4. Februar 2016

Veterinäramt Aarau schützte Tierquäler statt die Tiere

 Wichtiger Nachtrag vom 1. Mai 2017

(S) Dieses herzige Kaninchen führt auf dem Häslihof Abtwil AG ein glückliches Leben. Doch das war nicht immer so. Es lebte mit anderen Kaninchen unter sehr unwürdigen und traurigen Verhältnissen. Seine Kameraden sind inzwischen alle tot. Dieses Kaninchen hatte grosses Glück, dass es heute noch am Leben ist. Wir möchten hier seine Geschichte erzählen, so wie sie uns Ulrich Bichsel, der Betreiber vom Häslihof, berichtet hat. Sie zeigt leider einmal mehr auf, wie die Behörden, welche für den Tierschutz zuständig sind, sich oftmals auf die Seite der Täter stellen, statt die Tiere zu schützen.

Der Häslihof Abtwil ist ein Lebenshof für Kaninchen, auf dem rund 230 Tiere ein artgerechtes Leben führen dürfen. Die Tiere haben dort viel Platz zum herum rennen, buddeln, nagen und für alles, was ein Kaninchen sonst noch gerne tut. Ulrich Bichsels Herz schlägt für die Tiere und er setzt sich mutig für sie ein. Immer wieder nimmt er auch Tiere auf, welche aus schlechter Haltung kommen und die bei ihm ihren Lebensabend verbringen dürfen.

Kaninchenparadies Häslihof Abtwil AG

Es verwundert deshalb nicht, dass Ulrich Bichsel es nicht tolerieren konnte, dass gerade in seiner unmittelbaren Nachbarschaft Kaninchen ein ganz anderes, sehr trauriges Leben führen mussten.
Anfangs März 2015 entdeckte Ulrich Bichsel in einem dunklen Abstellraum der Nachbarn ein Kaninchen in einem kleinen Hamsterkäfig. Dieser Käfig war so niedrig, dass das Kaninchen nicht einmal aufrecht sitzen konnte und ständig mit eingezogenem Kopf verharren musste.

In dem Abstellraum wurden noch weitere Kaninchen gehalten. Ulrich Bichsel machte beim Schweizer Tierschutz STS Meldung. Dieser wiederum leitete den Fall weiter an das Veterinäramt Aarau mit dem Vermerk "Dringlichkeit". Dennoch dauerte es fast 3 Wochen, bis am 28. April 2015 zwei Personen vom Veterinäramt bei den Kaninchenhaltern vorbei gingen. Ulrich Bichsel führt in seinem Bericht an, dass die beiden zuständigen Frauen vom Veterinäramt ihm nach der Kontrolle mitteilten, dass sämtliche Tiere kein Wasser zur Verfügung hatten, da die Flaschen leer waren. Auch gäbe es keine Rückzugsmöglichkeiten, damit die Kaninchen sich vor der Sonne schützen könnten und ebenfalls fehlte bei einigen Tieren Rauhfutter wie Heu und Objekte zum Benagen. Was Ulrich Bichsel erstaunte, war, dass die beiden Damen vom Veterinäramt weg fahren wollten, ohne den durstigen Tieren Wasser zu bringen. Erst als er sie darauf aufmerksam machten, füllten sie die Wasserflaschen - und als Dank hielten sie es nicht einmal für nötig, die neue Giesskanne zurück zu bringen!

Bild oben: Nicht einmal die gesetzlichen Mindestanforderungen waren diesen Kaninchen vergönnt. Ausserdem rechts oben am Stall gut zu sehen, die Türe schliesst nicht dicht, es hat einen Freiraum von etwa 4cm. Ein Marder hätte damit ein leichtes Spiel, in den Kaninchenstall einzudringen und die Tiere zu töten.
Bild unten:
Die Trinkflasche so weit oben, dass das Kaninchen sie kaum erreichen kann.

Dennoch verbesserte sich für die Tiere kaum etwas. Gemäss Ulrich Bichsel wurden sie weiterhin von ihren Besitzern vernachlässigt. Noch schlimmer, sie wurden nun mit einem Vorschlag von der Aussenwelt total isoliert, wo sie nicht einmal mehr frische Luft hatten, bei Temperaturen gegen 30 Grad. Die Zustände unter denen sie leben mussten, wurden also noch schlimmer.

