2. Februar 2012

Versuchstierfreie Giftigkeitstests für Botox

Zulassung eines tierversuchsfreien Verfahrens zur Testung des Faltenglätters Botox durch die Schweizer Behörde Swissmedic - ein Etappensieg im Kampf gegen die Massenverbrechen an Versuchstiere bloss für die Eitelkeit.

Weiterhin werden für Botox qualvollen Giftigkeitsversuche an Mäusen durchgeführt. Die jetzt zugelassene tierversuchsfreie Zellmethode reduziert nur die Anzahl der Tierversuche.

Die Schweizer Zulassungsbehörde Swissmedic hat bekannt gegeben, die vom Botox-Marktführer Allergan entwickelte Zellmethode zur Testung von Botox-Produkten anstelle des herkömmlichen Tierversuchs anzuerkennen. Die Amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hatte die tierversuchsfreie Methode im Juni 2011 zugelassen, kurz darauf erfolgte die behördliche Anerkennung auch in Kanada.

Allerdings gilt die Zulassung des In-vitro-Tests nur für die Produkte Botox® und Botox®Cosmetic bzw. Vistabel® der Firma Allergan. Für die beiden anderen weltweit agierenden Botoxhersteller Ipsen und Merz gilt diese Zulassung ebenso wenig wie für verschiedene neu auf den lukrativen Markt drängenden Firmen in Fernost.

Die Zahl der jährlich für Botox-Produkte getöteten Mäuse wird laut dem deutschen Verein Ärzte gegen Tierversuche auf weltweit mindestens 600 000 geschätzt. Nach Angaben der Firma Allergan können, sofern andere Behörden weltweit den neuen Test anerkennen, bis zu 95 % ihrer Tierversuche eingespart werden. Das ist aber noch Zukunftsmusik. Die Botox-Hersteller versprechen seit langem Alternativen zu den Tierversuchen; das sind aber immer nur Versprechungen geblieben.

Es ist zwar erfreulich, dass mit der Zulassung des tierversuchsfreien Tests das Ende des besonders grausamen LD50-Tests an Mäusen, bei dem ermittelt wird, bei welcher Dosis die Hälfte der Tiere stirbt, ein Stück näher rückt. Solange der Zelltest jedoch nicht verbindlich für alle Produkte aller Botox-Hersteller gilt, werden weiterhin Mäuse in qualvollen Giftigkeitstests getötet.

Produkte mit Botulinumtoxin werden für verschiedene medizinische Anwendungen wie Schiefhals eingesetzt. Zunehmend wird Botox aber auch für rein kosmetische Zwecke verwendet, ihr Anteil liegt bei mindestens 50 %. Tierversuche für Kosmetika sind EU-weit verboten, das Testungsverbot wird jedoch umgangen – da das Nervengift gespritzt und nicht auf die Haut aufgetragen wird, erfolgt die Zulassung als Arzneimittel.

Botox-Videos: http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/bilder/videos/158-botox-videos

Quelle: Ärzte gegen Tierversuche


VgT-Dokumentation über Botox

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