8. August 2006, aktualisiert am 1. Dezember 2008

Tierquälerisches Forellen-Vivier des Restaurants Rigi-Royal
in Immensee am Zugersee

Boykottieren Sie dieses grausame Tierquäler-Hotel!
Boycott this cruel hotel!
Boycottez cette hôtel cruelle!
 

Am 8. August 2006 veröffentlichten wir hier folgendes:

Rigi-Royal ist eines der letzten Lokale, welche noch diese altertümliche, tierquälerischen Leben-Fischhälterung hält - längst nicht mehr nur zur Ergötzung, sondern vielmehr zum Ärger der Kunden:

Was haben diese Forellen wohl schon alles durchgemacht, bevor sie in diesem "Schaufenster" gelandet sind, und was steht ihnen noch bevor, bevor sie endlich auf dem Teller serviert werden! Verstört versuchen die kleineren Forellen links sich hinter einer Röhre - der einzigen "Rückzugsmöglichkeit" in diesem Glasbehälter! - zu verstecken. Die grössere Forelle rechts hat eine angefressene Schwanzflosse. Offensichtlich kommt sie aus einer üblen Intensivzucht, wo Kannibalismus auftritt, eine für tierquälerische Intensivhaltungen typische Verhaltensstörung von Mast-Forellen. Die letzten Tage verbringt dieses bedauernswerte Geschöpf in dieser völlig artwidrigen Glasbehälter-Haltung (ein sogenanntens Vivier; früher öfters in Restaurants anzutreffen, mittlerweile zum Glück weitestgehend verschwunden.

Die Verhaltensbiologin Silvia Stumpf schreibt in der vom Schweizer Tierschutz STS herausgegebenen Studie "Überblick über die Haltung und Zucht von Speisefischen in der Schweiz" über solche Restaurant-Fischbehälter:

In der Schweiz existiert keine Reglementierung über die Haltung von Fischen....

Speisefische werden in Restaurants und Comestibleläden oft lebendig gehalten...  Diese Becken existieren in den unterschiedlichsten Ausführungen und Grössen. Die meisten sind nur mit einem Belüftungsgerät und einem Wasserzulauf ausgerüstet. Fischzüchter empfehlen, die Fische in abgedunkelten Behältern, etwa in Eternitbecken, aufzubewahren. Bei Aquarien halten sie es für wünschenswert, dass die Scheiben grösstenteils übermalt werden. Dies alles dient der Vermeidung von Aufregung. Die Fische bleiben viel ruhiger, wenn sie im Dunkeln schwimmen. Besonders stressgefährdet sind Fische in freistehenden Schauaquarien, in deren näherer Umgebung viel Betrieb herrscht. Die Tiere finden in den kahlen Becken keine Versteckmöglichkeiten. Restaurants quartieren ihre Aquarien deshalb häufig in ruhigen Nebenräumen oder Abstellkammem ein.

In den Restaurants, die besucht wurden, verbringen die Fische zwischen drei und vierzehn Tagen in den Hälterungsbecken. Die Fischdichte betrug generell etwa 15 kg/m3. Die Vergleichbarkeit mit der Besatzdichte in einem Teich ist schlecht, da das Hälterungsbecken den Fischen keinen Platz zum Ausschwimmen bietet. Aussehen und Verhalten der Tiere waren unterschiedlich. Die meisten Fische zeigten leichte Flossenveränderungen (Risse, Nekrosen) und bewegten sich träger als normal durch den Behälter. Sie hatten aber auch keinen Grund, sich stärker zu bewegen...

Was die Verweildauer der Tiere im Aquarium betrifft, sind zwei gegenläufige Effekte feststellbar: Einerseits ist eine kurze Verweildauer anzustreben, weil sich dann keine Rangordnungen herausbilden können und die Gefahr der Entstehung von Flossenschäden geringer ist, andererseits haben sich Forellen erst nach zwei Wochen vollständig in eine neue Umgebung eingewöhnt und vom Transportund Umsetzstress erholt.

