27. April 2000

Tiertransport-Blockadeaktion am Autobahnzoll bei Salzburg
Zweites Strafverfahren gegen VgT-Pr�sident Erwin Kessler in Deutschland

Bericht �ber die Blockadeaktion des VgT am Aubtobahnzoll bei Salzburg:  www.vgt.ch/vn/9801/salzburg.htm

Pl�doyer von Erwin Kessler vor dem Amtsgericht Laufen, deswegen ein Verfahren wegen Beleidigung eingeleitet wurde: www.vgt.ch/vn/9901/vn99-1.htm

Pl�doyer vor dem Landgericht Traunstein im ersten Verfahren: www.vgt.ch/vn/9903/traunstein.htm

Im ersten Strafverfahren wegen nicht angemeldeter Kundgebung kritisierte Erwin Kessler in seinem Pl�doyer das Verhalten der Poliz scharf, weil diese stets brutal gegen friedliche Proteste gegen die grausamen Tiertransporte vorgeht, dagegen die illegallen Tiertransporte unbehelligt l�sst. Sofort wurde gegen Erwin Kessler ein zweites Strafverfahren wegen Beleidigung der Polizei eingeleitet und das Amtsgericht Laufen verurteilte ihn am 20.9.99 zu einer Busse von 4000 DM.

Pl�doyer von Erwin Kessler vor dem Landgericht Traunstein

Urteil des Landgerichtes Traunstein

 

Pl�doyer von Erwin Kessler vor dem Landgericht Traunstein am 27. April 2000

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

am 2. August 1997 habe ich am Autobahn-Zoll bei Salzburg an einer Protestaktion gegen die tagt�glich sich abspielenden grausamen und illegalen Schlachttier-Transporte der EU teilgenommen. Einer dieser Transporte haben wir - zuf�llig ausgew�hlt - bei der Zollausfahrt gestoppt. Der Transport verletzte praktisch s�mtliche Vorschriften, die es f�r solche Transporte �berhaupt gibt. Er war seit dem Morgen des Vortages ohne Pause aus Norddeutschland unterwegs. Anstatt der zul�ssigen 33 Tiere hatte er 37 Mastbullen geladen.

Die Transportscheine waren gef�lscht: die Schlachtbullen waren als Zuchtvieh deklariert. Das Fahrgestell war nicht original und passte nicht. Beim doppelst�ckigen Anh�nger hing die mittlere Hebeb�hne so schief, dass das ganze System dann bei der sp�teren Entladung in Salzburg-Bergheim zusammenbrach. Nicht nur die Hebevorrichtung war in desolatem Zustand, auch die Tr�nkeeinrichtung funktionierte nicht, und ein Aussenreifen des LKW hatte kein Profil mehr. Ein anderer Reifen hatte eine Schnitt-Verletzung, die am Zoll wie alle anderen M�ngel nicht beanstandet wurde. Der Innenteil des Zugfahrzeuges war nicht f�r Stiere geeignet und hief�r auch nicht zugelassen, da er keine R�ckenabdeckung hatte, um das bei voller Fahrt gef�hrliche gegenseitige Bespringen der Tiere zu verhindern. Gut die H�lfte der Tiere hatte schmerzhaft entz�ndete Gelenke - eine Folge der lebenslangen artwidrigen Haltung auf Vollspaltenb�den. Ein Bulle konnte wegen einer schweren Klauenentz�ndung nur noch auf drei Beinen stehen. F�r diese verletzten Tiere war der Transport illegal, denn gem�ss �28 der deutschen Tiertransportverordnung d�rfen kranke oder verletzte Tiere (Zitat) "nur zu der am schnellsten erreichbaren zur Schlachtung kranker oder verletzter Nutztiere bestimmten Schlachtst�tte bef�rdert werden. Der Transport soll in der Regel zwei Stunden nicht �berschreiten. Es ist verboten, kranke oder verletzte Nutztiere l�nger als drei Stunden zu bef�rdern." (Ende Zitat aus der Tiertransportverordnung).

Alle diese Gesetzesverletzungen wurden am Zoll nicht beanstandet.

Der weitere tagelange Transport, der den Tieren bevorstand, war die grausame Schlussphase eines lebensl�nglichen Leidens. Und die Transportfirma hatte die Kaltbl�tigkeit, ihr Fahrzeug mit "Artgerechte Tiertransporte" zu beschriften. Ziel des Transportes war der slowenische Mittelmeer-Hafen Coper, wo die Tiere dann nach Beirut verschifft wurden.

