9. Juli 1998

Ehrverletzungs-Klage eines Appenzeller Schweinez�chters und Antibiotika-H�ndlers gegen Erwin Kessler erneut abgewiesen

In einem soeben zugestellten Beschluss weist das Z�rcher Obergerichtes den Rekurs des Kl�gers ab und best�tigt damit den Freispruch von Erwin Kessler. Der Schweinez�chter hatte Erwin Kessler wegen Ehrverletzung eingeklagt, weil der VgT �ber den folgenden Skandal einen Pressebericht an die Ostschweizer Medien gesandt hatte.

Im April 1995 flog ein illegaler Antibiotika-Handel auf, in den Tier�rzte und M�ster in mehreren Kantonen verwickelt waren. In der Presse genannt wurde auch der Kl�ger, Schweinem�ster Walter Rusch aus Gonten. Er besitzt dort eine grosse Schweinefabrik. Nachdem in den Zeitungen �ber seine Verbindung zur Tierdrogen-Mafia berichtet worden war, interessierten wir uns auch f�r seine Tierhaltung: Die angetroffenen Zust�nde waren schlimm: Tier im eigenen Kot liegend, schwarz mit Kot verschmiert. Mutterschweine in engen Stahlrohrk�figen zur Bewegungslosigkeit verurteil. Entgegen den Tierschutzvorschriften kein Stroh in den Abferkelbuchten. Die Muttertiere mussten auf dem harten, verkoteten Boden geb�ren. Ebenfalls entgegen den Tierschutzvorschriften im ganzen Betrieb kein Stroh oder �hnliches zur Besch�ftigung der Tiere. Die Appenzell-Innerrhodener Beh�rden deckten diese Zust�nde auf Anzeige hin durch schriftliche Voranmeldung der Kontrolle!

Ausf�hrlicher Bericht mit Bildern in VN98-2


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