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Inhaltsverzeichnis
Drei Petitionen für einen besseren Schutz der
Versuchstiere
Kastenstand aus staatlicher Tierfabrik
"gestohlen"
Neues von der fürstlichen Schweinerei:
BLICK-Verleumdungskampagne gegen den VgT
Zürcher Landwirtschaftsschule Strickhof:
Tierschutzmissstände mit amtlichen Lügen vertuscht
Tierschutz-Nichtvollzug vor dem
Nationalrat
Das traurige Leben der Käfig-Papageien
"Schweizer Tierschutz STS"
will Einzelhaltung von Kälbern weiterhin erlaubt haben
Stierkämpfe - Kultur oder Tierquälerei?
VgT-Säuliwagen in Vaduz : Protest gegen die fürstliche
Schweinehaltung
Chronik des Dramas um den Schweinestall des Aldo Zäch
im St Galler Rheintal
Auf dem Weg zum patentierten
Tier-Elend
Agro-Lobby: Nichts
als leere Versprechungen!
EG unfähig, die grausamen Tiertransporte zu
stoppen
Sensationelles Gerichtsurteil: Die
übliche Kastenstandhaltung von säugenden Mutterschweinen verletzt das Tierschutzgesetz
und darf zu Recht als Tierquälerei bezeichnet werden
Drei Petitionen an den Nationalrat für einen besseren Schutz
der Versuchstiere
von Erwin Kessler
Petition 1: Keine qualvollen Tierversuche für
Luxus-Artikel
Aenderung des Tierschutzgesetzes oder der Tierschutzverordnung wie folgt:
Schwer und sehr schwer belastende Tierversuche (Belastungsgrade 3 und 4) sind
verboten für die Entwicklung und Prüfung folgender Produktegruppen:
- Medikamente gegen seelische Probleme (Psychopharmaka)
- Medikamente gegen das Altern und gegen Alterserscheinungen
- Gifte und Chemikalien für Industrie, Landwirtschaft und Haushalt
- Kosmetika
Aenderung des Giftgestzes oder der Giftverordnung:
Gifte, deren Giftigkeit und Gefährlichkeit nicht ohne schwer belastende
Tierversuche untersucht und geprüft werden kann, dürfen nicht neu in den Verkehr
gebracht werden.
Begründung:
Seelische Probleme sollten nicht mit einer Flut von immer noch mehr Medikamenten
verdrängt werden, deren - trotz Versuchen an Tieren - unberechenbare Wirkung auf den
Menschen auch in Fachkreisen höchst umstritten ist. Soweit neue Psychaopharmaka
ausnahmsweise wirklich wünschenswert sein sollten, wären deren Nebenwirkungen nicht
anhand von qualvollen Tierversuchen, sondern aufgrund sorgfältiger, langfristiger
klinischer Beobachtungen und einer umfassenden Auswertung der Praxiserfahrung untersucht
werden, was weit zuverlässiger ist als schwer auf den Menschen übertragbare Resultate
von Tierversuche.
Medikamente gegen das Altern entsprechen abartigen Wunschvorstellungen, welche
keine grausamen Tierversuche rechtfertigen.
Landwirtschaftliche Gifte sollten verboten, nicht neu entwickelt werden (wir
fordern endlich eine ernsthafte Förderung des Bio-Landbaues). Auch die Nutztierhaltung
sollte endlich durch eine natürlichere, artgerechte Haltung der Tiere anstatt durch immer
mehr Medikamentene verbessert werden. Giftige Industrie- und Haushaltprodukte - von denen
es mittlerweilen mehr als genug gibt - sind nicht nur für die Umwelt problematisch; sie
sind auch gefährlich in der Anwendung und führen immer wieder zu Vergiftungen. Auch
Kosmetika gibt es bereits in einer solchen Auswahl, dass grausame Tierversuche für
Neuentwicklungen nicht gerechtfertigt sind.
Solche Produkte bezeichnen wir bewusst als "Luxusartikel", weil sie
keinen echten, lebensnotwendigen Bedürfnissen entsprechen. Luxusartikel können schwere
Tierquälerei nicht rechtfertigen. Meinungsumfragen haben ergeben, dass die Bevölkerung
Tierversuche für solche Artikel nicht befürwortet, besonders nicht, wenn damit schweres
Leiden verbunden ist.
Der Verzicht auf qualvolle Tierversuche für diese Produkte bedeutet keineswegs
Stillstand der Forschung und Entwicklung von neuen Artikeln, sondern lediglich eine
gewisse Beschränkung bzw den Zwang, andere Methoden der Forschung und toxikologischen
Prüfung zu beschreiten. Wie beim Auto-Katalysator braucht es für gewisse Fortschritte
leider oft gesetzlichen Zwang. Eine wachsende Zahl von Wissenschaftlern gibt offen zu,
dass der Nutzen von Tierversuchen gering ist, und es ist ganz sicher unverantwortlich,
für fragwürdige Methoden und einen fragwürdigen Fortschritt Tiere schwer leiden zu
lassen. Stellen Sie sich doch einmal vor, man würde Ihrem Hund oder Ihrer Katze die Augen
bis zur völligen Erblindung verätzen, lediglich um die Giftigkeit eines neuen
Luxusartikels zu testen! In der Giftverordnung (Artikel 4) ist die Rede von an
"wenigen Tieren" ermittelten Letaldosen. Dies ist ein scheinheiliger Euphemismus
angesichts der Tatsache, dass in der Schweiz jährlich hunderttausende von Tieren für
solche Zwecke verbraucht werden.
Petition 2: Keine qualvollen Tierversuche in Lehre und Ausbildung
Aenderung der Tierschutzverordnung wie folgt:
Belastende Tierversuche (Belastungsgrade über 1) sind für Lehr- und
Ausbildungszwecke verboten.
Begründung:
Allein an den Zürcher Hochschulen werden jährlich über 1000 Versuchstiere für
Lehrzwecke verbraucht (belastende, bewilligungspflichtige Tierversuche). Wir halten dies
aus folgenden Gründen für ethisch unverantwortlich:
1. Eine Hochschule, welche zu Demonstrations- oder Uebungszwecken Tiere quält,
verfehlt ihren kulturellen-humanistischen Auftrag und degeneriert zu einer
Ausbildungsfabrik für Technokraten.
2. Mit tierquälerischen Versuchen in Studentenübungen werden junge Menschen, die
zur geistigen Elite ausgebildet werden sollten, schon zu Beginn ihrer akademischen
Laufbahn seelisch-geistig verroht. Gefühllosigkeit und Rücksichtslosigkeit im Interesse
von Karriere, Wirtschaft und eines "Fortschrittes" um jeden Preis, werden ihnen
als selbstverständlich eingeimpft.
3. Die Versprechen des Bundesrates, das Leiden der Versuchstiere werde auf das
unverzichtbare Minimum beschränkt, muss wieder einmal als unehrliche Interessen-Politik
verstanden werden, wenn Tiere lediglich zu Uebungszwecken gequält werden, statt dass man
sich auf Video-Vorführungen, Zellkulturen, Autopsien, Plastikmodelle und
Computersimulationen etc beschränkt.
Petition 3: Artgerechte Haltung der Versuchstiere
Aenderung der Tierschutzverordnung wie folgt:
Versuchstiere sind in der Aufzucht und im Versuchslabor besonders tierfreundlich
zu halten. Alle wesentlichen artspezifischen Verhaltensweisen sollen grosszügig
ermöglicht werden. Insbesondere ist die Einzelhaltung sozialer Tiere (Gruppen- und
Herdentiere) verboten. Den Tieren sind geeignete Beschäftigungs- und
Bewegungsmöglichkeiten ständig und reichlich anzubieten. Die Räume, in denen die Tiere
gehalten werden, sind mit Tageslicht zu beleuchten. Versuchstiere sind von bewilligten
inländischen Zuchtbetrieben zu beziehen, welche diese Haltungs-Vorschriften erfüllen.
Der Import von Versuchstieren ist verboten. Ausnahmen dürfen nur bewilligt werden, soweit
dies der Versuchszweck zwingend erfordert.
Begründung:
Versuchstiere werden heute zum Teil unter grausamen Umständen gehalten
(Einzelhaltung, Käfighaltung ohne Auslauf, kein Tageslicht; starker Dauerstress bis zur
Apathie infolge fehlenden Sozialkontakten, fehlender Beschäftigungs- und
Bewegungsmöglichkeit). Ein Beispiel ist im Anhang beschrieben (Kaninchenhaltung im
Zentrallabor des Roten Kreuzes in Bern). Völlig ohne jeden wissenschaftlichen Sinn leiden
die Versuchstiere nicht erst im Versuch, sondern schon während der Aufzucht unter den
artwidrigen, nur auf Profit bedachten Haltungsbedingungen. Wir halten dies für
unverantwortlich, unzivilisiert und barbarisch: Wenn wir schon Tiere zu Experimenten
benutzen, dann sollten wir sie wenigstens so gut als möglich halten.
NB: Die Gesundheit der Menschen könnte in weit grösserem Masse und ohne
Tierversuche gefördert werden durch vorbeugende Massnahmen in den Bereichen
Suchtmittelmissbrauch, Fehlernährung, Bewegungsmangel und Umweltverschmutzung. Solange
diese effizienten Möglichkeiten einerseits aus Bequemlichkeit und Gleichgültigkeit und
andererseits aus Gewinnsucht (die Gesundheits-Reparatur-Industrie ist eine der umsatz- und
profitstärksten) nicht ausgeschöpft werden, sind alle Rechtfertigungsversuche für das
grosse Leiden der Versuchstiere ohnehin nicht stichhaltig.
Kastenstand aus
staatlicher Tierfabrik "gestohlen"
(EK) Aus Protest gegen die andauernde Tierquälerei auf dem Gutsbetrieb der
Kantonalen Psychiatrischen Klinik Wil SG hat die Tierbefreiungsfront kürzlich in einer
Sommernacht in dieser staatlichen Schweinefabrik einen der grausamen Kastenstände
demontiert und abtransportiert.
Neues von der fürstlichen Schweinerei
Verleumdungskampagne gegen
den VgT
Von Erwin Kessler
Im Zusammenhang mit unserer geplatzten Aktion an der Prinzenhochzeit
haben wir eine Verleumdungsklage gegen einen Wachtmann der PROWACH AG eingereicht. Der
angeklagte Wachtman hat das Gerücht in Umlauf gesetzt (im "Blick"
veröffentlicht und von der Tagesschau aufgegriffen), der VgT habe an der Prinzenhochzeit
einen Anschlag mit Stinkbomben geplant. Diese Behauptung ist frei erfunden, ohne jedes
Körnchen Wahrheit, und diente einzig und allein dem Zweck, den VgT in ein schiefes Licht
zu bringen und von der fürstlichen Schweinerei abzulenken. Die Vermutung, dass dieser
Wachtmann von höherer Stelle zu seinem Tun angestiftet worden ist, kann leider nicht
bewiesen werden. Tatsache ist, dass er seine Verleumdungen gegenüber dem Blick wider
besseres Wissen wiederholt hat. Dass er dabei offenbar nicht befürchtete, sich vor
Gericht verantworten zu müssen, spricht für sich. Tatsächlich hat denn auch inzwischen
die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft die Klage bereits abgewiesen (ebenfalls ohne
jede Begründung). Dagegen haben wir Rekurs eingelegt und die Eröffnung der
Strafuntersuchung verlangt. Man darf gespannt sein, wie weit die Rechtswillkür geht, wenn
es um Angelegenheiten des Fürsten geht.
Zürcher Landwirtschaftsschule Strickhof:
Tierschutzmissstände mit amtlichen Lügen vertuscht
von Erwin Kessler
Eimal mehr vertuschen die Zürcher Behörden Tierschutzmissstände mittels Lügen.