Der VgT hat sich ein solches Frachtschiff im Hafen von Coper angesehen: Der extrem heisse, dunkle Schiffsrumpf ist vollgepfercht mit 700 "�berschussrindern" aus EU-L�ndern. Diejenigen, welche diese Reise �berleben, werden im Libanon nochmals auf LKWs verladen. Im Schlachthof werden sie dann ohne Bet�ubung gesch�chtet, dh bei vollem Bewusstsein geschlachtet. Dabei werden die Luftr�hre und die Speiser�hre sowie die seitlichen Arterien durchschnitten. Der Halsschnitt geht bis zur Wirbels�ule. Die Blutgef�sse im Nacken-Wirbels�ule-Bereich werden vom Sch�chtschnitt nicht erreicht, weshalb die Tiere das Bewusstsein erst nach langsamem, qualvollem Ausbluten verlieren. In dieser Zeit erleben sie extreme Schmerzen und gr�sste Todesangst. Das Blut str�mt in die aufgeschnittene Luftr�hre. Zu den grauenhaften Schmerzen kommt noch das Erstickungsgef�hl durch das Einatmen des Blutes.

Auf diese Weise passieren nach Sch�tzungen des VgT �sterreich rund 200 000 Rinder und Bullen j�hrlich die Grenze am Walserberg bei Salzburg in Richtung Naher Osten. Europaweit sind es j�hrlich 250 Millionen Tiere. Die EU verschleudert j�hrlich sch�tzungsweise 7 Milliarden Mark an Export-Subventionen, mit denen dieses Massenverbrechen gef�rdert wird.

Nun zur�ck zu unserem Transporter, der in desolatem Zustand auf deutschen Autobahnen unterwegs war - einer unter vielen: Nach geltendem deutschem Recht h�tte er nach sp�testens 8 Stunden eine Ruhepause von 8 Stunden einhalten m�ssen. Damit sich Tiertransporte dadurch nicht unzumutbar verl�ngern, muss gem�ss � 25 der Tiertransportverordnung f�r l�ngere Transporte ein zweiter Fahrer eingesetzt werden. Doch der Fahrer war wie �blich allein unterwegs - unbeanstandet von Polizei und Zoll. Nach einer Marathon-Fahrt erreichte dieser Todes-Transport am Morgen des 2. August, um 8.15 Uhr, 24 Stunden nachdem die Tiere in Rotenburg im Norden Deutschlands geladen worden waren, am Autobahngrenz�bergang Walserberg bei Salzburg die �sterreichische Grenze. Inzwischen war der nur ungen�gend eingestreute Boden durch Kot und Urin nass und rutschig geworden, wodurch �7 der Tiertransportverordnung verletzt war, der einen rutschfesten Boden und eine ausreichende Menge Einstreu vorschreibt. Nach �24 m�ssen die Tiere nach h�chstens 8 Stunden w�hrend einer 24-st�ndigen Ruhepause gef�ttert und getr�nkt werden. L�ngere Transporte sind nur mit Spezialfahrzeugen erlaubt. Im vorliegenden Fall waren die Anforderungen an ein solches Spezialfahrzeug nicht erf�llt. Insbesondere hatte es keine Bel�ftungseinrichtung zur Regulation der Temperatur; es waren auch keine funktionierenden F�tterungs- und Tr�nkevorrichtung vorhanden, und es fehlte auch der vorgeschriebene Vorrat an Futter. Es war auch nicht - wie f�r Spezialfahrzeuge vorgeschrieben - zu jedem Tier ein direkter Zugang m�glich. Aber sogar wenn es sich um ein Spezialfahrzeug gehandelt h�tte, w�re gem�ss �6 sp�testens nach 24 Stunden ein F�ttern und Tr�nken der Tiere vorgeschrieben gewesen. Als wir den Transport nach dem Passieren des Zolls aufhielten, war er bereits 24 Stunden ohne F�ttern und Tr�nken unterwegs. Rund 50 Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) aus �sterreich und der Schweiz waren an der Aktion beteiligt. 10 Aktivisten kletterten auf das Dach des Transporters und ketteten sich an, damit dieser nicht wie �blich unter Polizeischutz einfach weiterfahren konnte. Mit Spruchb�ndern "Stop EU-Tiertransporte" und "Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zu liebe" wurde gegen diese teuflischen Tiertransporte protestiert.

