19. Juni 2003

Schaffhauser Justiz-Willkür gegen VgT-Präsident Erwin Kessler

Der als tierschutzfeindlich berüchtigte Schaffhauser Untersuchungsrichter W Zürcher (siehe die Berichte über den Kanton SH in den VN2003-1 und VN2003-2), der den Tierschutzvollzug sabotiert, indem er die gewerbsmässigen Tierquäler möglichst gar nicht oder höchstens mit Trinkgeld-Bussen zur Rechenschaft zieht, hat nun eine menschenrechtswidrige Willkürverfügung gegen VgT-Präsident erlassen:

Nachdem in den VgT-Nachrichten Bilder aus dem Hühner-KZ der Eier Haas AG in Löhningen erschienen sind, hat der Eigentümer, Jakob Haas, eine Strafanzeige wegen "Hausfriedensbruch" gegen Unbekannt eingereicht. In einer heute eingetroffenen Verfügung hat Untersuchungsrichter Zürcher das Verfahren eingestellt, "nachdem sich die Täterschaft angesichts des von Erwin Kessler, Präsident des Vereins für[!] Tierfabriken Schweiz VgT, geltend gemachten Aussageverweigerungsrechtes nicht ermitteln lässt und auch keine weiteren Fahndungsansätze gegeben sind.".

Im Kostenentscheid dieser Verfügung überband Zürcher die Verfahrenskosten kurzerhand Erwin Kessler, "weil das Verfahren durch das unkorrekte Verhalten (unbefugtes Betreten der Stallungen des Anzeigers Jakob Haas) der Mitglieder des VgT veranlasst wurde."

Dieser Kostenentscheid ist menschenrechtswidrig. Die menschenrechtlich garantierte strafrechtliche Unschuldsvermutung verbietet es den Strafbehörden, einem Angeschuldigten die Kosten zu überbinden, wenn ein Verfahren wegen Mangel an Beweisen eingestellt werden muss. Mit dem Kostenentscheid behauptet Untersuchungsrichter Zürcher eine Mittäterschaft von Erwin Kessler, die im Verfahren eben gerade nicht bewiesen werden konnte. Es ist nicht einmal erwiesen, dass die Aufnahmen von Mitgliedern des VgT gemacht wurden. Woher der VgT diese Aufnahmen erhalten hat untersteht dem gesetzlichen Redaktionsgeheimnis.

Erwin Kessler hat gegen diese gesetz- und menschenrechtswidrige Verfügung postwendend Einsprache erhoben.


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