11. M�rz 1999

Endlose Verleumdungskampagnen gegen den VgT:
Der "Bote der Urschweiz" macht Opfer zu T�tern

Eine Bande aus sechs Metzgern und M�stern �berfielen vier auf einer Br�cke friedlich f�r vegetarische Ern�hrung werbende Frauen und schlugen sie 10 Minuten lang brutal zusammen (www.vgt.ch/vn/98-6.htm). Der Bote der Urschweiz titelte seinen Bericht �ber die Gerichtsverhandlung mit "Handgreifliche Tiersch�tzer. Strafgericht best�tigt VgT-Urteil".  

Aus den �rztlichen Zeugnissen ergeben sich folgende Verletzungen der vier Tiersch�tzerinnen, die sich beim �berfall aktenkundig nicht gewehrt hatten:  

Fabienne B: Hirnersch�tterung, Prellungen am rechten Hinterkopf und Mittelhaupt, Prellungen linke Niere, Ohrensausen, Kopfweh, R�ckenschmerzen, verschlechterte Funktion der Hals-Wirbel-S�ule. Dauernde Einbuchtung am Kopf , die heute noch ohne weiteres durch Abtasten festgestellt werden k�nnen.

Marl�ne G: Hirnersch�tterung, Prellung mit Bluterguss des linken Auges mit bleibender Hautverf�rbung, die chirurgisch behoben werden musste, Prellung des rechten Ellbogens, Prellung des rechten Oberschenkels, Prellung Unterleib. Arbeitsunf�higkeit zwei Wochen zu 100 %und weitere zwei Wochen zu 50 %.

Marcela F: Psychisches Schocksyndrom mit schweren Schlafst�rungen und Alptr�umen �ber ca 7 Wochen. Nicht kontrollierbare Angst- und Panikgef�hle gegen�ber kr�ftigen M�nnern mit �hnlicher Physiognomie wie die T�ter. Posttraumatisches Belastungssyndrom als Nachwirkung eines Schockerlebnisses.

Gem�ss Artikel 134 des Strafgesetzbuch wird ein solcher Angriff mit Gef�ngnis bis zu f�nf Jahren bestraft. Bedingter Vollzug kommt nur in Frage, wenn erwartet werden kann, dass sich der T�ter dadurch von weiteren Vergehen abhalten lasse. Voraussetzung hief�r ist vorallem Einsicht und Reue. Das fehlte der Metzger- und M�ster-Bande total. Bis zur Gerichtsverhandlung eineinhalb Jahre nach dem �berfall kein Wort der Entschuldigung. Bei der Einvernahme grinste der Hauptt�ter frech als ihm obige Verletzungen der Frauen vorgehalten wurden. Ein Jahr nach dem �berfall schrieben die Hauptt�ter dem Verh�rrichter, die Frauen seien selber schuld. In rechtswillk�rlicher Weise wurde den T�tern - zur milden Strafe von nur 20 bis 60 Tagen Gef�ngnis - auch noch der bedingte Strafvollzug gew�hrt. Die vom VgT dagegen erhobene Einsprache wurde am 5. M�rz vor dem Strafgericht verhandelt. Der VgT wird Berufung ans Kantonsgericht erheben, sobald das schriftliche Urteil vorliegt. 

Seit vor zwei Jahren der "Schwyzer Schweinekrieg" ausgebrochen ist - eine Auseinandersetzung zwischen dem VgT, unterst�tzt von der "Mythen-Post", gegen die Innerschwyzer Agro- und Politmafia - steht der "Bote" mit einseitiger und teils verlogener Berichterstattung stets auf der Seite der Tierqu�ler. Indem er nun aus den brutal zusammengeschlagenen, sich nicht wehrenden Tiersch�tzerinnen "handgreifliche Tiersch�tzer" und aus der Verurteilung der Metzger- und M�sterbande eine VgT-Verurteilung machte, haben die systematischen Verleumdungskampagnen dieses konservativen Blattes einen vorl�ufigen H�hepunkt erreicht. Mag dieser Falsch-Titel auch "nur" eine unbewusste Fehlleistung sein, so offenbart er doch deutlich den Geist der Redaktion. 


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