18. April 2009

Nachtrag vom 22. März 2012: 
ERFOLG! Keine Kaninchen mehr.
 

Käfig-Kaninchenhaltung der
Familie Hof-Schöb in Bichelsee

So tierquälerisch hält diese Familie wider besseres Wissen Kaninchen:

Zwei Kaninchen in grausamer Isolationshaft.


Links Wohnhaus, rechts Kaninchenkäfig

Den ganzen letzten Winter waren die Frontgitter des Kaninchengefängnisses mit einem undursichtigen Platik/Blache verhängt: Isolationshaft total.

Im Sommer, bei schönem Wetter werden sie angeblich manchmal kurz in einen kleinen Auslauf gelassen - einzeln. Die Häftlinge dürfen kurz ein wenig Freiheit schnuppern. Dann geht es wieder in die enge Einerzelle.

Evelyne Hof ist Kirchenpflegerin der katholischen Kirchgemeinde Bichelsee-Balterswil und ist für die Jagend zuständig. Früherziehung zu Tierquälerei?

So wird Evelyne Hof auf der Website der katholischen Kirche Bichelsee-Balterswil präsentiert:

Eveline Hof
Schulackerstrasse 6
8363 Bichelsee
Jugend 071 971 29 04 p.hof@bluemail.ch

Adresse:
Patrick und Eveliine Hof-Schöb, Schulackerstrasse 6, 8363 Bichelsee
Tel 071 971 29 04, p.hof@bluemail.ch

Dass Kastenkaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat. Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung (Käfighaltung) von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte.

Infos über Kaninchen: www.vgt.ch/doc/kaninchen

Um von Ihrer Kaninchenquälerei abzulenken, haben Eveline und Patrick Schöb schwerwiegende Verleumdungen gegen VgT-Präsident Erwin Kessler verbreitet. Es läuft deswegen ein Strafverfahren gegen sie (das Strafverfahren gegen den Ehemann Patrick wurde zwischenzeitlich aus rein formellen Gründen eingestellt, d.h. die Strafbarkeit wird im Strafverfahren gegen die Ehefrau untersucht und gerichtlich beurteilt werden). Und weil die Thurgauer Justiz die Strafklage rechtswidrig-willkürlich formalistisch abgewiesen, hat Erwin Kessler die gleiche Sache als Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht. Das Bundesgericht hat dann eine Beschwerde des VgT gutgeheissen und die Thurgauer Justiz angewiesen, ein ordnungsgemässes Strafverfahren durchzuführen. Deshalb sind nun zwei Verfahren gegen die Verleumderin hängig.


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