14. Mai 2012

Bundesgerichtsurteil:
Die WELTWOCHE ist ein Witzblatt, dem man nichts glauben kann

Weil Weltwoche-Verleger Roger Köppel eine Gegendarstellung verweigerte, klagte der VgT auf Richtigstellung. Das Thurgauer Obergericht beurteilte den angegriffenen Weltwoche-Artikel als "unverständlich, gedankenlos" und dass die Weltwoche dem Leser einen unwahren Sachverhalt suggerierte. Warum die Richtigstellungsklage des VgT dennoch abgewiesen wurde, ist eine Justiz-Posse der besonderen Art. Köppel kann keine Freude an seinem "Gerichtserfolg" haben, denn das Bundesgerichtsurteil stellt eine Warnung an die Leser der Weltwoche dar, nichts zu glauben, was die Weltwoche schreibt, denn es könnte ein Witz sein.

 

Tierquälerei mit Botox, foie gras, Hummer

Botox ist ein starkes Nervengift. Es wird als Schönheitsmittel zur Glättung von Hautfalten verwendet. Botox ist ein sogenanntes Biologikum, das heisst es wird mit biologischen Verfahren hergestellt. Dies hat zur Folge, dass die Eigenschaften des Produktes, insbesondere seine Giftigkeit, variieren können. Die Giftigkeit jeder Produktions-Charge wird deshalb laufend in Tierversuchen überprüft, und zwar in sehr grausamen Vergiftungsversuchen, in denen die Tiere langsam und qualvoll sterben. Je mehr Botox konsumiert wird, umso mehr solche Tierversuche werden durchgeführt. Jede Botox-Konsumentin macht sich deshalb moralisch an dieser grauenhaften Tierquälerei mitschuldig.

Eine Moderatorin des Schweizer Staats-Fernsehens (Katja Stauber) lässt sich unbestritten regelmässig Botox spritzen. Ein vom VgT an sie gerichtetes Schreiben liess sie völlig uneinsichtig sofort drohend durch einen Rechtsanwalt beantworten.  Hierauf wurde sie in den VgT-Medien (Website www.vgt.ch, später auch im gedruckten Magazin "VgT-Nachrichten") öffentlich kritisiert, weil sie aus blosser Eitelkeit mit dem Konsume von Botox schwere Tierquälerei unterstützt.

Als "foie gras" (französisch, wörtlich: verfettete Leber) bezeichnet man die Leber von Enten und Gänsen, welche durch Zwangsfütterung erzeugt wird.  Diese Zwangsfütterung wird "Stopfen" genannt, weil die Tiere unter Zwang mit einem Futterbrei vollgestopft werden. Diese Vögel werden in Tierfabriken reihenweise in sehr kleinen, nur grade körpergrossen Käfigen gehalten, in denen sie sich nicht einmal umdrehen können. Der Kopf ragt aus den Käfigen heraus und wird mehrmals täglich für die Zwangsfütterung mit der Faust gepackt. Dann wird den wehrlosen Tieren ein Schlauch in den Hals hinein bis in den Magen hinunter gestossen und so der Futterbrei hydraulisch hineingepresst. Dadurch verfettet die Leber der Tiere und sie schwillt zu einer Grösse an, die das Mehrfache einer normalen Leber beträgt. Das Prozedere stellt eine grauenhafte Tierquälerei dar, welche in vielen Ländern, darunter die Schweiz, verboten ist. "foie gras" wird deshalb aus Ländern importiert nicht verboten ist (vorallem Frankreich, Ungarn, Israel). Die Schweizer Landesregierung, welche diese Zwangsfütterung unter dem Druck der Öffentlichtlichkeit verboten hat, erlaubt die Umgehung dieses Verbotes durch Importe. Das kann die Schweizer Landesregierung ungestraft tun, denn sie wird nicht wie in demokratischen Ländern vom Volk gewählt (einde Demokratie ist dadurch definiert, dass das Volk seine Regierung wählen kann)..