Wir haben umfangreiche Beweisakten über verschiedene Fälle aus den letzten Jahren. In
der neuesten Affäre um den Strickhof tischt die Volkswirtschaftsdirektion unverfroren
folgende Lügen auf: Die Kühe auf dem Strickhof würden regelmässig ins Freie
gelassen. Unsere Beobachtungen über längere Zeit zeigten aber, dass die Kühe den
allergrössten Teil ihres Lebens im Stall angebunden sind und dort noch zusätzlich mit
Elektrobügel (Kuhtrainer) in ihrer Bewegungsfreiheit brutal eingeschränkt werden. Erst
seit unseren ständig neuen Kampfaktionen werden die Tiere jetzt etwas häufiger ins Freie
gelassen. Bei den neu und improvisiert eingerichteten "Laufhöfe" sind viel zu
klein. Es handelt es sich um eine Alibimassnahme. Die Tiere sind dort nicht allzuhäufig
zu sehen. Bisher hiess es, man habe auf dem Strickhof nicht genügend Weide, da das Land
zum Ackern benötigt werde. Dass die Kühe im Winter in einen Laufhof kommen, konnte noch
nie beobachtet werden. Das kann jetzt höchstens für den nächsten Winter geplant sein;
wir werden sorgfältig beobachten. Eine weitere Lüge ist, dass die eidgenössische
Tierschutzgesetzgebung eine "artgerechte Tierhaltung" garantiere. Tatsache
ist, dass die Tierschutzverordnung des Bundesrates und die Richtlinien des Bundesamtes
für Veterinärwesen zahlreiche grobe Tierquälereien erlauben, zum Beispiel die grausamen
Kastenstände für Schweine, Einzelboxen für Kälber, Dämmerlichthaltung von Geflügel,
Wachtelhaltung in Legebatterien etc. Eine repräsentative Umfrage hat kürzlich ergeben,
dass nicht nur Fachleute (Nutztier-Ethologen) diese Haltungssysteme als tierquälerisch
beurteilt, sondern auch eine überwiegende Mehrheit der Bevölkerung .
Wir fordern den verantwortlichen Beamten, Ernst Danner, auf, uns wegen
Ehrverletzung einzuklagen, damit wir vor Gericht den Wahrheitsbeweis für obige
Feststellungen erbringen können. Wenn er das nicht macht, muss dies als Eingeständnis
verstanden werden. Andernfalls freuen wir uns darauf, dass diese Affäre gerichtlich
analysiert wird. Tierschutzorganisationen haben ja leider kein Klagerecht, um Missstände
von sich aus vors Gericht zu bringen.
Tierschutz-Nichtvollzug
vor dem Nationalrat
von Erwin Kessler
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates hat in einem Bericht
Stellung genommen zur Beschwerde des VgT betreffend den Nicht-Vollzug des
Tierschutzgesetzes. Darin wird die Beschwerde als "teilweise berechtigt"
beurteilt. Konkret jedoch deckt die GPK die meisten vom Bundesamtes für Veterinärwesen
(BVet) und vom Bundesrat geduldeten Verletzungen des Tierschutzgesetzes. Anstatt diesem
vor 15 Jahren vom Volk mit grossem Mehr beschlossenen Gesetz endlich Nachachtung zu
verschaffen, wird lediglich mehr Forschung gefordert. Für diese Forschung sind die
nötigen finanziellen Mittel aber gar nicht vorhanden, die Nutztier-Ethologie an den
Hochschulen wurde nie ernsthaft gefördert sondern im Gegenteil behindert. Die angebliche
Forderung nach mehr Forschung dient seit Jahrzehnten als Vorwand, um die rücksichtslose
Ausbeutung der Nutztiere in den Intensivhaltungen "vorläufig" weiter zu dulden
. Und dort wo die Forschung brauchbare Ergebnisse gezeitigt hat, werden diese oft nicht in
die Praxis umgesetzt:
1. Wie man Kälber artgerecht in Gruppen halten kann, ist bekannt, und viele
Bauern praktizieren das auch mit Erfolg. Die Schweizerische Kälbermästervereinigung
(SKMV) ist mit einem Verbot der Einzelhaltung einverstanden. Die GPK aber billigt die
Absicht des BVet, die grausamen Kälbereinzelboxen nicht zu verbieten, sondern lediglich
einzuschränken, und zwar in nicht-kontrollierbarer Weise. Damit wird einmal mehr ein
Tierschutz auf dem Papier betrieben, um die Bevölkerung zu beruhigen. Mit einer
Formulierung, die in der Praxis nicht kontrollierbar ist (es gibt keine objektive Methode,
das Alter eines Kalbes festzustellen), wird gleichzeitig dafür gesorgt, dass sich in den
Ställen nichts ändern muss. Es müssen ganz herzlose, kaltblütige Menschen sein, welche
eine solche Dauer-Fixierung der bewegungs- und spielfreudigen junge Tiere zustimmen. Damit
wird der Landwirtschaft längerfristig ein schwerer Schaden zugefügt, denn die Chance,
"Kalbfleisch aus Schweizer Produktion" zu einem internationalen
Qualitätsbegriff für tierfreundliche Konsumenten zu machen, wird damit hintertrieben.
Dass der stets zu faulen Kompromissen neigende "Schweizer Tierschutz STS" diesen
Schildbürgerstreich sogar noch unterstützt, zeigt lediglich, wie die Agro-Lobby die
wichtigsten Schlüsselstellen in der Schweiz fest in der Hand hat.
2. Die Entwicklung von praxistauglichen, artgerechten Haltungssystemen für
Kaninchen ist abgeschlossen. Die GPK aber schützt das BVet dabei, die brutale
Käfighaltung zum Vorteil der Tierversuchsindustrie, weiter zu dulden, mit der
fadenscheinigen, unwahren Begründung, die Forschung auf dem Gebiet der argerechten
Haltung von Kaninchen sei noch nicht genügend weit gediehen. Ohne Forschungsaufträge
gedeiht die Forschung eben auch nicht! Und das ist genau das, was die
Tierversuchsindustrie und die Agro-Lobby wollen.
3. Ich halte selbst seit über zwanzig Jahren Hühner und habe noch nie
Kannibalismus erlebt. Aehnlich ist es bei vielen bäuerlichen Freilandbetrieben
(KAG-Freilandhühnerhaltung). Bei artgerechter Tierhaltung tritt kein Kannibalismus auf.
Kannibalismus ist eine rein haltungsbedingte Störung und ein Hinweis, dass die Haltung
dringend verbessert werden muss. Das BVet bewilligt jedoch laufend
Intensivhaltungssysteme, die wegen zu hoher Belegungsdichte, ungenügender Lüftung und
Klimatisierung und ungenügender Tageslicht-Beleuchtung nicht funktionieren. Nur in diesen
nicht artgerechten und damit gesetzwidrigen Systemen hat man das Problem des Kannibalismus
nicht im Griff. Trotzdem deckt die GPK die gesetz- und pflichtwidrige Praxis des BVet,
welches das systematische Abklemmen der empfindlichen Schnäbel als Symptombekämpfung
immer noch duldet.
4. Dämmerlichthaltung von Hühnern: Die GPK heisst den "vorübergehenden
Verzicht auf Tageslicht" - in der Praxis fehlt das Tageslicht dann ständig
"vorübergehend" - zu unserem grossen Erstaunen gut. KAG-Freilandbetriebe zeigen
seit Jahren, wie
Hühner mit Tageslicht und ohne Kannibalismus gehalten werden können.
5. Schwanzcoupieren von Ferkeln: Auch hier soll lediglich weiter geforscht werden,
obwohl heute ganz genau bekannt ist, wie Schweine gehalten werden können, ohne dass
Kannibalismus auftritt (nämlich mit genügend Platz und Beschäftigungsmöglichkeiten).
6. Wachtel-Intensivhaltung: Die offensichtlich sehr grausame Haltung von
Wildtieren - Wachteln sind Zugvögel - in winzigen Käfigen (Käfig-Batterien) wird weiter
geduldet. Es soll lediglich "weitergeforscht" werden. Als ob es Aufgabe der
öffentlichen Hand wäre, Intensivtierhaltungs-Systeme zu entwickeln! Die Tierhalter bauen
rationelle, aber nicht tiergerechte Intensivhaltungssysteme und das BVet lässt diese zu,
weil es noch keine Alternvativen gäbe. Das Tierschutzgesetz verbietet jedoch eine nicht
artgerechte Tierhaltung und zeigt ganz klar den umgekehrten Weg auf: Wachteln dürften nur
dann gewerbsmässig gehalten werden, wenn dies artgerecht möglich ist. Wachtel-Eierchen
und -Fleisch sind ja nun wirklich keine unbedingt nötigen Grundnahrungsmittel sondern -
ebenso wie die von Obertierquäler Delamuraz geliebten, grausam produzierten
Gänsestopflebern - eine perverse Gourmand-Liebhaberei. Es liegt an den Tierhaltern,
welche unbedingt Wachteln halten wollen, zuerst entsprechende Stallsysteme entwickeln zu
lassen. Die Umkehrung jeder Logik im Interesse des Profits treibt im Tierschutz besondere
Blüten, weil Tierschutzorganisationen nicht gegen Gesetzes-Verletzungen klagen dürfen
und sich deshalb praktisch nie ein Gericht mit dieser Verwaltungs-Willkür befassen kann.
Umso schlimmer ist es, dass die GPK das pflichtwidrige Verhalten des BVet derart
weitgehend deckt: Mafioser politischer Opportunismus statt Demokratie und Rechtsstaat.
7. Der Missbrauch von Uebergangsfristen zur endlosen Duldung der tierquälerischen
Kastenstände für Schweine hat die GPK "befriedigt". Kommentar überflüssig.
8. Auch die vom BVet geduldete öffentliche Erklärung des Fribourger
Kantonstierarztes, er denke nicht daran, den Tierschutz zu vollziehen,
"befriedigt" die GPK. Die GPK deckt ferner auch die verantwortlichen Beamten und
die einflussreichen Wirtschaftskreise gegenüber dem vom "Kassensturz" bekannt
gemachten Freilandeier-Skandal: Das Kreisschreiben des Bundes, worin
"Freilandeier" definiert waren, wurde sofort zurückgezogen, nachdem der VgT und
der Kassensturz aufgedeckt hatten, dass Grossverteiler wie die Migros seit Jahren die
Konsumenten mit Pseudo-Freilandeiern hereinlegen.
Mit diesem einmal mehr halbherzigen Bekenntnis zum Tierschutz - mehr Propaganda
statt Massnahmen gegen die Tierfabriken - wird die Chance verpasst, in der Schweiz endlich
Frieden im Nutztierschutz einkehren zu lassen. Mit ihrem Bericht hat die GPK die Weichen
gestellt zu Kosmetik statt echten Verbesserungen bei der laufenden Revision der
Tierschutzverordnung - ein sehr gefährliches Poker-Spiel angesichts des internationalen
Konkurrenzdruckes und der wachsenden Unzufriedenheit der Konsumenten und Steuerzahler mit
der einheimischen Landwirtschaft. Den Konsumenten werden wir künftig empfehlen müssen,
Fleisch von artgerecht gehaltenen Schweinen aus England und Schweden - das erst noch
billiger ist als einheimisches - zu bevorzugen, sobald Gatt und EG den Grenzschutz zu Fall
bringen. Die Aufforderung der GPK an Bundesrat und BVet, mehr oder weniger so
weiterzuwursteln wie bisher, bedeutet mindestens zehn Jahre weiteren erbitterten
Tierschutz-Krieg gegen die gewerbsmässige Tierquälerei in der Landwirtschaft und gegen
die korrupte Bundesverwaltung. Wir werden diesen Krieg führen. Da Rechtsstaat und
Demokratie versagen, bleibt nur noch die Strategie des Konsum-Boykotts.
Die Macht- und Geld-Politiker, welche kein Herz haben für die leidenden Tiere,
sollten wenigstens bedenken, dass sie sich selbst auf die Dauer schwer schaden, wenn sie
derart rücksichtslos durchs Leben gehen. Wenn sie eines Tages in der Intensivhaltung -
pardon: in der Intensivstation aufwachen, ist es sehr spät, das verpasste
menschenwürdige Leben zu bereuen.
Was sich seit der Annahme des Tierschutzgesetzes durch das Volk im Jahr 1978 bis
heute abspielt, kann besser verstanden werden, wenn die Verwaltungsmechanismen durchschaut
werden, wie sie Walter Wittmann in seinem im Huber-Verlag erschienenen Buch
"Marktwirtschaft für die Schweiz" beschreibt. Zitat: "Hat ein Gesetz die
parlamentarische Hürde genommen, so verlässt es die Legislative. Die Exekutive, mit dem
Schwergewicht bei der Bürokratie, kann nun schalten und walten. Sie arbeitet Verordnungen
aus, die von der Regierung meist unbesehen in Kraft gesetzt werden. Ist das geschehen, so
ist die Bürokratie sozusagen für sich. Dabei hat sie einen weitgehenden Spielraum: Sie
wird kaum noch von der Regierung und schon gar nicht vom Parlament kontrolliert." In
Sachen Tierschutz schaltet und waltet die Bürokratie so, wie es unter den ständigen
Pressionen und Einflussnahmen der Agro-Lobby für sie am bequemsten ist. Zwischen
Landwirtschaftsverbänden und Landwirtschaftsämtern besteht eine enge personelle
Verflechtung durch Personalwechsel. Verbandsfunktionäre werden häufig in leitende
Stellen der Bürokratie geholt. Tierschützer dagegen sind in der Bürokratie nicht
vertreten. Deshalb schützt die Bürokratie primär immer die wirtschaftlichen Interessen
der Agrar-Wirtschaft und nicht die Tiere. Ein Grossteil der Nutztiere in der Schweiz hat
noch nichts vom Tierschutzgesetz gemerkt und wird so gehalten wie in Ländern ohne
Tierschutzgesetz. Aus rein wirtschaftlichen Gründen wird unser Tierschutzgesetz nicht
vollzogen. Grobe Massentierquälerei wird weiter geduldet, auch in Bereichen wo der
Tatbestand der Tierquälerei wissenschaftlich belegt ist.
