14. Mai 2002

Die VgT-Volksinitiative gegen das bet�ubungslose Sch�chten ist nicht v�lkerrechtswidrig

Mit Verfassungsbruch gegen ein Importverbot f�r Sch�chtfleisch?

von Erwin Kessler, Pr�sident VgT

Der nationale Sturm der Entr�stung gegen die von unserem Marionetten-Bundesrat geplante Aufhebung des Sch�chtverbotes konnte mit dem Zauberwort "Antisemitismus" nicht unterdr�ckt werden. Das Antisemitismus-Geschrei verliert zunehmend an Wirkung zur Durchsetzung j�discher Interessen. Nun konzentrieren sich die Sch�chtjuden vermehrt darauf, "Rechtsexperten" an die Front zu schicken, welche behaupten, das Sch�chten unterstehe der Religionsfreiheit. Die Diskussion um die Aufhebung des Sch�chtverbotes hat gezeigt, dass diese unsinnige Tierqu�lerei in den Augen der schweizerischen �ffentlichkeit nichts mit Religiosit�t zu tun hat. Rechtlich gesehen findet jedes Grundrecht, auch die Religionsfreiheit, dort seine Grenzen, wo durch abartiges, provozierendes Verhalten die �ffentliche Ruhe und Ordnung gef�hrdet wird. Das ist beim Sch�chten der Fall, wie die Diskussion um die Aufhebung des Sch�chtverbotes ebenfalls deutlich gezeigt hat (Pressestimmen zum Sch�chten). F�r vors�tzliche, schwere und systematische Tierqu�lerei ist in der Schweiz kein Platz, auch wenn diese unter dem Deckmantel einer "Religion" ausge�bt wird. Auch das im j�dischen Talmud verankerte Steinigen von Ehebrecherinnen wird zu Recht nicht mehr geduldet.

Ein Urteil des Europ�ischen Gerichtshofes (www.vgt.ch/news_bis2001/000708.htm) hat klargestellt, dass die Religionsfreiheit jedenfalls ein absolutes Recht auf das Sch�chten nicht beinhaltet. Der Gerichtshof wies deshalb die Beschwerde einer orthodoxen j�dischen Gemeinde ab, der die franz�sische Regierung keine Bewilligung zum Sch�chten erteilt hatte. Ob die v�llige Unterbindung der Versorgung mit Sch�chtfleisch zB durch ein Importverbot eine unverh�ltnism�ssige Einschr�nkung der Religionsfreiheit bedeute, ist in diesem Urteil nicht gepr�ft worden.

