11. Januar 2001

Die �bliche Justizwillk�r zugunsten von Tierqu�lern: Bezirksamt Lenzburg bezeichnet die tierqu�lerische Kastenhaltung von Kaninchen an der Strafanstalt Lenzburg als "tadellos"

Die Justiz arbeitet nie so rasch und �berst�rzt, wie wenn es gilt, die in der Schweiz herrschenden Tierschutzmissst�nde zu vertuschen. Laut einer Meldung in der Aargauer Zeitung hat das Bezirksamt Lenzburg die Strafanzeige gegen die Kaninchenhaltung auf dem Landwirtschaftsbetrieb der Strafanstalt Lenzburg bereits drei Tage nach der Anzeigeerstattung durch Verfahrenseinstellung erledigt und die tierqu�lerische Kastenhaltung der Kaninchen als "tadellos" bezeichnet. Der VgT als Anzeigeerstatter erhielt keine Gelegenheit, zum Befund des seit Jahren immer wieder durch Unf�higkeit auffallenden Aargauer Tierschutzbeauftragten Stellung zu nehmen.

Zu dem, was davon gestern aus einem Zeitungsbericht zu erfahren war, hat der VgT eine Berichtigung ver�ffentlicht. Doch dem Bezirksamt Lenzburg konnte die Reinwaschung dieses �ffentlichen Betriebes nicht rasch genug gehen, weil nicht sein kann, was nicht ein darf: ein �bler Umgang mit Tieren und und tierqu�lerische Isolationshaft an der Strafanstalt Lenzburg.


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