VN2001-2

Ketten-K�he und Dunkel-Schweine
im Kanton Aargau

Seit 1981 ist die Auslauf-Vorschrift f�r Rindvieh in Kraft. Danach m�ssen K�he, Rinder, K�lber und Munis, die an angebunden gehalten werden, zeitweilig Auslauf erhalten. Eine Alternative dazu sind Laufst�lle f�r Milchk�he und Mastvieh, sowie Laufboxen f�r K�lber und Munis. Zwanzig Jahre nach Inkrafttreten dieser Vorschrift fanden wir bei Landwirt Stocker in B�ttstein K�he und Rinder, die seit zehn Jahren mit amtlicher Sondererlaubnis ihr ganzes Leben an der Kette in diesem d�steren Stall dahinvegetieren mussten:

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Spiel- und bewegungsfreudige Jungrinder, die nie einen Schritt machen konnten. Von der Geburt bis zum Tod an der Kette. Und solche Tierqu�lerei wurde von den Schreibtischt�tern der Aargauer Verwaltung gedeckt. Die VgT-Viezpr�sidentin hat diesen Fall l�ngere Zeit verfolgt. Hier ihr Bericht:


Seit Jahren f�llt mir ein grosser Misthaufen auf, mitten im Dorf. Ich frage mich woher der Mist stammt, wo sind die Tiere, welche diesen Mist produzieren. Nie ist eine Kuh, ein Rind zu sehen im Freien.

Ab und zu sieht man durch die leicht offene Stallt�re, dass Tiere im Dunkeln stehen. Am 24.8.2000 wieder einmal ist die Stallt�re offen. Es ist heller Sonnenschein, ein wunderbarer Herbsttag. Ich empfinde starkes Mitleid mit den Tieren die im Stall stehen und entscheide mich, n�her nachzufragen. Im Tenn liegen Berge von geschnittenem Gras. Im Stall sehe ich K�he. Im anderen Stall stehen Mastrinder. Alle Tiere sind angekettet, sind kaum zu
sehen in der Dunkelheit. Stroh liegt nur sp�rlich bei den K�hen. Die Masttiere haben �berhaupt kein Stroh. Ich rufe in den Stall und frage ob jemand zu sprechen sei. Frau Stocker kommt ins Freie und ich kann mit ihr sprechen. Frau Stocker ist eine Frau, die das Pensionsalter �berschritten hat, ebenfalls ihr Gatte Robert Stocker.
Beide Elternteile helfen mit bei der Tierhaltung, die Verantwortung heute tr�gt Sohn Valentin. Es ist ein Gespr�ch wie es �blich ist. Mutter Stocker jammert herum, wie schwer das Leben als Bauer sei. Sie klagt wie schwer es den Bauern gemacht wird mit all den Auflagen und Abgaben und Vorschriften. Ich frage nach und erfahre: Die Tiere, Rinder, K�he und K�lber kommen NIE ins Freie.

Wie zu erfahren ist, will Familie Stocker, Vater Robert Stocker, Sohn Valentin Stocker, die Nutztierhaltung NICHT aufgeben. Man hat die Idee, den Stall als Freilaufstall umzubauen. Frau Stocker erz�hlt, dass dies ganz einfach geschehen kann. Man befreit die Tiere von der Kette und gibt etwas mehr Stroh. Ich gebe meiner Verwunderung Ausdruck und bem�ngle die Dunkelheit des Stalles die ja immer noch bleibt. Frau Stocker sagt: Das hat
noch niemand kritisiert und die K�he sind sich gewohnt. Sie w�rden wohl erschrecken, wenn es pl�tzlich hell w�re. Es f�llt ihr gar nicht auf, welch schlimme Aussage sie da macht.

