4. November  2011 

Politische Justizwillkür des Zürcher Obergerichts

Ludwig Minelli, Präsident der Sterbehilfe-Organisation DIGNITAS, darf gemäss Urteil des Zürcher Obergerichts als "Monster" bezeichnet werden.

Fast gleichzeitig hat das Zürcher Obergericht ein anderes Urteil in einem Persönlichkeitsschutzverfahren gefällt: Der VgT darf die Tagesschaumoderatorin Katja Stauber nicht mehr wegen ihrem öffentlich zur Schau gestellten unmoralischen Verhaltens kritisieren - egal wie, mit welchen Worten. Dem VgT wurde unter Strafandrohung verboten, Stauber überhaupt noch im Zusammenhang mit Botox und/oder Tierquälerei zu erwähnen (siehe  Botox-Prozess).

Mit vorliegender Veröffentlichung macht sich Erwin Kessler, Präsident des VgT nun also schon strafbar (das Urteil ist bereits als vorsorgliche Massnahme in Kraft, bevor das Hauptverfahren vor dem Bundesgericht weitergeführt wird). Der VgT widersetzt sich aber dieser Justizwillkür und hält sich nicht an dieses Verbot. Mit Recht und Rechtssstaatlichkeit hat eine solche Justiz nicht mehr das Geringste zu tun. Da herrscht blanke politisch-opportunistische Justizwillkür. Die Justiz als Mittel der Politik, um unbequme Zeitgenossen fertig zu machen. Gegen solchen Staatsterror wird Widerstand zur Pflicht.

Um sich einen Freiraum für solche Justizwillkür zu sichern, halten die Mitgliedstaaten des Europarates, darunter die Schweiz, die Infrastruktur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte derart knapp, dass der Gerichtshof nur 3 % der eingehenden Beschwerden behandeln kann und alle anderen verlogen als "unzulässig" erklären muss, weil er eigentlich darauf eintreten müsste, aber schlicht nicht kann (www.vgt.ch/justizwillkuer/egmr-zulassung.htm)

Mehr über die ständige Justizwillkür: www.vgt.ch/justizwillkuer


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