21. Mai 1999

Selbsternannte "Landwirtschaftsberater" haben keine Ahnung von der Tierschutzgesetzgebung

Die konservativ-r�ckst�ndige Landwirtschaftszeitung "Die Gr�ne" hat in der neuesten Ausgabe 20/99 wieder einmal einen neuen Rekord an Arroganz und Ignoranz aufgestellt: Seite 4 ist arrogant von "selbsternannten Tiersch�tzern" die Rede. Ein paar Seiten weiter im gleichen Blatt steht dann folgender Unsinn: "Der Spaltenboden ist aus Tierschutzgr�nden nicht in allen Kantonen erlaubt." Diese selbsternannten Landwirtschaftsberater haben offenbar noch nie etwas davon geh�rt, dass die Tierschutzgesetzgebung Bundessache ist und die Kanton nur f�r den Vollzug zust�ndig sind, nicht zum Erlass von Tierschutzvorschriften, wie zB ein Verbot von Vollspaltenb�den.

Der Vollzug - oder besser gesagt Nichtvollzug - der eidgen�ssichen Tierschutzvorschriften ist unter dem Einfluss der Agro-Mafia sehr unterschiedlich und zwar derart krass, dass die ein- statt ausgebildeten Schreiberlinge dieser Landwirtschafts-"Fachzeitschrift" nun schon glauben, die Tierschutzgesetzgebung sei eine kantonale Angelegenheit.

Danke f�r dieses Eingest�ndnis des Tierschutzvollzugs-Notstandes durch die Agro-Lobby selbst!


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