Am 10. Juni 2015 riefen Nachbarn des Häslihofes Ulrich Bichsel morgens an und teilten ihm mit, dass ein Kaninchen im Freien herum hopple. Obwohl Ulrich Bichsel wusste, dass es sich um keines seiner Tiere handeln konnte, da seine Anlage absolut ausbruchsicher ist, fuhr er sofort nach Abtwil. Das Kaninchen konnte er dort jedoch nicht finden. Erst als er später den Film der Überwachungsanlage überprüfte, konnte er darauf ausserhalb des Häslihofs tatsächlich ein freilaufendes Kaninchen sehen - und das war keines vom Häslihof, Ulrich Bichsel kennt alle seine Häsli!

Nachbarn erzählten Ulrich Bichsel danach, sie hätten das Kaninchen noch in der Nacht zuvor in einem kleinen Gitter-Auslauf auf der Wiese gesehen. So ein Gitterauslauf schützt ein Kaninchen nicht vor Fressfeinden wie Mardern oder Füchsen, welche dort im Quartier immer wieder zu sehen sind. Offenbar hatte das Kaninchen aber Glück und konnte irgendwann in den frühen Morgenstunden aus dem Gehege ausbrechen. Ulrich Bichsel gelang es schlussendlich doch noch, dass völlig verängstigte Tier einzufangen und brachte es zu seiner Tierärztin. Sie stellte fest, dass das Kaninchen einen Flüssigkeitsmangel aufwies. Ulrich Bichsel erzählte uns, dass niemand nach dem Kaninchen suchte. Wären die Tiere morgens versorgt geworden, hätten die Halter den leeren Gitterkäfig doch bemerken müssen. Als Nachbarn die Tierbesitzer fragen, ob ihnen ein Kaninchen fehle, verneinten sie dies. Das Tier war ihnen offensichtlich egal - Hauptsache es ist weg!

In diesem Gitterkäfig, wurde das Kaninchen die ganze Nacht hindurch sich selbst überlassen, ungeschützt vor Füchsen und Mardern. Links auf dem Bild zu sehen ein Teil des Verschlages, hinter dem die restlichen Kaninchen gehalten wurden.

Ulrich Bichsel machte daraufhin erneut Meldung an das Veterinäramt und forderte, dass die Tiere beschlagnahmt werden sollten. Das Veterinäramt, vertreten durch Frau Dr. Erika Wunderlin, antwortete Ulrich Bichsel am 23. Juni 2015 schriftlich: "Aufgrund Ihrer Tierschutzmeldung wurde die von Ihnen angegebene Kaninchenhaltung durch den Veterinärdienst kontrolliert und dem Tierhalter die umzusetzenden Massnahmen mitgeteilt. Der Veterinärdienst hat in der Folge sowohl durch die Regionalpolizei Muri als auch durch Frau Dr. Hauser selbst mehrere Nachkontrollen vorgenommen, um sicherzustellen, dass die Tierhaltung den Mindestanforderungen der Tierschutzgesetzgebung entspricht und keine Tiere in Gefahr sind...... Um ein Tier beschlagnahmen zu können, müssen gravierende Mängel vorliegen, welche vom Tierhalter kurzfristig nicht beseitigt werden können und den Verbleib des Tieres an Ort und Stelle verunmöglichen. Derartige Feststellungen konnte der Veterinärdienst bei den durchgeführten Kontrollen nicht machen."

Weil sich die Zustände für die Tiere weiterhin nicht verbessern, bittet Ulrich Bichsel das Veterinäramt am 12. Juli 2015 wiederum darum, die Tiere zu beschlagnahmen und dem Häslihof zu überlassen. Er erhält am 16. Juli 2015 Frau Dr. Erika Wunderlin vom Veterinäramt folgende Antwort: "Die Kontrollen der Polizei sowie auch der Mitarbeiter des Veterinärdienstes sind ausführlich dokumentiert. Aufgrund dieser Dokumentation kommt, wie Ihnen bereits mitgeteilt, eine Beschlagnahmung der Kaninchen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage.... Aus Sicht des Veterinärdienstes ist derzeit durch die erfolgten Kontrollen gewährleistet, dass die Mindestanforderungen der Tierschutzgesetzgebung vom Tierhalter beachtet werden." Was das Veterinäramt unter Mindestanforderungen versteht, das kann man den folgenden Bildern entnehmen.

Am 10. August 2015
 "kontrollierte" Ulrich Bichsel dann selbst und fand erneut folgende traurige Zustände vor, welche er dem Veterinäramt wiederum meldete und die Fotos zustellte.