Auch unter optimalen Bedingungen stellt ein langer Transport auf der Strasse f�r die Tiere eine extreme Belsatung dar: Die Tiere sind aufgrund der Fahrzeugbewegung starken Flieh- und Beschleunigungskr�ften ausgesetzt. Da diese Bedingungen in keiner Weise ihren artgem�ssen Bewegungen entsprechen, sind die Tiere nur bedingt in der Lage, diese Kr�fte auszugleichen. Rinder verbringen den Transport ausser bei grosser Ersch�pfung stehend. W�hrend der stundenlangen Fahrt m�ssen sie sich st�ndig anstrengen, Balance zu halten. Und dies wird Tieren zugemutet, die ihr Leben in Intensivhaltung in gr�sster Enge verbringen mussten, wo sie zu dauernder Bewegungslosigkeit gezwungen waren. Intensivhaltung bedeutet reizarme Umwelt, extrem eingeschr�nkter Platz, mangelndes Training der Bewegungsmuskulatur und das Fehlen wechselnder Sinneseindr�cke. F�r derart geschw�chte und apathisch gewordene Tiere ist das situationsgerechte Reagieren des zentralen Nervensystems auf ungewohnte Ereignisse derart eingeschr�nkt, dass es beim Transport zu starken Stressreaktionen kommt. Solche Tiere tagelang ohne Wasser und Futter den ungewohnten Strapazen auf einem zweist�ckigen LKW auszusetzen verletzt die elementarsten Grunds�tze der Menschlichkeit.

Dass die Tiere nach 24 Stunden Fahrt bei der Ankunft am Autobahnzoll Salzburg ersch�pft waren, kann nicht verwundern. Mindestens ein Tier lag am Boden. Wenn ersch�pfte Tiere sich hinlegen, wird es in den Tiertransportern dramatisch: Benachbarte Tiere k�nnen beim st�ndigen Balancieren auf das liegende Tier treten und ebenfalls fallen. Das ersch�pfte, liegende Tier unternimmt bis zur v�lligen Ersch�pfung st�ndig erfolglose und kraftzehrende Aufstehversuche.

W�hrend der Blockade wurden die durstigen und von der langen Reise geschw�chten Tiere von den VgT-Aktivisten vom Dach des Fahrzeuges aus mit mitgebrachten Giesskannen, Eimern und Schl�uchen getr�nkt und mit Heu gef�ttert. Die Tiere bei nicht funktionierender Tr�nkeanlage auf diese improvisierte Weise durch die Schlitze der Seitenw�nde hindurch zu tr�nken, ist eine schwierige und zeitraubende Arbeit, die Stunden in Anspruch nahm. Man kann darum mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Tiere ohne diese Blockade auch auf dem weiteren Transport nicht getr�nkt worden w�ren. Solche Missst�nde sind an der Tagesordnung und der �ffentlichkeit aus zahlreichen Fernsehreportagen bekannt.

Um 13.30 Uhr hatten wir f�r die Tiere eine mindestens 24-st�ndige Ruhepause, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist, ausgehandelt und die Zusicherung erhalten, dass der Transport zu diesem Zweck zum Nutzviehmarkt Salzburg-Bergheim umgeleitet werde. Die Tiere wurden in zwei Freilauf-Stallungen entladen. Hier hatten die Tiere erstmals in ihrem Leben die M�glichkeit, sich frei zu bewegen. Und hier konnten sie sich bis zum Abend erholen. Bei der Begutachtung durch den Amtstierarzt wurden s�mtliche Tiere als transportuntauglich beurteilt. Ein Stier wurde notgeschlachtet. Als Ersatz f�r den verkehrsuntauglichen LKW hatte das Transportunternehmen bis zum n�chsten Morgen ein neues Fahrzeug herangeschafft, und auch die richtigen Papiere waren auf einmal da, worin die Tiere jetzt korrekt als "Schlachtvieh" deklariert waren. Die Verhandlungen mit der Polizei und den auf dem Platz erschienenen Beh�rdenvertretern dauerte relativ lange, da wir fr�her in einer �hnlichen Situation erleben mussten, dass die Versprechen der Polizei nicht eingehalten wurden und ein �hnlicher, illegaler Transport nach Aufhebung der Blockade unter dem Schutz der "Gesetzesh�ter" einfach weiterfahren konnte - eine grausame Ironie.

