5. Oktober 2001 / VN2002-2

Ein Basler Jude erh�lt f�r jahrelange F�kalsprache-Beschimpfungen gegen Erwin Kessler eine Trinkgeldbusse

Vor dem Strafgericht Basel wurde am 5.10.01  der Jude Marco Bloch f�r seine jahrelangen F�kalsprache-Beschimpfungen gegen VgT-Pr�sident Dr Erwin Kessler mit einer Trinkgeldbusse von Fr 250.- "bestraft".

Aus dem Pl�doyer von Erwin Kessler:

Herr Pr�sident, meine Damen und Herren,

Normalerweise reagiere ich nicht auf Beschimpfung. Der vorliegende Fall hat zwei Besonderheiten.

Erstens habe ich es nun wirklich satt, endlos F�kalsprache-Beschimpfungen entgegenzunehmen. Mich ekelt schon das Papier von Bloch, das ich in der Post finde.

Zweitens habe ich es auch satt, dass es immer sofort zu Strafverfahren und Verurteilungen kommt, wenn es jemand wagt, j�disches Verhalten zu kritisieren - egal wie gerechtfertigt solche Kritik ist, w�hrend von j�discher Seite hemmungslos solche Ehrverletzungen verbreitet werden.

Bloch schickt mir seit 1996 in unregelm�ssigen Abst�nden primitivste Beschimpfungen, per Fax und per Post, immer etwa in der gleichen Art, wie das folgende Beispiel:

"An Kessler, den grossen Tierfreund und Menschenverachter, eidg dipl Antisemit mit Nazi Scheisse im Wasserkopf... Der grosse Moses sagte, das j�dische Volk ist ein hartn�ckiges Volk und unter den hartn�ckigen bin ich noch einer der Hartn�ckigsten. Heuchler m�ssen auch sterben, besonders wenn sie so verlogen sind bis unter die Schamhaare. Ich gestatte ihnen, dass sie mit meinen Faxmitteilungen ihr Arschloch putzen d�rfen.

Marco Bloch, Holbeinstr 79, 4051 Basel"

Am 11. Januar 2001 kam per Fax die folgende Botschaft, die mich veranlasste, mir das nicht l�nger gefallen zu lassen:

"Hat die feige Memme Kessler den Mut alles zu schreiben in seinem Scheissbl�ttchen und zwar alles, oder scheisst er sich in die Hosen. ... Ein ekelhafter Heuchler, der unter dem verlogenen Pseudonym Tiersch�tzer eine idiotische Behauptung aufstellt und den Holocaust mit der Schechita vergleicht. Was Ihnen fehlt ist das Schamgef�hl. Sie sind kein Tiersch�tzer, aber die dummen Anh�nger von Ihnen und alle Antisemiten und Nazis applaudieren Ihnen. Wenn Dummheit und geistige Verbl�dung strafbar w�ren, bek�men Sie 99 mal Lebensl�nglich. Sie sprechen von primitiv, aber wie soll man sonst mit einem Primitivling wie sie einer sind verkehren? Da Ihnen jegliches Schamgef�hl abgeht, k�nnen Sie sich gar nicht sch�men. Als Feigling werden Sie diesen Fax und den gestrigen sicher nicht in Ihrem Hetzbl�ttchen ver�ffentlichen. So human wie die Christen sind wir schon lange... Der Holocaust war nur das Spitzenprodukt des gottverdammten verfluchten sogenannten Sohn Gottes, der vernichtet worden war, weil er ein Gottesl�sterer war... und der Esel stand im Stall und vermehrte sich millionenfach ohne Eselin. Zur Orientierung: Alle Nazis der 1. Garnitur waren katholisch, nur G�ring war es nicht. Lassen Sie sich von Prof der Wixologie Haas in Vaduz beraten...

Marco Bloch"

Gem�ss einer Stellungnahme der Vormundschaftsbeh�rde Basel-Stadt vom 11. Sept 1996 ist Bloch zurechnungsf�hig, es best�nden keine Hinweise daf�r, dass die Voraussetzungen f�r die Errichtung einer vormundschaftlichen Massnahme gegeben seien.

Nachdem ich diese Klage eingereicht habe, kam weitere Post. Da der Angeklagte schon anderweitig wegen �hnlichen Ehrverletzungen verurteilt worden ist und keine Anzeichen daf�r bestehen, dass er sein Verhalten zu �ndern gewillt ist, beantrage ich eine unbedingte Gef�ngnisstrafe von zwei Monaten. Es w�re stossend, wenn der Anklage - nur weil er Jude ist - f�r seine primitiven, unsachlichen Ehrverletzungen milder bestraft w�rde als ich f�r meine sachlich gerechtfertigte Kritik am Sch�chten. Die objektiven Umst�nde zeigen klar, dass nur eine drastische, wirklich abschreckende Bestrafung geeignet ist, mich vor weiteren solchen Beschimpfungen zu verschonen, und darauf habe ich einen gesetzlichen Anspruch.

Erwin Kessler

Der Angeklagte zeigte keinerlei Einsicht oder Reue und ist wegen �hnlichen Beschimpfungen gegen andere bereits vorbestraft.

Ein "Antisemit" wie Kessler habe gar keine Ehre und solche Beschimpfungen seien deshalb keine Ehrverletzung, liess Bloch durch seinen Anwalt ausf�hren, der einen Freispruch forderte. Der Richter begr�ndete sein mildes Urteil damit, der Angeklagte sei durch "�ble" �usserungen Erwin Kesslers zum Sch�chten, insbesondere durch den Vergleich des Sch�chtens mit dem Holocaust und durch die Bezeichnung "Sch�chtjuden" provoziert worden. Erwin Kessler muss deshalb seine Aufwendungen f�r das Verfahren selber Tragen, und die Bloch auferlegten Gerichtskosten betragen nur 150 Franken - insgesamt eine klare Einladung an ihn, mit seinen primitiven Beschimpfungen weiterzufahren, es kostet ihn nur ein Trinkgeld.

Dieser Fall zeigte wieder einmal exemplarisch die Manipulation der �ffentlichen Meinung: W�hrend die Basler Zeitung den Fall vollst�ndig unterdr�ckte, brachte TeleBasel einen verf�lschten Bericht: Die Zuschauer erfuhren nichts von den primitiven Beschimpfungen Blochs. Der Fall wurde so dargestellt, als habe sich Bloch nur gegen "antisemitische �usserungen" Erwin Kesslers gewehrt. So wird die Basler Bev�lkerung durch die j�dischen Basler-Medien manipuliert - meistens wohl unmerklich, wenn sie sich nicht noch anderwo �ber das Tagesgeschehen informieren. Zum Gl�ck gibt es den VgT und die VgT-Nachrichten.

*

Gem�ss Basler Strafprozessrecht kann der Gesch�digte ein erstinstanzliches Urteil nicht weiterziehen. Die Trinkgeldbusse ist deshalb definitiv.

Fr�heres zum Fall Bloch:
- Appell an die Juden in der Schweiz
- Luzerner Amtsstatthalter wollte Mitgliederliste des VgT beschlagnahmen


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