Rassismusverfahren gegen Nationalrat Keller - nur Juden d�rfen sagen, was sie wollen:
Amerikanische Meinungs�usserungsfreiheit und Schweizerische Kleinkariertheit

von Erwin Kessler

J�dische Bankenkreise haben das entsetzliche Holocaustereignis schamlos und piet�tlos gegen die schweizerische Banken-Konkurrenz eingesetzt. Lange genug, f�r die meisten Schweizer zu lange, hat unsere B�nzli-Regierung sich die j�disch-amerikanischen Beleidigungen und geldgierigen Forderungen versch�chtert angeh�rt. Der Bundesrat ist in die eigene Falle geraten: Die jahrelange antirassistische Gehirnw�sche und dazu noch das rechtsstaatfeindliche Antirassismusgesetz haben zu einer Scheinmoral gef�hrt, wonach jegliche Kritik an j�dischen Kreisen sofort als Antisemitismus ausgegrenzt werden muss, egal ob berechtigt, wie im Fall der arroganten amerikanisch-j�dischen Forderungen oder der Kritik am grausamen j�dischen Sch�chten. Juden sind tabu, keine Diskussion. Das war und ist teilweise noch die kleinkarierte schweizerische Kleinkariertheit, angeheizt von links-j�dischen Antirassismus-Neurotikern und einer j�dischen Bundesr�tin mit ihrer einseitig zusammengesetzten Antirassismus-Kommission.

In verst�ndlicher Emp�rung und von der Hilflosigkeit der Regierung befremdet, haben die Schweizer Demokraten zu einem Boykott gegen amerikanische und j�dische Waren und Firmen aufgerufen. Gegen den Unterzeichner dieses Aufrufes, Nationalrat Keller, wird nun ein Rassismusverfahren angestrengt, w�hrend die jahrelangen j�disch-amerikanischen Beleidigungen und Boykottdrohungen nicht rechtlich belangt werden. (Denner boykottiert neuerdings US-Produkte und hat wohl auch mit einem Rassismusverfahren zu rechnen. Renaissance der Inquisition.) Die Situation ist verbl�ffend �hnlich wie beim Thema Sch�chten: Ein j�discher K�rschner aus Basel bezeichnete uns Tiersch�tzer als Nazis, weil wir gegen das Pelztragen sind. Anzeigen wegen Ehrverletzung und Verletzung des Antirassismusgesetzes verliefen im Sand. Juden ist es erlaubt, gegen schweizerische Bev�lkerungsgruppen zu hetzen - und erst noch sachlich absolut ungerechtfertigt. Wenn aber umgekehrt ein Tiersch�tzer aus berechtigtem Anlass mit scharfen Worten gegen eine in einem Kulturvolk unfassbare grausame Tradition auftritt, kommt er ins Gef�ngnis. In der Schweiz komme ich wegen ein paar zu wenig diplomatischen, "politisch unkorrekten", aber der Sache trefflich angemessenen Worten ins Gef�ngnis. In Amerika, wo die Meinungs�usserungsfreiheit noch Gewicht hat, h�tte meine Sch�chtkritik nicht einmal zu einer Anklage f�hren k�nnen, geschweige denn zu einer Verurteilung.

Die Schweiz ist weit von ihrem historischen Freiheitsideal abgekommen: Anpassung an das Ausland und staatliche Sprachregelung mit dem Strafgesetzbuch haben eine kreative, freiheitliche Eigenentwicklung erstickt. Eine abweichende, oppositionelle Meinung zu vertreten, ist in der Schweiz existenzbedrohend geworden und wird mit Rufmord und Gef�ngnis bestraft.

Den Boykottaufruf von Nationalrat Keller halte ich, obwohl verst�ndlich, f�r v�llig verfehlt und inakzeptabel, weil er undifferenziert ist: ein Schrotschuss in Richtung Gegner, der haupts�chlich Unbeteiligte trifft. Trotzdem ziehe ich die amerikanische Meinungs�usserungsfreiheit vor. Derartige politische Auseinandersetzungen k�nnen ebensowenig mit dem Strafrecht unter Kontrolle gebracht werden wie Rassismus. In der Schweiz herrscht die Illusion, politische Unf�higkeit durch Vorschriften ersetzen zu k�nnen.

Erwin Kessler, Pr�sident VgT Schweiz


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