 

Defekter Stall, der obere Boden ist herunter gekracht.

 Nicht einmal bodendeckende Einstreu, nichts für die Kaninchen zum benagen oder sich sonst irgendwie beschäftigen. Die Heuraufe total leer, im Behälter nur noch Spreu.

Und auch sonst wieder kein Futter oder Wasser. Aus diesem kleinen Futtergeschirrli (Volumen ca 160gr) müssen sich 5 Häsli ernähren.
 Das dürre Ästchen ist schon 2 Monate alt.

Ulrich Bichsel bot erneut an, die Tiere auf dem Häslihof aufzunehmen, sollten sie endlich durch das Veterinäramt beschlagnahmt werden. Er hätte sie dem Besitzer sogar abgekauft, um das Leiden der Tiere endlich zu beenden. Er erhielt auf seine Meldung mit den Fotos hin am 17. September 2015 von Frau Erika Wunderlin erneut folgende Antwort: "Die Mitarbeitenden des kantonalen Veterinärdienstes haben sich sehr sorgfältig mit den Vorwürfen gegen die Tierhalter befasst. Es haben mehrere Kontrollen stattgefunden, wobei stets die Einhaltung der in der eidg. Tierschutzverordnung festgelegten Mindestanforderungen überprüft wird. Die von Ihnen geschilderte Tierhaltung in Ihrer Nachbarschaft ist uns bekannt und wird weiterhin im Rahmen der Kontrolltätigkeit des Veterinärdienstes überprüft."

Wenn wir in unserer Arbeit mit dem Verein gegen Tierfabriken nicht selbst bereits x-mal die Erfahrung gemacht hätten, dass Veterinärbeamte oftmals einfach nicht zugunsten der Tiere handeln, würden wir glauben, bei diesem Fall handle es sich um einen schlechten Witz. Ulrich Bichsel wurde als Zeuge trotz Beweisfotos einfach weiterhin nicht ernst genommen und die Tiere ihrem traurigen Schicksal überlassen. Kurze Zeit später tötete der Kaninchenbesitzer alle Tiere. Es ist zu befürchten, dass die Tiere auf qualvolle Weise ihr Leben verloren. 

Weil Ulrich Bichsel verständlicherweise einfach nicht akzeptieren kann, dass die Täter ungestraft davon kommen, hat er am 5. November 2015 bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten Anzeige wegen Tierquälerei und Tieraussetzung erstattet. Am 9. Dezember 2015 erhielt er eine Nichtanhandnahmeverfügung mit folgenden Inhalt:

Ulrich Bichsel schreibt daraufhin auf seiner fb Seite folgenden Text: "Bitte genau lesen, vor allem die Stellungnahme des Veterinärdiensts, verantwortlich und oberste Instanz, Kantonstierärztin Erika Wunderlin. Man staune: Diese Dame ist als langjährige Kantonstierärztin nicht in der Lage, die Masse eines handelsüblichen Hamsterkäfig einzuschätzen. Obschon Vierfünftel des abgebildeten Hamsterkäfigs, (auch mit Sehhilfen) ersichtlich sind, möchte sie den ganzen Käfig im Bild haben für eine Beurteilung. Tatsächlich können 18cm nicht gesehen werden und in diesem „grossen“ Freiraum will die Dame Wasser, Heu, Futter, Objekte zum Benagen und auch noch Rückzugsmöglichkeiten für dieses Kaninchen vermuten, also Entschuldigung, dümmer kann man sich tatsächlich nicht verkaufen und da erübrigt sich jede Diskussion!
Fakt ist folgendes: Hier geht es nicht um Länge oder Breite, massgebend ist die Höhe und das erkennt doch jeder normale Mensch, dass sich dieses Häsli unmöglich aufrecht halten kann und das ist grausame Tierquälerei in der Kategorie Folter, mal abgesehen von den gesetzlich verordneten Mindestanforderungen gem. TSchV 455 Art. 64 Abs.1 u. Art. 65 Abs.b/2
Übrigens, der erwähnte Hamsterkäfig kommt von mir, wollte den entsorgen und habe diesen auf Anfrage der beklagten Dame Ineichen überlassen mit dem Hinweis, nicht für Kaninchen bestimmt.
Dies mal zum Strafbestand Tierquälerei.