Dieser Transporter - ein zuf�llig ausgew�hlter, der sich nicht von all den anderen unterscheidet -, verstiess - wie �blich - gegen verschiedene Gesetze und internationale Abkommen:

Dass die Lenkzeit �berschritten, das Fahrzeug nicht verkehrstauglich und die Transportscheine gef�lscht waren, habe ich bereits erw�hnt, ebenso dass das Fahrzeug mit 37 statt den zul�ssigen 33 Tieren �berladen war und dass die Tr�nkeinrichtung nicht funktionierte und keine L�ftungseinrichtung vorhanden war. Auch die Verletzung der Europ�ischen Konvention zum Schutz der Tiere auf internationalen Transporten, weil die Tiere l�nger als 24 Stunden nicht gef�ttert und getr�nkt wurden, habe ich erw�hnt. Dazu kommt noch die Verletzung nationaler Tierschutzvorschriften:

�1 des deutschen Tierschutzgesetzes lautet:

"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen f�r das Tier als Mitgesch�pf dessen Leben und Wohlbefinden zu sch�tzen. Niemand darf einem Tier ohne vern�nftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Sch�den zuf�gen."

Kein vern�nftiger Mensch kann behaupten, auf diesen tagelangen Transporten sei das Wohlbefinden der Tiere gesch�tzt. Kein vern�nftiger Mensch kann behaupten, diese grausamen interkontinentalen Transporte lebender Schlachttiere anstelle von K�hlfleisch von Europa nach Afrika h�tten einen "vern�nftigen Grund". Sollte dieser Staat skrupelloses Gewinnstreben als vern�nftigen Grund betrachten, um empfindsame Lebewesen auszubeuten und zu Tode zu qu�len, dann w�re damit festgestellt, dass die Charakterstrukturen, welche die Nazi-Verbrechen erm�glicht haben, noch nicht �berwunden sind. Schon im Jahr 1993 titelte der STERN: "Profit ums Verrecken. Deutsches Schlachtvieh wird lebend ins Ausland gekarrt, weil das mehr Geld bringt als Tiefk�hltransporte. Viele Rinder und Schafe �berleben das nicht." Heute, 7 Jahre nach diesem STERN-Bericht und den schockierenden Enth�llungen von Tierfilmer Manfred Karremann, geht die Trag�die weiter. Und die Schreibtischt�ter in Regierung, Parlament und Justiz von Deutschland und �sterreich machen bei diesem neuen Holocaust genauso wieder mit wie damals unter dem Nazi-Regime. Karriere geht vor Moral, oder nach Brecht: "Fressen kommt vor der Moral."

�16 des deutschen Tierschutzgesetzes legt fest: "Die zust�ndige Beh�rde trifft die zur Beseitigung festgestellter Verst�sse und die zur Verh�tung k�nftiger Verst�sse notwendigen Anordnungen." Die Fleischmafia hat es fertiggebracht, dass diese Vorschrift bei den Tiertransporten nicht zur Anwendung kommt.

Die deutsche Tiertransportverordnung schreibt in �24 vor:

"Werden Nutztiere zur Schlachtst�tte bef�rdert, darf die Transportdauer acht Stunden nicht �berschreiten."

Gem�ss � 7 m�ssen Transportfahrzeuge "so konstruiert sein, dass jedes einzelne S�ugetier im Bedarfsfall von einer Begleitperson erreicht werden kann." Auch diese Vorschriften waren nicht eingehalten, wie sich beim behelfsm�ssigen Tr�nken der Tiere durch unsere Aktivisten zeigte. Es gelang nur unter grossen Schwierigkeiten und mit stundenlangem Zeitaufwand, die Tiere zu erreichen und zu tr�nken.

Das �sterreichische Tiertransportgesetz verbietet Tiertransporte l�nger als 6 Stunden. Gem�ss �5 Abs 2 d�rfen Schlachttiertransporte nur bis zum n�chstgelegenen geeigneten inl�ndischen Schlachtbetrieb durchgef�hrt werden. Die Transporte m�ssten demnach an der Grenze zur�ckgewiesen oder im Schlachthof Salzburg-Bergheim geschlachtet werden. Das von nationalen sozialistischen Regierungen beherrschte neue Grossreich EU hat dieses �sterreichische Gesetz gegen Unmenschlichkeiten an wehrlosen Lebewesen kurzerhand ausser Kraft gesetzt. Gleichzeitig inszenieren die gleichen Regierungen ein unglaubliches Mobbing gegen die demokratisch gew�hlte, nicht-sozialistische Regierung �sterreichs mit dem scheinheiligen Vorwand, die EU sei nicht nur eine Wirtschafts- sondern auch eine "Werte"-Gemeinschaft. Was diese EU-Werte wert sind, zeigt sich tagt�glich bei diesem Massenverbrechen an Nicht-Menschen. �hnliche Massenverbrechen - damals an Nicht-Arieren - gab es in Deutschland vor 60 Jahren schon einmal.