Diese bürokratische Missachtung des Tierschutzgesetzes hat die GPK weitgehend
gutgeheissen.
Wir danken den Nationalräten Hansjürg Weder BS, Angeline Fankhauser BL, Ruedi
Baumann BE, Hans Meier ZH, Otto Zwygart BE, welche sich bereits öffentlich von der
tierschutzfeindlichen Stellungnahme der GPK distanziert haben. Am 17. Juni kritisierte
Hansjörg Weder vor dem Plenum des Nationalrates den GPK-Bericht mit deutlichen Worten.
Tierschutzgesetz bleibt auch in der Heimtierhaltung toter Buchstabe:
Das traurige Leben der Käfig-Papageien
von Erwin Kessler

In der "Derby Apotheke und Drogerie" in Wil SG wird ein Papagei rund um
die Uhr in diesem kleinen Rund-Käfig gehalten. Artgemässes Fliegen oder auch nur
Flattern ist in dieser dauernden Enge nicht möglich. Auch das Herumklettern und Hüpfen
ist extrem eingeschränkt und nur im Dezimeter-Bereich möglich. Dazu kommt die
schwerwiegende soziale Isolation: keine Artgenossen, auch keine intensive Bezugsperson,
nur wechselnd neugierige Gaffer. Insgesamt eine grobe Tiermisshandlung und eine völlig
unrichtige Haltung dieses Tieres; es kann wesentliche angeborene Bedürfnisse nicht
befriedigen und ist in seiner Anpassungsfähigkeit überfordert.
Im Grossen Haustier Magazin Nr 4/92 (Symposion Verlag Stuttgart) ist über die
Papageien-Haltung folgendes zu entnehmen: Die üblichen Papageien-Käfige sind "nur
akzeptabel, wenn der Vogel täglich viele (fünf oder mehr) Stunden auf einem Kletterbaum
verbringen kann." Auch bei Zimmervolièren muss dem Vogel "täglich ein paar
Stunden Aufenthalt ausserhalb des Käfigs" gewährt werden. "Der Käfig sollte
nicht rund sein ...". Ferner sollte es im Käfig geeignete Spielsachen haben.
"Ein Käfig sollte in einer hellen, zugluftfreien Ecke stehen. Ideal ist eine
Stelle..., wo aber nicht ständig Leute vorbeigehen." "Ein Papagei auf einem
Kletterbaum ist immer sehr zufrieden, er klettert, spielt, knabbert oder ruft und fühlt
sich dabei in seinem Element. Es ist das Mindeste, was man tun kann, um ihn so gut wie nur
möglich artgerecht zu halten."
Die Haltungsbedingungen in der "Derby Drogerie" sind katastrophal und
verletzen die folgende Tierschutzvorschriften:
Artikel 2 des Tierschutzgesetzes verlangt, dass den Bedürfnissen der Tiere in
bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Der Halter von Tieren hat für deren
Wohlbefinden zu sorgen. Dies bedingt für Papageien - sofern diese überhaupt in
Gefangenschaft gehalten werden sollen - zumindest die Haltung in einer Volière zusammen
mit Artgenossen. Die Einzelhaft in einem kleinen Käfig stellt eine mittelalterliche
Folter dar - eines kultivierten Menschen unwürdig und durch das Tierschutzgesetz
verboten.
Artikel 3 Tierschutzgesetz: "Die für ein Tier notwendige Bewegungsfreiheit
darf nicht dauernd oder unnötig eingeschränkt werden, wenn damit für das Tier
Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind." Dass mit der vorliegenden Haltung
schweres psychisches Leiden verbunden ist, kann jeder Ornithologe oder Papagei-Kenner
erkennen und bestätigen.
Artikel 1 Tierschutzverordnung: "Tiere sind so zu halten, dass ihre
Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit
nicht überfordert wird. Fütterung, Pflege und Unterkunft sind angemessen, wenn sie nach
dem Stand der Erfahrung und den Erkenntnissen der Physiologie, Verhaltenskunde und Hygiene
den Bedürfnissen der Tiere entsprechen."
Die Einzelhaltung eines Papageis in einem kleinen Einzelkäfig entspricht nicht
dem Stand der Kenntnisse über diese intelligenten Vögel. Ihr Verhalten wird
offensichtlich gestört und ihre Anpassungsfähigkeit überfordert.
Artikel 5 Tierschutzverordnung: "Gehege, in denen sich Tiere dauernd oder
überwiegend aufhalten, müssen so gross und so gestaltet sein, dass die Tiere sich
artgemäss bewegen können."
Von einer artgemässen Bewegung kann in diesem kleinen Käfig offensichtlich nicht
die Rede sein.
Gemäss Richtlinie "Tierhandlung" vom 11. August 1987 genügen die
üblichen Käfige "grundsätzlich den Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung
nicht" und müssen "durch ausreichend grosse Volieren" ersetzt
werden.
Gemäss Artikel 24 des Tierschutzgesetzes ist in so krassen Fällen wie vorliegend
ein Tierhalteverbot zu erlassen.
Nach Artikel 27 des Tierschutzgesetzes wird mit Gefängnis oder Busse bestraft,
wer vorsätzlich ein Tier misshandelt, stark vernachlässigt oder unnötig überanstrengt.
Eine "starke Vernachlässigung" liegt hier vor, weil die elementarsten
Bedürfnisse des Tieres gewaltsam unterdrückt werden. Vorsätzlich handelt der Besitzer,
da wir ihn vorgängig auf die Problematik seines Handelns hingewiesen haben.
Am 23. März 1993 haben wir beim Bezirksamt Wil Anzeige erstattet. Die
gesetzwidrigen, tierquälerischen Zustände halten bis heute in aller Oeffentlichkeit an.
Aufsichtsbeschwerden beim Departement des Innern des Kantons St Gallens sowie beim Justiz-
und Polizeidepartement wie auch bei der Staatsanwaltschaft sind wirkungslos geblieben.
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT
Der "Schweizer Tierschutz
STS" will die tierquälerische Einzelhaltung von Kälbern weiterhin erlaubt
haben, während sogar die Kälbermäster ein Verbot fordern.
von Erwin Kessler
Rund drei Viertel aller Kälber in der Schweiz werden nicht artgerecht in Gruppen,
sondern dauernd angebunden oder in Kälberkisten sozial isoliert gehalten. Es stellt sich
auch hier die Frage, warum das Tierschutzgesetz von den Vollzugsinstanzen derart
katastrophal verwässert werden konnte. Hierbei spielt der "Schweizer
Tierschutz" STS und dessen "Forderungen" an die Nutztierhaltung eine
traurige Rolle. Während er nämlich in der Oeffentlichkeit gerne aktuelle
Tierschutzforderungen aufstellt, um die Gunst des Publikums und der Gönner zu gewinnen,
ist er in Kommissionen und in fachlichen Stellungnahmen zuhanden der Behörden immer rasch
mit faulen, tierquälerischen Kompromissen einverstanden. Während zum Beispiel der
Schweizerische Kälbermästerverband (SKMV) auf die Forderungen des VgT eingegangen ist
und schriftlich sein Einverständnis mit einem vollständigen Verbot der grausamen
Einzelhaltung von Kälber erklärt hat, will der STS diese sogar bei der staatlich
speziell subventionierten "artgerechten" Tierhaltung nach Artikel 31 b des
Landwirtschaftsgesetzes immer noch teilweise erlauben. Für diese jungen, der Mutter
weggenommenen Herden-Tiere ist Einzelhaltung überaus grausam. Ihrer Natur nach schliessen
sie sich schon nach den ersten Lebenstagen zu einem "Kindergarten" zusammen,
rennen herum, machen Sprünge und spielen miteinander. In Kälberboxen und Kälber-Iglus
(Einzelhaltungssysteme) können die Kälber nicht springen, nicht spielen und Artgenossen
höchstens durch Gitterstäbe hindurch sehen. Ein solcher Zwang stellt eine
rücksichtslose Vergewaltigung dieser jungen Tiere dar. Sogar die herkömmlichen
Kälber-Boxen - grausam enge Folterkisten - will der STS in den ersten zwei Lebenswochen
erlauben. Gewisse konsvervative Agro-Kreise - welche in den Kommissionen des STS gut
vertreten sind! - wehren sich gegen ein vollständiges Verbot dieser Einzelboxen mit
folgendem Hintergedanken: Die Einschränkung auf die ersten zwei Lebenswochen tönt nach
einer wesentlichen Verbesserung, hat aber mit Sicherheit zur Folge, dass die Kälber in
vielen Fällen weiterhin ihr ganzes Leben darin verbringen müssen, denn es gibt keine
objektive Methode, das Alter eines Kalbes festzustellen. Die bisherige Erfahrung mit dem
Tierschutz-Vollzug zeigt deutlich, dass alles, was nicht eindeutig messbar ist, nicht
durchgesetzt wird. Gummi-Paragraphen werden immer zugunsten des Tierhalters und zum
Nachteil der Tiere verdreht. "Der Bauer behauptet, das Kalb sei nicht älter als zwei
Wochen, und das Gegenteil lässt sich nicht beweisen", wird dann wie üblich lapidar
in den Veterinär-Rapporten zu lesen sein. Das wissen auch der STS und seine Agro-Berater.
Auf raffinierte Weise wird hier wieder einmal schöner Tierschutz auf dem Papier
getrieben, ohne dass sich in den Ställen etwas ändern muss - mit dem Feigenblatt des
"Schweizer Tierschutzes".
Die Tatsache, dass der STS immer wieder ja sagt zu tierquälerischen Kompromissen,
beschäftigt viele progressiven Tierschutzorganisationen seit langem und war Anlass zur
Gründung des "Tierschutz DaCHverbandes Schweiz", dem nun schon die meisten
nicht dem STS angeschlossenen Tierschutzorganisationen angehören. Was auch immer die
Gründe für dieses unglaubliche Verhalten des STS und seiner Sektionen sein mögen
(Sozialprestige beim Establishment, die vielen Millionen Franken Jahresumsatz, Naivität?
- wahrscheinlich eine Mischung aus allem): die Bevölkerung muss lernen, dass Tierschutz
nicht gleich Tierschutz ist und dass die Agro-Lobby und die Tierversuchsindustrie unter
diesem Deckmantel und mit Hilfe fügsamer Tierschutzorganisationen eine verherende
Desinformation der Oeffentlichkeit betreiben.
Stierkämpfe - Kultur oder
Tierquälerei?
von Regula Weber
Im Schweizerischen Kindergartenheft hat eine Kindergärtnerin Stierkampfspiele
beschrieben, die sie mit ihren Kindern durchgeführt hat. Hier meine Meinung dazu.
Stierkampfspiele durchzuführen, bei denen die Kinder nicht nachfühlen, was der Stier
dabei empfindet, ist pädagogisch schlecht. Der Stier im Stierkampf gewinnt nie, weil er
nämlich, falls er den Torero tötet, selbst auch sterben muss. Der Stier wird also nur
als Kampfobjekt benützt, und vor den Augen einer sich amüsierenden Menschenmenge gereizt
und abgeschlachtet. Wir würden mit den Kindergartenkindern kein Schlachthaus besuchen
oder Schlachthaus spielen obwohl es eigentlich dem Stierkampf ähnlich ist und unserer
Kultur noch viel näher steht. Für das Tier ist ein Stierkampf sicher schlimmer als wenn
es ins Schlachthaus geführt wird. Weshalb dann ein Stierkampfspiel im Kindergarten, wenn
wir keine Schlachthausspiele spielen? Wenn wir ein solches den Kindern vorspielen würden,
wäre bereits der erste Schritt getan, dass die weltweite Tierquälerei ein Ende nehmen
würde. Wir müssten es selbst ansehen und dazu stehen. Genau dies können wir nicht. Wir
ertragen den Anblick des Schlachthauses nicht, werden nicht gerne daran erinnert. Deshalb
können wir es den Kindern auch nicht sagen,
sie spielen es nicht, und verdrängen es als
Erwachsene dann auch. So finden weiterhin im Versteckten Verbrechen statt, mit denen
niemand etwas zu tun haben will, geschweige denn die Schuld dafür trägt.
