VN2002-1

Gewalt gegen friedliche VgT-Aktivisten im Mythen-Center Schwyz:
Gerichtsverhandlung gegen Bewachungsfirma Schilter wegen Freiheitsberaubung: ein sonderbarer Freispruch

Am Montag den 28. Dezember 1998 verteilte eine Gruppe VgT-Aktivisten in der N�he der Filiale des Modehauses V�gele im Mythen-Center in Schwyz ruhig und friedlich die Zeitschrift Mythen-Post, in welcher ein Beitrag von VgT-Pr�sident Erwin Kessler mit dem Titel "Pelzkr�gen an Winterjacken: Kundent�uschung beim Modehaus V�gele" abgedruckt war. Weil das Verteilen von Drucksachen im Mythen-Center verboten sei, wurde einer der Aktivisten von der privaten Bewachungsfirma Schilter rechtswidrig mit Polizeigehabe "festgenommen", l�ngere Zeit im B�ro der Bewachungsfirma festgehalten und unter Gewaltanwendung gezwungen, sich fotografieren zu lassen.

Nachdem das Hauptbeweismittel vor den Augen der Polizei beiseite geschafft wurde, kam es am 7. September 2001 vor dem Strafgericht Schwyz zu einem Freispruch - im Zweifel f�r den Angeklagten, hiess es. Mittlerweilen hat es im Kanton Schwyz Tradition, dass T�ter, welche gewaltt�tig gegen friedliche VgT-Aktivisten vorgehen, mit wohlwollender Milde oder �berhaupt nicht bestraft werden (siehe den �berfall einer Metzger- und M�sterbande in Lachen).

Es bleiben die Fragen:
- Wer sch�tzt uns vor Privatpolilzei?
- Wer sch�tzt uns vor einer desolaten Justiz, die nach politischem Opportunismus, nicht nach Gesetz funktioniert?

 

Aus dem Pl�doyer von VgT-Pr�sident Dr Erwin Kessler, Vertreter des Gesch�digten:

