6. Oktober 2001, aktualisiert am 16. Dezember 2003

Die Neue Luzerner Zeitung muss die Richtigstellung veröffentlichen, dass die Zitate aus dem Talmud von Erwin Kessler NICHT GEFÄLSCHT sind

Unter dem Titel "Zwischen Tierschutz und Antisemitismus" veröffentlichte die Neue Luzerner Zeitung am 5. Oktober 2001 eine Besprechung des Buches "Das Schächtverbot in der Schweiz" von Pascal Krauthammer und hat daraus die Verleumdung übernommen, VgT-Päsident Erwin Kessler habe aus antisemtischen Motiven gefälschte Zitate aus dem Talmud verbreitet, die schon lange als Fälschung entlarvt worden seien. In dem am 17.10.2002 eingegangen Urteil des Bezirksgerichts Münchwilen wird die Neue Luzerner Zeitung verpflichtet zu veröffentlichen, dass sie diese Behauptung als unwahr zurücknimmt. Dieses Urteil wurde vom Thurgauer Obergericht mit Entscheid vom 17. April 2003 bestätigt.

Die Neue Luzerner Zeitung hat im Laufe des Verfahrens - nach Rücksprache mit Krauthammer - die Verleumdung der angeblich geälschten Talmud-Zitate als unwahr zurückgenommen und durch die ebenfalls unwahre Anschuldigung ersetzt, Erwin Kessler würde mit diesen (wahren) Zitaten aus antisemitischen Motiven ein Zerrbild des Talmud verbreiten. In Tat und Wahrheit hat Erwin Kessler diese Zitate zur seiner Verteidigung im Schächtprozess verwendet, um eine Lüge des jüdischen Antwaltes und Vizepräsident der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, Sigi Feigel, zu widerlegen.

Auszug aus dem Plädoyer von Erwin Kessler vom 1. Oktober 2002 vor Bezirksgericht Münchwilen:


Nun behauptet die Beklagte kaltbl�tig, sie habe weder meinen Fax noch den eingeschriebenen Brief mit der Warnung erhalten. Ich habe bei der Post Nachforschungen veranlasst. Das Ergebnis beweist, dass die Beklagte l�gt und dass der Brief vom 30. September 2001 - an diesem Tag wurde er geschrieben und gefaxt - am 1. Oktober aufgegeben und am 2. Oktober der Beklagten zugestellt worden ist.

Indem die Beklagte trotz meiner schriftliche Warnung diese schwerwiegende Verleumdung ver�ffentlicht hat, hat sie boshaft oder zumindest grobfahrl�ssig gehandelt. Selbst wenn mein Fax und der eingeschriebene Briefe die Chefredaktion tats�chlich nicht erreicht h�tten, h�tte die Beklagte diese Grobfahrl�ssigkeit selber zu vertreten. Sehr wahrscheinlich handelt es sich aber um eine Schutzbehauptung, die nun mit der gleichen Kaltbl�tigkeit vertreten wird wie vorher die Behauptung, ich h�tte aus antisemtischen Motiven gef�lschte Talmudzitate verbreitet.

Unter grober Missachtung der vom Schweizerischen Presserat aufgestellten journalistischen Sorgfaltsregeln hat mir die Beklagte keine Gelegenheit gegeben, zu den massiv ehrverletzenden Vorw�rfen vor der Ver�ffentlichung Stellung zu nehmen. Die gesamten Umst�nde zeigen klar, dass die Beklagte diese Verleumdung um jeden Preis ver�ffentlichen wollte und deren Unwahrheit zumindest bewusst inkauf nahm. Dies rechtfertigt die verlangte Genugtuung. F�r das Recht auf Richtigstellung kommt es hingegen �berhaupt nicht auf ein Verschulden an.