Kindergartenkinder sind noch sehr feinfühlig und haben einen gesunden Sinn für richtig
und falsch. Sie lehnen mit Sicherheit jegliche Tierquälereien ab, vor allem wenn der
Erwachsene realistisch darüber spricht und das ganze Thema bei der Erziehung einbezieht.
Letzthin hörte ich die Kinder beim Indianerspiel folgendes sagen "Mir hetted kei
Fleisch gässe, mir hetted d`Tierli glah, mir hetted ja Mais gha". Da wurde ich mir
bewusst, dass die Erziehung zur Rücksicht dem Tier gegenüber gut war und Vegetarier sein
als ethische Lebensweise von den erst 5- und 6-jährigen Kindern akzeptiert wurde. Ich
staunte, was Kinder in diesem Alter bereits begreifen, ohne dass ich viel Worte darüber
verloren hatte. Das einzige, was sie wissen, ist, dass ich Fleisch nicht gerne habe, der
Schinken von den Schweinen kommt etc., und ich Tiere sehr gerne habe. Ich erklärte ihnen
auch, dass die Indianer nur Fleisch assen, das von Tieren im Freien stammte und nicht von
solchen, die eingesperrt waren, wie es heute der Fall ist. An unserem Indianerfest wurden
dann für diejenigen, die nicht auf Fleisch verzichten konnten, Würste von
KAG-Freilandtieren grilliert, was guten Anklang fand.
In Spanien wird zum Beispiel der älteste Esel durch die Strassen gehetzt bis er tot
zusammenbricht, und dies alles unter dem Motto einer religiösen Idee. Die Tierquälerei
des Stierkampfes findet unter dem Deckmantel einer traditionellen Kultur statt, die
nämlich gar keine Kultur ist, sondern grässliche Tierquälerei zur Belustigung und
Unterhaltung der Zuschauer, denen die geweckten sadistischen Gefühle Befriedigung
bringen. Ein nur wenig feinfühliger Mensch, der die Natur liebt und wie Kinder die Tiere,
würde sich abwenden von solcher Tierfolter.
Letzthin wurden die grässlichen Bärenkämpfe am Fernsehen gezeigt, die in Pakistan
stattfinden. Den liebenswertenBären, die sonst in Plüschform die unzertrennlichsten
Freunde der Kinder sind, werden die Zähne und Krallen ausgerissen. Danach werden sie an
einen Pfosten gebunden, wo aggressive Hunde auf sie gehetzt werden. Wehrlos wie sie sind,
werden die Bären vor den Augen der sich amüsierenden Zuschauer verletzt. Für dieses
Spiel werden sie mehrere Male benutzt. Man kann sich die Angst der Bären vorstellen, wenn
sie sich der bevorstehenden Gefahr bewusst werden. Ich bezweifle, dass die oben erwähnte
Kindergärtnerin in Ihrem Kindergarten auch Bärenkämpfe spielen würde. Stiere
sind aber auch Tiere wie die Bären auch, und nur weil Stierkämpfe in Spanien schon
jahrelang in Form einer festlich aufgemachten Kulturveranstaltung stattfinden, ist es
trotzdem eine gemeine Tierquälerei. Wenn man die weltweite Tierquälereien kennt, zum
Beispiel auch die internationalen Tiertransporte, wo die Tiere 60 Stunden nichts zu
trinken bekommen, und auf engstem Raum transportiert ca. 5% der Tiere sterben, ist
es fehl am Platz, diese Agressivitäten im Kindergarten noch zu fördern, und sich zu
wundern, wenn gewisse Kinder nicht mitmachen wollen.
Die Lehrer haben übrigens einen Lehrauftrag. Das Pestalozzianum hat letztes Jahr einen
Kurs angeboten zum Thema Tierschutz, der mangels Beteiligung abgesagt werden musste. Der
Besuch eines tierfreundlichen Bauernhofes und eines Tierversuchslabors waren auch auf dem
Programm. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat auch ein Lehrbuch herausgegeben
"Tierschutz Ein Lehrmittel", das als Leitfaden des Kurses dient, und viele
Anregungen für den Unterricht gibt, jedoch verharmlosend wirkt und keine realistischen
Abbildungen beinhaltet. In jeder Schulbibliothek liegt das Buch "Tierfabriken in der
Schweiz" von Erwin Kessler auf, das die Realität schonungsloser aufzeigt.
Der VgT stellt einen "Säuliwagen" (Info-Bus mit Anhänger) für
Schulhausplätze zur Verfügung. Darin werden den Kindern zwei lebende Säuli zum
Streicheln und Füttern auf dem jeweiligen Schulhausplatz präsentiert. Es werden auch
Lektionen gehalten und diverses Informationsmaterial wird an die Lehrer und Schüler
abgegeben. Die ganze Aktion wird vom Verein gegen Tierfabriken finanziert.
VgT-Säuliwagen in Vaduz:
Protest gegen die fürstliche Schweinehaltung
von Erwin Kessler
Am 12. Juni 1993 fuhr der VgT mit seinem Säuli-Wagen (Info-Stand) nach
Vaduz - ohne Bewilligung. Der Bürgermeister von Vaduz wollte uns nur eine Bewilligung
geben unter der Voraussetzung, dass wir mit Liechtensteinischen Tierschutzverein
zusammenarbeiten. Ein durchsichtiger Schachzug: eine Zusammenarbeit mit diesem
konservativen, fürstentreuen Tierschutzverein (eine STS-Sektion), welcher ständig unsere
Aktionen gegen die fürstliche Schweinerei kritisiert, würde unsere Aktivität im
Fürstentum lähmen. Auf dieses Ansinnen fielen wir nicht herein. Stattdessen drohte ich
mit einer Klage wegen Amtsmissbrauch. Dies war wohl der Grund, warum wir während unserer
Standaktion in Ruhe gelassen wurden. Den Säuliwagen stellten wir auf einen öffentlichen
Parkplatz. Auf Flugblättern kritisierten wir die fürstliche Schweinehaltung in Deutsch,
Englisch, Französisch und Japanisch, was bei den vielen Touristen auf grosses Echo
stiess.

Die lebenden Schweine erregten wie üblich das
Interesse der Passanten.
Chronik des Dramas um den Schweinestall des
Aldo Zäch im St Galler Rheintal
von Erwin Kessler
(Mit Nachträgen bis 1999. Der erste Teil dieses Dramas ist bereits
in meinem Buch "Tierfabriken in der Schweiz",
Orell Füssli Verlag 1991, auf Seite
154 beschrieben.)
Am 24. September 1990 reichten wir beim kantonalen Veterinäramt eine Strafanzeige
ein gegen Aldo Zäch, Besitzer dieses Stalles, wegen Verletzung von
Tierschutzvorschriften. Anlass dazu gaben uns entsprechende Meldungen von Spaziergängern,
die sich bei unserer Kontrolle als richtig erwiesen.
In den folgenden Jahren wurde dieser Stall immer wieder beobachtet. Trotz weiteren
Anzeigen und Beschwerden halten die Missstände bis heute an. Es sind Foto- und
Video-Dokumentationen vorhanden, zu verschiedenen Zeiten und durch verschiedene Zeugen
aufgenommen.
Im folgenden wird der Verlauf des Dramas chronologisch zusammengefasst:
Am 28. Oktober 1990 wandte sich die WWF Jugendgruppe Panda Au an uns um Rat und
Unterstützung, weil sie seit über einem Jahr auf die Missstände in diesem Schweinestall
aufmerksam machen wollten, überall aber auf taube Ohren stiessen. Die jungen Leute
schrieben mir voller Empörung und Ratlosigkeit, wie sie seit langem vergeblich die
Behörden zum Einschreiten zu bewegen versuchten.
Am 16. Oktober 1991 luden wir zu einer Pressekonferenz ein und fuhren mit den
Journalisten zum Schweinestall (Beilage 3). Verschiedene Ostschweizer Zeitungen
berichteten darüber.
Am 18. Oktober meldete die Rheintalische Volkszeitung, die Behörden hätten den
angezeigten Stall kontrolliert und festgestellt, dass den Tieren überall im Stall Stroh
angeboten werde. Da jedoch weder wir noch andere Zeugen während den zahlreichen
Beobachtungen je einen einzigen Strohhalm bei den Tieren fanden, lässt sich diese
amtliche Feststellung nur so erklären, dass die Kontrolle wie in anderen Fällen
vorangemeldet, der Angeschuldigte also vor der bevorstehenden Kontrolle offiziell
vorgewarnt wurde. Das wird durch Recherchen der Panda Au bestätigt. Solche Massnahmen zur
Vertuschung von Missständen unternehmen die Behörden regelmässig, weil sie zu Recht ein
schlechtes Gewissen haben, nachdem sie den Vollzug des Tierschutzgesetzes seit über 10
Jahren sträflich vernachlässigt haben. Gegen dieses pflichtwidrige Verhalten des
Veterinäramtes erhoben wir eine Strafklage wegen Begünstigung und Amtsmissbrauch. Der
Kantonstierarzt versuchte sich damit herauszureden, im Kanton St Gallen herrsche
bezüglich der Voranmeldung von Kontrollen die gleiche Praxis wie im Kanton Luzern, wobei
das Kriterium der "Gefahr im Verzug" massgeben sei und der Schweregrad der zur
Diskussion stehenden Rechtswidrigkeiten berücksichtigt werde. Da das Veterinäramt
erfahrungsgemäss alle üblichen Verletzungen von Tierschutzvorschriften regelmässig als
harmlos beurteilt, gibt es damit direkt zu, dass nur selten unangemeldete Kontrollen
stattfinden. Auch ist zweifellos selten unmittelbar eine "Gefahr im Verzug",
wenn Schweinemäster jahrelang Tierschutzvorschriften missachten und schliesslich von
Tierschützern angezeigt werden. Der Luzerner Kantonstierarzt bestätigte uns schriftlich,
dass im Kanton Luzern straf- und verwaltungsrechtliche Kontrollen grundsätzlich nie
vorangemeldet werden; hier ist Kantonstierarzt Giger also unmittelbar der Lüge und der
Irreführung der Justiz überführt. Dies interessierte jedoch die St Galler Anklagekammer
nicht; sie klärte auch gar nicht erst ab, ob eine Vorwarnung im vorliegenden Fall
stattgefunden hat, sondern stellte sich auf den Standpunkt, es liege im Ermessen des
Veterinäramtes, ob es solche Kontrollen voranmelde oder nicht! So ist es weitherum mit
unserem schönen Tierschutzgesetz bestellt: es liegt im Ermessen der Veterinärämter, ob
es vollzogen werden soll oder nicht. Gegen diese Voranmeldungs-Praxis erhoben wir beim
Bundesamt für Veterinärwesen Aufsichtsbeschwerde. Dieses ging kaum auf die Angelegenheit
ein, sondern gab - wie in solchen Fällen üblich - nur eine kurze Stellungnahme zugunsten
von Kollega Kantonstierarzt ab.
Am 10. Dezember 1991 erhoben wir erneut Tierschutz-Strafanzeige gegen Aldo Zäch,
sowohl in bezug auf den Maststall in St Margrethen (Hauptbetrieb) wegen als auch erneut
gegen den Stall in Au, wo sich die Zustände nicht gebessert, ja sogar noch verschlechtert
hatten, da die Tiere jetzt sogar rechtswidrig im Dunkeln gehalten wurden. In der
Zwischenzeit sind die Eternitplatten vor den Fenstern wieder entfernt und damit die
Dunkelhaltung beseitigt worden. Alles andere blieb unverändert.
Ebenfalls im Dezember 1991 brachten Aktivisten des VgT den Tieren im Sinne einer
Notrechtsmassnahme Stroh.
Mit Schreiben vom 12. März 1992 versucht das kantonale Veterinäramt den Obmann
der WWF Jugendgruppe Panda Au, welcher Leserbriefe veröffentlich hatte, einzuschüchtern
und zum Schweigen zu bringen.
