden sein muss, dann wird ein Richter gar nicht anders können, als
solche Maßnahmen zu bewilligen, vor allem wenn, geltend gemacht wird, es
gehe um Aufklärung im Rahmen der Abwehr einer terroristischen
Gefährdung", kommentierte Thür gegenüber heise online. "Was will
außerdem ein Richter außerhalb eines strafrechtlichen Verfahrens
überhaupt überprüfen, er kann ja eigentlich nur die Informationen der
Staatschutzorgane absegnen. Das vorgesehene juristische und polizeiliche
Prozedere wird keine große Hemmschwelle darstellen."
2007-03-19, heise.de:
Ein Handy-Trojaner
kann das Mikrofon aktivieren und unbemerkt Gespräche mithören.
Ein nicht auf Viren geprüfter
USB-Stick kann unbemerkt
Überwachungssoftware auf den PC laden.
2007-03-05:
Schweizer Regierung fordert Hintertüren in Antiviren-Programmen
Die Schweizer Regierung will mit
Hackermethoden auf Verbrecherjagd gehen. Antiviren-Spezialisten sollen
ihr dabei helfen. Laut einem Bericht der SonntagsZeitung sollen
Hersteller von Antiviren-Programmen dem Staat schon bald beim Hacken von
Computern helfen. Die Regierung will, dass sie Sicherheitslücken offen
lassen und dafür sorgen, dass Virenscanner vom Staat programmierte
Trojaner passieren lassen. Würden diese nämlich Alarm schlagen, wären
die virtuellen Ermittler entlarvt. Gemäss dem Berliner Chaos Computer
Club (CCC) sorgen Antiviren-Spezialisten in Deutschland bereits dafür,
dass staatliche Hacker unbemerkt auf fremden Rechnern herumstöbern
können. Einige Mitglieder des Clubs arbeiten für Sicherheitsunternehmen
und berichten angeblich immer wieder von geheimen Gesprächen zwischen
staatlichen Stellen und ihren Firmen.
Auch die Schwyzer Firma ERA IT Solutions hat einen Trojaner zum Abhören
von Internettelefonaten entwickelt, den sie ausschliesslich Behören zur
Nutzung anbietet.
Was
aber, wenn mir ein Trojaner gefälschte Beweise unterjubelt und der Staat
darauf zugreift. Kann eine Festplatte, gefüllt mit Daten, überhaupt als
Beweismittel dienen?
Der US-Geheimdienst NSA, der wegen
der ihn umgebenden Geheimniskrämerei auch schon als "No Such Agency"
tituliert wurde, hat schon seit Jahren Probleme, seine weltweiten und seit
2001 auch nationalen Überwachungsaufgaben zu erfüllen. Internet und Handys
haben die Datenströme vervielfacht, Verschlüsselung das Abhören erschwert.
Bislang hieß es, dass Hard- und Software mit dem Durchforschen und Auswerten
der Datenberge nicht mehr zurechtkommen, seit einiger Zeit wird ein neues
Problem diskutiert: Die jetzt schon vorhandenen Computer der NSA fressen so
viel Energie, dass ein Ausfall demnächst drohen könnte, weil die
Stromversorgung nicht mehr gewährleistet ist. Wegen dieses Stromproblemes
fordert die NSA eine Erhöhung ihres bisherigen Jahresbudgets von 8
Milliarden Dollar. (Quelle: heise.de news, 9.2.07)
Die NSA ist nur einer von vielen US-Geheimdiensten.
Zu den Machenschaften der Geheimdienste bis hin zu Entführungen,
Folterungen und Ermordungen siehe das interessante und aufschlussreiche Buch
"Der Krieg im Dunkeln" von Udo Ulfkotte.
Widerstand gegen die
Telefon-Vorratsdatenspeicherung wächst in Europa (5.2.07)
Überwachungskameras durchdringen Kleider:
Mit insgesamt mehr als vier Millionen Überwachungskameras zählt
Großbritannien bereits heute zu den weltweit führenden
Überwachungsgesellschaften. Der durchschnittliche Brite wird jeden Tag rund
dreihundert Mal von einer Überwachungskamera gefilmt – und künftig will ihm
der Staat offenbar auch unter die Wäsche schauen. Die Tageszeitung The
Sun zitiert aus internen Papieren, aus denen hervorgeht, dass das
britische Innenministerium den flächendeckenden Einsatz versteckter Kameras
auf Straßen und Plätzen befürwortet, die mit Terahertz-Strahlung arbeiten
und die Kleidung von Passanten durchdringen können.