Strafbestand – Tieraussetzung
Auch in dieser Angelegenheit ist die Stellungnahme des Veterinärdiensts skandalös und man muss sich erneut fragen, ist bei dieser Kantonstierärztin Erika Wunderlin überhaupt noch ein Funke Verstand und Normalität vorhanden? Es spielt doch überhaupt keine Rolle, ob ein ausgesetztes Tier einen Verletzungsgrad aufweist, chirurgisch oder antibiotisch versorgt werden musste. Dieses Häsli wurde sich selbst überlassen in einem absolut ungesicherten Aussenkäfig, welcher als Tagesauslauf bestimmt ist. Selbst ein kräftiger Windstoss kann diesen Gehegekäfig verschieben oder umkippen, absolut kein Problem für ein Wildtier wie Fuchs oder ein Eindringling Marder, was offenbar in dieser Nacht vom 9. auf den 10 Juni 2015 erfolgte. Weiter könne nicht festgestellt werden, ob dieses Kaninchen ausgesetzt worden sei, oder sich selber befreit habe. Obschon Nachbarn bezeugen, dass sie dieses Häsli beobachtet haben und um 23`30 Uhr immer noch ohne die Mindestanforderungen eingehalten zu haben, alleine in diesem ungeschützten Aussenkäfig vegetieren sahen, haben die Tierhalter sich nicht mehr um dieses Tier gekümmert. Wach wurden die erwähnten Nachbarn, als es offenbar heftig lärmte bei diesem Käfig und da scheint dieses Kaninchen wohl eine Möglichkeit gehabt zu haben, die Flucht zu ergreifen. Diese Nachbarn haben mich sofort informiert und mir gesagt, man habe die Tierhalter gefragt, ob ihnen ein Kaninchen fehle, was sie mit einem klaren nein konterten. Diese Tieraussetzung ist erwiesen, zudem erfasste eine Kamera des Häslihof das Tier.

Alle Tiere wollte der Häslihof aufnehmen, die Voraussetzungen einer Beschlagnahme sämtlicher Tiere wären erfüllt gewesen, doch diese Dame hatte kein Gehör, allen Tieren eine artgerechte Haltung zu ermöglichen und beteuerte immer wieder schriftlich, eine Beschlagnahme der Tiere komme nicht in Frage.
Für die Aargauer Staatsanwaltschaft und das Veterinäramt Aarau, ist Tierquälerei und Tieraussetzung offenbar kein Strafbestand!
Absolut unverständlich ist aber auch, dass ein Staatsanwalt im Aargauischen Bezirk Bremgarten sich nur auf Stellungnahmen des Veterinäramts stützt, obschon der Sachverhalt klar und deutlich dokumentiert, fotografisch erfasst und Zeugenaussagen Dritter zugestellt worden sind. Da wurde nicht irgendeine Geschichte erfunden und ich bin mir sehr wohl bewusst, Kritik an behördliche Instanzen fordern immer einen klaren Sachverhalt und in dieser Angelegenheit wurden vor dem Einreichen der Strafanträge ein Jurist aus dem Kanton Zug konsultiert, welcher den Sachverhalt prüfte und sein OK für den weiteren Werdegang bestätigte. Vielleicht wäre es nicht falsch gewesen, wenn ich die Prüfung durch einen Juristen den zuständigen Behörden preisgegeben hätte, was ich leider verschwiegen hatte. Nun, die Kaninchen leben heute nicht mehr, sie wurden alle getötet, wie, das wird immer ein Geheimnis sein. Der ursprüngliche Tierhalter Künne ist seit gut zwei Monaten abgemeldet in der Gemeinde Abtwil. Der Häslihof hatte alles unternommen, diesen Kaninchen ein würdiges, freies und sorgloses Weiterleben zu ermöglichen, alle Tiere könnten heute friedlich in unserer Gruppe leben! Ein kleiner Trost gibt es dennoch, wenigstens ein Kaninchen konnte gerettet werden, es hatte tatsächlich ein Sechser im Lotto.

Ja dieses Kaninchen hat wirklich sehr grosses Glück gehabt. Hier sieht man auch gut seine Grösse. Wie sehr es in dem viel zu kleinen Hamsterkäfig doch gelitten haben  muss. Doch das ist nun glücklicherweise Vergangenheit. Wir wünschen ihm auf dem Häslihof noch ein langes und glückliches Leben.   


News-Verzeichnis

Startseite VgT