Am 2. November 1992 ersuchten wir das Bundesamt, die Ausnahmebewilligung zum
Halten von mehr Tieren als gemäss Höchstbestandesverordnung erlaubt, für den Betrieb
Aldo Zäch zu überprüfen, da dieser Futter aus Oesterreich importiert.
In der Nacht vom 20. auf den 21. September 1992 griffen Tierschützer erneut zum
Notrecht und befreiten alle Schweine im Stall in Au. Leider wurden sie bald wieder
eingefangen. Offenbar waren die Tiere ob ihrer plötzlichen, ungewohnten Freiheit so
verstört, dass sie sich nicht genügend weit in die Maisfelder flüchteten. Um die
Befreiungsaktion als Vandalen-Akt, der nichts mit Tierschutz zu tun habe, darzustellen,
wurde sie in der Presse in Zusammenhang mit Brandstiftung und Sachbeschädigungen an
anderen Orten gebracht.
Dezember 1992: Am 11. Dezember 1993 zeigt das Schweizer Fernsehen in der
Aktualitäten-Sendung 10vor10 heimlich aufgenommene Video-Aufnahmen aus der Tierfabrik
Zäch. Hierauf kündigt Kantonstierarzt Giger endlich ein Tierhalteverbot für den Betrieb
in Au an. Den Betrieb in St Margrethen hält er immer noch für gesetzeskonform.
Im Januar 1993 drangen VgT-Aktivisten erneut in die Schweinefabrik in St
Margrethen ein, machten neue Fotoaufnahmen und Erhebungen über verletzte Vorschriften.
Entgegen der erneuten Behauptung von Kantonstierarzt Giger, entsprechen die Verhältnisse
nicht den Tierschutzvorschriften: katastrophal verdreckte und überbelegte Mastbuchten,
teilweise Dunkelhaltung, fehlende Beschäftigung. Praktisch alle Vorschriften, die es
über die Mastschweinehaltung überhaupt gibt, sind verletzt. Es muss von Missständen
gesprochen werden, als ob es gar kein Tierschutzgesetz gäbe. Das vor 15 Jahren vom Volk
mit grossem Mehr angenommene Tierschutzgesetz bleibt weitgehend toter Buchstabe.
Am 6. Februar 1993 führt der VgT in St Margrethen eine Pressekonferenz über die
immer noch unverändert andauernden Missstände durch. Es werden neueste Foto-Aufnahmen
abgegeben. Anschliessend werden im Stadtzentrum Protest-Luftballons "Stop
Tierfabriken" und Flugblätter verteilt, auf denen der Rücktritt des
verantwortlichen Regierungsrates Mätzler gefordert wird, welcher das Veterinäramt seit
Jahren deckt. Im Info-Wagen des VgT werden den Passanten lebende Schweine zum Streicheln
und Füttern vorgeführt. Der VgT reicht gegen Aldo Zäch erneut eine Strafanzeige ein und
gleichzeitig eine Disziplinarbeschwerde gegen Kantonstierarzt Giger wegen vorstätzlichem
Nicht-Vollzug des Tierschutzgesetzes.
Am 6. Februar 1993 führte der VgT in St Margrethen eine Pressekonferenz über die
immer noch unverändert andauernden Missstände durch. Anschliessend wurden im
Stadtzentrum Protest-Luftballons "Stop Tierfabriken" und Flugblätter verteilt,
auf denen der Rücktritt des verantwortlichen Regierungsrates Mätzler gefordert wurde,
welcher das Veterinäramt seit Jahren deckt. In einem kleinen Gehege wurden den Passanten
lebende Schweine zum Streicheln und Füttern vorgeführt. Der VgT reichte gegen Aldo Zäch
erneut eine Strafanzeige ein (Beilage 10) und gleichzeitig eine Disziplinarbeschwerde
gegen Kantonstierarzt Giger wegen vorsätzlichem Nicht-Vollzug des Tierschutzgesetzes.
Im März 93 veröffentlichte der "Beobachter" einen Beitrag zum Fall
Zäch mit dem Titel "Maulkorb für WWF-Mann". Darin wird berichtet, wie der
Obmann der WWF-Jugendgruppe Panda Au von Behörden und Justiz unter Druck gesetzt wurde,
seine Kritik einzustellen. In diesem Bericht wird die Praxis der Voranmeldung der
Kontrollen durch das Veterinäramt bestätigt, wie auch die trotz katastrophalen
Missständen attestierte "Gesetzeskonformität". Im Interview kündigte
Kantonstierarzt Giger eine Sanierung oder ein Tierhalteverbot an - neue Töne seit der
Sendung im Schweizer Fernsehen. Wie kann das Veterinäramt ein Tierhalteverbot verfügen,
wenn - wie jahrelang behauptet wurde - alles gesetzeskonform ist?
(Der Betrieb in Au wurde später stillgelegt, aber nicht etwa aufgrund einer
Verfügung des Veterinäramtes - nein: die Gemeinde hat diese verlotterten Schweinestall
mit Steuergeldern aufgekauft, um den Schandfleck endlich zum Verschwinden zu bringen.)
Am 11. Mai 1993 führt das kantonale Veterinäramt bei Zäch in St Margrethen
erneut eine "Kontrolle" durch. Im Rapport, datiert vom 24.05.1993 (Beilage 12)
wird der Zächschen Tierhaltung erneut Gesetzeskonformität attestiert. Die
verantwortlichen Veterinärbeamten hielten wörtlich fest: "Gesamthaft beurteilt
präsentiert sich die Schweinehaltung in einer dem Schweizer Durchschnitt entsprechenden
Form." In diesem Rapport werden alle damals offensichtlichen Gesetzwidrigkeiten im
Betrieb Zäch - man muss annehmen: vorsätzlich - "übersehen". Dieser Rapport
hatte offensichtlich nur einen Zweck: Zäch einen amtlichen Persil-Schein auszustellen,
mit dem er die Tierschützer zum Schweigen bringen sollte. Gestützt darauf liess mir
Zäch durch seinen Anwalt eine Klage-Drohung zukommen, falls ich meine Kritik nicht
unverzüglich einzustelle.
Am 27. Mai 1993 "besuchte" eine Gruppe Vgt-Aktivisten den
feinen Prof Roger Zäch, Verwaltungsratspräsident der Schweinefabrik und
Abfallwiederverwertungsanlage in St Margrethen, bei seiner rechtswissenschaftlichen
Vorlesung an der Uni Zürich - mit illustrierten Protest-Flugblättern, Megaphon und
Video-Gerät, mit dem pausenlos Aufnahmen der Zächschen Schweinerei abgespielt wurden.
Der "Blick" berichtet darüber unter dem Titel "Schweinerei in Professors
Stall".
Am 1. Juni lässt uns Aldo Zäch durch seinen Anwalt mit einer Verleumdungsklage
drohen. Beigelegt ist ein Kontrollbericht des kantonalen Veterinäramtes vom 15. Mai, in
dem die Zächsche Tierhaltung als gesetzeskonform und dem Schweizer Durchschnitt
entsprechend beurteilt wird.
Am 5. Juni dringen VgT-Aktivisten mit neuen Zeugen wieder in die Schweinefabrik
Zäch in St Margrethen ein und machen neue Aufnahmen. Die Zustände sind nicht wesentlich
neu. Einzige Neuerung: in einigen Buchten hat es "Strohraufen", die aber mit
einem Maschendrahtgeflecht so eingepackt sind, dass die Tiere das Stroh nicht herausziehen
können!
21. Juni 93: Gestützt auf den Rapport des Veterinäramtes erlässt das Bezirksamt
Unterrheintal eine Nichteintretens-Verfügung gegen unsere Anzeige vom 5.2.1993.
20. Juli 1993: Im Zischtigs-Club des Schweizer Fernsehens erhebt Erwin Kessler
erneut den Vorwurf der vorschriftswidrigen Tierhaltung gegen Zäch und fordert ihn auf,
eine Verleumdungsklage einzureichen, damit ein Gerichtsverfahren in Gang kommt, wo der VgT
Gelegenheit zum Wahrheitsbeweis erhält.
Die Zustände hatten sich zwischenzeitlich nicht sichtbar gebessert: total
verdreckte und überbelegte Mastbuchten, fehlende Beschäftigung. Praktisch alle
Vorschriften, die es über die Mastschweinehaltung überhaupt gibt, waren verletzt.
Katastrophale Zustände, als ob es gar kein Tierschutzgesetz gäbe.
Eine im Auftrag des VgT durchgeführte Repräsentativ-Umfrage zeigt, dass
eine überwiegende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung überzeugt ist, dass solche
Zustände nicht dem Tierschutzgesetz entsprechen. Eigenartigerweise vertreten die St
Galler Veterinär- und Tierschutzbeamten eine völlig ander Auffassung, nämlich genau
diejenige der rücksichtslosesten gewerbsmässigen Tierquäler, kurz der Agro-Mafia.
Aus vertraulicher Quelle wurde uns bekannt, dass Zäch sein Schweinefleisch an
Migros verkauft. Gleichzeit erhebt die Migros in einem Blick-Artikel (4. November) die
Forderung: "Weg mit diesen Tierfabriken... Arme Schweine! Solche Mastbetriebe sollen
für die Migros kein Fleisch mehr liefern dürfen." Haben die Migros
Fleisch-Einkäufer all die Jahre hindurch nichts vom Fall Zäch gehört?
Bald darauf legte Zäch seine Schweinefabrik still und wanderte an einen
unbekannten Ort im Ausland aus, wo er ein Mönchsleben zu führen gedenkt (kein
Witz).
Auf dem Weg zum patentierten
Tier-Elend
von Erwin Kessler
"Wenn einem Tier durch gentechnologische Manipulation weder Schaden noch Leid
zugefügt wird und seine Erscheinung keine ethischen, religiösen oder ökologischen
Bedenken auslöst, soll es patentiert werden können." Diese Formulierung des
Bundesrates klingt auf den ersten Blick recht schön und dient der Beruhigung der
Bevölkerung. Eine praktische Wirkung kann sich daraus nicht ergeben. Bisher war das
entscheidende objektive Kriterium für das Wohlbefinden eines Tieres sein natürliches,
artgerechtes Verhalten. Durch Genmanipulation nimmt man den Tieren aber ihre
Natürlichkeit. Was ist für ein gentechnologisches Monster "artgerecht"? Mit
der Patentierbarkeit gentechnologisch veränderter Tiere wird sich deshalb das Tier-Elend
dramatisch zuspitzen: niemand auf dieser Welt ist in der Lage zu beurteilen, ob sich ein
so verändertes Tier noch wohl fühlt oder ob es leidet. Solche Probleme interessieren den
Bundesrat aber nicht. Nicht verwunderlich, solange ein Bundesrat für den Tierschutz
zuständig ist, der öffentlich als Liebhaber der grausam produzierten Gänsestopflebern
auftritt (Jean-Pascal Delamuraz). Der Tierschutz hat bei der Landesregierung und bei den
bürgerlich-konservativen Parteien einen sehr niedrigen Stellenwert; Tiere sollen
weiterhin als Sachen behandelt und verbraucht werden dürfen. Der gesetzliche Tierschutz
erschöpft sich in schönklingenden Gummi-Paragraphen, welche so dehnbar und und nicht
vollziehbar formuliert sind, dass sie ohne praktische Wirkung bleiben. Ihr Zweck besteht
einzig und allein darin, die Bevölkerung zu beruhigen. Einerseits wird immer behauptet,
wir hätten eines der besten Tierschutzgesetze der Welt, andererseits merken die Tiere
kaum etwas davon. Die meisten Nutztiere in der Schweiz (abgesehen von den Legehennen)
werden ungefähr gleich tierquälerisch gehalten wie in Ländern ohne Tierschutzgesetz.
