17. August 2010

Die Basler Bundesratskandidatin Eva Herzog
hat ein ethisches Defizit

Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen und unabhängigen Fachleuten besteht ein Konsens:  Käfighaltung von Kaninchen ist eine Tierquälerei. Auch ohne Fachwissen leuchtet das jedem Menschen, der nicht ein Herz aus Stein hat, sofort ein (www.vgt.ch/doc/kaninchen). Doch der Bundesrat - wie immer Marionette von Interessenkreisen - erlaubt diese Tierquälerei unter Federführung der für den Tierschutz verantwortlichen Bundesrätin Doris Leuthard weiterhin, im Interesse der Tierversuchsindustrie, welche ihre Versuchstiere möglichst billig auf kleinstem Raum halten will, damit unersättliche Abzocker wie Vasella einen noch etwas höheren Gewinn herauspressen können.

Manche Kaninchenhalter nützen diese eines demokratischen Rechtsstaates unwürdige Gesetzeslücke dazu aus, ihre "Lieblinge" ebenso tierquälerisch zu halten wie die Tierversuchsindustrie. Die Basler Regierungsrätin Eva Herzog (SP), die jetzt für den Bundesrat kandidiert, unterstützt solche Kaninchenquälerei aktiv auf dem staatlichen Landwirtschaftsbetrieb St Margarethengut des Kantons Basel-Stadt, welcher ihr untersteht. Eingaben des VgT hat Herzog nicht einmal beantwortet.

Die Frage stellt sich, ob solche kaltherzige Skrupellosigkeit gegenüber Schwachen und Wehrlosen einen Kandiaten als Bundesrat unwählbar macht, oder ob das vielmehr politische Voraussetzung ist, wie manche Bundesratswahlen vermuten lassen.


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