Wer nun denkt, die Situation um diese Todestransporte habe sich in den letzten Jahren etwas gebessert, dies sei ja von hohen Deutschen Politikern immer wieder versprochen worden, der irrt sich gr�ndlich. Grossmaulige politische Reden zur Rechtfertigung eines unmenschlichen Regimes sind in Deutschland nichts Neues. Und wieder stellen sich Heerscharen von Beamten, Politikern und Richtern, denen ihre Karriere wichtiger ist als das Hochhalten von elementaren Grunds�tzen der Menschlichkeit, in den Dienst dieses Regimes. Verurteilt werden auch heute wieder nicht die Verbrecher, sondern diejenigen, die sich gegen das Unrechtsregime auflehnen.

Dass dieses Massenverbrechen unvermindert weitergeht, zeigte eine im letzten Herbst ausgestrahlte Sendung des ZDF (ZDF-Frontal vom 14.09.1999), wo einmal mehr die immer gleiche schreckliche Wahrheit �ber die EU-Schlachttiertransporte dokumentiert wurde. Auch der VgT beoabachtet bis heute das unverminderte Andauern dieses Verbrechens gegen die Menschlichkeit.

Weil ich gegen dieses Massenverbrechen mit einer Kundgebung protestierte, die nicht angemeldet werden konnte, bin ich wegen "unbewilligter Kundgebung" verurteilt worden. Im Rahmen meiner Verteidigung habe ich in meinem Pl�doyer vor dem Amtsgericht Laufen das Verhalten der Polizei kritisiert, welche gegen diese grausamen, illegalen Tiertransporte nichts unternimmt und statt dessen friedliche Tiersch�tzer verpr�gelt, um den Todestransporten den Weg frei zu machen. Ich habe dieses Verhalten der Polizei mit Gestapo-Methoden verglichen. Deshalb bin ich nun wegen Beleidigung zu einer Busse von 4000 DM verurteilt worden. Gegen dieses Urteil richtet sich die vorliegende Berufung.

*

In jenem Tiertransportblockade-Prozess habe ich geschildert, wie die Polizei brutal gegen uns Tiersch�tzer vorgeht und die illegalen Tiertransporte sch�tzt und an die Grenze eskortiert. Damit wollte ich einerseits belegen, dass bei solchem Verhalten der Polizei eine Anmeldung der Kundgebung nicht zumutbar war, weil damit die Kundgebung im voraus verhindert worden w�re. Indem ich dieses Verhalten der Polizei in meinem Pl�doyer vor Gericht als Gestapo-�hnlich bewertete - was nun im vorliegenden Verfahren zur Verurteilung zu einer Busse von 4000 DM gef�hrt hat - legte ich meine Beweggr�nde daf�r dar, dass ich eine blosse Ordnungsvorschrift in h�herem �ffentlichem Interesse verletzt hatte, weil es nach meiner �berzeugung darum geht, ein ungeheures Massenverbrechen gegen die Menschlichkeit unter Beteiligung des Staates in der �ffentlichkeit bekannt zu machen.

In einem Rechtsstaat, der diese Bezeichnung verdient, muss es einem Angeklagten erlaubt sein, vor Gericht seine Beweggr�nde offen und ohne Angst vor Strafe darzulegen - und dazu geh�rt zweifellos auch seine subjektive Einsch�tzung von Sachverhalten, die ihn zum rechtswidrigen Handeln veranlasst haben. Staatliche Einschr�nkungen der �usserungsfreiheit eines Angeklagten vor Gericht schr�nken die Verteidigungsrechte in menschenrechtswidriger Weise ein. Meine Kritik am Verhalten der Polizei war nicht einfach eine mutwillige Beleidigung, sondern stellte meine pers�nliche Bewertung eines von mir dargelegten Sachverhaltes dar, f�r den ich sogar Beweise offerierte. Ein Strafgericht ist verpflichtet, die Motive eines Angeklagten zur Kenntnis zu nehmen, da diese von rechtlicher Bedeutung sind. Ich versuchte in meinem Pl�doyer dem Gericht klar zu machen, dass ich gar keine andere Wahl hatte, als die Kundgebung nicht anzumelden. Weder kann es einem verantwortungsbewussten B�rger zugemutet werden, diesen andauernden Verbrechen gegen die Menschlichkeit tatenlos zuzusehen, noch war es m�glich, die Blockadeaktion im voraus anzumelden, da sie sonst von der auf der Seite der Tierqu�ler stehenden Polizei sofort verhindert worden w�re.