Auf eine Eingewöhnung der Fische wird allerdings keinen Wert gelegt, weil sie ja nicht aus aquaristischen sondern aus kulinarischen Gründen in das Hälterungsbecken eingesetzt wurden. Unter diesen Umständen ist deshalb eher eine kurze Verweilzeit anzustreben: Die Forellen können sich zwar so nicht vollständig vom Stress des Umsetzens erholen, werden aber fortlaufend und rasch herausgefangen...

Die Zurschaustellung lebender Forellen in Hälterungsbecken von Restaurants und Comestiblegeschäften sollte entweder zeitlich beschränkt (höchstens drei Tage) oder verboten werden.

 Mit vorliegender Veröffentlichung sorgt der VgT dafür, dass jeder, der im Internet ein Seehotel sucht, auch auf diese Information stösst (Suchwörter Seehotel, Immensee, Zugersee).

Eine solche Forellenhälterung stellt angesichts der heutigen technischen Kühlmöglichkeiten eine unnötige Tierquälerei dar und verletzt Artikel 2 des Tierschutzgesetzes. Der VgT behält sich eine Strafanzeige vor, sollten die Verantwortlichen nicht sehr rasch Einsicht zeigen und diese antiquierte Lebendhälterung aufgeben.

Am 16. August 2006 hat uns der Besitzer des Hotels - "höflich und anständig", wie es sich für ein gastfreundliches Hotel gehört, das sich keinerlei Kritik gefallen lässt - folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie wir bereits erfahren haben, haben Sie einen Bericht über unser Forellenbecken im Internet veröffentlicht. Auch haben wir einige Meinungen von privaten VgT-Anhängern mitbekommen. Nachdem Sie hier versuche unseren Ruf zu schädigen, haben kurzerhand das Fischbecken abmontiert und entsorgt. Wir bitten Sie daher höflichst Ihre Dokumentation aus Ihrer Homepage zu entfernen. Gerne können Sie sich selbst davon überzeugen und bei uns vorbeischauen. Sollten die Fotos und der Bericht nicht in nächster Zeit aus dem Netz verschwinden, sehen wir uns gezwungen gerichtlich vorzugehen.
Mit freundlichen Grüssen
Seehotel Rigi-Royal

Im November 2008 teilte uns eine ehemalige Mitarbeiterin dieses Hotels mit, dass alles gelogen ist und das Fischbecken nur in der Küche versteckt wurde.

Der Hotelbesitzer lügt auch sonst schamlos. Einer Drittperson, welche obigen Bericht gelesen hat, schrieb der Besitzer des Hotels folgende unwahren Verleumdungen:

Sehr geehrte Frau ...!

Dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie auf einen mutmasslichen
Tierschützer und Rassendiskriminierer reingefallen sind, der immer wieder
versucht andere Leute, Firmen und Hotels zu schädigen. Dieser Mann wurde
wegen öffentlicher Ruhestörung, Rassendiskrimierung uvm. monatelang bzw..
für Jahre hinter Gitter gebracht. Schauen Sie mal nach. Dieser Bericht über uns
im Internet entspricht nicht der Wahrheit. Haben Sie in diesem Bericht eine
Meinungsäusserung von uns gelesen? Nein. Wir wurden weder gefragt,
interviewt oder sonst was. So was ist strafbar, gegen den Willen anderer
etwas zu veröffentlichen (sowieso wenn es nicht einmal der Wahrheit
entspricht).
Uebrigends: Das Fischbecken wurde schon vor Wochen demontiert.
Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Feier für Ihre Schwiegermutter.
Mit freundlichen Grüssen

Seehotel Rigi-Royal Ruckstuhl AG

Es ist mir zu dumm, mit einem solch miesen Typ vor Gericht zu gehen, der anderen erfundene Vergehen vorwirft in einer Art und Weise, mit der er sich selber strafbar macht. Nützlicher als ein aufwändiges Gerichtsverfahren ist es, wenn alle Gäste im Seehotel Rigi-Royal, die im Internet surfen, hier etwas über den Charakter des Hotelbesitzers nachlesen können.
Erwin Kessler, Präsident VgT


News-Verzeichnis

Startseite VgT