Der Widerstand der Beklagten, die Verleumdung klar und eindeutig zur�ckzunehmen, den angerichteten Schaden zu beseitigen und evtl sogar noch ein Wort der Entschuldigung von sich zu geben, ist ebenfalls ein Indiz, dass die Beklagte boshaft handelte, mit dem politisch oder pers�nlich motivierten Wille, meinen Ruf zu sch�digen. Ein derart feindseliges Verhalten legt die Beklagte seit Jahren gegen mich an den Tag. Sie hat zwar das Recht, ihr Blatt in den Dienst politischer Meinungsmanipulationen zu stellen, aber nur in den Schranken des Pers�nlichkeitsschutzes. Hier ist sie ganz klar zu weit gegangen und hat hief�r die rechtlichen Folgen zu tragen.

Hier nur ein Beispiel der Charakterlosigkeit und Manipulationspraxis der Redaktion dieser Zeitung:
Im Fr�hjahr 2002 spazierte eine Familie, die Mitglied beim VgT ist, in Bad Knutwil im Kanton Luzern �ber Land. Auf einem Acker sahen sie einen Pfahl, an dem Kr�hen hingen, und der offensichtlich als Vogelscheuche dienen sollte. Emp�rt �ber diese Geschmacklosigkeit, diese intelligenten Rabenv�gel wie Abfall behandelt zu sehen, gingen sie �ber den Acker, um sich die Sache n�her anzusehen. Als sie sich dem Pfahl n�herten, begann eine der Kr�hen pl�tzlich heftig zu flattern. Der angenagelte Vogel lebte noch!  Das Tierschutzgesetz sieht f�r Tierqu�lereien Gef�ngnis oder Busse vor. Auf eine Anzeige des VgT hin, verurteilte Statthalter Othmar Kost vom Amtsstatthalteramt Sursee diesen Kr�henqu�ler, Biobauer Ruedi Stofer, zu einer Trinkgeldbusse von 400 Franken. Mit einer v�llig einseitigen Berichterstattung verschleierte die Luzerner Zeitung diesen Skandal und stellte die Sache so hin, als w�rde der VgT wiedereinmal haltlose Anzeigen gegen Bauern einreichen (mehr dazu: www.vgt.ch/news2002/020802A.htm).

�ber die Ver�ffentlichung der sog Pr�zisierung hat mich die Beklagte nicht einmal im Nachhinein informiert. Erst als das Verfahren bereits h�ngig war, habe ich eine Kopie dieser Pr�zisierung erhalten. Die Beklagte tr�gt f�r diese Umtriebe die volle Kostenverantwortung, umso mehr als ich schon vor der Ver�ffentlichung mit eingeschriebenem Brief bei der Beklagten vorstellig geworden bin.

Diese sog Pr�zisierung stellt zwar eine R�cknahme der Behauptung angeblich gef�lschter Talmudzitate dar. Art und Aufmachung dieser "Pr�zisierung" sind jedoch nicht geeignet, die begangene Pers�nlichkeitsverletzung angemessen zu beseitigen, weshalb ich am Begehren um Richtigstellung festhalte. Schon die Bezeichnung "Pr�zisierung" statt "Richtigstellung" zeigt, dass damit nicht wirklich die Beseitigung der begangenen Ehrverletzung angestrebt wurde. Die Beklagte wollte damit lediglich ihre Position im bevorstehenden Prozess verbessern, die Rufsch�digung aber m�glichst belassen. Dazu spielte sie in Titel und Text die begangene schwerwiegende Ehrverletzung zu einer unbedeutenden journalistischen Ungenauigkeit herunter. Die Verleumdung wurde nicht vorbehaltlos und damit nicht vollst�ndig zur�ckgenommen; in der sog Pr�zsisieurung heisst es nur, die Behauptung, ich h�tte aus antisemitischen Motiven gef�lschte Talmudzitate verbreitet, Zitat: "stimme so nicht". Auch damit wird der Eindruck erweckt, es handle sich lediglich um eine Ungenauigkeit, die eigentlich im Wesentlichen nicht viel �ndere, die ungenaue Behauptung stimme zwar so nicht, aber leicht anders betrachtet schon. Insgesamt wurde die Ehrverletzung nur halbbatzig und verschleiert zur�ckgenommen und sogleich durch eine andere ersetzt, die sich f�r die Beklagte besser zum prozessieren eignet, da verschiedene F�rbungen hineininterpretiert werden k�nnen. Diese neue unwahre Behauptung lautet, ich h�tte mit den angeblich einseitig ausgew�hlten Textstellen aus antisemitischen Motiven ein Zerrbild des Talmuds vermittelt.

