7. Dezember 2000

Bundesrat Leuenberger zur Post-Zensur

Bundesrat Leuenberger lehnte k�rzlich eine Aufsichtsbeschwerde des VgT gegen die Post-Zensur ab. Einem darob ver�rgerten VgT-Mitglied schrieb Leuenberger nun, er sei kein Anh�nger von Tierfabriken und finde "politische Zensur ebenso unertr�glich wie Sie", die Abweisung der Aufsichtsbeschwerde sei erfolgt, weil in der Sache ein Gerichtsverfahren h�ngig sei (www.vgt.ch/justizwillkuer/postzensur.htm). Als ob die Postzensur gegen den VgT eine rein rechtliche Frage w�re! Es geht doch nicht nur darum, ob die Post dies rechtlich darf, sondern vorallem, falls sie darf, ob sie auch soll. Das ist eine in einer freiheitlichen Demokratie politische Frage von zentraler Bedeutung, scheint aber Bundesrat Leuenberger nicht zu interessieren, obwohl er "politische Zensur untertr�glich" findet. Widerspr�chlicher geht es nicht. Wozu brauchen wir Politiker und hochbezahlte Bundesr�te, wenn ein derart unerh�rtes, einmaliges Ereignis in der Schweizergeschichte wie diskriminierende politische Zensur durch die Staatspost einfach einem jahrelangen Prozess vor Gericht �berlassen wird. Was n�tzt es den Zensur-Opfern jetzt, wenn sie dann vielleicht nach Jahren - weil die Post die Sache solange durch alle Instanzen hindurch zieht - endlich rechtskr�ftig bescheinigt erhalten, dass die Zensur rechtswidrig war? Und sollte das Bundesgericht - das systematisch immer gegen den VgT entscheidet, Recht und Gesetz hin oder her - auch diese Postzensur gutheissen: Ist solche Zensur politisch verantwortbar? Fragen, die sich Bundesrat Leuenberger offenbar lieber nicht stellt, obwohl er politische Zensur angeblich unertr�glich findet.

Wie sagte doch Chrisoph Blocher so treffend: "Sobald's F�dli auf einem anderen Stuhl hockt, denkt der Kopf anders." Bundesrat Leuenberger, einst ein kritisch-oppositioneller Politiker, hockt jetzt halt schon lange im Bundesrats-Sessel. Als Bundesrat hat er staatliche Zensur gegen den VgT schon wiederholt gedeckt:
- Zensur eines VgT-TV-Spots
- Zensur von SBB-Wagenplakaten


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