Nun haben die Sch�chtjuden in der Person eines pensionierten St Galler Rechtsprofessors einen "Experten" gefunden, der in der NZZ behauptet, ein Importverbot sei verfassungswidrig. Er stellt dies als rechtswissenschaftliche Tatsache dar, obwohl er dies nur sehr fragw�rdig zu begr�nden vermag, n�mlich mit seiner pers�nlichen Meinung, ein Importverbot sei "unverh�ltnism�ssig". Was daran - angesichts der grauenhaften Tierqu�lerei, um die es geht - "unverh�ltnism�ssig" sein soll, vermag er nicht anzugeben. Weiter behauptet er wahrheitswidrig, das WTO-Freihandelsabkommen stelle "zwingendes V�lkerrecht" dar. Deshalb sei die VgT-Volksinitiative gegen das bet�ubungslose Sch�chten, welche ein Importverbot f�r Sch�chtfleisch verlangt, verfassungswidrig und m�sse f�r ung�ltig erkl�rt werden. Das WTO-Abkommen ist keine rechtsetzende v�lkerrechtliche Vereinbarung (wie zB die Europ�ische Menschenrechtskonvention), sondern ein blosses Handelsabkommen, das k�ndbar ist. Dass die Schweiz nicht gut darauf verzichten k�nne, beim WTO-Abkommen mitzumachen, wie der pensionierte Rechtsprofessor schreibt, macht es noch lange nicht zu "zwingendem V�lkerrecht". Die Bundesverfassung erlaubt dem Parlament jedoch nur, Volksinitiativen, die gegen zwingendes V�lkerrecht verstossen (gemeint sind offensichtlich international anerkannte Gundrechte), f�r ung�ltig zu erkl�ren. Trotzdem ruft dieses einseitig sch�chtjudenfreundliche "Gutachten" zur Ung�ltigerkl�rung der VgT-Initiative gegen das bet�ubungslose Sch�chten (www.vgt.ch/vn/0202/schaecht-initiative.htm) und damit zum Verfassungsbruch auf. Die Einseitigkeit zeigt sich an der verharmlosenden Darstellung des Sch�chtens und der Glorifizierung des nicht existierenden religi�sen Gehalts dieser barbarischen Tradition, die sich wie ein roter Faden durch die ganze Ver�ffentlichung hindurchzieht: "... schlachten ohne vorherige Bet�ubung, weil das Tier nur so als rituell gesund gilt." Ist Steinigen auch rituell gesund? "... das gesch�chtete Tier nicht sofort bewusstlos; es zeigt w�hrend eines Bruchteiles einer Minute heftige Bewegungen." Damit wird eine Leidenszeit von nur ein paar Sekunden suggeriert, was eindeutig unwahr ist, wie ich selbst miterlebt habe und wie auch Videokumentationen (www.vgt.ch/media/movie32-schaechten.htm) belegen. Wer diese Videoaufnahmen gesehen hat und immer noch behauptet, die Tiere w�rden nicht schrecklich leiden, der ist - wie es der  Verhaltensforschers Konrad Lorenz ausdr�ckte - ein gemeingef�hrliches Monster, das in eine psychiatrische Klinik interniert geh�rt. "Massgebend ist die religi�se �berzeugung Betroffener. Dem Staat steht dar�ber kein Urteil zu." Doch! Was in unserer Kultur nichts mit Religion zu tun hat, wie Steinigen, Menschenfresserei, Ritualmorde, "rituelle" Bankeinbr�che oder Missachtung der Verkehrsregeln, um nicht zu sp�t in die Synagoge zu kommen, untersteht nicht dem Schutz der Religionsfreiheit. "Schwierige Rechtsg�terabw�gung." Was soll daran schwierig sein? Die Sch�chtjuden d�rfen glauben, was sie wollen; sie d�rfen im Hochsommer mit schwarzen H�ten und sonderbarer Aufmachung herumlaufen und haben ein Anrecht, deswegen nicht diskriminiert zu werden. Aber sie d�rfen nicht mit schwerer Tierqu�lerei der grossen Mehrheit der Bev�lkerung, der Moral und Religion Tierqu�lerei ausschliessen, seelisches Leiden zuf�gen! Eine "G�terabw�gung" zwischen perversen Ritualmorden einerseits und dem Schutz und der seelischen Intergrit�t der grossen Mehrheit der Bev�lkerung ist nicht schwierig, sondern klar und undiskutabel, was der Bundesrat inzwischen eingesehen hat. Wenn der Bundesrat und die Sch�chtjuden aber glauben, diesen klaren Volkswillen mit einem Import von Sch�chtfleisch austricksen zu k�nnen, dann t�uschen sie sich ein zweites mal. F�r jeden gesunden Menschen macht es n�mlich keinen Unterschied, ob Tiere diesseits oder jenseits der Grenze zu Tode gefoltert werden. Politisch entscheidend ist einzig, ob es in unserer Macht steht, dies zu verhindern. Wir k�nnen zwar nicht verhindern, dass Tiere weiterhin in Israel gesch�chtet werden, aber was in der Schweiz gemacht und in die Schweiz importiert wird, untersteht - vorl�ufig noch! - schweizerischem Recht.

Solche offensichtlich manipulierten Pseudo-Gutachten, die zur Missachtung von Verfassungsrecht und Demokratie zugunsten j�discher Interessen aufrufen, provozieren antisemitische Reaktionen. Wir Tiersch�tzer verwahren uns dagegen, hief�r einmal mehr verantwortlich gemacht zu werden.


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