20.Februar'98
Der Tierschutz-Nichtvollzug im Thurgau:
Zum Beispiel Triboltingen


Triboltingen ist ein ganz normales Dorf: Eine Hauptstrasse, links und rechts H�user, zwei Gasth�user - die Traube und der Ochsen. Die Traube deutet auf den traditionellen Weinbau im gem�ssigten Bodenseeklima hin - und der Ochsen auf die traditionelle Rindviehhaltung. Wie in anderen D�rfern hat die Zahl der Landwirte abgenommen zugunsten weniger, daf�r gr�sserer Betriebe. Heute sind es noch sechs Bauernh�fe mit Viehhaltung - nur zwei halten sich an die Tierschutzvorschriften, welche f�r angebundenes Vieh regelm�ssigen Auslauf verlangen, auch im Winter, durchschnittlich ca zweimal w�chentlich. Das sind wie gesagt Minimalvorschriften, welche noch lange keine tiergerechte Haltung garantieren. Drei Betriebe in Triboltingen gew�hren den K�hen �berhaupt nie Auslauf oder Weide; sie werden lebensl�nglich an der Kette gehalten, gerade gut genug, um m�glichst viel Milch zu produzieren, wovon wir in der Schweiz sowieso mehr als genug haben. Der Bund gibt j�hrlich Milliarden an Steuergeldern aus f�r die �berschussverwertung. Damit werden Tierqu�ler wie diese in Triboltingen subventioniert. Anstatt diesen Rechtsbrechern und Tierschindern das Handwerk zu legen, wirft ihnen dieser Staat noch Geld nach. Aber wie gesagt: Triboltingen ist ein ganz normales Dorf.

Im letzten Herbst erhob der VgT Beschwerde gegen das Veterin�ramt, weil dieses jahrelang zuschaute, wie dort ein Landwirt namens "Engel" die Auslaufvorschrift missachtet. Regierungsrat Lei wies die Beschwerde mit ein paar arroganten, nichtssagenden S�tzen ab. Der Politfilz deckt sich gegenseitig, Kritik an Beamten-Misswirtschaft ist im vornherein "haltlos".

Die Folge dieser unsachlichen, tierverachtenden Politik ist, dass die K�he Engels in Mammern bis heute nur selten Auslauf erhalten - eine offene, amtlich geduldete Gesetzesmissachtung. Wenn wundert es da noch, dass sich Landwirte auch andernorts die M�he ersparen, ihr Vieh von der Kette zu lassen - zum Beispiel in Triboltingen.

Die Namen der Tierqu�ler werden wir Ende April �ffentlich bekannt geben, sofern die Tiere bis dann immer noch keinen gesetzeskonformen Auslauf erhalten.


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(c) Verein gegen Tierfabriken Schweiz, Ver�ffentlichung nur mit Quellenangabe und Zusendung eines entsprechenden Exemplares
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