5. September 2001

Biker t�dlich verunfallt: Haftung von Bauern f�r Weidedr�hte

Der Bauernverband regt sich zur Zeit �ber ein Urteil des Thurgauer Obergerichtes auf, weil ein Bauer wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht verurteilt wurde. Ein Biker fuhr in ein �ber einen Weg gespanntes Weidezaunband ohne Wimpel und wurde t�dlich verletzt. Das Band wurde nicht vom verurteilten Bauer gespannt.

Der VgT unterst�tzt grunds�tzlich das Weiden von Tieren und ist gegen ungerechtfertigte Auflagen. So m�ssen in l�ndlichen Gebieten auf Nebenstrassen Autofahrer Wartezeiten wegen Kuhherden selbstverst�ndlich in Kauf nehmen.

Bei diesem Urteil wegen einem Weidezaunband liegt der entscheidende Umstand nach meiner Auffassung im Fehlen eines Warnwimpels. Ein solcher - oder ein gelbes Band - sollte bei allen Dr�hten und B�ndern �ber Wege zur Selbstverst�ndlichkeit werden, denn diese f�hren tats�chlich oft zu kritischen Situationen. Es muss durchaus damit gerechnet werden, dass ein bereitliegender Absperrdraht von Spazierg�ngern gespannt wird, sei es aus gut gemeintem "Ordnungssinn" oder gedankenlos. Ein Warnwimpel oder -Band ist sicher nicht zuviel verlangt. Die Aufregung des Bauernverbandes scheint mir wieder einmal Ausdruck der jahrzehntelangen Verw�hnung mit Sonderrechten gegen�ber anderen Branchen, zB der Baubranche, von der auch ganz streng und selbstverst�ndlich die Signalisation potentiell gef�hrlicher Hindernisse verlangt wird. Wenn der Bauernverband nun jede herumliegende Schnur als Haftpflichtrisiko beklagt und bef�rchtet, die Bauern m�ssten nun ihre H�fe "einmauern", dann kann diese Bauernpolitik wieder einmal nicht ernst genommen werden. Hindernisse auf einem �ffentlich begehbaren Weg sind nun einmal nicht Privatsache.

Erwin Kessler, Pr�sident Verein gegen Tierfabriken


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