Mit diesen Zitaten aus dem Talmud ist es mir nicht darum gegangen, die j�dische Kultur insgesamt als primitiv hinzustellen. Mein Motiv, diese Zitate zu ver�ffentlichen, war die vom Vizepr�sidenten der Israelitischen Cultusgemeinde Z�rich, Sigmund Feigel, an der  �ffentlichen Gerichtsverhandlung im sog Sch�chtprozess gegen mich erhobene Vorwurf, meine Feststellung, die Juden w�rden sich als von Gott auserw�hltes Volk betrachten - und gleichzeitig solche Grausamkeiten an Tieren ver�ben, die sicher nicht gottgef�llig seien -, sei eine antisemitische L�ge. Die Juden w�rden sich nicht als von Gott auserw�hlt betrachten; das sei eine alte antisemitische L�ge.. Meine Antwort darauf waren ein paar Zitate aus dem Talmud.

Das zweite Motiv, diese Zitate zu ver�ffentlichen, war, zu zeigen, in welchem wahnwitzigen Umfeld das grausame j�dische Sch�chtgebot seine Wurzel hat und wohin es f�hren w�rde, wenn alle Unmenschlichkeiten toleriert w�rden, welche im Talmud gelehrt werden.

F�r den Leser waren diese meine Motive f�r die Ver�ffentlichung der fraglichen Zitate aus dem Kontext erkennbar. So konnte nicht der Eindruck entstehen, ich wolle damit beweisen, dass der ganze Talmud diesem Niveau entspreche. Tats�chlich gibt es auch viele harmlose Stellen im Talmud, die h�chstens etwas l�cherlich wirken, etwa dort, wo langatmig und minuzi�s abgehandelt wird ob und unter welchen Umst�nden ein gl�ubiger Jude am Sabbat Gold an sich nehmen darf, das er findet: Wenn das Gold einfach so auf der Strasse liegt, darf er es nicht nehmen, ist es aber zB schon in einem Korb, darf er den Korb mitnehmen. Solche l�cherlichen Stellen wechseln sich ab mit rassistischen und grausam-primitiven, wie etwa die Anweisung, dass Ehebrecherinnen durch Verbrennung oder Erdrosselung hinzurichten seien.

Der Talmud ist ein religi�ses Lehrwerk zur Interpretation der Thora, der j�dischen Religionsgrundlage. Vom Hundertsten ins Tausendste und in zerm�rbender Weitl�ufigkeit werden darin Anweisungen gegeben, wie sich gl�ubige Juden in Alltagssituationen zu verhalten haben. So verbietet der Talmud zB, am Sabbat Nichtjuden aus einer Notsituation zu helfen. Das geht in Israel soweit, dass �rzte verunfallten Nichtjuden keine erste Hilfe gew�hrend d�rfen, ohne gegen die aktuellen und von den Rabbinern hochgehaltenen religi�sen Gebote zu verstossen. Der j�dische Chemieprofessor Israel Shahak hatte diesbez�glich in Israel ein eSchl�sselerlebnis, das ihn veranlasste, sich n�her mit der talmudischen Diskriminierung von Nichtjuden zu befassen und sp�ter eine j�dische Menschenrechtsorganisation gegen die Diskiminierung der Pal�stinenser zu gr�nden. Sein Schl�sselerlebnis beschreibt Prof Shahak in seinem Buch "J�dische Geschichte, j�dische Religion" wie folgt:

