24. August 2001 / VN2002-3

Merkw�rdiges in der Thurgauer Tierschutzpolitik:

"Gutes" Tierschutzgesetz?

Dass man bzw frau fr�hlich politisieren kann, ohne etwas von der Sache zu verstehen, hat im Thurgau die gr�ne Kantonsr�tin Maya Iseli beispielhaft gezeigt: Sie verlangte die Absetzung des kantonalen Tierschutzbeauftragten und begr�ndete dies laut Thurgauer Zeitung Zeitung so: "Was n�tzen uns die guten Gesetze, wenn es offensichtlich am Vollzug mangelt?" Gute Gesetze? Angebundene K�he m�ssen nur an 90 von 365 Tagen kurz eine halbe Stunde aus dem Stall gelassen werden, dann sind die "guten Gesetze" schon erf�llt. Wie stellt sich Maya Iseli vor, dass ein solch kurzer, seltener Auslauf �berhaupt noch kontrolliert werden soll? In der Schweinemast erlauben die "guten Gesetze" KZ-artige Verh�ltnisse: zwei Schweine pro Quadratmeter. Das ist ein bodenbedeckendes Gedr�nge, lebensl�nglich. Die sensiblen Tier m�ssen st�ndig am gleichen Platz koten, harnen, fressen und schlafen, auf dem einstreulosen, harten und dreckigen Zementboden. Mutterschweine d�rfen wochenlang in nur gerade k�rpergrosse K�fige (Kastenst�nde) gesperrt werden, wo sie sich nicht umdrehen k�nnen; sie sind gezwungen, am selben Ort zu harnen und zu koten, zu schlafen und zu fressen und die ganze Zeit ohne Bewegungs- und Besch�ftigungsm�glichkeit in extremer Langeweile zu verbringen bis sie sich, neurotisch geworden, mit stereotypen Kopfbewegungen etwas Erleichterung verschaffen. Mastmunis d�rfen lebensl�nglich ohne Auslauf dicht gedr�ngt auf Vollspaltenb�den gehalten werden. Masth�hner und Truten d�rfen so qualgez�chtet werden, dass sie nicht mehr richtig gehen und nicht einmal mehr artgem�ss auf einer Sitzstange sitzen k�nnen. Legehennen d�rfen derart qualgez�chtet und mit Kraftfutter gedoppt werden, dass ihnen die Federn ausfallen. Zum Schlachten d�rfen sie kopfunter mit den F�ssen an ein F�rderband geh�ngt werden, was sie in Todesangst versetzt. So werden sie bis zur v�lligen Ersch�pfung h�ngen gelassen, damit sie sich nicht mehr wehren, wenn sie endlich geschlachtet werden. Ganz zu schweigen davon, dass unseren Nutztieren das gesamte Sexualleben vorenthalten werden darf, als sei das nur f�r Menschen wichtig: Munis und Eber d�rfen gerade noch eine Attrappe bespringen, wo sie dann von Menschenhand abgesamt werden, und die Muttertiere werden k�nstlich befruchtet. Wo sind da die angeblich guten gesetzlichen Tierschutzvorschriften, welche der Thurgauer Tierschutzbeauftragte angeblich nicht durchsetzt? Seit sich die Gr�nen kaum mehr ernsthaft f�r Natur, Umwelt und Tierschutz einsetzen und statt dessen nur noch schleunigst dem tier- und umweltfeindlichen EU-Monster beitreten wollen, fehlt es in diesen Kreisen offenbar an den elementarsten Kenntnissen �ber Tierschutz. Schade. Der Thurgauer Tierschutzbeauftragte kann jedenfalls nichts daf�r.

> Fr�here Stellungnahme des VgT zur Forderung nach Absetzung des Thurgauer Tierschutzbeauftragten: www.vgt.ch/news/010818.htm


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