Die Darlegung meiner Emp�rung �ber das Verhalten der Polizei zum Zwecke meiner Verteidigung erfolgte in Wahrnehmung berechtigter Interessen im Sinne von �193 des Strafgesetzbuches. Trotzdem bin ich mit 4000 DM geb�sst worden - weil ich es wagte, mich so zu verteidigen, wie dies in einem Rechtsstaat m�glich sein m�sste.

Mein Werturteil �ber das Verhalten der Polizei begr�ndete ich wie folgt:

Am 15. Mai 1998 hat die Deutsche Polizei Tiersch�tzer des VgT �sterreich, welche einem solchen internationalen Tiertransport nachgefahren sind, mit einer Strassensperre gestoppt. Der Tiertransport wurde ungehindert durchgelassen, nur die hinterherfahrenden Tiersch�tzer wurden gestoppt unter dem Vorwand einer angeblich "routinem�ssigen Verkehrskontrolle". Die Frage der Tiersch�tzer, wie lange diese Kontrolle dauern w�rde, wurden mit aggressivem Anbr�llen und der Drohung des Einsatzes von Schlagst�cken beantwortet. Nach etwa einer Stunde wurde den Tiersch�tzern erlaubt, weiter zu fahren. Dieses Verhalten der Polizei erf�llt mehrere Straftatbest�nde: Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung, N�tigung. Die verantwortlichen Polizeibeamten wurden jedoch von diesem Staat nie zur Rechenschaft gezogen. Dagegen wird geb�sst, wer dieses Polizeiverhalten kritisiert. Wie vor 60 Jahren ist Recht, was der Staat tut. Damals standen die Todestransporte auch unter dem Schutz des Staates. Schon damals wurden die wenigen Mutigen, welche mit Flugbl�ttern gegen das Unrecht protestierten, wie Verbrecher behandelt. Beim heutigen Holocaust an den Nutztieren l�uft im Prinzip, massenpsychologisch gesehen, alles wieder gleich ab, w�hrend die Politiker endlos heuchlerisch von Geschichtsbew�ltigung schwatzen. �ber das Unrecht fr�herer Zeiten zu richten ist halt einfacher, als das heutige Unrecht zu sehen, was mehr als nur Sch�nrederei erfordern w�rde.

�sterreich hat sich dem neuen brutalen, gr�ssenwahnsinnigen europ�ischen Grossreich bereits wieder angeschlossen und seine Polizei verh�lt sich dementsprechend. Die �sterreichische Polizei ist am 15. Mai 1998 mit brutaler Gewalt auf die Tiersch�tzer losgegangen. Ein Beamter mit Dienstnummer 3341 hat einen der Tiersch�tzer mit geballten F�usten gegen Kopf und Hals geschlagen. Als er niederst�rzte wurde er am Boden liegend getreten, mehrmals wurden seine Arme verrenkt und sein Gesicht auf den Asphalt gedr�ckt. Dazu fielen die Worte: "Du Arsch!" Ein weiterer Beamter mit der Dienstnummer 3300 feuerte seinen Kollegen zu weiteren Brutalit�ten mit den Worten an: "Druck eam a paar, der schwarzen Krot!" Ein Streifenwagen fuhr direkt auf VgT-Gesch�ftsf�hrer Dr Franz-Joseph Plank zu und zwang ihn, sich mit einem Sprung von der Autobahn in einen Graben hinunter zu retten. Anschliessend wurden ihm wie einem Verbrecher schmerzhaft die Arme verrenkt.

Weil ich dieses Verhalten, mit dem die Polizei das tagt�glich weitergehende Massenverbrechen gegen die Menschlichkeit in treffender Weise mit der Gestapo verglichen habe, bin ich zu 4000 Mark Busse verurteilt worden. Vor 60 Jahren haben Deutsche Gerichte ebenfalls Menschen verurteilt, welche Verbrechen gegen die Menschlichkeit �ffentlich kritisierten. Geschichtsbew�ltigung heisst f�r mich, aus der Geschichte f�r die Gegenwart zu lernen, nicht einfach heuchlerisches Verurteilen einer fr�heren Generation. Das herrschende deutsche Regime hat - egal welche Partei gerade an der Macht ist - seine Geschichtsbew�ltigung offensichtlich noch gar nicht wirklich in Angriff genommen.

Ich gebe mich nicht der Illusion hin, mit diesem Pl�doyer meine Verurteilung abwenden zu k�nnen. Ich bin nur zu dieser Gerichtsverhandlung hergereist, damit m�glichst viele Menschen von diesem Unrecht erfahren.