"Obwohl sich dieses Buch an Menschen wendet, die ausserhalb des Staates Israel leben, ist es gewissermassen eine Fortsetzung meiner politischen Aktivit�ten als israelischer Jude. Diese Aktivit�ten begannen in den Jahren 1965-1966 mit einem Protest, der seinerzeit einen beachtlichen Skandal verursachte: Ich war selbst Augenzeuge eines Vorfalls, bei dem ein ultrareligi�ser Jude die Erlaubnis verweigerte, sein Telefon am Sabbat zu benutzen, um einen Rettungswagen f�r einen Nichtjuden herbeizurufen... Anstatt den Vorfall einfach in der Presse zu ver�ffentlichen, bat ich um ein Treffen mit den Mitgliedern des Rabbinischen Gerichtes von Jerusalem, das aus Rabbinern zusammengesetzt ist, die vom Staate Israel ernannt werden. Ich fragte sie, ob ein solches Verhalten mit ihrer Interpretation der j�dischen Religion vereinbar sei. Sie antworteten mir, dass sich der betreffende Jude richtig, ja sogar fromm verhalten habe... Weder die israelischen noch die in der Diaspora lebenden Autorit�ten hoben ihre Vorschrift jemals auf, derzufolge ein Jude den Sabbat nicht entheiligen d�rfe, um das Leben eines Nichtjuden zu retten. Sie f�gten dem Sinne nach viel scheinheiliges, albernes Geschw�tz hinzu..."

Soweit ein erstes Zitat aus dem Buch von Shahak. Er beschreibt dann ausf�hrlich die staatliche Diskriminierung der nichtj�dischen B�rger Israels, die selbst dann nicht die gleichen Rechte auf Arbeit und Landbesitz erlangen wie Juden, wenn sie f�r Israel Milit�rdienst leisten und hohe Stellungen in der Wirtschaft erreicht haben. Es w�re ein Fehler zu glauben, diese Berichte von Shahak seien erfunden und die Diskriminierung von Nichtjuden im Talmud seien heute bedeutungslos. Wenn alle Absurdit�ten aus dem Talmud entfernt und der modernen Zeit angepasst worden w�ren, g�be es auch das grausame Sch�chten von Tieren nicht mehr! Sicher leben nicht alle Juden nach dem Talmud, ja sogar mehrheitlich nicht. Es geht hier aber auch gar nicht um das Judentum, sondern nur um den Talmud. Prominente Juden wie zB Bundesr�tin Dreifuss und Sigmund Feigel leben nicht nach dem Talmud und bezeichnen sich selber als konfessionslose Juden. Der Talmud ist eine Sache der winzigen Minderheit der orthodoxen Juden.

Wie ultraorthodoxe Juden heute den im Talmud festgeschriebenen krassen Rassismus gegen�ber Nichtjuden aktuell leben, berichtete der Tages-Anzeiger in einem grossen Bericht mit dem Titel: "Kulturkampf umd die Zukunft Israels". Darin heisst es:

"Die ultareligi�se Shas-Partei geh�rt zu den Siegern der israelischen Wahlen. Aber auch die s�kularistische Shinui hat markant zugelegt: Israels S�kulare gehen gehen gegen den Messianismus der Orthodoxen in Stellung. ... Israels s�kulare Intellektuelle sind sich inzwischen einig, dass auf die Offensive der Gottesf�rchtigen, und zwar ehe es zu sp�t ist, die weltliche Antwort folgen muss... Aussagen von Rabbinern... verdeutlichen die menschenfeindliche Haltung der Messianisten, die Nichtjuden theologisch ihr Menschsein absprechen und Frauen sowie die S�kularen insgesamt als niedere Wesen betrachten." "... f�r den Messianisten [gilt], das Volk Israel vom 'unreinen Mischvolk' zu befreien: zu diesen 'satanischen Kr�ften' werden auch die ungl�ubigen Juden gez�hlt."

