Plädoyer 5/07

Strassburg aktuell

Verletzte Waffengleichheit zum Siebten
Zum siebten Mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Missachtung der prozessualen Waffengleichheit (Art. 6 Abs. 1 EMRK) in schweizerischen Gerichtsverfahren beanstandet. Auslöser war ein von Erwin Kessler angestrengtes Privatstrafverfahren wegen angeblich ehrverletzender Vorwürfe in der Tageszeitung «Der Bund».

Das Thurgauer Obergericht hatte Privatkläger Kessler 2003 die Berufungsantwort der beiden beklagten Medienschaffenden erst zusammen mit dem angefochtenen Urteil zugestellt. Kessler beanstandete beim Bundesgericht erfolglos, die fehlende Äusserungsmöglichkeit zur Berufungsantwort habe sein rechtliches Gehör in krasser Weise verletzt (EMRK 6, BV 29). Das Bundesgericht trat am 16. Februar 2004 auf Kesslers staatsrechtliche Beschwerde nicht ein, da diese ungenügend begründet sei. Unter Hinweis auf sechs frühere Urteile des EGMR hiess der Gerichtshof Kesslers Beschwerde einstimmig gut.
(Urteil der 1. Kammer des EGRM, Urteil N° 10577/04 «Kessler c. Schweiz» vom 26. Juli 2007)

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