30. November 2000

Die Berner Zeitung behauptet wahrheitswidrig, die in den VgT-Nachrichten gezeigte Schweinehaltung in Bannwil sei gesetzeskonform

Die in den VgT-Nachrichten (www.vgt.ch/vn/0004/bern.htm) gezeigte Brustgurtanbindung von Mutterschweinen bei Landwirt Lanz in Bannwil verstosse nicht gegen das Tierschutzgesetz, sondern sei noch bis 2002 erlaubt, heisst es in der BZ vom 25.11.2000. Das ist nicht wahr. Gem�ss der �bergangsbestimmung 4d der Tierschutzverordnung ist die Brustgurtanbindung nur noch unter der Voraussetzung bis Juni 2002 erlaubt, dass die Tiere jeden Tag Auslauf erhalten. Weil Landwirt Lanz dies nicht macht, ist seine Schweinehaltung klar vorschriftswidrig. Solche nicht nur tierqu�lerischen, sondern auch gesetzwidrigen Zust�nde gibt es im Kanton Bern massenhaft. Das Tierschutzgesetz wird nicht durchgesetzt. Daran wird sich auch im Jahr 2002 nichts �ndern. Darum empfiehlt der VgT: Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!

Immer wenn Missst�nde im Kanton Bern aufgedeckt werden, behauptet die BZ, das werde bald anders, ohne dass sich in Wirklichkeit etwas verbessert. Siehe dazu "Wie die Berner Zeitung die Leser manipuliert" (www.vgt.ch/vn/0004/bz.htm).

Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken VgT


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