18. Juni 2009

Mangelhafte Produkte, der Kunde trägt den Schaden:

CANON cannot

Wer denkt, Canon sei eine rennomierte Firme und auf deren Qualitätsprodukte sei Verlass, der sollte dieses Vorurteil revidieren. Heute wird billiger Pfusch vermarktet.

Auf der Website von Canon Schweiz wird der Kunde, der wegen Gerätemängel Support sucht, im Kreis herum geführt. So hält Canon Kunden auf Distanz. Kunden sollen kaufen, nicht reklamieren.

Schon während der einjährigen Garantierzeit mussten wir den Drucker/Kopierer PC-D340 zur Reparatur einschicken. Sowas ist mit beträchtlichen Umtrieben verbunden. Die Versandkosten muss der Canon-Kunde auch selber tragen, obwohl Versandkosten für Garantiearbeiten grundsätzlich der Verkäufer zu tragen hat. Nicht so bei Canon. Im Kleingedruckten schleicht sich Canon aus dieser Haftung.

Der Drucker/Kopierer PC-D340 hat einen Systemmangel. Die Sensoren für den Papiereinzug und für den Einzug der Kopiervorlage sind störungsanfällig. Nach Ablauf der einjährigen Garantierfrist wurden die Störungen so stark, dass das Gerät praktisch unbrauchbar ist. Canon ist das Problem bekannt. Sowohl Software- wie auch Hardwaremängel sind offenbar dafür verantwortlich. Der Schaden trägt der Kunde. Canon lehnt es ab, diesen systematischen Produktionsmangel nach Ablauf von 12 Monaten, also dann, wenn er sich beginnt auszuwirken, kostenfrei zu beheben. Nur eineinhalb Jahre nach dem Kauf steht der Kunde vor der Frage, ob er eine teure Reparatur (wann kommt die nächste?) bezahlen oder das Gerät entsorgen soll. Da ist ein Markenwechsel wohl das Richtige.

VgT


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