Am 28.12.1998 um ca 15.15 Uhr begann der Gesch�digte zusammen mit ein paar Tierschutzfreunden im Mythen-Center die Gratis-Zeitung Mythen-Post zu verteilen, in welcher ein Beitrag mit dem Titel "Pelzkr�gen an Winterjacken: Kundent�uschung beim Modehaus V�gel" enthalten war. Dies wurde im Mythen-Center verteilt, weil das Modehaus V�gele dort eine Filiale hat. Um ca. 16 Uhr kam ein Mann mit Funkger�t - wie sich sp�ter herausstellte der Hauswart - auf den Gesch�digten zu und fragte ihn, was verteilt w�rde. Der Gesch�digte gab ihm ein Exemplar der Mythen-Post. Daraufhin wurde dem Gesch�digten erkl�rt, dass dies Privatgrund sei und ohne Bewilligung nichts verteilt werden d�rfe. Der Gesch�digte erkl�rte sich bereit, unter diesen Umst�nden mit dem Verteilen aufzuh�ren und wegzugehen, wurde jedoch vom Hauswart gestoppt und nach dem Auftraggeber gefragt. Da der Gesch�digte die Auskunft verweigerte, rief der Hauswart per Funk den Angeklagten Beat Schilter von der Sicherheitsfirma Schilter herbei. Dieser wollte die Personalien des Gesch�digten wissen, was dieser jedoch verweigerte, solange sich der Angeklagte nicht ausweise. Da dieser keinen Ausweis bei sich trug gingen beide zusammen zum B�ro der Firma Schilter auf dem Parkdeck hinauf, der Gesch�digte in der selbstverst�ndlichen Erwartung, dass sich der Angeklagte dort ausweisen werde. Es kam aber anders. Der Angeklagte Beat Schilter konnte sich auch im B�ro nicht ausweisen, da er auch dort keinen Ausweis hatte. Statt dessen drohte er dem Gesch�digten, er werde ihn bis 20 Uhr festhalten, wenn er nicht sage, in wessen Auftrag er hier sei. Schliesslich rief er seinen Kollegen Andy Schuler. Dieser zeigte seinen Ausweis, worauf der Gesch�digte ihm seinen Ausweis gab. Daraufhin spannte Schuler ein Formular in die Schreibmaschine und fing an, die Personalien des Gesch�digten aufzuschreiben und ein eigentliches Verh�r zu beginnen. Der Gesch�digte sagte ihm, dass er dazu kein Recht habe und dass er keine Fragen beantworte. Schuler versuchte, auf den Gesch�digten Druck auszu�ben, drohte mit der Polizei und sagte, der Gesch�digte k�nnen mit seiner Zeit doch besseres anfangen, als hier festgehalten zu werden. Dazwischen funkte Schilter immer wieder mit Angestellten, die auf der Suche nach den anderen Tiersch�tzern waren und wies diese an, deren Personalien und den vermeintlichen Auftraggeber zu ermitteln. Er fragte auch den Gesch�digten nach den Personalien der anderen. Immer wieder meinte er, der Gesch�digte k�nne doch besseres mit seiner Zeit anfangen, als hier festgehalten zu werden, sein Auftraggeber wolle die Personlien der Beteiligten und den Auftraggeber wissen, der Gesch�digte m�sse ihm nur diese Ausk�nfte geben, dann k�nne er gehen. Als er merkte, dass alles nichts n�tzte, ging er hinaus und kam nach ca. 10 Minuten mit einer Polaroidkamera wieder. Er sagte, er m�sse nun nur noch ein Bild vom Gesch�digten machen, dann k�nne er gehen. Der Gesch�digte sagte, er weigere sich, fotografiert zu werden und drehte sich in eine Ecke, worauf er von hinten fotografiert wurde. Danach ging Schilter hinaus und kam wenig sp�ter mit Verst�rkung zur�ck. Wie sich sp�ter herausstellte handelte es sich um Oliver Lauper, ebenfalls Angestellter der Firma Schilter. Beide drohten nun dem Gesch�digten, wenn er sich weiterhin weigere, m�ssten sie ihn zwingen. Als sich der Gesch�digte wieder zur Ecke drehte, begann Oliver Lauper den Gesch�digten mit Gewalt in Foto-Position zu zerren. Der Gesch�digte leistete passiven Widerstand, indem er sich, so gut es unter der Gewaltanwendung ging, immer wieder wegdrehte. Nun packte ihn Lauper an den Haaren und riss seinen Kopf hoch, worauf Schuler eine Aufnahme machte. Darauf muss ein schmerzverzerrtes Gesicht, geschlossene Augen und die Faust zu sehen sein, mit welcher der Kopf des Gesch�digten an den Haaren nach hinten gerissen wurde. Hierauf wurde dem Gesch�digten erkl�rt, dass er ab sofort ein Hausverbot habe und das Mythen-Center sofort verlassen m�sse. Dies war um 17.15 Uhr. Der Gesch�digte war rund eine Stunde lang festgehalten worden.

Alle drei T�ter stritten bei der Einvernahme ab zu wissen, wo die gemachten Fotos und der Fotoapparat nachher hingekommen sind. Oliver Lauper sagte bei seiner Einvernahme: "Zuerst war etwas mit dem Film, so dass gar kein Foto herauskam, dh das Bild war nur schwarz." Da eine misslungene Foto niemals "schwarz" ist, war offensichtlich, dass gelogen wurde. Am 9. Juli 1999 wurde deshalb bei der Firma Schilter eine Hausdurchsuchung durchgef�hrt. Dem Polizeirapport l�sst sich folgendes entnehmen:

