11. Februar 2005

14 Monate Gefängnis für Margrit Kessler?

Immer häufiger werden in der Schweiz Menschen wegen Meinungsäusserungen ins Gefängnis geworfen,wie in dunklen historischen Zeiten, obwohl die Meinungsäusserungsfreiheit ein Grundpfeiler jeder modernen freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist und durch die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert wird.

Die Präsidentin der Schweizerischen Patienten-Organisation, Margrit Kessler, hat einem Chirurgen (gegen den diesbezüglich eine Strafuntersuchung läuft) vorgeworfen, an Patienten unerlaubt und unethisch experimentiert zu haben. Die St Galler Staatsanwaltschaft fordert deswegen 14 Monate Gefängnis für die Patientenschützerin - ein Strafmass, das schockiert und unverständlich scheint. Offenbar wird der Name Kessler von der Justiz als politischer Auftrag zu Justizwillkür verstanden. Die lange Liste der Justiwillkür gegen den VgT und dessen Präsidenten Erwin Kessler (www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm) offenbart eine Seite unseres Rechtsstaates, die im Staatskundeunterricht nicht gelehrt wird.

Ich bin übrigens mit Margrit Kessler weder verwandt noch bekannt, erachte aber den Patientenschutz als ganz wichtiges öffentliches Interesse. Das Kranken- und Gesundheitswesen in der Schweiz wird allzusehr von einer skrupellosen, profitgierigen Pharmaindustrie beherrscht (die zB ihre Versuchstiere ohne jeden medizinischen Nutzen in tierquälerisch engen Käfigen hält).

Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken VgT


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