Eine andere grauenhafte Tierquälerei ist die Produktion von Hummer (eine Krebsart). Die Scheren dieser sensiblen Tiere werden mit Gummiringen zusammengeklemmt, und so werden sie monatelang in winzigen, nur gerade körpergrossen Schubladen von Lager- und Transportbehältern eingesperrt und - damit sie überleben - mit Wasser berieselt. Beim Handling dieser Tiere kommt es regelmässig zum Bruch der empfindlichen Fühler und zu anderen Verletzungen. In der Küche nobler Gourmand-Restaurants werden sie dann lebend in das kochende Wassser eines Kochtopfes geworfen. Durch Niederdrücken des Deckels wird verhindert, dass sie aus dem heissen Wasser entfliehen. Die Tortur dauert solange, bis sie endlich tot sind.  Perverse, reiche Geldsäcke finanzieren diese grauenvolle Tierquälerei, indem sie durch den Konsum dieser teuren Exklusivität ihren Reichtum demonstrieren.

TAGESSCHAU-MODERATORIN BEWUNDERT ÖFFENTLICH DEN KONSUM VON FOIE GRAS UND HUMMER-SCHENKEL UND LÄSST SICH REGELMÄSSIG BOTOX SPRITZEN

In einer Silvestertagesschau des Schweizer Staatsfernsehens berichtete die Moderatorin Katja Stauber mit begeistertem Ausdruck und Tonfall, wie eine noblen Gesellschaft in einem Luxushotel in St Moritz diese "exklusiven" Produkte - foie gras und Hummer-Schenkel, serviert wurden. In der nachfolgenden Neujahrstagesschau ging ihre Bewunderung für derartige Gelage weiter, und sie bezeichnete diese gar als "stilvoll". Der VgT reagierte darauf empört mit einer kritischen Glosse, in welcher ihr ihre schamlose öffentliche Unterstützung dieser Tierquälerei für perverse kulinarische Gelüste vorgeworfen wurde

Die Tagesschau-Moderatorin lässt sich regelmässig Botox gegen ihre Gesichtsfalten spritzen. Das ist ihr deutlich anzusehen und im Fernsehstudio ist das allgemein bekannt, seit sie es an einer Geburtstagsparty selber bekannt gemacht hat. Vor Gericht hat sie ihre Botox-Spritzerei denn auch nicht bestritten.

 

VERLEUMDERISCHER KOMMENTAR IN DER WELTWOCHE

In der Ausgabe VN 10-2 der VgT-Nachrichten berichtete der VgT, wie eine bekannte Tagesschau-Moderatorin des Schweizer Fernsehens durch den Konsum des tierquälerisch hergestellten Schönheitsmittels Botox und durch die öffentliche Bewunderung der Tierquälerprodukte foie gras und Hummer Tierquälerei unterstützt. Diesen Bericht kommentierte die Weltwoche wie folgt:


Hierauf verlangte der VgT folgende Gegendarstellung:

Die Weltwoch schreibt in der Ausgabe vom 10. Juni 2010 im Zusammenhang mit der vom VgT wegen Unterstützung von Tierquälerei kritisierten TV-Moderatorin Katja Stauber: "Völlig unklar bleibt jedoch, was eine allfällige Schönheitsbehandlung der 48-jährigen Fernsehjournalistin mit ihren persönlichen Essgewohnheiten zu tun haben soll." Tatsache ist, dass es sich bei dieser "Schönheitsbehandlung" um das Spritzen des Antifaltenmittels Botox handelt und dass für die Produktion von Botox laufend sehr qualvolle Tierversuche durchgeführt werden. Der VgT hat nie einen Zusammenhang zwischen der Botox-Behandlung und Essgewohnheiten behauptet.

 

JUSTIZ-POSSE

Weil Weltwoche-Verleger und -Chefredaktor Roger Köppel die Gegendarstellung verweigerte, verlangte der VgT diese Gegendarstellung mit einer gerichtlichen Klage.

Das Bezirksgericht Münchwilen stellte im Entscheid vom 5. Oktober 2010 fest:

Konsultiert man die VgT-Nachrichten VN 10-2, 18. Jahrgang Nr. 2, Juni 2010 (act. 6/2), welche dem Weltwoche-Autor Anlass zu seinem Artikel gaben, so liest man dort im Lead Folgendes:
"In den VN 09-2 vom Juli 2009 haben wir berichtet, wie für jede Dosis Botox, welche sich eitle Menschen unter die Haut spritzen lassen, um Falten zu glätten, immer wieder neu grausame Tierversuche durchgeführt werden (im Internet abrufbar unter www.vgt.ch/doc/botox). Zu den rücksichtslosen Egoisten, welche dieses Mittel verwenden, gehört die Moderatorin des Schweizer Fernsehens Katja Stauber. Was anfänglich nur eine starke Vermutung war, ist inzwischen Gewissheit. Stauber zeigte ihre rücksichtlos-tierverachtende Einstellung durch ihre bewundernde Haltung zum Konsum der sehr grausam produzierten Hummer- und foie gras (Stopfleber)-Produktion. Darüber berichten wir im Folgenden."

