30. September 2017, ergänzt am 8. August 2019

Rechtskräftiges Gerichtsurteil:

Die Hetz- und Verleumdungskampagne gegen den VgT, welche Raphael Neuburger, Präsident der Veganen Gesellschaft Schweiz VGS, und weitere VGS-Vorstands- und -Team-Mitglieder massgeblich unterstützt haben, war rechtswidrig ehrverletzend. Zahlreiche von ihnen freigeschaltete und noch während dem Gerichtsverfahren weiter geduldete Hasskommentare mussten nun auf richterliche Verfügung hin gelöscht werden.

Darauf verhinderte Neuburger die vom Gericht befohlene Urteilsveröffentlich mit allerlei Tricks und wurde deshalb im Juli 2019 wegen Ungehorsam gegen richterliche Verfügung verurteilt (rechtskräftig).

Aufgrund unserer harten Kritik am betäubungslosen Schächten wird uns immer mal wieder Antisemitismus vorgeworfen. Vor zwei Jahren hatte sich auch die Führungsspitze der Veganen Gesellschaft Schweiz VGS - die 4 Vorstandsmitglieder Raphael "Rafi" Neuburger, Cristina Roduner, Marielle Kappeler und Diego Santini - massgeblich an einer Rufmordkampagne gegen Erwin Kessler und den VgT beteiligt. Sie meinten, sie seien besonders schlau, indem sie andere für sich sprechen liessen. In der Gruppe "Vegan in Zürich und Umgebung" schalteten sie als Administratoren zahlreiche verleumderische Beiträge gegen Erwin Kessler und den VgT frei, duldeten ehrverletzende Kommentare und löschten gleichzeitig Beiträge von Leuten, die den VgT verteidigen wollten. Das Bezirksgericht Münchwilen verfügte, dass sämtliche verleumderische und ehrverletzende Beiträge und Kommentare, in denen Erwin Kessler oder der VgT als Antisemiten oder Neonazis bezeichnet werden, in der Gruppe "Vegan in Zürich und Umgebung" gelöscht werden müssen. Zudem wurden sie dazu verpflichtet, das Urteilsdispositiv in der Facebook-Gruppe "Vegan in Zürich und Umgebung" während zu veröffentlichen und während 30 Tagen an oberster Stelle zu fixieren.

Das Gericht verfügte die Löschung der folgenden von Neuburger und seinem Team freigeschalteten Verleumdungen gegen den VgT:

"Der Verein VgT Schweiz wurde von dem mehrfach wegen Rassismus vorbestraften Antisemiten Erwin Kessler gegründet, der gute Kontakte in Netzwerken von Rechtsextremist*innen und Geschichtsrevisionist*innen pflegt. Erwin Kessler ist bis heute Präsident des Vereins. Innerhalb des Vereins gibt es augenscheinlich keinerlei kritische Auseinandersetzung mit Kesslers antisemitischen und rassistischen Positionen."

"... Zusammenarbeit mit einem Verein ...., der antisemitische Verschwörungsideolgien verbreitet und einen verurteilten Rassisten als Präsidenten hat...."

" so lange ein Kessler Organisationen wie die Swissveg hinter sich hat und etliche - auch jüngere - sich in der veganen 'Szene' bewegenden Menschen ihn mit den Worten .... in Schutz nehmen - so lange wird braunes Gedankengut auch in ebendieser Szene vertreten sein."

Die Bezeichnung des VgT als "braune Scheisse" durch Benjamin Frei; er wurde deshalb vom Bezirksgericht Zürich wegen Ehrverletzung verurteilt. Zur Zeit vor Obergericht hängig.

"Dort wo veganes Leben und Tierrechte thematisiert werden, hat ein rechter, antisemitischer Verein wie der VgT nichts verloren." "... dem Antisemitismus des Präsidenten und den antisemitischen Inhalten der Vereinsmedien ..."

 "Schächten als Fokusthema ist und war immer ein Kernthema neonazistischer Tierschutzarbeit."

"... um damit antisemitische Ressentiments zu bedienen."

 "Es gibt eine Reihe von Aussagen von ihm, ... die klar antisemitisch sind." "Und auch seine Aussagen zum Schächten sind antisemitisch."

"Dass der Verein ... von einem Antisemiten geleitet wird und in den Vereinsmedien antisemitische Inhalte publiziert und Holocaustleugner bewirbt..."

Kritik am grausamen Schächten ist Tierschutz und kein Antisemitismus!
Siehe dazu die ausführliche Dokumentation zum sogenannten Holocaustvergleich.

Doch Raphael Neuburger und sein Team hielten diese Verleumdungen das ganze Gerichtsverfahren hindurch online und liessen ihren Anwalt weiter gegen den VgT hetzen. Darum dauerte das Verfahren mehr als ein Jahr und wurde sehr aufwändig. Nun wurden Neuburger und seine Mitläufer gerichtlich gezwungen, diese massiven Ehrverletzungen (Rassisten, Antisemiten, Nazi) gegen den VgT zu löschen (rechtskräftig) und den VgT mit 14 000 Franken zu entschädigen. Dazu kommen die Gerichtskosten und der Anwalt Neuburgers.

Auf ihrer Website kommentierte die VGS dieses Gerichtsverfahren mit Abstreiten, Schönrednerei und Halbwahrheiten.

Raphael Neuburger und die Mitbeklagen haben mit Wissen und Willen zahlreichen anonymen(!) Hetzern gegen den VgT eine Plattform geboten, auch noch während des eineinhalb Jahre dauernden Gerichtsverfahrens und diese Plattform war die weitaus bedeutenste für die jahrelangen Hetz- und Verleumdungskampagne. Wer das rechtskräftige Urteil sorgfältig liest, kann sich ojbektiv informieren, mit welcher linksextrem-ideologischen Verblendung und Machtbesessenheit der Tierschutz in der Schweiz durch bösartige Ausgrenzungen und Hetze gegen andere gespalten wird.

> Das Urteil

Übrigens: Kurz nach der Gründung der Veganen Gesellschaft Schweiz VGS kritisierte Raphael Neuburger auf der VGS- Website den nach 16 Jahren  und zwei Verurteilungen der Schweiz durch den Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) endlich im Schweizer Staatsfernsehen gesendeteTV-Spot des VgT als "schwachsinnig". Nichts daran ist schwachsinnig, und was geht unser Werbespot überhaupt VGS-Präsident Neuburger an? Soll er doch einen besseren machen!

Mit allerlei Tricks weigerte sich Neuburger, dem richterlichen Befehl, das Urteil gegen ihn zu veröffentlichen. Damit machte er sich stafbar und wurde im Juli 2019 rechtskräftig verurteilg. Mehr zu den rechtswidrigen Tricks von Neuburger...

 


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