VN95-6

Gericht sch�tzt BLICK-L�ge zur Prinzen-Hochzeit in Vadzu mit folgender Begr�ndung:
Stinkbomben in einer Kirche sind "�quivalent" zum Verteilen von Flugbl�ttern auf der Strasse

von Erwin Kessler

Anl�sslich der Hochzeit des liechtensteinischen Prinzen in Vaduz am 3. Juli 1993 plante der VgT den Abwurf von Flugbl�ttern vor der Kirche. Auf diesen Flugbl�ttern wurde gegen das f�rstliche Schweine-KZ protestiert. Die Aktion wurde von der Polizei verhindert. Der BLICK behauptete hierauf, es sei ein Stinkbombenanschlag in der Kirche geplant gewesen. Der BLICK ver�ffentlichte diese L�ge auch noch erneut, nachdem wir den Sachverhalt richtiggestellt hatten. Hierauf klagten wir vor dem Bezirksgericht Z�rich auf Untelassung und Feststellung der Widerrechtlichkeit dieser BLICK-Diffamierung. Unter dem Vorsitz von Vizepr�sident Th. M�ller (geh�rt der extremsten Tierqu�lerpartei, der SVP, an) wies das Bezirksgericht die Klage am 17. Februar 1995 ab mit der Begr�ndung, der Abwurf von Flugbl�ttern auf die Strasse vor der Kirche sei "�quivalente" einem Stinkbombenanschlag W�rtlich heisst es im Urteil: "Ein Flugblatt ... und eine Stinkbombe sind als �quivalente St�rungsmittel einzustufen."

Dieses skandal�se Urteil hat auch seine positive Seite, denn es er�ffnet Tiersch�tzern v�llig neue M�glichkeiten: Da das Verteilen vor Flugbl�ttern auf der Strasse absolut legal ist, sind nun nach dieser Z�rcher Rechtsprechung auch Stinkbombeneins�tze in geschlossenen R�umen, ja sogar in Kirchen, deshalb erst recht zB in Gerichtss�len, rechtlich zul�ssig. Politische Willk�rurteile sind eben zweischneidig. Der politische Willk�rcharakter dieses Urteils zeigte sich auch im Kostenentscheid: Trotz eines rechtlich einfachen Sachverhaltes wurden wir zu einer absolut un�blich hohen Prozessentsch�digung an den BLICK von Fr 9000.- verurteilt.

Das Z�rcher Obergericht und das Bundesgericht wiesen unsere Beschwerden ab und sch�tzten dieses skandal�se Urteil. Verantwortliche Bundesrichter: Reeb, Weyermann, Weibel. Z�rcher Kassationsrichter: J�rg Rehberg, Alfred Temperli, Sylvia Frei, Peter Widmer, Doris Farner. Oberrichter: Dr E Spirig, Dr B Suter, V Br�m.


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