Der Kläger [VgT] hat also Katja Stauber nicht als Konsumentin von Hummer und foie gras dargestellt, sondern hat ihre "bewundernde" Haltung zum Konsum dieser Produkte kritisiert. Im beanstandeten Weltwoche-Artikel wird nun aber mit der Formulierung "Völlig unklar bleibt jedoch, was eine allfällige Schönheitsbehandlung der 48-jährigen Fernsehjournalistin mit ihren persönlichen Essgewohnheiten zu tun hat" dem Leser suggeriert, der Kläger behauptet, Katja Stauber sei Hummer- und Gänseleber-Konsumentin. Entsprechend beansprucht der Kläger grundsätzlich zu Recht eine Gegendarstellung mit dem Wortlaut: "Der VgT hat nie einen Zusammenhang zwischen Botox-Behandlung und Essgewohnheiten behauptet." (Rechtsbegehren Ziff.1, 3. Satz).“

Und das Obergericht stellte im Berufungsurteil vom 10. März 2011 betreffend Gegendarstellung fest:

... dass die Weltwoche im fraglichen Artikel nicht bloss eine Meinung äusserte, sondern dem Leser einen unwahren Sachverhalt suggerierte, nämlich, der VgT habe zwischen Botox und Essgewohnheiten einen Zusammenhang hergestellt.

Obwohl das Obergericht mit dieser Feststellung ausdrücklich einen "unwahren Sachverhalt" bejahte, der den Lesern suggerierte werde, lehnte es das Gegendarstellungsbegehren mit einem verschlungenen Blabla ab, das darin gipfelte, es handle sich nicht um einen gegendarstellungsfähigen Sachverhalt, sondern um eine "Meinung beziehungsweise Wertung".

Während ehrverletzende Meinungsäusserungen und Wertung nicht gegendarstellungsfähig sind, stellen sie aber eine Persönlichkeitsverletzung dar, gegen welche  mit einer Richtigstellungsklage vorgegangen werden kann. Dies tat der VgT denn auch, nachdem ihm Köppel, gedeckt von Willkürjustiz, die Gegendarstellung verweigerte.

Im diesem Richtigstellungsverfahren (Feststellung der Persönlichkeit und Veröffentlichung einer Richtigstellung) beurteilte das Bezirksgericht Münchwilen den Sachverhalt plötzlich gegenteilig: Während es im Gegendarstellungsverfahren festellte: "Der VgT hat nie einen Zusammenhang zwischen Botox-Behandlung und Essgewohnheiten behauptet." behauptete es nun im Richtigstellungsverfahren willkürlich das Gegenteil,  es werde in dem von der Weltwoche kommentierten Bericht über diese Tagesschau-Moderatorin tatäschlich die Schönheitsbehandlung Katja Staubers mit ihren Essgewohnheiten "assoziiert" und der Weltwoche-Artikel sei deshalb nicht unwahr bzw persönlichkeitsverletzend.

Das Obergericht wies die Richtigstellungsklage des VgT mit der gleichen Begründung ab, ohne ein Wort der Begründung zur gegenüber dem Gegendarstellungsurteil in der gelichen Sache gegenteiligen Beurteilung .

Einen Sachverhalt willkürlich so zu beurteilen - mal so, mal so -, dass es zum gewollten Urteil passt, ist typisch für die ständige Justizwillkür gegen den VgT.

Das Bundesgericht wusste der fundierten Beschwerde des VgT nichts entgegenzusetzen und erfand deshalb überraschend eine völlig neue Begründung für die Verweigerung der vom VgT verlangten Richtigstellung: der Weltwoche-Artikel habe die Form eines "seichten Witzes" und der Leser erkenne, dass er diesen nicht ernst nehmen könne.

Die unglaubliche Willkür und systematische Verweigerung des rechtlichen Gehörs vom Bezirksgericht bis zum Bundesgericht legt der VgT detailliert dar in seiner

Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 14. Mai 2012

Siehe auch den ausführlichen Bericht über diese Auseinandersetzung mit der Weltwoche


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