22. Juni 2014, letztmals ergänzt am 21. Juli 2014

Erneut tierquälerische Käfig-Kaninchenhaltung auf dem SBB-Areal - diesmal in Wettingen!

Einmal mehr stellen die SBB einem Kaninchenquäler Land zur Verfügung für sein tierquälerisches Hobby! In dieser Hütte neben den Gleisen auf dem SBB-Areal beim Bahnhhof Wettingen (in einem der Schrebergärten die sich zwischen den Gleisen und der Tägerhardstrasse befinden nähe der Rockbar 84) versteckt ein Kaninchenzüchter seine Kaninchen in einem hermetisch abgeschlossenen Schopf ohne Frischluft und nur wenig Tageslicht durch ein kleines, fest verschraubtes Fenster. Im Sommer muss unter diesem nicht isolierten Eternit-Dach in diesem kleinen, verschlossenen Raum ohne Kippfenster oder ähnliches eine mörderische Hitze herschen. Und das als Dauerzustand, ohne Auslauf ins Freie. Ein Leben im Halbdunkeln eingesperrt in kleine Käfige in grausamer Einzelhaft. Ein moralisches Verbrechen!

In grausamer Einzelhaltung in kleinen Käfigen und Kästen vegetieren diese Kaninchen ohne einmal einen Sprung auf einer Wiese machen zu können. Die Kaninchen haben keinen Sozialkontakt, obwohl sie Gruppentiere sind. Sie können keine Höhlen graben und keine Äste abknabbern. Öde Einsamkeit und Langeweile - ein Leben lang! Verschachert wie alter Plastik oder sonstiger Ramsch - werden diese sensiblen, neugierigen, sonst so lebensfrohen Tiere zur Ware degradiert.

Kaninchen sind sozial lebende, neugierige und bewegungsfreudige Tiere. Wer sie in solche kleine Kästen sperrt ist gefühllos und hat kein Herz - auch wenn diese Tierquälerei in der Tierschutzverordnung des Bundesrates leider immer noch erlaubt ist - im Interesse der Tierversuchsindustrie, welche ihre Versuchskaninchen zur Profitmaximierung möglichst billig auf engstem Raum halten will.

Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass die Käfig- und Kastenhaltung von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte.

Kaninchen-Informationen

Dem VgT werden immer wieder Fälle von tierquälerischer Kaninchenhaltung auf SBB-Gelände gemeldet. Die SBB machen sich mitschuldig an dieser grausamen Tierquälerei, die auf ihrem Land betrieben wird.

Tierschutz ist ein öffentliches Interesse mit Verfassungsrang. Das Management unserer staatlichen Eisenbahngesellschaft handelt vorsätzlich gegen öffentliche Interessen.

 Auch bei andern Gelegenheiten stellte sich die SBB wenig tierfreundlich heraus und übte sogar schon Zensur gegen den VgT aus.

Am 17. Juli wurde die Bevölkerung in Wettingen mit einer Plakataktion darüber informiert, was sich auf dem SBB-Areal beim Bahnhof versteckt abspielt:

 

Medienspiegel:

Tierschützer werfen den SBB Mitschuld an grausamer Tierquälerei vor.  Aargauer Zeitung online 21. Juli 2014

 

 


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