Die Hausdurchsuchung begann beim Hauptsitz der Firma Schilter in Schwyz. Von dort aus wurden zwei Polizisten zum B�ro im Mythen-Center geschickt. Es werde in einer halben Stunde jemand von der Firma Schilter einen Schl�ssel bringen. Einer der beiden Polizisten ging sofort dorthin und wartete in der N�he. Dabei beobachtete er, wie der Manager des Mythen-Centers, Markus Schuler, zum Schilter-B�ro lief und dort einen. Als auch der zweite Polizist eintraf gingen beide zum B�ro und begegneten gerade dem Mythen-Center-Manager, als dieser sich gerade mit einem Aktenordner, den er dort geholt hatte, entfernen wollte. Die Polizisten wiesen den Hausdurchsuchungsbefehl vor und fragten, was Schuler in diesem B�ro der Firma Schilter mache und erhielten zur Antwort, dass sie das nichts anginge. Auch wollte er keine Auskunft dar�ber geben, was sich in dem Ordner befinde, den er soeben abgeholt habe. W�rtlich heisst es dann im Polizeirapport: "Weil der Verdacht bestand, dass Schuler Markus durch das Wegbringen dieses Ordners genau das gesuchte Material verschwinden lassen wollte, forderte ich ihn auf, uns den Ordner betreffend dem Inhalt vorzuzeigen. Weil Schuler Markus wiederum der Ansicht war, dass uns dies �berhaupt nicht zu interessieren habe, wies ich ihn an, bei uns zu warten, um mit Frau Untersuchungsrichterin Haag telefonisch Verbindung aufnehmen zu k�nnen. Er meinte dazu, dass er jetzt noch den B�ro-Container abschliessen werde und es ihm nicht im Traum in den Sinn kommen w�rde, bei uns zu warten. Schon mit dem Ordner davonlaufend erg�nzte er diese Aussage damit, dass er anderes zu tun habe und nicht unser Lackaffe sei... Die Hausdurchsuchung in diesem Container nahmen wir gleichentags um ca 10.00 Uhr im Beisein von Schilter Theo und Frau Untersuchungsrichterin Haag vor... Zus�tzlich gab Schilter Theo an, dass sich im Pult noch ein Ordner mit den mittels Hausverbot belegten Leuten befinden sollte. Dieser war zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr auffindbar. Es muss davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um den von Schuler Markus mitgef�hrten Bundesordner handelt." Ende Zitat aus Polizeirapport

Dem Polizeirapport l�sst sich weiter entnehmen, dass Mythen-Center-Manager Markus Schuler beim Entfernen dieses Ordners der Polizei gesagt hat, dieser sei nicht aus dem B�ro Schilter, sondern aus einem weissen Schr�nklein im Vorraum. Sp�ter stellte die Polizei fest, dass sich in diesem weissen Schr�nklein lediglich "Geschirr, Besteck, Kaffepulver und Zucker befand".

�ber den Inhalt dieses Ordners verweigerte Mythen-Center-Manager Markus Schuler sp�ter auch vor der Untersuchungsrichterin hartn�ckig jede Aussage, obwohl er auf seine Aussagepflicht als Zeuge hingewiesen.

Dass entscheidende Beweismittel - die Fotoaufnahme mit dem an den Haaren nach hinten gerissenen Kopf des Gesch�digten - wurden also unter den Augen der Polizei, die danach zu suchen hatten, beiseitegeschafft!

Das ist nur eine der stossenden Besonderheiten dieses Falles. Ein anderer skandal�ser Umstand ist, dass nur gegen Beat Schilter Anklage wegen Freiheitsberaubung erhoben wurde, nicht jedoch gegen die beiden Mitt�ter Andy Schuler und Oliver Lauper. Die Einstellung des Verfahrens gegen Oliver Lauper und Andy Schuler, bzw die Anklageerhebung nur gegen Beat Schilter, stinkt zum Himmel und riecht nach Schwyzer Politfilz. Es ist ungeheuerlich, wie der Sachverhalt in der Einstellungsverf�gung der Staatsanwaltschaft zerredet wurde. Die begangenen T�tlichkeiten sind inzwischen bereits verj�hrt, und das Verfahren betr N�tigung gegen die zwei Mitt�ter wird vom Bezirksamt Schwyz weiter verschleppt. Seit mehr als einem Jahr geht gar nichts mehr. Obwohl die Akten l�ngst vollst�ndig und die Untersuchung abgeschlossen ist, wurde noch immer keine Anklage erhoben. Es scheint ganz so, als ob den T�tern auch bez�glich der N�tigung in die Verj�hrung geholfen werden soll.

 

Rechtliches

Angestellte einer privaten Bewachungsfirma haben grunds�tzlich keine polizeilichen Befugnisse. Bei Bedarf haben sie vielmehr die Polizei zu avisieren.

Im vorliegenden Fall wurde der Gesch�digten unrechtm�ssig festgenommen, �ber eine Stunde festgehalten und mit Gewalt gen�tigt, sich fotografieren zu lassen. Das erf�llt den Tatbestand der Freiheitsberaubung gem�ss Artikel 183 Strafgesetzbuch, wonach mit Zuchthaus bis zu f�nf Jahren oder mit Gef�ngnis bestraft wird, wer jemanden unrechtm�ssig festnimmt oder gefangen h�lt oder jemandem in anderer Weise unrechtm�ssig die Freiheit entzieht. Die ausge�bte Gewalt beim Festhalten und beim unrechtm�ssigen Fotografieren erf�llt den Tatbestand der T�tlichkeit (StGB Art 126) und der N�tigung (StGB Art 181).