Bei der Rindermast frage ich, warum dort kein Stroh liegt. Die Tiere sind in Reih und Glied angekettet und stehen auf einemschwarzen Hartgummibelag und es ist kein Strohhalm zu sehen. Mutter Hilda Stocker erz�hlt: Ja ich habe auch schon gefragt und gew�nscht, dass man den Tieren Stroh zum Liegen gibt. Das hat man fr�her so gemacht. Aber heute gibt das zu viel Arbeit. Man muss das dreckige Stroh ja wieder herausholen und da die Arbeit das Teuerste ist, muss man eben auf Rendite achten. Ich bem�ngle, dass dieser Gummibelag hart wie ein Lastwagenreifen ist und nicht zu vergleichen mit einem Strohbett und ich und die Tiere w�rden es vorziehen, auf weichem Stroh zu liegen. Noch lieber w�ren wir auf der Wiese! Frau Stocker sagt: Ja, das ist Gewohnheitssache. Rindvieh ist sehr geduldig und passt sich den Verh�ltnissen an. Ich sage: Es ist wohl eher so, dass es still vor sich hinleidet.
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Es ist schlimm, dass solche Einstellungen an den Tag gelegt werden und die Tierqu�ler sich in Selbstmitleid baden und keinerlei Gef�hl f�r die Tiere aufbringen. Schlimme Einstellungen werden vom Vater auf den Sohn vererbt. Genau daf�r m�ssen wir ein hartes Gesetz haben, eine Vollzugbeh�rde die sagt und zeigt wo’s langgeht. Das Weiden von K�hen ist von der Beh�rde (wie auch von uns) schwer zu kontrollieren. Aber gerade in einem Fall wie bei Stockers ist es ein Leichtes, den Vollzug durchzuf�hren. Die Tiere werden nicht geweidet (aus welchem Grund auch immer), also Verwarnung, Auflagen, Anzeige, Busse, Tierhalteverbot. Wenn ich im Strassenverkehr die Gurten nicht trage, gibt es keine Diskussion, keine Entschuldigung. Der Staat greift sofort und unmittelbar scharf durch. Gurten nicht getragen, Busse! Ich kann keine Ausrede bringen, die Gurten dr�cken mich oder ich habe sie doch gestern getragen und werde sie auch morgen tragen. Heute bin ich zu schnell gefahren, daf�r fahre ich morgen etwas langsamer. Nein es gibt ein Gesetz; danach wird gemessen und bestraft und durchgegriffen. WARUM funktioniert das nicht beim Tierschutzgesetz! Es ist eben ein Tierhalterschutzgesetz.

Am 3. Oktober 2000 ver�ffentlichten wir diesen Skandal (www.vgt.ch/news/001003A.htm). Kurz vor Redaktionsschluss zu diesen VgT-Nachrichten dann die Erfolgsmeldung: Der Stall wurde in einen Laufstall umgebaut. Auf die Weide kommen die Tiere allerdings weiterhin nicht, weil die vom Bundesrat verw�sserten Tierschutzvorschriften dies nicht vorschreiben.

Landwirt Josef K�ng in Muri

Auch in diesem dunklen Loch bei Landwirt K�ng in Muri, T�rmelen 307, fanden wir dauernd im Stall angebundene K�he:

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Hinter dem Stall hat es eine grosse Wiese, aber die K�he werden nicht geweidet. Vor dem Stall hat es diesen winzigen, l�cherlichen "Auslauf", der bei unserem Besuch im September keinerlei Spuren einer Ben�tzung zeigte:

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Mit einem solchen fadenscheinigen Alibi-Auslauf sind die Aargauer Beh�rden offenbar schon zufrieden gestellt. Seit Jahren machen wird st�ndig solche Erfahrungen mit dem kantonalen Tierschutzbeauftragten, der offenbar Tierschutz mit Tiernutz verwechselt und nicht auftragsgem�ss immer wieder die gewerbsm�ssigen Tierqu�ler, nicht die Tiere sch�tzt.

Am 3. Oktober 2001 ver�ffentlichten wir auch diesen Fall. Nun gibt es Spuren einer gelegentlichen Ben�tzung dieses Alibis-Auslaufs, und auf der Wiese hinter dem Stall ist auch noch ein winziger Auslauf eingez�unt.

Der VgT empfiehlt einmal mehr: Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe! Pflanzenmargarine statt Butter!

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Landwirt Alois Loser in Lengnau/AG

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Der linke Stalleingang f�hrt durch eine geschlossene T�re in den stockdunkeln Schweinestall. Dunkelhaltung ist verboten. Die Aargauer Beh�rden schauen wie �blich weg.

Unten: Eine Blitzlichtaufnahme zeigt das dunkle Dreckloch, in dem diese sensiblen Tiere ihr Leben lang dahinvegetieren.

