13. März 2009

Tierquäler und Aufsichtsbehörden unter einer Decke?
Ein Fall aus Pfäffikon/ZH

Der Angel-"Sport" ist eigentlich kein Sport, sondern ein lustvoll-tierquälerisches Freizeitvergnügen, das nicht in erster Linie der Nahrungsmittelbeschaffung dient, sondern vielmehr der Lust, wehrlose Geschöpfe, die sich in Panik winden und zu fliehen versuchen, in einem risikolosen, ungleichen "Zweikampf" zu besiegen. In Sportfischerzeitschriften werden regelmässig  "siegreiche Helden" abgebildet, die beschreiben, wie sie nach langem Kampf (sogenannter "Drill"), der bis zu einer halben Stunde dauern kann, einen grossen Fisch "besiegt" haben. Je länger der "Drill", umso grösser die sadistische Lust. Aus dem gleichen Motiv wird auch immer wieder das verbotene catch-and-release betrieben: Gefangene Fische werden wieder zurück in den See geworfen, weil der Fischer gar keine Verwendung für sie hat. Anstatt solche Lustmörder einer psychiatrischen Behandlung zuzuführen, erhalten sie bei ihrem verwerflichen Tun jede Menge an behördlicher Unterstützung.

Dem VgT ist erst jetzt ein interessantes Schreiben der Gemeinde Pfäffikon zur Kenntnis gelangt: Einer regelmässigen Spaziergängerin am Pfäffikersee fiel auf, dass eine Verbotstafel, welche die Angelfischerei verbietet, plötzlich entfernt worden war. Auf Nachfrage hin erhielt sie von der Gemeinde folgende aufschlussreiche "Begründung":

Wir beziehen uns auf Ihre Nachricht vom 8 . August 2008 und teilen Ihnen mit, dass diese Tafel nach Rücksprache mit der Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich ersatzlos entfernt worden ist. Wir werden jedoch weiterhin darum besorgt sein, dass diese Verbote eingehalten und natürlich entsprechend auch kontrolliert werden.
Freundliche Grüsse
Leiter Sicherheitsamt Pfäffikon ZH
Peter Hauser

Faksimile Kopie des Schreibens

Der VgT wollte von Peter Hauser wissen, warum die Verbotstafel entfernt worden ist, wenn man doch gedenkt, das Verbot durchzusetzen.

Es sei eine alte Tafel gewesen.

Warum dann nicht durch eine neue ersetzt, sondern ersatzlos entfernt? Damit das Verbot unauffälliger missachtet werden kann? Oder aus welchem andern logischen Grund?

"Es braucht dort unten keine Verbotstafel."

Aha.

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