Das private Bewachungsunternehmen beteiligte sich am politischen Inserate-Boykott gegen die Mythen-Post. Die gewaltsame Verhinderung der Verbreitung der Mythen-Post im Mythen-Center d�rfte deshalb nicht nur Ausdruck polizeilicher Amtsanmassung �bereifriger, schlecht geschulter privater Wachtm�nner sein, sondern auch einer niedertr�chtigen Gesinnung gegen die politisch Andersdenkende entspringen, was strafversch�rfend zu werten ist.

Diese Ereignisse erinnern ans Vorgehen der SA ab 1933 und sp�ter der SS, beide im Solde der nationalsozialistischen Bewegung, deren Entwicklung und Folgen bekannt sind. Da gleiche Tendenzen weltweit wieder im Aufkommen sind, ist es unerl�sslich, den Anf�ngen mit aller Entschiedenheit und H�rte entgegenzutreten, gleichg�ltig in wessen Solde sie stehen. Das ist die Aufgabe der Polizei und der Strafbeh�rden.

 

Schlussbemerkungen:

Das private Bewachungsunternehmen beteiligte sich vor ein paar Jahren am politischen Inserate-Boykott gegen die Mythen-Post. Die gewaltsame Verhinderung der Verbreitung der Mythen-Post im Mythen-Center d�rfte deshalb nicht nur Ausdruck polizeilicher Amtsanmassung �bereifriger, schlecht geschulter privater Wachtm�nner sein, sondern auch einer niedertr�chtigen Gesinnung gegen den Herausgegeber der Mythen-Post und die Tiersch�tzer, welche diese verteilten, entspringen, was strafversch�rfend zu werten ist.

Die Firma Schilter bezeichnet ihre Angestellten, darunter gestrandete M�chtegern-Polizisten, arrogant als "Beamte". Wie aus den Akten hervorgeht hat es unter den sogenannten "Sicherheitsbeamten" der Firma Schilter auch einen ehemaligen Polizeiaspiranten, der es nicht geschafft hat, Polizist zu werden. Nun ist er einfach selbsternannter "Sicherheitsbeamter". Ein anderer Angestellter der Bewachungsfirma Schilter, der angeklagte Beat Schilter, gibt seinen Beruf mit "Landwirt und Sicherheitsbeamter" an. Trotz Doppelverdienst weist er ein steuerbares Jahreseinkommen - nicht etwa Monatseinkommen! - von nur 5'100 Fr und ein Verm�gen von 0 Fr aus (Veranlagungsperiode 95/96). Von was lebt dieser Mensch eigentlich, von Luft und Liebe, oder erh�lt er bei der Heilsarmee ein warmes S�pplein? Nein, der Sicherheitsbeamte Beat Schilter lebt ausschliesslich von und f�r die Arbeit. Nach protokollarisch festgehaltenen eigenen Angaben hat er keine Freizeitbesch�ftigung, da er immer arbeitet. Sein Erstberuf - Landwirt - liefert wohl auch das bisher schleierhafte Motiv, weshalb er so rabiat gegen friedliche Tiersch�tzer vorgegangen ist.

Ein Freispruch w�rde dieses amtsanmassende, gewaltt�tige Verhalten gutheissen. Ich musste vor diesem Gericht schon einmal Opfer von gewaltt�tigen Wildwestmethoden vertreten und bezweifle, dass dies endlich aufh�ren wird, wenn solche Ausschreitungen in diesem Kanton weiterhin mit wohlwollender Milde oder �berhaupt nicht bestraft werden, indem ihnen mit groben Verfahrensfehlern der Weg geebnet wird, einer Verurteilung zu entgehen, entscheidende Beweismittel vor den Augen der unt�tigen Polizei einfach beseitigt werden k�nnen und gegen die T�ter die Strafuntersuchung einfach eingestellt oder derart lausig Anklage erhoben wird, dass der Freispruch auf dem Silbertablett serviert ist.


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