In der NZZ vom 12.1.1998 war die folgende kleine, unscheinbare Meldung zu lesen, die Einblick gibt, wie sich der talmudische Rassismus gegen�ber Nichtjuden aktuell politisch auswirkt:

"Erlaubnis zur Folterung eines H�ftlings in Israel.
Das Oberste Gericht Israels hat am Sonntag mit f�nf gegen vier Stimmen entschieden, dass der Geheimdienst beim Verh�r des mutmasslichen Terroristenf�hrers Abdel Rahmans Ranimat physischen Druck anwenden darf. ... Bezeichnend ist, dass das Urteil nicht bloss von gem�ssigtem Druck spricht, der zum Beispiel Schlafentzug, Fesselung mit Hand- und Fussschellen, heftiges Sch�tteln oder die St�lpung eines Sackes �ber den Kopf umfasst, da solches dem Geheimdienst ja sowieso gestattet ist...."

Das ist die - von der schweizerischen �ffentlichkeit bis heute kaum wahrgenommene - Realit�t der j�dischen Ultraorthodoxie, von der das Buch von Prof Shahak haupts�chlich handelt.

Die j�dische Anw�ltin Felicia Langer, die gegen die Unterdr�ckung der Pal�stinenser in Israel k�mpft, hat in einem Interview in der Sonntagszeitung vom 5. August 2001 folgendes gesagt:
Auf die Feststellung des Interviewers: "Sie fordern internationalen Druck. Wer allerdings Israel kritisiert, l�uft Gefahr, als Antisemit bezeichnet zu werden."
antwortete Felicia Langer: "Ich kenne dieses Schema gut. Trotzdem muss man sich einmischen, weil die Menschenrechte universale Geltung haben.... Das Schweigen angesichts von Unrecht hat immer den Beigeschmack von Mitt�terschaft. Wenn Israel und die j�dischen Gemeinden im Ausland behaupten, Kritik an Israel sei antisemitisch, dann ist das Erpressung. Und gegen Erpressung muss man sich wehren!"
Darauf der Interviewer: "Das sagen Sie. Das Argument mit dem Antisemitismus ist aber ein sehr wirkungsvolles Argument, um Kritik abzuklemmen."
Feilicia Langer dazu: "...Wenn der Holocaust f�r uns zum Vorwand wird, einfach alles zu tun, dann instrumentalisieren wir den Holocaust. Und das ist ganz klar gegen das Verm�chtnis der Opfer. Mein Mann hat den Holocaust �berlebt. Und ich sage das als indirekt �berlebende des Holocaust."

Nun zur�ck zum Buch von Prof Shahak. Was er �ber die Absurdit�t talmudischer Vorschriften schreibt, vermittelt ein �hnliches Bild, wie meine Talmudzitate, was belegt, dass letztere kein antisemitisches Zerrbild vermitteln. Wenn ich behauptet oder den Anschein erweckt h�tte, sie seien repr�sentativ, dann w�re das zutreffend gewesen. Darum ist dieses Buch von Shahak hier von Bedeutung. Ich habe �brigens nachgeforscht, wer Prof Shahak ist und ob es sich bei diesem Autor um eine ernst zu nehmende Pers�nlichkeit handelt. Letzteres hat mir die Redaktion einer israelischen Tageszeitung per Email best�tigt. Im Internet kann man vieles �ber die Menschenrechtsorganisation von Prof Shahak finden, das zeigt, dass es sich um eine ernsthafte Organistaion handelt. Da grunds�tzlich die Beklagte beweispflichtig ist, dass ihre pers�nlichkeitsverletzenden Behauptungen der Wahrheit entsprechen, verzichte ich darauf, dem Gericht Berge von Dokumenten einzureichen. Mir geht es prim�r darum, das Gericht zur Vorsicht zu mahnen, das zu Beweisende - das angebliche Zerrbild des Talmuds - nicht im vornherein als wahr anzunehmen.