Tierschutz-Diskussion im Schweizer Fernsehen:
Agro-Lobby: Nichts als leere Versprechungen!
von Erwin Kessler
Im Juli und August hatte ich Gelegenheit, zweimal an einer Zischtigs-Club-Runde
über Vegetarismus und Nutztierhaltung teilzunehmen. In der ersten Sendung rechtfertigten
Spitzenleute der Fleischlobby auf so primitive Art und Weise den masslosen Genuss von
Fleisch aus den Tier-KZ, dass sich die Agro-Lobby von der negativen Publikums-Reaktion
stark betroffen fühlte. Dafür kam sie dann in einer zweiten Sendung ausgiebig zu Wort,
während mir kaum noch das Wort erteilt wurde. Deshalb verschickte ich am nächsten Tag
das folgende Communiqué an die Presse:
Da ich im Zischtigs Club von gestern Abend fast nichts sagen konnte und offenbar
nur als Publikums-Magnet eingeladen war, sehe ich mich veranlasst, den Propaganda-Feldzug
der Agro-Lobby hier im Nachhinein zu entlarven. Aus folgenden Gründen ist klar, dass es
sich bei den in allgemeinen Formulierungen versprochenen Verbesserungen nur einmal mehr um
leere Versprechungen handelt, um die Bevölkerung zu beruhigen:
1. Schon die heutigen Tierschutzvorschriften werden nicht durchgesetzt, sondern
vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVet)laufend zugunsten der tierquälerischen
Intensivtierhaltung verdreht oder offen missachtet. Das Tierschutzgesetz bleibt toter
Buchstabe. Da nützen auch revidierte Vorschriften nichts.
2. Letztes Jahr wurde bereits eine Teilrevision der Tierschutzverordnung
durchgeführt. Dabei wurde der Schutz der Tiere verschlechtert statt verbessert.
3. Das BVet hat sowohl den Verein gegen Tierfabriken (VgT) als auch den von mir
präsidierten "Tierschutz Dachverband Schweiz", welcher die progressiven
Organisationen vereinigt, von der Tierschutz-Kommission ausgeschlossen, welche die
Revisionsarbeit durchführt. Darin sind nur der zu faulen Kompromissen rasch bereite STS
sowie die Agro-Lobby vertreten. Der STS hat seine Forderungen und Vorstellungen in
verschiedenen Publikationen bekanntgegeben. Danach sollen fast alle tierquälerischen
Intensivhaltungssysteme wie Kastenstände für Schweine und die Einzelhaltung von Kälbern
weiterhin ganz oder teilweise erlaubt bleiben. Mit Sicherheit wird die Revision nicht mehr
bringen, als der STS fordert; im Gegenteil sind noch weitere faule Kompromisse zu
erwarten.
4. Die Agro-Lobby, die sich im Zischtigs-Club fortschrittlich und tierfreundlich
gab, hat sich bisher geweigert, auch nur die elementarsten Tierschutzforderungen (Verbot
der Einzelhaltung, Verbot einstreuloser Systeme) konkret zu akzeptieren, nichteinmal bei
Neubauten.
5. Der Schweizerische Bauernverband hat vor noch nicht langer Zeit jede
Verschärfung der Tierschutzvorschriften öffentlich abgelehnt.
Kurz: Man gibt sich fortschrittlich und verspricht Verbesserungen (auf dem
Papier), um die Bevölkerung zu beruhigen. Beim Bundesamt für Veterinärwesen und beim
zuständigen Departements-Chef, Bundesrat Delamuraz, ist keinerlei Wille erkennbar, mit
dem Tierschutz endlich ernst zu machen. Dalamuraz hat vor kurzem Gänsestopflebern
öffentlich als sein Lieblings-Essen angegeben. In der Bundesversammlung bekämpft er seit
Jahren systematisch alle Vorstösse, die auf einen verbesserten Nutztierschutz
hinzielen.
Seit 15 Jahren wird das Schweizervolk, das mit grossem Mehr ein Tierschutzgesetz
gutgeheissen hat, mit leeren Versprechungen hingehalten und getäuscht. Wir richten unsere
Tierschutzpolitik danach, wie es den Nutztieren tatsächlich geht - und es geht ihnen
grösstenteils katastrophal, genau so schlecht wie in Ländern ohne Tierschutzgesetz. Die
einzige Chance für die leidenden Tiere sehen wir deshalb weiterhin im Rückgang des
Fleischkonsums.
Während der Tages-Anzeiger in einem halbseitigen Kommentar zur Sendung und über
den Tierschutz-Vollzugsmissstand die Dinge beim Namen nannte, schrieb die NZZ, das
Parteiblatt des obersten Tierquälers und Hauptverantwortlichen für den
Tierschutz-Nichtvollzug, Bundesrat Delamuraz (FDP):
Viehzüchter und Bauern waren wegen des radikalen Tierschützers Erwin Kessler auf
die Barrikaden gestiegen, der - wie man es von ihm nicht anders erwartet hatte - seinen
Fernsehauftritt dazu benutzte, annähernd ehrverletzende Aeusserungen von sich zu geben.
Nun sind sich die Bauern und Nutztierhalter zwar an die Vorgehensweise dieses extremen
Tierschützers gewöhnt, der nicht selten Hausfriedensbruch begeht, um anschliessend die
Tierhaltung zum Gegenstand einer Strafanzeige zu machen. ... Aldo Zäch, Schweinemäster
in der Ostschweiz, trug während der Sendung seine persönliche Affäre mit dem extremen
Tierschützer aus. Die Strafanzeige Kesslers wegen der von ihm vermuteten miserablen
Tierhaltung Zächs war zwar in allen Punkten abgewiesen worden, doch Kessler schrieb dies
einfach der bestechlichen Justiz zu, die mit den Tierhaltern unter einer Decke stecke. Wen
wundert's, dass ein solcher Tierschützer nicht mehr ernst genommen wird? Jedenfalls fiel
auf, dass der Tierverhaltensforscher Hans Schmid, die Bäuerin und Journalistin Susanne
Hochuli sowie die Tierärztin Cynthia Lerch, Vorstandsmitglied des Schweizer Tierschutzes,
während der Sendung kein einziges Mal auf ein Votum Kesslers eingingen, obwohl er ja
"auf ihrer Seite" kämpfte. ... Als man dann soweit war, dass ein lebendes
Schwein hätte auftreten müssen, um zu Protokoll zu geben, wann und unter welchen
Umständen es ihm sauwohl sei, fand die Diskussionsrunde zur Sachlichkeit zurück.
Bezeichnenderweise verhielt sich Kessler von diesem Moment an erstaunlich ruhig.
Eigentlich hatte sich der Moderator Ueli Schmezer zum Ziel gesetzt, eine Antwort auf die
Frage zu erhalten, ob schweizerische Konsumentinnen und Konsumenten Fleisch "mit
gutem Gewissen" verzehren könnten. Diese Frage ist insofern müssig, als für eine
Antwort doch weitgehend subjektive Kriterien massgebend sind. Objektiv gesehen kann wohl
nicht allen Ernstes behauptet werden, in der Schweiz produziertes Fleisch sei
qualitätsmässig ungenügend.
Mein Kommentar: Objektiv gesehen kann wohl nicht allen Ernstes behauptet werden,
die NZZ habe auch nur annähernd das geistige Niveau, das sie gerne für sich in Anspruch
nimmt.
Zum Fall Zäch vgl den Beitrag "St Galler Veterinäramt deckt erneut
fehlbaren Tierhalter" in den VN93-2.
Die NZZ hat eine Reihe von Leserbriefen, von denen ich eine Kopie erhalten habe,
nicht veröffentlicht. Eine kleine Auswahl davon:
Nicole Diem, Inhaberin von Diem Optik an der Bahnhofstrasse in Zürich:
Ich war im Schweinestall Zäch.
In Ihrem Kommentar zur Zischtig-Club-Sendung über die Nutztierhaltung in der
Schweiz entwerten Sie die Arbeit des bedeutendsten Tierschützers der Schweiz, Dr Erwin
Kessler, in einer Art und Weise, welche jede Boulevard-Presse in den Schatten stellt. Der
akademische Schreibstil kann nicht über die unreife Einstellung des Redaktors in Sachen
Tierschutz hinwegtäuschen, der sich hinter einem Kurzzeichen verbirgt. Ich habe die
Schweineställe der Gebrüder Zäch in St Margrethen, welch in der Zischtig-Club-Sendung
zur Sprache kamen, mit eigenen Augen gesehen: entsetzlich, diese krabbelnden,
bodenbedeckenden Meere von kotverschmutzten Leibern in vollgestopften, dunklen, feuchten
Verschlägen auf klebrig-kotigen Böden, ohne Fenster, ohne Luft. Wer diese Tierfabrik
selbst jemals gesehen und gerochen hat, dem vergeht die Lust auf Schweinefleisch, es sei
denn, seine Fähigkeit zu menschlichen Empfindungen sei bereits abgestorben. Was Dr Erwin
Kessler zu dieser Tierhaltung gesagt hat, war geradezu ein höfliches Understatement.
Ihnen geht es offenbar nicht um den Tierschutz. Das Produktionsmittel "Tier" ist
für die NZZ wohl kaum ein Thema, es sei denn im Wirtschafts-Ressort. War Ihr Beitrag
vielleicht schlicht und einfach darauf ausgelegt, den Kollega Universitätsprofessor Roger
Zäch, Bruder des Geschäftsführers Aldo Zäch und selbst Verwaltungsratspräsident
dieser Schweinefabrik, in Schutz zu nehmen, da es nicht wahr sein darf, dass ein Zürcher
Rechtsprofessor sich mit solchen Schweinereien zusätzlich bereichert?
Frau Kamber, Kamber und Partner Unternehmens- und Rechtsberatung, Bern:
In Ihrem Bericht über den Zischtigs-Club behaupten Sie, der Tierschützer Erwin
Kessler könne nicht merh ernst genommen werden. Hier war wohl der Wunsch Vater des
Gedankens, denn angesichts der Medienpräsenz von Dr Kessler und der dauernd steigenden
Zahl an Sympathisanten erstaunt Ihre Feststellung ausserordentlich. ...Ihr Versuch, E
Kessler in die Ecke der Extremisten zu drängen, wird Ihnen bestimmt nicht gelingen. In
Ihrem Artikel sprechen Sie von Ausnahmen, in denen das Tierschutzgesetz nicht zur
Anwendung gelange. Sie unterschlagen damit die Aussage der Veterinärin Cynthia Lerch, die
erklärte, dass diese "Ausnahmen" in einzelnen Kantonenb bis zu 60 % ausmachen.
Des weiteren verharmlosen Sie die Voten des Tierverhaltensforschers Hans Schmid, der
ausdrücklich die praktizierte Schweinehaltung in der Schweiz verurteilte...
Gebhard Seiler, Künten:
Die beiden Zischtig-Club waren gekennzeichnet durch harte Diskussionen. Dass Dr
Erwin Kessler als extremer Tierschützer abgestempelt wurde, ist sicher noch einer
Überlegung wert: Bei Tierquälereien gibt es nämlich keine Kompromisse - aber sie werden
von Aufsichtsbehörden immer wieder gemacht. Warum wird unser angeblich strenges
Tierschutzgesetz immer wieder so hoch gepriesen, aber nicht durchgesetzt? Warum schützt
man in der heutigen Zeit immer noch Tierfabriken, welche nebst der Tierquälerei enorm
viel beitragen zur Überproduktion, dafür das Land überdüngen oder Gülletourismus
betreiben. Unsere Aerzte empfehlen uns viel Bewegung zur Erhaltung der Gesundheit. Gilt
denn dies bei den Tieren nicht? Wo bleibt da die Stimme der Tierärzte? Schlussendlich
sind Tierhalter mit fast 200 Mastrindern oder 1000 Mastschweinen kaum in die Katergorie
der Bauern einzureihen, denn hier geht es wirklich um die fabrikmässige Produktion von
Fleisch. Ein solcher Produzent hat ja auch keine Beziehung zu den Tieren, auch wenn solche
auf der Krawatte abgebildet sind. Vielleicht merken die Bauern auch langsam, wer den Markt
kaputt macht. Wenn wir für gesundes Fleisch mehr bezahlen müssen, dann essen wir davon
zum Wohle unserer Gesundheit etwas weniger, dafür mehr Gemüse, Obst und Getreide. Vielen
Dank allen Bauern, welche ihre Tiere gerecht halten. Ich hoffe, dass die Direktzahlungen
immer mehr denjenigen ausgerichtet werden, welche sich für Natur und Tier
einsetzen.
