28. Oktober 1999

�berfall auf VgT-Aktivistinnen in Lachen:
Schwyzer Kantonsgericht versch�rft das erstinstanzliche Urteil!

> Vorgeschichte

Das Kantonsgericht Schwyz hat im heute zugestellten Entscheid die Berufung des VgT gegen das erstinstanzliche Urteil teilweise gutgeheissen und das Urteil wie folgt versch�rft:

1. Die Probezeit f�r die Gew�hrung des bedingten Strafvollzuges wird auf 4 Jahre erh�ht.

2. Die T�ter haben den Opfern eine Genugtuung von insgesamt Fr 6000.- zu bezahlen.

3. Die T�ter haben den Opfern sofort einen Schadenersatz von Fr 5266.- zuz�glich 5% Zins zu bezahlen. Die dar�ber hinaus gehende Schadenersatzforderung in H�he von rund Fr 13 000.-ist - da noch nicht liquid - auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen.


NEWS-VERZEICHNIS

HOMEPAGE

(c) Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Technische M�ngel (nichtfunktionierende Links, Text-Fehler etc) bitte an den Webmaster
URL: http://www.vgt.ch/news/991028A.htm