14. November 2007 - VN 08-1

Soll "Dignitas" verboten werden?

von Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken VgT

Die SP, die Verliererpartei der letzten Wahlen, hat einen neuen populistischen Furz geboren, in der Hoffnung, sich damit profilieren zu können: Die Sterbehilfeorganisation Dignitas soll verboten werden.

In der Schweiz hat glücklicherweise jeder das Recht zu sterben und sein Leben aktiv dann zu beenden, wenn er es für richtig hält, ohne vorher das Zentralkomitee der Sozialdemokratischen Partei um Bewilligung nachzusuchen.

In der Flut der medialen Hetzkampagnen gegen Dignitas geht das Wichtigste fast unter: Dignitas tötet niemanden! Dignitas hilft Hilfesuchenden, die ihr Leben selber(!) beenden möchten, und zwar menschenwürdiger und gegenüber den Mitmenschen rücksichtsvoller als zum Fenster hinaus oder unter einen Zug zu springen. Es ist - entgegen allen heuchlerischen Verunglimpfungen der Arbeit von Dignitas - würdiger, auf einem ruhigen Parkplatz am Waldrand zu sterben als unter einem Güterzug. Dieser von der SP geforderte staatliche Eingriff in die persönliche Freiheit erinnert an die staatliche Totalregelung des Lebens in China und an andere Überreste kommunistischer Gewaltherrschaft. Wer sind die Opfer und Geschädigten der Tätigkeit von Dignitas, die mit einem derart schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit staatlich geschützt werden müssen? Die Klienten von Dignitas, die ausdrücklich zu sterben wünschen, sicher nicht. Auch die Mitarbeiter von Dignitas brauchen keinen solchen staatlichen Schutz; sie verrichten ihre Arbeit freiwillig, aus Idealismus. Wo also sind die zu schützenden Opfer? Sind es vielleicht diejenigen, die den Tod verdrängen und psychische Probleme bekommen, wenn sie zufällig sehen, wie ein Sarg verladen wird? Dürfen wegen solchen neurotischen Feiglingen andere Menschen nicht sterben?

Es sei unzumutbar anzusehen, wie Särge durch ein Wohn- oder Industriequartier getragen werden. So, so, unzumutbar! Für mich ist es unzumutbar ansehen zu müssen, wie eitle Damen furchtbares Tierleid als Pelzmantel oder Pelzkragen öffentlich herumtragen, oder wie Leichenteile von Tieren, die ihr Leben unter KZ-Bedingungen verbringen mussten, in Einkaufstaschen durch Wohnquartiere getragen werden, um zuhause gefressen zu werden. Bitte, SP-Leute, sorgt dafür, dass der Staat solche wirklich unzumutbaren Belästigungen sofort verbietet!

Mit Bauvorschriften gegen das Sterben

Immer wenn gewisse Kreise in diesem Staat etwas nicht haben wollen, finden eifrige Beamte bestimmt irgendwo eine Vorschrift, die man passend verbiegen kann. Manche Gemeinden sind in Bauvorschriften fündig geworden, welche "nicht zonenkonforme" Immissionen, auch ideelle Immissionen, untersagen. Was "nicht zonenkonform" ist, bestimmen die Beamten. Sterben ist in Wohnzonen angeblich nicht zonenkonform. Logisch. Wohnzonen sind ja zum Wohnen, nicht zum Sterben da. Für das Sterben gibt es die Spitäler und Pflegeheime, für das freiwillige Sterben die Bahngleise.

Anmerkung:
Auch Christoph Blocher hat, noch als Bundesrat, bekannt gegeben, das Sterben in Wohngebieten sei  unzumutbar für die Nachbarn (NZZ vom 27.9.07). Aber seine Frau mit Tierquälerpelz öffentlich zur Schau zu stellt (VN 06-1 Seite 5), mutet dieser tierverachtende SVP-Politiker, der die Abschaffung der Tierschutzvorschriften für die Landwirtschaft fordert, den tierliebenden Menschen bedenkenlos zu. 


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