Hierzu nun aus Shahaks Buch:

"W�hrend des Bestehens des Tempels durfte der Hohepriester nur eine Jungfrau heiraten. Obwohl es im Grunde genommen w�hrend der gesamten talmudischen Periode keinen Tempel oder Hohepriester mehr gab, widmet der Talmud eine seiner besonders verworrenen und grotesken Er�rterungen der genauen Bestimmung der Eigenschaften der 'Jungfrau', die geeignet ist, einen Hohepriester zu heiraten. Wie steht es mit einer Frau, deren Jungfernh�utchen durch einen Ungl�cksfall zerrissen worden ist? Macht es einen Unterschied, ob der Unfall vor oder nach dem Alter von drei Jahren stattfand? Durch das Einwirken von Metall oder Holz? Kletterte sie auf einen Baum? Und wenn ja, kletterte sie hinauf oder herunter? Alles dies und noch vieles mehr wird in langatmigen Einzelheiten er�rtert.

Wie erw�hnt, ist das talmudische System �usserst dogmatisch und erlaubt keinerlei Lockerung seiner Regeln, nicht einmal, wenn sie durch eine Ver�nderung der Umst�nde ad absurdum gef�hrt werden. Und im Falle des Talmuds - im Gegensatz zu jenem der Bibel - ist der buchst�bliche Sinn des Textes bindend.

Das Melken am Sabbat ist in nachtalmudischen Zeiten verboten worden, und zwar durch den Prozess der Versch�rfung der religi�sen Strenge. Das Verbot konnte in der Diaspora leicht eingehalten werden, da Juden, die eigene K�he besassen, gew�hnlich reich genug waren, um nichtj�dische Bedienstete zu haben, die mit dem Melken beauftragt werden konnten, wobei man eine der nachfolgend beschriebenen Ausfl�chte benutzte. Die ersten j�dischen Siedler in Pal�stina besch�ftigten Araber f�r diesen und andere Zwecke, doch mit der zwingenden Forderung der zionistischen Politiker nach ausschliesslich j�dischen Arbeitskr�ften gab es die Notwendigkeit einer Dispensation... Nach der Auffassung zionistischer Rabbiner ist das verbotene Melken unter der Voraussetzung erlaubt, dass die Milch nicht weiss ist, sondern blau gef�rbt wird. Diese blaue Samstagsmilch wird dann ausschliesslich zur K�seherstellung verwendet und der Farbstoff in die Molke ausgewaschen. Nichtzionistische Rabbiner haben sich aber eine viel spitzfindigere Methode zur L�sung des Problems ausgedacht, deren pers�nlicher Zeuge ich war, als ich 1952 in einem religi�sen Kibbuz arbeitete. Sie entdeckten eine alte Anweisung, die es erlaubt, die Euter einer Kuh am Sabbat zu leeren, nur um das Tier von seiner Pein zu befreien, die durch die aufgebl�hten Euter verursacht wird, und unter der strengen Bedingung, dass die Milch ungenutzt auf den Boden fliesst. Nun der Ablauf, wie er wirklich stattfindet: Am Samstagmorgen geht ein frommer Kibbuznik in den Kuhstall und stellt Eimer unter die K�he. Es gibt kein Verbot einer solchen T�tigkeit in der gesamten talmudischen Literatur. Dann geht er zur Synagoge, um zu beten. Dann erscheint sein Kollege, dessen Absicht es ist, die Tiere von ihrer Pein zu befreien, und l�sst die Milch auf den Boden rinnen. Aber falls dort zuf�llig ein Eimer steht, ist er dann in jeder Hinsicht verpflichtet, diesen zu entfernen? Nat�rlich nicht. Er 'ignoriert' die Eimer einfach, erf�llt seine Mission der Barmherzigkeit und geht zur Synagoge. Schliesslich geht ein dritter frommer Kollege in den Kuhstall und entdeckt zu seiner grossen �berraschung die mit Milch gef�llten Eimer. Also stellt er sie in den K�hlraum und folgt seinen Kameraden in die Synagoge. Nun ist alles bestens, und es besteht keine Notwendigkeit, Geld f�r blaue Farbe zu verschwenden.

