24. September 2015
Anzeige des VgT hatte Wirkung:
Es ist immer wieder erstaunlich, auf was für absurde, tierquälerische Ideen Bauern kommen - so wie ein Viehändler in Tuttwil. Damit Kälber auf der Weide nicht in den Zaun rennen - so seine einfältige Begründung - hat er Kälber zu zweit mit Ketten zusammengebunden:
Der VgT reichte eine Strafanzeige wegen Tierquälerei ein. Nun erhielt er eine lächerliche Busse von 400 Franken (mit Verfahrenskosten kommt ihn die Sache auf 984 Fr). Aber - Hauptsache - die Kälber sind jetzt nicht mehr zusammengebunden.
25. September 2015
Generalstaatsanwaltschaft
Zürcherstr 323
8510 Frauenfeld
wegen
Amtsmissbrauch
Am
4. Juni 2015 habe ich Ihnen eine Strafanzeige gegen Landwirt
und Viehhändler
Mxxx
Rxxx, Tuttwil, eingereicht, weil dieser
"vom 3. bis 4. Juni 2015 auf der Gatter-Weide vor dem Stall 4 Kälber je
zu zweit mit Ketten zusammengebunden gehalten" hat.
Nebst
Fotos habe ich ausdrücklich folgende Zeugenbeweise angeboten:
"Erwin Kessler und Sonja Tonelli, beide Im Bühl 2, 9546 Tuttwil, als
Zeugen".
Ohne
Zeugeneinvernahme hat Staatsanwältin Sandra Streib die Schutzbehauptung
des Täters übernommen, die Kälber seien nur 3 Stunden zusammengebunden
gewesen. Als fatale Folge davon wurde der Angeschuldigte per
Strafbefehl SUV_F.2015.739
nur wegen einer Tierschutzübertretung statt wegen Tierquälerei verurteilt.
Oberstaatsanwältin Sandra Streib hat damit dem
Täter
einen
ungerechtfertigten Vorteil
verschafft, indem sie ihn rechtswidrig
vor einer Verurteilung wegen Tierquälerei geschützt
hat. Der Verzicht auf die Einvernahme von
Belastungszeugen ist in diesem Fall ein derart offensichtlicher
Verfahrensfehler, dass Vorsatz angenommen werden muss. Damit ist der
Straftatbestand des Amtsmissbrauch erfüllt.
Mit
freundlichen Grüssen
Dr Erwin
Kessler, Verein gegen Tierfabriken