R Gassner, dipl Ing ETH, Nussbaumen:
...Ich bitte Sie, in Zukunft solche einseitigen und nur die wirtschaftliche Seite
begünstigenden Kommentare zu Fernsehsendungen zu unterlassen. Hier wird ein Viertel einer
NZZ-Seite dazu missbraucht, einen Diskussionsteilnehmer zu misskreditieren und für eine
Partei Stellung zu beziehen... Herr Kessler muss Ihrem Schreiberling ein besonderer Dorn
im Auge sein. Er bezichtigt Herrn Kessler nichtssagend "annähernd ehrverletzende
Aeusserungen von sich zu geben" und erwähnt - bezeichnenderweise und sich damit
selbst disqualifizierend - mit keinem Wort, wie der Vertreter des Metzgermeisterverbandes
in der ersten Sendung Herrn Kessler als Terroristen bezeichnet hat. Dass dies nicht eine
annähernde, sondern eine vollumfängliche ehrverletzende Aeusserung war, dürfte dem Hirn
Ihres Schreiberlings zu viel der zumutbaren Anstrengung gewesen sein oder - als Ausdruck
von besonderem berechnenden Zynismus und Unehrlichkeit - er hat dies in seiner Darstellung
ganz bewusst unterschlagen. Ich bin nicht Ihres Schsreiberlings Ansicht, dass die
Vorwürfe Herrn Kesslers "meist haltlos" waren... Ich bitte Sie, Kommentatoren
zu Wort kommen zu lassen, welche nicht nur über eine minimale Logikbefähigung und
Intelligenz, sondern auch die Erkenntnis und das Bewusstsein besitzen, dass unsere Umwelt
nicht nur nach den - schlussendlich alles zerstörenden - Kriterien der Wirtschaftlichkeit
zu bewerten ist. Als Abonnent der NZZ möchte ich gerne wissen, aus welcher Ecke der
genannte Artikel stammt. Ich bitte Sie deshalb höflich, mit den Namen, Jahrgang und den
Beruf ihres Kommentators zuzustellen.
Anmerkung:
Der Verfasser dieses NZZ-Artikels, mit dem Kurzzeichen "gir" war eine
Frau. Sie heisst ... und ist ..... Ich sehe meine Befürchtung wieder einmal bestätigt:
wenn die Frauen Polit- und Wirtschaftskarriere machen, sind sie grau und stur wie Männer.
Es braucht einen generellen Bewusstseinswandel bei Frauen und Männern, nicht einfach nur
mehr (biologische) Frauen in Wirtschaft und Politik. Sonst ändert sich gar nichts.
Nach Auswertung der (fast durchwegs positiven) Zuschriften, welche ich nach den
beiden Zischtigs-Club Sendungen des Schweizer Fernsehens zum Thema Nutztierhaltung
erhalten habe, kann ich erfreut feststellen: auch einfache Leute haben die schamlose
Heuchlerei der Agro- und Fleischlobby durchschaut. Trotz viel Redezeit war es nicht
möglich, die Missstände im Tierschutzvollzug zu vernebeln und die Konsumenten zu
beruhigen. Zwanzig(!) Jahre nach der Verfassungsabstimmung, welche den Tierschutz zur
Bundessache gemacht hat (1973 von allen Ständen und mit über 80 Prozent der Stimmen
angenommen), haben es offenbar immer mehr Menschen in diesem Land endgültig satt, dass
sich der Verfassungsauftrag "Tierschutz" dauernd nur in leeren Versprechungen
und Beschönigungen erschöpft, während fast täglich neue empörende Tatsachen über den
Umgang mit den Nutztieren ans Licht kommen.
Der VgT wird solange weiterfahren, die Tierquälerei und das Gesundheitsrisiko des
üblichen Fleischkonsums aufzudecken, bis sich endlich eine artgerechte Tierhaltung
durchgesetzt hat oder kein Fleisch aus Intensivhaltungen mehr gegessen wird.
EG unfähig, die grausamen Tiertransporte
zu stoppen
Der EG-Agrarministerrat hat sich in Sachen Tierschutz bei Schlachttiertransporten
wieder einmal auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt. Keine Rede mehr davon, diese
sinnlosen transkontinentalen Horror-Transporte zu stoppen und in die nächstgelegenen
Schlachhöfe umzuleiten, keine Rede mehr von einer zeitlichen Begrenzung dieses letzten
Leidensweges der gequälten Kreaturen. Mit einigen bürokratischen Vorschriften will man
jetzt lediglich die Transportbedingungen etwas verbessern - einmal mehr Tierschutz nur auf
dem Papier! Italien und andere südliche Staaten - in denen sich die aus dem deutschen
Fernsehen bekannten unglaublichen Grausamkeiten hauptsächlich abspielen - halten schon
die heutigen, völlig unwirksamen Regelungen für "ausreichend". Daran zeigt
sich einmal mehr: die EG ist ein geistig, kulturell und demokratisch unterentwickeltes
technokratisches Monster. Das seit dem Zweiten Weltkrieg anhaltende langsame aber
harmonische Zusammenwachsen der Länder Westeuropas wird mit der EG künstlich und
ungesund forciert. Die technisch-wirtschaftliche Standardisierung Europas trägt den
kulturellen Unterschieden kaum Rechnung. Es wäre schlicht unzumutbar, dass mit einem EG-
oder EWR-Beitritt bei uns in der Schweiz noch grauenhaftere Tierquälereien geduldet
werden müssten als sie heute schon üblich sind, lediglich zum Vorteil eines
rücksichtslosen Freihandels. Eine noch stärkere Ankurbelung des sinnlosen Wegwerf
Konsums - offenbar das Leitprinzip der EG - geht an den wahren heutigen Problemen der
westlichen Gesellschaft vorbei: Klimakatastrophe, Umweltzerstörung, zunehmende
Ausbreitung der Zivilisationskrankheiten, Drogenelend und hohe Suizid-Raten. Diese
Probleme werden durch das EG-Monster nicht gelöst sondern wegen deren einseitiger
Wirtschafts-Orientierung noch verschärft. Wie die Menschen mit den Tieren umgehen, war
schon immer ein Spiegel ihrer Kultur. Dieser Spiegel zeigt heute einen erschreckenden
Zustand Europas und der ganzen zivilisierten Welt.
Solange die Schweiz mit der EG nur bilateral verkehrt, ohne Mitglied zu sein,
haben wir die Chance, gewisse exzessive, barbarische Entwicklungen nicht mitmachen zu
müssen und stattdessen vorleben zu können, dass es anders auch geht, zum Beispiel ohne
die extrem grausame Käfig-Haltung von Hühner und ohne trans-kontinentale
Schlachttiertransporte. Der letzte Punkt, in dem die Schweiz bisher Vorbild war, ist
allerdings akut gefährdet: Trotz EWR-Nein des Schweizervolkes sind per 1. Januar 1993
diese grauenhaften EG-Schlachttransporte auf der Strasse still und leise grundsätzlich
auch durch die Schweiz hindurch erlaubt worden. Vorläufig werden Bewilligungen noch
zurückhaltend erteilt, wohl um nicht zu früh auf diese heimliche und undemokratische
Anpassung an die EG aufmerksam zu machen.
Durchbruch im Nutztierschutz:
Sensationelles Gerichtsurteil: die übliche Kastenstandhaltung
von säugenden Mutterschweinen verletzt das Tierschutzgesetz und darf zu Recht als
Tierquälerei bezeichnet werden darf!
von Erwin Kessler
Angefangen hat die Sache, als ich vor drei Jahren das Kloster Notkersegg in St
Gallen schriftlich ersuchte, den Schweinestall besichtigen zu können, was mit der
Antwort, ich solle meine Zeit für Gescheiters einsetzen, abgelehnt wurde. Hierauf brachte
ich Bilder aus diesem Stall in die Zeitungen und kritisierte die Zustände als
gesetzwidrig und tierquälerisch. Die Kloster-Leute leugneten alles ab und klagten mich
wegen Hausfriedensbruch und Ehrverletzung ein. Wie üblich deckte
das St Galler Veterinäramt die Missstände und bezeichnete meine Strafanzeige als
haltlos, es würden keine Vorschriften verletzt.
Noch während gegen mich ein Gerichtsverfahren angestrengt wurde, baute das
Kloster seinen Schweinestall aufgrund heftiger Reaktionen aus der Oeffentlichkeit
tierfreundlicher um. Im Nachhinein musste ich dann vor Gericht noch den Wahrheitsbeweis
für meine Behauptungen erbringen, wie es vorher aussah, was mir trotz der schwierigen
Situation und offensichtlich mit göttlicher Unterstützung gelungen ist (das kann aber
kaum der gleiche Gott gewesen sein, den diese Klosterleute anbeten). Am Freitag, den 13.
August 1993 habe ich nun die 23seitige Urteilsbegründung des Bezirksgerichtes Werdenberg
erhalten: Vollständiger Freispruch, Kostenentschädigung und folgende richterliche
Sach-Feststellungen, gestützt auf ein ethologisches Gutachten der Universität Zürich:
Die übliche Kastenstandhaltung säugender Muttersauen verletzt das Tierschutzgesetz und
darf zu Recht als Tierquälerei bezeichnet werden.
Damit ist mein seit Jahren erhobener Vorwurf, dass der Bundesrat und das Bundesamt
für Veterinärwesen andauernd das vom Volk beschlossene Tierschutzgesetz verletzen und
das St Galler Veterinäramt fehlbare Tierhalter deckt, erstmals gerichtlich beurteilt und
voll und ganz bestätigt worden.
Das Wichtigste aus dem Urteil im Wortlaut:
Kanton St Gallen
Proz Nr WE 91-11
Bezirkskommission Werdenberg
Anwesend:
Gerichtspräsident lic iur P Schleger, Bezirksrichter E Eggenberger, E Hauenstein,
Gerichtsschreiberin lic iur G Maag
In der Strafsache
Kessler Erwin, Angeklagter
betreffend
wiederholte üble Nachrede/Entlastungsbeweis
Kläger:
Fäh Werner, Gutsverwalter Kloster Notkersegg, 9011 St Gallen
hat sich ergeben:
...
Mit Schreiben vom 21. Juli 1992 wurde Dr. med. vet. Beat Wechsler, Nutztierethologe der
Universität Zürich, um die Beantwortung nachstehender Fragen ersucht:
1. Gemäss Art. 20 der Tierschutzverordnung müssen Schweine sich über längere Zeit
mit Stroh, Rauhfutter oder anderen geigneten Gegenständen beschäftigen können. Welche
"längere Zeit" ist nach Ihrer Auffassung angemessen?
2. Gemäss Art. 22 Abs. 2 der Tierschutzverordnug müssen sich Sauen, die in
Kastenständen oder angebunden gehalten werden, zeitweilig ausserhalb der Standplätze
bewegen können. Ist die ununterbrochene Fixierung von Muttersauen in einem Kastenstand
während der Säugezeit mit dem Anspruch der Tiere auf "zeitweilige"
Bewegungsmöglichkeit ausserhalb des Standplatzes nach Ihrem Dafürhalten vereinbar?
3. Stellt die ununterbrochene Fixierung von Muttersaue in einem Kastenstand während
der Säugezeit nach Ihrem Dafürhalten eine Tierquälerei dar?
Der Sachverständige liess sich dazu wie folgt vernehmen:
1. Beschäftigungsmaterialien
Hausschweine seien äusserst aktive und erkundungsfreudige Tiere. Als Allesfresser und
Generalisten würden sie über ein reiches Repertoir an Verhaltensweisen verfügen, um
unterschiedlichste Nahrungsquellen aufzufinden und nutzen zu können. Auf der
motivationalen Ebene äussere sich diese Ernährungsstrategie in einer hohen Bereitschaft,
Verhaltensweisen des Erkundens (z.B. aufsuchen, beschnuppern, belecken) und der
Umgebungsbearbeitung (z.B. wühlen, schaufeln, benagen, reissen, hebeln) auszuführen.
Entscheidend für die artgemässe Haltung von Schweinen sei die Tatsache, dass die
Handlungsbereitschaft für das Erkunden und Bearbeiten der Umwelt durch die Aufnahme von
Kraftfutter nicht beseitigt werde. Dies habe zur Folge, dass die Hausschweine trotz
Sättigung ihrer physiologischen Bedürfnisse aktiv bleiben und ihre Umwelt erkunden und
bearbeiten würden. Untersuchungen in einem naturnahen Gehege in Schottland hätten
ergeben, dass Hausschweine selbst dann mehrere Stunden pro Tag für die Futtersuche und
die Aufnahme von Rauhfutter einsetzen, wenn ihnen täglich eine ausreichende Ration
Kraftfutter zugefüttert werde. Auch die bei der Kastenstandhaltung von Hausschweinen
regelmässig auftretenden Bewegungsstereotypien, das sogenannte Stangenbeissen, würde auf
unbefriedigte motivationale Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Nahrungssuche und
-aufnahme hinweisen. Sie würden sich nämlich in der Ontogenese aus Verhaltensweisen des
Erkundens und Bearbeitens entwickeln, die in zunehmend repetitiven Sequenzen gezeigt
würden. Bezeichnenderweise würden diese Bewegungsstereotypien nicht nur in der Phase der
Futtererwartung unmittelbar vor der Fütterung auftreten, sondern hauptsächlich nach der
Aufnahme des Kraftfutters. Die Fütterung mit hochkonzentriertem Futter vermöge offenbar
nur die physiologischen, nichtaber die verhaltensmässigen Bedürfnisse der
Nahrungsaufnahme zu befriedigen. Entsprechend dieser Erkenntnisse der Verhaltenskunde sei
es für eine artgemässe Schweinehaltung unerlässlich, dass den Tieren täglich über
mehrere Stunden die Möglichkeit geboten werde, sich mit Stroh, Rauhfutter oder anderen
geeigneten Gegenständen beschäftigen zu können. In der Praxis lasse sich diese
Anforderung dadurch realisieren, dass den Schweinen entweder ein eingestreuter
Liegebereich oder eine Raufe, die täglich mit frischem Stroh oder Rauhfutter beschickt
werde, angeboten werde.