Ohne spezielle Dispensation besteht ein grosses Hindernis f�r die Besch�ftigung von Nichtjuden, um Samstagarbeiten zu erledigen, denn die talmudischen Vorschriften verbieten es Juden, einen Nichtjuden darum zu bitten, am Sabbat irgendeine Arbeit zu verrichten, deren Aus�bung ihnen selbst verboten ist. Ich werde zwei der vielen Arten von Dispensationen beschreiben, die f�r solche Zwecke gebraucht werden. Erstens gibt es die Methode des Andeutens, nach der ein s�ndhaftes Verlangen untadelig wird, wenn es schlau in Worte gefasst ist. Normalerweise muss die Andeutung 'unauff�llig' sein, aber in F�llen �usserster Notwendigkeit ist eine 'durchsichtige' Andeutung erlaubt. So ist zum Beispiel k�rzlich eine Brosch�re �ber die Befolgung religi�ser Vorschriften f�r israelische Soldaten herausgegeben worden, in der diese unterwiesen werden, wie sie die arabischen Arbeiter, die von der Armee als Sabbat-Gojim angestellt sind, anzusprechen haben [Gojim ist die j�dische Bezeichnung f�r Nichtjuden]. In dringenden F�llen, wenn es etwa sehr kalt ist und ein Feuer angez�ndet werden sollte, darf ein frommer j�discher Soldat eine 'durchsichtige' Andeutung benutzen und dem Araber sagen: 'Es ist kalt hier.' Aber gew�hnlich muss eine 'unauff�llige' Andeutung gen�gen, wie beispielsweise: 'Es w�rde angenehmer sein, wenn es hier w�rmer w�re.'

Ein beherrschender Grundzug dieses Systems der Dispensation ist der Betrug, vor allem die T�uschung Gottes, falls dieses Wort f�r ein imagin�res Wesen benutzt werden darf, das sich so leicht von den Rabbinern betr�gen l�sst, die sich selbst f�r schlauer halten als Gott.

Aus ethischer Sicht stellt das klassische Judentum einen Entartungsprozess dar, der sich immer noch fortsetzt; und diese Ausartung in eine stammeseigene Sammlung leerer Rituale und magischen Aberglaubens hat sehr bedeutsame soziale und politische Folgen. Denn es muss daran erinnert werden, dass es genau der Aberglaube des klassischen Judentums ist, der die st�rkste Macht auf die j�dischen Massen aus�bt, viel mehr als jene Teile der Bibel oder sogar des Talmuds, die von wirklichem religi�sem und ethischem Wert sind.

Das zweite beherrschende Merkmal der Dispensationen ist, dass sie zum grossen Teil offensichtlich in dem Streben nach Gewinn begr�ndet sind. Und es ist diese Verbindung aus Heuchelei und Profitsucht, die im klassischen Judentum in steigendem Masse vorherrschte. In Israel, wo dieser Prozess weitergeht, wird dies von der �ffentlichen Meinung dumpf wahrgenommen, trotz all der offiziellen Gehirnw�sche, die durch das Ausbildungssystem und die Medien beg�nstigt wird."

Zusammenfassung

Das Vorgehen der Beklagten (Neue Luzerner Zeitung) war von besonderer Hinterh�ltigkeit gepr�gt: Zuerst ver�ffentliche sie gross aufgemacht wissentlich eine Verleumdung. Darauf modifizierte sie diese in einer winzigen, verschleidernden Kurzmitteilung, indem einfach eine andere Unwahrheit vorgeschoben wurde und das Ganze als unbedeutende journalistische Ungenauigkeit abgetan wurde. An der Rufsch�digung wurde im Wesentlichen festgehalten.


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