10. Juni 1999

Salzburger Tiertransport-Blockade:
Tiersch�tzer Erwin Kessler von deutschem Gericht zu einer Busse von 8'000 DM verurteilt
 

In einer gemeinsamen Aktion hinderten Aktivisten des VgT �sterreich und des VgT Schweiz am Salzburger Autobahnzoll einen illegalen, tierqu�lerischen Schlachttiertransport von Norddeutschland in den Libanon an der Weiterfahrt. Es kam zu einem Gerichtsverfahren wegen unbewilligtiger Kundgebung vor der deutschen Justiz. In seinem Pl�doyer kritisiserte Erwin Kessler das brutale Verhalten der deutschen und der �sterreichischen Polizei. Unter anderem f�hrte er vor Gericht aus:

Der Transport verstiess offensichtlich gegen verschiedene Gesetze und internationale Abkommen:

Dass die Lenkzeit �berschritten, das Fahrzeug nicht verkehrstauglich und die Transportscheine gef�lscht waren, habe ich bereits erw�hnt, ebenso dass das Fahrzeug mit 37 statt den zul�ssigen 33 Tieren �berladen war und dass die Tr�nkeinrichtung nicht funktionierte und keine L�ftungseinrichtung vorhanden war. Auch die Verletzung der Europ�ischen Konvention zum Schutz der Tiere auf internationalen Transporten, weil die Tiere l�nger als 24 Stunden nicht gef�ttert und getr�nkt wurden, habe ich erw�hnt. Dazu kommt noch die Verletzung nationaler Tierschutzvorschriften:

�1 des deutschen Tierschutzgesetz lautet: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen f�r das Tier als Mitgesch�pf dessen Leben und Wohlbefinden zu sch�tzen. Niemand darf einem Tier ohne vern�nftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Sch�den zuf�gen."

Kein vern�nftiger Mensch kann behaupten, auf diesen tagelangen Transporten sei das Wohlbefinden der Tiere gesch�tzt. Kein vern�nftiger Mensch kann behaupten, diese grausamen interkontinentalen Transporte lebender Schlachttiere anstelle von K�hlfleisch von Europa nach Afrika h�tten einen "vern�nftigen Grund". Sollte dieser Staat skrupelloses Gewinnstreben als vern�nftigen Grund betrachten, um empfindsame Lebewesen auszubeuten und zu Tode zu qu�len, dann w�re damit festgestellt, dass die Charakterstrukturen, welche die Nazi-Verbrechen erm�glicht haben, noch nicht �berwunden sind. Schon im Jahr 1993 titelte der STERN: "Profit ums Verrecken. Deutsches Schlachtvieh wird lebend ins Ausland gekarrt, weil das mehr Geld bringt als Tiefk�hltransporte. Viele Rinder und Schafe �berleben das nicht." Heute, 5 Jahre nach diesem STERN-Bericht und den schockierenden Enth�llungen von Tierfilmer Manfred Karremann, geht die Trag�die weiter. Und die Schreibtischt�ter in Regierung, Parlament und Justiz von Deutschland und �sterreich machen bei diesem neuen Holocaust genauso wieder mit wie damals unter dem Nazi-Regime. Karriere geht vor Moral, oder nach Brecht: "Fressen kommt vor der Moral."

�16 des deutschen Tierschutzgesetzes legt fest: "Die zust�ndige Beh�rde trifft die zur Beseitigung festgestellter Verst�sse und die zur Verh�tung k�nftiger Verst�sse notwendigen Anordnungen." Die Fleischmafia hat es fertiggebracht, dass diese Vorschrift bei den Tiertransporten nicht zur Anwendung kommt. Die Mafia hat in diesem Staat offenbar mehr Rechte als idealistische Tiersch�tzer. Meine Verurteilung qualifiziert nicht mich, sondern diesen Unrechtsstaat.

Die deutsche Tierschutztransportverordnung schreibt in �24 vor: "Werden Nutztiere zur Schlachtst�tte bef�rdert, darf die Transportdauer acht Stunden nicht �berschreiten."

Gem�ss � 7 m�ssen Transportfahrzeuge "so konstruiert sein, dass jedes einzelne S�ugetier im Bedarfsfall von einer Begleitperson erreicht werden kann." Auch dieses Vorschrift war nicht eingehalten, wie sich beim behelfsm�ssigen Tr�nken der Tiere durch unsere Aktivisten zeigte. Es gelang nur unter grossen Schwierigkeiten und mit grossem Zeitaufwand m�glichst alle Tiere zu erreichen.