*

Der fr�here deutsche Landwirtschaftsminister Kiechle sagte zum grauenhaften Elend der Tiertransporte �ffentlich: "Ja mei, die eine Sau schaft's halt, die andere nicht."

Meine Damen und Herren, ob Sie es gerne h�ren oder nicht: das ist Nazisprache, aus h�chster deutscher Regierungsstelle. Was verstehen Sie eigentlich unter Vergangenheitsbew�ltigung? Hitler und Goebbels immer wieder als Unmenschen darzustellen? Ist das alles? Glauben Sie, der n�chste Hitler habe wieder einen Schnurrbart und eine Glanz-Scheitel? Solange Sie auf einen Schnurrbart warten, sehen sie alle die vielen Hitler und Goebbels nicht, die den heutigen Holocaust steuern oder als Mitl�ufer erm�glichen!

An den Worten sollt Ihr sie erkennen, die Unmenschen, nicht am Schnurrbart. "Ja mei, die eine Sau schaft's halt, die andere nicht." Sechzig Jahre fr�her h�tte der Charakter dieses Ministers wohl folgende Formulierung hervorgebracht: "Arbeit macht frei, der eine Jude schafft's halt, der andere nicht."

Nat�rlich, es ist politisch nicht korrekt, Tiere und Menschen zu vergleichen. Das darf man nicht, damit das Massenverbrechen nicht zu offensichtlich wird. Andererseits werden in der Pharma- und Chemie-Industrie und an Hochschulen tagt�glich Tiere mit Menschen verglichen und zu tode gequ�lt, weil sie dem Menschen so �hnlich sind, dass man an ihnen angeblich menschliche Krankheiten erforschen kann.

*

Bei den inkriminierten S�tze, f�r die ich heute erneut, diesmal wegen Beamtenbeleidigung vor diesem Gericht stehe, handelt es sich um eine Bewertung eines Sachverhaltes, um ein Werturteil also, nicht um eine blosse Beleidigung, wie mir das Urteil des Amtsgerichtes zu Unrecht vorwirft. Dieses Werturteil habe ich ausf�hrlich mit Sachverhaltsdarstellungen begr�ndet. Blosse Beleidigungen - in der Schweiz Beschimpfungen genannt - sind per Definition Ehrverletzungen ohne sachliche Basis, reine Herabw�rdigungen. Dieser Tatbestand ist hier offensichtlich nicht erf�llt.

Tatsachenbehauptung und deren Bewertung geh�ren zusammen. Interessanterweise hat der Polizist, der dieses Gerichtsverfahren gegen mich veranlasst hat, meine Ausf�hrungen �ber die �bergriffe der Pr�gelpolizei nicht bestritten und seine Klage nicht gegen diese Aussagen gerichtet, sondern nur gegen meine Bewertung, dies seien Gestapo-Methoden. Dies muss als Eingest�ndnis der Richtigkeit des dargestellten Verhaltens der Polizei aufgefasst werden. Ich habe schon vor dem Amtsgericht die Anh�rung von vier Zeugen als Beweis f�r die von mir geschilderten Polizei-�bergriffe beantragt. Diese sind nicht angeh�rt und auch heute nicht vorgeladen worden. Der Wahrheitsbeweis wurde mir verweigert.

Auf jeden Fall kann meine Beurteilung des Verhaltens der Polizei nicht losgel�st von meiner sachlichen Begr�ndung beurteilt werden. Gerade weil sich die Bewertung auf Tatsachen bezieht, liegt keine blosse Beschimpfung vor. Die Nichtabnahme des Wahrheitsbeweises verletzt deshalb das menschenrechtlich garantierte Recht auf den Beweis.

*

Im Urteil des Amtsgerichtes Laufen wird mir auch vorgeworfen, ich h�tte mein Pl�doyer mit dieser Kritik an der Polizei auch im Internet ver�ffentlicht. Warum ich f�r diese Ver�ffentlichung im Internet verantwortlich gemacht werde, kann dem Urteil nicht entnommen werden; die Anklage und Verurteilung erfolgte ohne jeden Beweis, w�hrend illegale Tiertransporter nicht einmal bei klaren Beweisen strafverfolgt werden. Dazu kommt, dass es mindestens nach Schweizer Recht nicht strafbar ist, wenn wahrheitsgem�ss �ber ein �ffentliches Gerichtsverfahren berichtet wird. Nach deutschem Recht wird es wohl nicht anders sein. Aber ich habe es mir erspart, lange nach dem Recht zu forschen, das nichts wert ist, weil es sowieso nach politischem Bedarf verdreht wird.