(Quelle: heise.de news 29.1.07)
Nach Auffassung der deutschen Bundesregierung ist
das Abhören von Parlamentariern durch den Geheimdienst grundsätzlich
zulässig, auch wenn sie keines Vergehens verdächtig sind.
(Quelle: heise.de news 27.1.07)
Elektronisches Auge im
Übereifer
Dan Gudmundson, Derr Cheftechnologe der kanadischen Firma Optosecurity
wollte auf einer Tagung das optische Bedrohungserkennungssystem seiner Firma
vorstellen. Er kam nicht dazu. Bei seiner Anreise, so ließ der Veranstalter
wissen, hatte die Sicherheitsschleuse am Flughafen in Ottawa einen Alarm
ausgelöst: Der dort eingesetzte Rechner von Optosecurity wollte
Sprengstoffspuren an seiner Kleidung erkannt haben. Alle
Unschuldsbeteuerungen halfen nicht. Vom eigenen Überwachungssystem gestellt,
blieb der Techniker in Polizeigewahrsam, bis er schließlich seinen Flug nach
San Jose verpasst hatte. Der Vortrag fiel aus. [Quelle Heise online 12.10.06]
Surfen im Netz: Der Staat will die
totale Kontrolle
Untersuchungsbehörden sollen neu auch das Internet überwachen dürfen.
Dringender Tatverdacht und richterliche Genehmigung vorausgesetzt, werden
künftig sämtliche Internet-Datenströme inklusive Internet-Telefonie («Voice
over IP») kontrolliert werden können.
(Aus der juristischen Fachzeitschrift "Plädoyer" 4/06)
Staatliche Software-Wanzen (Trojaner)
Während das Abhören von herkömmlichen Telefonaten in Fest- oder
Mobilfunknetzen zum Tagesgeschäft gehört, stellen Verbindungen per
Voice-over-IP häufig ein Problem dar, besonders wenn überwachte Personen
Skype über ausländische Server nutzen oder direkt von PC zu PC telefonieren
und dabei die Daten verschlüsseln. Das Schweizer Departement für Umwelt,
Verkehr und Kommunikation testet daher den Einsatz von Spionagesoftware, mit
deren Hilfe sich die Gespräche auf den PCs der Kommunikationspartner abhören
lassen sollen. Die Software wird geheimgehalten, um zu verhindern, dass
Antiviren-Hersteller das Programm in ihre Datenbanken aufnehmen und ihre
Tools den Befall melden. Firewalls stellen laut Hersteller für das Programm
kein Problem dar. Die Wanze hat noch einige zusätzliche Funktionen: So kann
sie beispielsweise das eingebaute Mikrofon eines Notebooks zur
Raumüberwachung aktivieren oder angeschlossene Webcams aktivieren.
(Quelle: Heise online 8.10.06)
25. September 2006:
Die neuen
Schweizer Pässe - ein weiterer Schritt zur staatlichen Total-Überwachung
10. September 2006
Blocher will ein Gesetz, mit
dem die Totalüberwachung des VgT möglich würde
Kanzlerin Merkel als Opfer von öffentlicher
Videoüberwachung
Fragt man Sicherheitsexperten,
sind Videoüberwachungen im öffentlichen Raum ein effektives Mittel zur
präventiven Kriminalitätsbekämpfung. Unterschlagen wird aber gerne, dass
damit meist nur eine lokale Verdrängung und Verlagerung von Straftaten
einhergeht. Datenschützer beklagen unterdessen einen regelrechten Wildwuchs
privater und öffentlicher Überwachungskameras, die nicht selten in das
Persönlichkeitsrecht der Bürger eingreifen und ihr Recht auf informationelle
Selbstbestimmung verletzen.
Zum prominenten Videoüberwachungsopfer ist nun auch Bundeskanzlerin Angela
Merkel geworden: Das Bundeskriminalamtbestätigte inzwischen Medienberichte,
wonach Merkels Berliner Privatwohnung lange Zeit im Visier einer
öffentlichen Überwachungskamera war. Die vor acht Jahren auf dem Dach des
nahe gelegenen Pergamon-Museums montierte Schwenkkamera ist mit einem so
starken Zoom ausgestattet, dass Vorgänge in der Wohnung klar auf den
Leitstand-Monitoren des Museums-Sicherheitsdienstes zu erkennen waren.
[Heise online 27.3.2006]
Google: Wer sucht was?
Das US-Justizministerium will von der Internet-Suchmaschine Google im Zuge
einer Pornografie-Ermittlung die Herausgabe von Millionen von Daten
erzwingen. Google lehnte dies strikt ab:
«Wir werden uns vehement gegen den Vorstoss wehren», zitierte die «New York
Times» die Rechtsberaterin des Unternehmens, Nicole Wong. Die Regierung will
von Google wissen, welche
Suchbegriffe die Nutzer im Laufe einer einzelnen Woche eingegeben haben.
