19. März 2003

Beschwerde gegen das Zürcher Veterinäramt

Der VgT hat heute eine Aufsichtsbeschwerde gegen das kantonale Veterinäramt eingereicht. Dieses ist Regierungsrätin Verena Diener unterstellt. Falls sie bei den kommenden Wahlen wiedergewählt wird, ist das eine neue Nagelprobe, ob sie mit dem Tierschutzvollzug endlich ernst machen will - bei ihrer tierverachtenden Einstellung (Ja zum betäubungslosen Schächt-Schlachten) wohl kaum zu erwarten, aber die nächsten Wahlen und die nächsten VgT-Nachrichten kommen bestimmt...



Hiermit erhebe ich namens des VgT

Aufsichtsbeschwerde gegen Kantonstierärztin Dr Regula Vogel, Vorsteherin des Veterinäramtes

Begründung:

Seit mindestens zehn Jahren missachtet Landwirt Heinrich Meier in Winkel vorsätzlich die Auslaufvorschrift gemäss TSchV Art 18. Im Jahr 1993 wurde er deswegen auf unsere Anzeige hin gebüsst. Im Jahr 2002 wurde er auf eine neue Anzeige hin erneut gebüsst, auch diesmal ohne Auswirkung auf das Verhalten. Die rund zwanzig Kühe blieben weiterhin an der Kette. Am 25. Januar 2003 verlangten wir deshalb vom ein Tierhalteverbot.

Mit Schreiben vom 4.2.2003 wies Kantonstierärztin Regula Vogel die Beschwerde ab und behauptete, Meier habe die Auslaufvorschrift erfüllt (Beilage). Dies steht im krassen Gegensatz zu dem, was die folgenden Zeugen beobachtet haben:

1. M ...., Bülach
2. A ..., Kloten

Kantonstierärztin Vogel will aufgrund einer im Janur 2003 durchgeführten Kontrolle wissen, dass Meier die Auslaufvorschrift erfüllt habe. Das kann aufgrund einer einzigen oder weniger Kontrollen nicht festgestellt werden. Dazu braucht es intensivere, längere Beobachtungen, wie diese von den obgenannten Zeugen durchgeführt worden sind.

Kantonsärztin Vogel war aufrund unserer Strafanzeigen bekannt, dass wir den Betrieb Meier seit langem intensiv beobachten. Das interessierte sie nicht. Ein gefälschtes Stalljournal ist für sie offenbar massgeblicher als unabhängige Zeugen. Damit hat sie ihre Amtspflicht grob verletzt und Meier amtsmissbräuchlich geschützt, so wie sie es im Umgang mit gewerbsmässigen Tierquälern seit Jahren praktiziert.

Der Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes im Kanton Zürich hat zu unhaltbaren Zuständen geführt. Wir ersuchen Sie, diesem Missstand durch personelle Änderungen im Veterinäramt Abhilfe zu schaffen.

Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT


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