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Die Missst�nde bei Landwirt Alois Loser in Lengnau/AG sind den Beh�rden schon lange bekannt. Weil der kantonale Tierschutzbeauftragte nichts tat und die Missst�nde sogar noch abstritt, f�hrte der VgT am 7. April 1995 eine Pressekonferenz in Aarau durch, mit anschliessender Tatortbesichtigung. VgT-Pr�sident Dr Erwin Kessler gab den Medien folgendes bekannt:
Der aargauische Tierschutzbeauftragte Junker verh�lt sich uns gegen�ber unkooperativ. Auf unsere Anzeigen hin reagiert er regelm�ssig b�rokratisch-nichtssagend - ein typisches Verhalten, das wir nur in Kantonen antreffen, in denen der Tierschutzvollzug im Argen liegt. Dazu geh�rt auch der Kanton Aargau. Der Fall, den wir Ihnen zeigen werden, ist den Beh�rden bekannt, ohne dass etwas unternommen wurde. Der aargauische Tierschutzbeauftragte verdreht das Tierschutzgesetz stets zugunsten der Tierqu�ler und erkl�rt tierqu�lerische Missst�nde einfach als gesetzeskonform. Da Tierschutzorganisationen kein Klagerecht gegen diesen amtlichen Schlendrian und gegen Tierschutzmissst�nde haben, bleibt uns nur der Appell an die �ffentlichkeit und der Aufruf zum Konsumboykott gegen tierische Lebensmittel (vegetarische Ern�hrung). Wir zeigen Ihnen nun an Ort und Stelle ein Beispiel f�r den Tierschutz-Schlendrian im Aargau."
Die Medienvertreter wurden dann zum Hof von Landwirt Alois Loser in Lengnau gef�hrt, der seit Jahren die angeketteten K�he nicht mehr aus dem Stall liess, obwohl auch der Aargauische Tierschutzverein fr�her schon eine Strafanzeige gemacht hatte. Fotografiert wurde auch ein in einer kleinen K�lberkiste eingesperrtes Jungrind, das bereits H�rner hatte. Seine K�rperl�nge war l�nger als die Kiste; es konnte nur normal stehen, wenn es den Kopf aus der Kiste herausstreckte. Zum Abliegen musste es den Kopf abwinkeln und sich durch Buckeln zusammenziehen. Artgem�sses Liegen war unm�glich; das Tier konnte nur mit abgedrehtem Kopf knien. Gegen�ber der Presse erkl�rte Junker wahrheitswidrig, Losers K�he seien im Herbst im Auslauf gewesen. Mit dieser L�ge deckte Junker nicht nur den fehlbaren Tierhalter, sondern auch seine eigene Amtspflichtverletzung durch jahrelanges unt�tiges Dulden der Missst�nde. F�r die Zeugen aus der Nachbarschaft, welche die anhaltende Verletzung der Auslaufvorschrift best�tigen konnten, interessierte er sich nicht. Frei erfunden behauptete er einfach, die K�he h�tten Auslauf erhalten, w�hrend die Wiese hinter Losers Hof offensichtlich keinerlei Spuren eines Weideganges aufwies. Dabei war Loser schon damals kein unbeschriebenes Blatt, sondern ein den Beh�rden bekannter notorischer Tierqu�ler. Geb�sst werden musste er einmal, weil er Ziegen in Kisten gehalten hatte. Die Kisten deckte er mit Brettern ab, damit sie nicht herausspringen konnten. Als die Tiere die Bretter wegstiessen, stellte er einfach noch ein Fass darauf.

Dank der Hartn�ckigkeit des VgT kommen Losers K�he nun wenigstens hin und wider f�r kurze Zeit von der Kette weg und aus dem dunklen Stall. Mehr kann leider nicht erreicht werden, weil der Bundesrat in der Tierschutzverordnung das vom Volk mit �berw�ltigendem Mehr gutgeheissene Tierschutzgesetz total verw�ssert hat und die Beh�rden im Kanton Aargau keinerlei Anstrengungen unternehmen, wenigstens diese Minimalvorschriften konsequent durchzusetzen. Wir m�ssen stets f�r jede noch so kleine Verbesserung k�mpfen und Beweise ver�ffentlichen. Das tun wir hier einmal mehr: Loser betreibt eine verbotene Dunkelhaltung von Schweinen! Im stockdunkeln Stall kann man die Tiere nur h�ren. Die nebenstehende Blitzlichtaufnahme zeigt die bedauernswerten Gesch�pfe in ihrem dunklen Dreckloch. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Besch�ftigung fehlt. Ein mittelalterliches Verlies, von den Beh�rden des Kulturkantons Aargau nachl�ssig geduldet wie �blich. Es sind ja nur Tiere!

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Alle Gesch�pfe der Erde f�hlen wie wir, alle Gesch�pfe streben nach Gl�ck wie wir. Alle Gesch�pfe der Erde lieben, leiden und sterben wie wir, also sind sie uns gleichgestellte Werke des allm�chtigen Sch�pfers - unsere Br�der.

Franziskus von Assisi


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