2. Zeitweise Bewegungsmöglichkeit
Die ununterbrochene Fixierung von Muttersauen in einem Kastenstand während der
Säugezeit sei seines Erachtens nicht vereinbar mit der Anforderung, dass sich die Tiere
zeitweise ausserhalb des Standplatze bewegen können müssen. Die Haltung in
Kastenständen schränke das arttypische Verhalten der Muttersauen sehr stark ein. Die
Fortbewegung werde weitestgehend verhindert, so dass faktisch nur noch ein Wechsel
zwischen Stehen und Liegen möglich sei. In dieser Weise fixiert sei die Muttersau
permanent denselben monotonen Umweltreizen (Eisenstangen, Futtertrog, Tränkenippel)
ausgesetzt Es sei ihr nicht möglich sich auf die Suche nach Neureizen zu machen oder die
sie umgebenden starren Einrichtungsgegenstände mit ihrem Verhalten zu verändern. Aus
ethologischer Sicht als besonders kritisch zu bewerten sei die Tatsache, dass die
Muttersau in der Kastenstandhaltung gezwungen sei, an demselben Ort zu koten und harnen,
an dem sie auch ihre Ferkel säuge. Aufgrund der Beobachtungen in naturnahen Freigehegen
sei bekannt, dass Hausschweine wie Wildschweine vor dem Abferkeln ein Geburtsnest bauen
würden, in dem sie ihre Ferkel in den ersten Lebenstagen säugen. Zum Absetzen von Kot
und Harn würden sie sich jedoch einige Meter vom Nest entfernen. Ebenfalls stark
eingeschränkt sei das Sozialverhalten der Muttersau in einem Kastenstand. Die Sau sei auf
Grund ihrer Fixierung kaum in der Lage, von sich aus taktilen Kontakt mit ihren Ferkeln
aufzunehmen. Für die Beurteilung einer ununterbrochenen Fixierung von Muttersauen in
einem Kastenstand wahrend der Säugezeit müsse man sich darüber klar werden, dass die
Möglichkeit zur Fortbewegung für die Sau nicht Selbstzweck, sondern Grundvoraussetzung
für arttypisches Verhalten wie das Trennen von Nest- und Kotplatz, die Suche nach
Neureizen oder die Aufnahme von Schnauzenkontakt mit den ruhenden Ferkeln, sei. Die
ununterbrochene Fixierung hindere die Sau über Wochen hinweg, diese mit der Möglichkeit
der Fortbewegung gekoppelten Verhaltensweisen auszuführen. Motivational sei die Sau
jedoch täglich mit dem Bedürfnis konfrontiert, eben diese Verhaltensweisen auszuführen.
Es sei seines Erachtens notwendig zu verlangen, dass sich Muttersauen auch während der
Säugezeit regelmässig ausserhalb ihres Standplatzes bewegen können.
3. Ununterbrochene Fixierung und Tierquälerei
Basierend auf den angeführten Beeinträchtigungen des arttypischen Verhaltens durch
die Kastenstandhaltung müsse aus ethologischer Sicht klar der Schluss gezogen werden,
dass eine ununterbrochene Fixierung von Muttersauen in einem Kastenstand während der
Säugezeit nicht tiergerecht sei. Die ununterbrochene Kastenstandhaltung versetze die Sau
in eine Situation, die ihrer evoluierten Verhaltenssteuerung und ihren motivationalen
Bedürfnissen nicht entspreche. Als besonders gravierend erachte er es, dass die Muttersau
keine Möglichkeit habe, mit ihrem Verhalten auf die nicht tiergerechte Haltungssituation
einzuwirk und sie, im Sinne einer aktiven Bewältigungsstrategie, zu verändern. Aufgrund
der heute vorliegenden Erkenntnisse der Verhaltenskunde über das arttypische Verhalten
und die Verhaltenssteuerung von säugenden Sauen halte er es für gerechtfertigt, die
ununterbrochene Fixierung von Muttersauen in einem Kastenstand während der Säugezeit im
umgangssprachlichen Sinn als Tierquälerei zu bezeichnen. Ob angesichts der vom Bundesamt
für Veterinärwesen erlassenen Richtlinien für die Haltung von Scweinen von 17.9.1990
auch eine Tierquälerei im Sinne von Art. 27 TSchG vorliege, müsse er dem Gericht
überlassen
Die Gerichtskommission Werdenherg
zieht in Erwägung:..
aa) Weder das Tierschutzgesetz noch die Tierschutzverordnung geben eine klare Antwort
auf die Frage, in welchem Umfange Schweinen Bewegungsmöglichkeiten einzuräumen sind.
Gemäss Art. 3 Abs. 2 des Tierschutzgesetues darf die für ein Tier notwendige
Bewegungsmöglichkeit nicht dauernd oder unnötig eingeschränkt werden, wenn damit für
das Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Für Sauen, die in Kastenständen
oder angebunden gehalten werden, schreibt Art. 22 Abs. 2 der Tierschutzverordnung vor, sie
müssten sich zeitweilig ausserhalb des Standplatzes bewegen können. In den bis Herbst
1990 gültigen Richtlinien für die Haltung von Schweinen vom 18. April 1986 des
Bundesamtes für Veterinärwesen wird als Richtwert empfohlen, den Sauen zwischen zwei
Geburten mindestens an 60 Tagen Bewegungsmöglichkeit einzuräumen.
Zu beantworten ist hier insbesondere die Frage, ob die Sauen auch während der
Säugezeit Bewegung ausserhalb des Standplatzes haben müssen.
Dr. B. Wechsler hat dies in seinem Bericht vom 14. August 1992 bejaht. Zur Begründung
führt er insbesondere an, die Haltung in Kastenständen schränke das arttypische
Verhalten der Muttersauen sehr stark ein. Als besonders kritisch sei zu bewerten, dass die
Muttersau in der Kastenstandhaltung gezwungen sei, an demselben Ort zu koten und zu
harnen, an dem sie auch ihre Ferkel säugen müsse. Stark eingeschränkt sei auch das
Sozialverhalten der Muttersau, die aufgrund ihrer Fixierung kaum in der Lage sei, von sich
aus taktilen Kontakt mit den Ferkeln aufzunehmen. Es sei schliesslich zu bedenken, dass
die Möglichkeit zur Fortbewegung für die Sau nicht Selbstzweck, sondern
Grundvoraussetzung für arttypisches Verhalten wie das Trennen von Nest- und Kotplatz, die
Suche nach Neureizen oder die Aufnahme von Schnauzenkontakt mit den ruhenden Ferkeln sei.
Bei der Ermittlung des Inhalts der Bewegungsvorschriften ist vom Grundsatz auszugehen,
das Tiere so zu behandeln sind, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung
getragen wird (Art. 2 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes). Zudem ist auf den gegenwärtigen
Stand der Erfahrung und der Erkenntnisse der Physiologie, Verhaltenskunde und Hygiene
abzustellen (Art. 1 Abs. der Tierschutzverordnung). Daraus ergibt sich, dass die
Anforderungen in bezug auf die Haltung der Tiere und insbesondere auch in bezug auf die
ihnen einzuräumenden Bewegungsmöglichkeiten sich verändern können. Gerade dies deuten
auch die Richtlinien vom 17. September 1990 an, wo unter anderem festgehalten wird, dass
nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen die Einzelhaltung von Sauen als
problematisch zu betrachten sei. Es seien deshalb vermehrt geeignete Gruppenhaltungsysteme
für Galtsauen und Abferkelbuchten mit Bewegungsmöglichkeit für die Muttersau zu
berücksichtigen. Festzuhalten ist im übrigen an dieser Stelle, dass die erwähnten
Richtlinien keinen verbindlichen Charakter haben. Sie sind lediglich als Auslegungshilfe
zu berücksichtigen.
Der neuere Stand der Verhaltensforschung sprich deutlich dafür, den Muttersauen auch
während der Säugezeit Auslauf zu gewähren. Die Bewegungsmöglichkeit erweist sich für
die Muttersau gerade in dieser Zeit als besonders wichtig, weil zu den Einschränkungen,
die mit der Fixierung ohnehin verbunden sind, die Erschwernisse im Sozialkontakt mit den
Ferkeln und der Zwang, am Kotplatz auch noch säugen zu müssen, hinzukommen. Der Entzug
jeglicher Bewegungsmdglichkeiten während der Säugezeit verletzt mithin den Grundsatz,
dass den Bedürfnissen der Tiere bestmöglichst Rechnung getragen werden muss (Art. 2 Abs.
1 des Tierschutzgesetzes) und stellt auch die ne Überforderung der Anpassungsfähigkeit
der Muttersau dar (Art. 1 Abs. 1 der Tierschutzverordnung). Der an die Adresse des
Klägers gerichtete Vorwurf, es seien die Vorschriften über die Bewegungsmöglichkeiten
für Muttersauen verletzt worden, ist mithin vom Angeklagten begründeterweise erhoben
worden.
3. Bei der zweiten Ehrverletzenden Äusserung geht es um den Vorwuf an den Kläger, er
betreibe eine Halteform bei säugenden Muttersauen (wochenlanges Fixieren), welche eine
Tierguälei darstelle. Der Nutztierethologe Dr. B. Wechsler führte zur Frage der
Tierquälerei folgendes aus: Eine ununterbrochene Fixierung von Muttersauen in einem
Kastenstand während der Säugezeit sei nicht tiergerecht. Diese Haltung versetze die Sau
in eine Situation, die ihrer evoluierten Verhaltenssteuerung und ihren motivationalen
Bedürfnissen nicht entspreche. Als besonders gravierend falle in Betracht, dass die
Muttersau keine Möglichkeit habe, mit ihrem Verhalten auf die nicht tiergerechte
Haltungssituation einzuwirken und sie, im Sinne einer aktiven Bewältigungstrategie zu
verändern. Aufgrund der heute vorliegenden Erkenntnisse der Verhaltenskunde über das
arttypische Verhalten und die Verhaltenssteuerung von säugenden Sauen erachte er es als
gerechtfertigt, die ununterbrochene Fixierung von Muttersauen in einem Kastenstand
während der Säugezeit im umgangssprachlichen Sinn als Tierguälerei zu bezeichnen.
Die Möglichkei zur Fortbewegung ist nach heutigen Erkenntnissen Grundvoraussetzung
für ein arttypisches Verhalten des Schweines. Bezeichnenderweise wird in den Richtlinien
des Bundesamtes für Veterinärwesen vom 17. September 1990 unter 6.2 auch ausgeführt,
dass die Schweine die meisten Tätigkeiten im Gehen ausüben würden. Den angebunden Sauen
ist es verwehrt, einen ausserhalb des Liege- und auch Säugeplatzes liegenden Kotplatz
aufzusuchen, wie es ihrer Art entsprechen würde. Schwer wiegt auch, dass die Fixierung
das Sozialverhalten der Muttersau ganz erheblich einschränkt. Insbesondere ist es ihr
kaum möglich, von sich aus Kontakt mit den Ferkeln aufzunehmen, wie es ihr Instinkt
verlangen würde. All diese Beeinträchtigungen für die Muttersau, die mit dem
wochenlangen Fixieren zwangsläufig verbunden sind, erhalten insgesamt ein Gewicht,
welches es rechtfertigt, von einer Tierguälerei zu sprechen. Auf jeden Fall ist es
sachlich vertretbar, aufgrund des herrschenden Standes der Forschung über das artgerechte
Verhalten des Schweines und auch der Tatsache, dass die Bewegungsvorschriften des
Tierschutzgesetzes verletzt wurden, die Schlussfolgerung zu ziehen, die fragliche
Halteform stelle eine tierquälerische Haltung dar...
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