*

Dass es sich nicht um einzelne �bergriffe einzelner Beamter handelt, sondern dass das ganze systematisch organisiert ist wie vor 60 Jahren, erkennt man daran, dass diese Pr�gelpolizei �berhaupt nicht zur Rechenschaft gezogen wird. Aktiv wird dieser Unrechtsstaat erst, wenn es gilt, Kritiker zum Schweigen zu bringen.

*

Der VgT �sterreich, der verurteilt wurde, weil er eine kl�sterliche Tierfabrik als "Tier-KZ" bezeichnete, wurde k�rzlich vom �sterreichischen Obersten Gerichtshof freigesprochen, da diese Kritik durch die Meinungs�usserungsfreiheit gesch�tzt sei. �hnliches muss auch f�r den Begriff "Gestapo" gelten, wenn mit diesem Werturteil eine sachliche Kritik auf den Punkt gebracht wird. Die Meinungs�usserungsfreiheit gem�ss Artikel 10 der Europ�ischen Menschenrechtskonvention gilt auch in Deutschland, nicht nur in �sterreich.

Im �brigen ist mir der Polizist, der diese Klage gegen mich erhoben hat, gar nicht bekannt. Er wurde im inkriminierten Pl�doyer deshalb auch nicht namentlich genannt und die �ffentlichkeit konnte meinen Ausf�hrungen auch nicht indirekt entnehmen, welche Polizisten beteiligt waren. Niemand h�tte sich nach den Namen der verantwortlichen Polizisten erkundigen k�nnen; diese waren vom Amtsgeheimnis gesch�tzt. Erst mit seiner Klage hat sich der Kl�ger pers�nlich zu erkennen gegeben und die Verantwortung f�r diese Polizei�bergriffe �bernommen; das hat er sich selber zuzuschreiben.

 

Schlusswort

Ein Staat, der den heutigen Holocaust an den Tieren duldet, mit Zusch�ssen f�rdert und durch Polizei-Eskorten sch�tzt und dann Tiersch�tzer bestraft, die ihrem Gewissen folgend gewaltfreie Protestaktionen durchf�hren und die unmenschlichen Zust�nde in diesem Staat kritisieren, ist ein Unrechtsstaat.

Das deutsche Volk hat vor nicht langer Zeit eine neue, rot-gr�ne Regierung gew�hlt. Kaum an der Macht sind all die grossen Worte f�r den Tierschutz vergessen. Dieses deutsche Volk, das derart den Intrigen der Parteipolitik ausgeliefert ist, hat immer wiede grosse Emp�rung �ber diese unmenschlichen Schlachttiertransporte kund getan. Es wurde schamlos mit Wahlversprechen hintergangen. Das Bundesverfassungsgericht hat k�rzlich sogar gegen den Widerstand dieser rot-gr�nen Regierung die Rechtswidrigkeit der K�fighaltung von H�hnern feststellen m�ssen.

Dass Massentierqu�lereien geduldet und Tiersch�tzer verfolgt werden, ist nicht der Wille des Volkes. Trotzdem hat das Amtsgericht meine Verurteilung heuchlerisch "im Namen des Volkes" verk�ndet. Meine Verurteilung qualifiziert nicht mich, sondern diesen Staat.

 

 

Urteil des Landgerichtes Traunstein

Am 27. April 2000 wies das Landgericht Traunstein die Berufung ab und best�tigte damit die Verurteilung zu einer Busse von 4000 DM. In der Urteilsbegr�ndung sagte der Gerichtsvorsitzende, auch Tiersch�tzer m�ssten sich an Recht und Ordnung halten, worauf ihm Erwin Kessler ins Wort fiel: "Was heisst da AUCH? Tiertransporteure, die Polizei und die Regierung halten sich nicht an die bestehenden Gesetze und dulden und unterst�tzen seit Jahren unvermindert ein tagt�glich sich abspielendes Massenverbrechen! Und da wirft ein Gericht Tiersch�tzern, die friedlich gegen diese gesetzwidrige Unmenschlichkeit protestieren, vor, sie m�ssten sich AUCH an Recht und Ordung halten!"

Richter sind in aller Regel keine mutigen Leute und opfern Recht und Gerechtigkeit leicht, wenn es gilt, dem herrschenden Regime, dem sie ihre Karriere verdanken, willf�hrig zu sein.

Zur richtigen Zeit in der richtigen Partei
macht den Weg zum Richteramt frei.


News-Verzeichnis

Startseite

Mail an Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an Webmaster
URL: http://www.vgt.ch/news/000427.htm