Zudem fordert sie Einsicht darüber, welche Webseiten bei der Suche gefunden
werden. In beiden Fällen soll
Google je 1 Million stichprobenartig ausgewählte Datensätze offenlegen.
EU-Parlament beschließt massive Überwachung der
Telekommunikation
Wer in einem EU-Land Anrufe tätigt, E-Mails verschickt, im Web surft oder
andere Dienste im Internet nutzt, muss in Zukunft davon ausgehen, dass seine
elektronischen Spuren zwischen sechs und 24 Monate lang gespeichert werden.
Die bei den 450 Millionen EU-Bürgern anfallenden gigantischen
Informationshalden dürfen Polizeien und Geheimdienste mit
Data-Mining-Techniken auf Verknüpfungen zwischen Kommunikationspartnern hin
untersuchen. Damit wird potenziell vollständig rekonstruierbar, wer wann mit
wem und wie lange kommuniziert und zum Beispiel auch, wer sich wann im
Internet aufgehalten hat. Jeder ist damit künftig verdächtig und potenziell
im Fadenkreuz der Sicherheitsbehörden. (Quelle:
www.heise.de/newsticker/meldung/67358, Dezember 2005)
Sony-CDs spionieren
Sony hat CDs ausgeliefert, die eine Spionage-Software auf den PC schleusen,
welche alle Aktivivitäten auf dem PC ausspioniert.
Die Audio-CDs sind mit einer DRM-Lösung
(Digital Rights Management) ausgestattet, die Spionage-Software auf dem
Rechner installiert. Dies hat der Sicherheitsexperte Mark Russinovich von
Sysinternals herausgefunden und in einem Blog
veröffentlicht. Das Programm kommt mit dem DRM-System XCP und
installiert sich selbst, sobald die CD auf dem Rechner abgespielt wird.
Dabei überwacht es alle Aktivitäten der Nutzer. Ausserdem macht es sich
unsichtbar und blendet alle eigenen Dateien und Registry-Einträge aus. Das
Tool scannt darüber hinaus CD-Drives und IDE-Treiber. [Quelle:
InfoWee.ch,
7.11.2005]
Xerox-Kopien
(18.10.05):
Punktcodierungen auf Farblaser-Ausdrucken von Xerox-Druckern
enthalten Informationen über den Zeitpunkt des Ausdrucks sowie die
Seriennummer des Modells, haben Forscher der Electronic Frontier Foundation
herausgefunden. [Quelle: heise.de]
Staatliche
Email-Überwachung
Unter dem Deckmantel des
militärischen Nachrichtendienstes hat die Schweizer Regierung die
Totalüberwachung des gesamten Telefon-, Fax- und Email-Verkehrs aller
Schweizerbürger eingeführt. Die abgehörten Daten werden dem Bundesamt für
Polizei zur Verfügung gestellt. Dieses gigantische Abhörsystem trägt den
Name ONYNX. Unter dem Schutz der militärischen Geheimhaltung unterliegt es
keiner rechtsstaatlich-demokratischen Kontrolle. Auch die Finanzierung
wurde der parlamentarischen Kontrolle entzogen, indem die enormen Kosten
mit nichtssagenden Bezeichnungen wie "Mehrzweckanlagen" im Militärbudget
versteckt wurden.Die Weltwoche hat diesen Skandal in der Ausgabe vom 10.
März 2005 aufgedeckt. Der kritische, überwachte Bürger hat jetzt
wenigstens eine Ahnung davon; wehren kann er sich nicht.
29.3.06
Die
Schweizer Steuerzahler müssen 50 Millionen Franken zahlen für ihre eigene
Überwachung:
Nur naive Gemüter glauben, das betreffe niemanden, der
nichts ausgefressen habe. Spätestens seit der Fichen-Affäre wissen wir es
besser. Das Missbrauchspotential ist ernorm. Und es ist nicht nur ein
Potential, sondern trüber Alltag.
7.9.03
Heimlich spionieren Schweizer Ermittler die Heim-PC’s von ’Verdächtigen’ mit
«Software-Wanzen» oder «trojanischen Pferden» aus. Eine klare rechtliche
Grundlage dafür fehlt - und wird
aus Angst vor einem Verbot auch nicht angestrebt.
Mehr..
13.12.02
Sperrt das Internet!
3.8.01
"Mobility"-Fahrzeuge werden laufend geortet und ein Bewegungsprofil aufgezeichnet
Startseite VgT |