7. April 2017

 Wer kennt diesen Täter!

Wohnt angeblich in Wohlen bei Bern - Adresse?

Für Hinweise, die zu seiner Identifizierung führen, ist eine Belohnung von 500 Franken ausgesetzt.
(Diese Belohnung muss der Täter bezahlen, wenn er gefunden wird.)

 

Link zu seinem Facebook-Profil: https://www.facebook.com/firabe

Warum dieser Täter öffentlich gesucht wird:

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen sistiert, weil der Täter angeblich "trotz intensiven Ermittlungen nicht ausfindig gemacht werden" konnte. Eine Bankrotterklärung unseres Rechtsstaates! Deshalb bleibt jetzt nur noch Selbsthilfe.

Am 1. Dezember 2016 veröffentlichte der VgT auf seiner Facebook-Seite einen Post mit der Überschrift: "Gericht bestätigt: Der Fleischfachverband lügt. Die Bilder zeigen die Realität."  

Dabei ging es um ein Urteil des Obergerichts des Kantons Thurgau vom  28.04.2016 im Verfahren VgT gegen den Schweizerischen Fleischfachverband SFF betreffend Persönlichkeitsverletzung im Zusammenhang mit einem TV-Spot des VgT (www.vgt.ch/doc/tv-spot-2014/index.htm). Der SFF hatte behauptet, der VgT habe in einem im Dezember 2016 im Schweizer Fernsehen ausgestrahlten TV-Spot Bilder aus Tierfabriken ausgestrahlt, die nicht der Realität entsprächen; auf diese Weise würden die Zuschauer irregeführt. Das Obergericht hat rechtskräftig festgestellt, dass der SFF mit dieser unwahren Behauptung die Persönlichkeit des VgT verletzt habe. In der Urteilsbegründung wird festgehalten (www.vgt.ch/doc/tv-spot-2014/160428-urteil_oberger-t_betr-fleischfach-verb.pdf), dass mit den Aufnahmen des VgT reale Zustände in der Schweiz gezeigt werden.

Am 3. Dezember 2016 schrieb der Gesuchte in Berndeutsch einen Kommentar dazu in welchem er behauptete, der VgT würde die Leser wieder einmal mit Bilder aus dem Ausland anlügen und Haltungssysteme zeigen, die es in der Schweiz schon lange nicht mehr gebe:

Das ist eine sehr schwere Verleumdung, die der Gesuchte wider besseres Wissen verbreitete, im Wissen, dass ein Gericht rechtskräftig die Realität der gezeigten Bilder bestätigt hat.

Wäre die Behauptung des Gesuchten zutreffend, würde der VgT jede Glaubwürdigkeit und Existenzberechtigung verlieren. Es ist deshalb für den VgT von existenzieller Wichtigkeit, dass solche Verleumdungen gestoppt und geahndet werden. 

Ein ähnliches Vorgehen mit privater Fahndung war schon einmal notwendig und erfolgreich. Der Täter musste auch die privaten Fahndungskosten übernehmen: Briefkasten-Grüsel überführt und bestraft  

 


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