Das �sterreichische Tiertransportgesetz verbietet Tiertransporte l�nger als 6 Stunden. Gem�ss �5 Abs 2 d�rfen Schlachttiertransporte nur bis zum n�chstgelegenen geeigneten inl�ndischen Schlachtbetrieb durchgef�hrt werden. Die Transporte m�ssten demnach an der Grenze zur�ckgewiesen oder im Schlachthof Salzburg-Bergheim geschlachtet werden. Mit Berufung auf die EU wird dieses geltende Gesetz rechtswidrig nicht angewendet.

Weder der deutsche noch der �sterreichische Zoll k�mmerte sich um diese Gesetzesverletzungen. Nur mit der nicht angemeldeten Blockade-Aktion konnten diese Gesetzwidrigkeiten, die tagt�glich routinem�ssig ablaufen, wieder einmal aufgedeckt und - leider nur in einem Einzelfall - gestoppt werden. Nachdem es sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, dass normale demokratische Mittel nichts gegen dieses grausame Unrecht auszurichten verm�gen, war diese Aktion legitim. Schon Goethe war der Auffassung: "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht." 

Das Verhalten der deutschen Polizei bez�glich dieser Todestransporte - �hnliches gab es schon einmal in Deutschland - nimmt immer mehr SS-�hnliche Formen an: K�rzlich, am 15. Mai 1998, hat die Deutsche Polizei Tiersch�tzer des VgT �sterreich, welche einem solchen Transport nachgefahren sind, mit einer Strassensperre gestoppt. Der Tiertransporter wurde ungehindert durchgelassen, nur die hinterherfahrenden Tiersch�tzer wurden gestoppt unter dem Vorwand einer angeblich "routinem�ssigen Kontrolle". Anfragen der Tiersch�tzer, wie lange diese Kontrolle dauern w�rde, wurden mit aggressivem Anbr�llen und der Drohung des Einsatzes von Schlagst�cken beantwortet. Nach etwa einer Stunde wurde den Tiersch�tzern wieder erlaubt, weiter zu fahren. Dieses Verhalten der deutschen SS erf�llt mehrere Straftatbest�nde: Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung, N�tigung. Aber wie vor 60 Jahren ist Recht, was der Staat tut. Damals waren die Todestransporte auch gesetzm�ssig und standen auch unter dem Schutz des Staates. Schon damals wurden die wenigen Mutigen, welche mit Flugbl�ttern gegen das Unrecht protestierten, wie Verbrecher behandelt. Beim heutigen Holocaust l�uft im Prinzip, massenpsychologisch gesehen, alles wieder genau gleich ab, w�hrend die ganze Welt dauernd von der Geschichtsbew�ltigung redet. �ber das Unrecht fr�herer Zeiten zu richten ist halt einfacher, als das heutige Unrecht zu sehen, was nicht nur Reden, sondern Handeln erfordern w�rde. 

�sterreich hat sich dem neuen brutalen, gr�ssenwahnsinnigen europ�ischen Grossreich bereits wieder angeschlossen. Die �sterreichische SS ist am 15. Mai 1999 mit brutaler Gewalt auf die Tiersch�tzer losgegangen. Ein SS-Mann mit Dienstnummer 3341 des SS-Kommandos Salzburg hat einen der Widerstandsk�mpfer mit geballten F�usten gegen Kopf und Hals geschlagen. Als er niederst�rzte wurde er am Boden liegend getreten, mehrmals wurden seine Arme verrenkt und sein Gesicht auf den Asphalt gedr�ckt. Dazu fielen die Worte: "Du Arsch!" Ein weiterer SS-Mann mit der Dienstnummer 3300 feuerte seinen Kollegen zu weiteren Brutalit�ten mit den Worten an: "Druck eam a paar, der schwarzen Krot!" Ein SS-Streifenwagen fuhr direkt auf VgT-Gesch�ftsf�hrer Dr Franz-Joseph Plank zu und zwang ihn, sich mit einem Sprung von der Autobahn in einen Graben hinunter zu retten. Anschliessend wurden ihm wie einem Verbrecher schmerzhaft die Arme verrenkt. 

Ein Staat, der den heutigen Holocaust an den Tieren duldet, mit Zusch�ssen f�rdert und durch SS-Eskorten sch�tzt und dann Tiersch�tzer bestraft, die ihrem Gewissen folgend gewaltfreie Protestaktionen durchf�hren, ist ein Unrechtsstaat, und die Justiz, die solches deckt, ist eine Freisler-Justiz.

Das vollst�ndige Pl�doyer ist im Internet unter www.vgt.ch/news/980525.htm

Bilder der Blockade-Aktion unter www.vgt.ch/vn/9903/traunstein.htm

Aufgrund dieser �usserungen im Pl�doyer klagte ein deutscher Polizeibeamter wegen Ehrverletzung. Nun wurde Erwin Kessler vom Amtsgericht Laufen zu einer Busse von 8'000 DM verurteilt. Gegen das Urteil wurde Einsprache erhoben.


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