17. März 2011

Gerichtsverfahren VgT gegen C.
 [Name durch politische Willkürjustiz zensuriert
]

Am 5. März 2011 behauptete C. gegenüber den Freiburger Nachrichten, die Kritik an seiner Amtsführung bezüglich Tierschutzvollzug (siehe www.vgt.ch/doc/corm) sei nicht berechtigt und Erwin Kessler habe deshalb vor Gericht schon dreimal gegen ihn verloren und sei dreimal wegen Verleumdung verurteilt worden.

 Den von Erwin Kessler erhobenen Vorwurf, die Freiburger sei nicht unabhängig, sondern schütze C. aus politschen Gründen willkürlich (siehe Gerichtsverfahren C. gegen den VgT und Erwin Kessler), konterte C. indirekt mit der Behauptung, die dreimalige Verurteiltung sei durch verschiedene Gerichte erfolgt.

 In Tat und Wahrheit ist Erwin Kessler in diesem Zusammenhang nur einmal verurteilt worden - in einem unglaublichen Willkürverfahren. Ein zweites Verfahren, das C. gegen den VgT und Erwin Kessler führt ist ein ziviles Verfahren, in welchem C. ein vollständiges Verbot jeglicher Kritik an ihm verlangt. Ein rechtskräftiges Urteil liegt noch nicht vor und eine Verurteilung kann es auf jeden Fall nicht geben, da es kein Strafverfahren ist (Gerichtsverfahren C. gegen den VgT und Erwin Kessler).

Eine unwahre öffentliche Behauptung über angebliche Verurteilungen einer namentlich genannten Person stellt nach geltendem Recht eine schwere Ehrverletzung dar.

Erwin Kessler hat deshalb bei der Staatsanwaltschaft Freiburg eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen C. eingereicht. Mit der üblichen Willkürjustiz abgewiesen.


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