26. Juni 2003

Erwin Kessler verlangt gerichtlich die Richtigstellung eines verlogenen Berichtes in der jüdischen Zeitung "Tachles"

"Tachles" = "Wahrheit"; die verlogene staatliche Zeitung der alten Sowjetunion hiess "Prawda", was ebenfalls "Wahrheit" heisst. Auffallend, dass es die verlogensten Blätter nötig haben, sich "Wahrheit" zu nennen.

Erwin Kessler, Präsident des VgT, ist wegen seiner Kritik am grausamen Schächten (Schlachten ohne Betäubung) seit Jahren linksextremen und jüdischen Rufmordkampagnen ausgesetzt (neulich auch wieder in der WoZ).

In einem Artikel im jüdischen Wochenmagazin "Tachles" vom 6.6.2003 behauptete Stutz, Erwin Kessler hätte am 28. Mai 2003 vor dem Bezirksgericht Bülach seine "Sympathie für den Holocaust-Leugner Jürgen Graf" wiederholt. Dies ist unwahr und wird durch das Gerichtsprotokoll widerlegt. Erwin Kessler hat am 25. Juni 2003 dem Bezirksgericht Münchwilen eine Persönlichkeitsschutzklage mit Gesuch um ein vorsorgliches Verbot eingereicht. Darin verlangt er, es sei Hans Stutz vorsorglich zu verbieten, Erwin Kessler weiterhin in irgend einer Form Sympathien zu Holocaustleugnern vorzuwerfen.

In seiner Gerichtseingabe schreibt VgT-Präsident Erwin Kessler:

"Wer den Holocaust leugnet, ist entweder ein Psychopath oder will die Nazis reinwaschen - eine dritte Möglichkeit kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen. Zudem ist das Leugnen des Holocausts ein Delikt. Der Gesuchsbeklagte stellt mich mit der inkriminierten Behauptung ideologisch ins Lager deliktischer Psychopathen oder Nazi-Freunde. Das ist massiv ehrverletzend. Ich habe weder zu Psychopathen noch zu Nazi-Freunden irgendwelche Sympathie, sondern ausschliesslich Verachtung übrig.
Mit der inkriminierten Behauptung wird beim unbefangenen Leser der Eindruck erweckt, ich würde mit dem Leugnen des Holocausts sympathisieren. Dies ist absolut unzutreffend. So etwas habe ich nie geäussert oder auch nur gedacht und schon gar nicht am 28. Mai 2003 vor dem Bezirksgericht Bülach "wiederholt". Die verlangte vorsorgliche Massnahme rechtfertig sich umso mehr, als Stutz die inkriminierte Behauptung mit Sicherheit nicht beweisen kann - weil sie unwahr ist - und anhand der Gerichtsakten als unwahr erwiesen ist. Stutz ist bekannt als Antirassismusneurotiker, der überall Antisemitismus wittert und - offensichtlich weil er davon zu wenig findet - hemmungslos solchen konstruiert, damit ihm - dessen journalistische Tätigkeit ganz auf diesem Thema aufbaut - die Arbeit nicht ausgeht. Er verfolgt jeden Prozess, in welchem jüdische Interessen berührt sind, und berichtet darüber, vorzugsweise in der linksextremen und jüdischen (WoZ, Klartext, Tachles), gelegentlich aber auch in den grossen Zeitungen wie dem Tages-Anzeiger. Es muss angenommen werden, dass Stutz den Fortgang des 2. Schächtprozesses in Bülach mit weiteren Veröffentlichungen im gleichen Stil begleiten wird. Es besteht deshalb die konkrete Gefahr, dass er die verleumderische Behauptung wiederholen wird. Mit dem vorliegend beantragten vorsorglichen Verbot soll sichergestellt werden, dass diese massiv ehrverletzende, unwahre Behauptung bis zur Erledigung des Hauptverfahrens nicht wiederholt wird, da sonst der mir rechtlich zustehende Persönlichkeitsschutz wegen der erfahrungsgemäss langen Dauer des Hauptverfahrens illusorisch würde. Die vorsorgliche Massnahme rechtfertigt sich auch im Interesse einer funktionierenden Justiz, deren Unabhängigkeit durch solche Vorverurteilungen in der Presse leiden kann."


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