9. Oktober 2000

Justiz-Willkr gegen den VgT ohne Ende:

Wegwerfen von VgT-Nachrichten durch Vertrger mit politischer Willkrjustiz geschtzt

Ein Zeuge beobachtete die beiden Vertrger, wie Sie die Zeitschrift "VgT-Nachrichten" zu hunderten bndelweise in einen Container warfen, anstatt sie auftragsgemss in Briefksten zu verteilen. Ein Garagenbesitzer im Verteilgebiet meldete dem VgT, in seiner Garage habe er 500 VgT-Nachrichten original gebndelt vorgefunden. Nach sofortiger Kndigung und Honorarverweigerung forderten die beiden Betrger ihr Honorar auf dem Gerichtsweg und erhielten nun vor dem Thurgauer Obergericht Recht, wie aus dem soeben zugestellten Urteil hervorgeht. Gesetzwidrig wurde keine ffentliche Verhandlung durchgefhrt; politische Willkrjustiz scheut das Licht der ffentlichkeit.

Die Thurgauer Justiz kehrte die gesetzliche Beweispflicht, wonach derjenige beweispflichtig ist, der eine Forderung geltend macht, willkrlich um. Die Klger mussten nicht beweisen, dass sie berhaupt Zeitschriften verteilt hatten und wieviele, um ihre Honorarforderung zu beweisen. Entgegen der gesetzlichen Beweispflicht und entgegen gesundem Menschen nahmen die Richter an, die betrgerischen Klger htten alle Zeitschriften richtig verteilt, ausgenommen nur die 800 Stck, deren Veruntreuung zuflligerweise von Zeugen gemeldet worden waren. berhaupt wurde im ganzen Prozess systematisch zugunsten der Klger entschieden. Sogar die statistisch nachgewiesenen Spendenausflle infolge der nachweislich weggeworfenen 800 Exemplaren wurde von den Richtern nicht beachtet. Verantwortlich fr dieses politische Willkrurteil sind der Vizeprsident des Bezirksgerichtes Mnchwilen, Ren Lenherr, sowie die Oberrichter Thomas Zweidler, Franois H Reinhard und Walter Wthrich.

Der Zrcher Bezirksanwalt J Boll stellte ein Stafverfahren wegen Veruntreuung ein mit der Begrndung, die weggeworfenen Zeitschriften htten nur einen geringen Wert.


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Aus dem endlosen Katalog der Justiz-Willkr gegen den VgT Willkrentscheid der Zrcher Bezirksanwaltschaft:
Veruntreuung von VgT-Drucksachen ist straffrei, da nur von "geringem Wert"

von Erwin Kessler

Zwei Studenten, die vom VgT mit dem Verteilen der "VgT-Nachrichten" (VN) in der Stadt Zrich beauftragt waren, warfen diese bndelweise in Abfallcontainer. Die Bezirksanwaltschaft Zrich behandelte die Strafanzeige wegen Betrug und Veruntreuung wie folgt: Obwohl der Klger (hier der VgT) gemss Zrcher Strafprozessordnung ein Recht hat, bei der Einvernahme der Angeschuldigten anwesend zu sein und Fragen zu stellen, fhrte die Bezirksanwaltschaft diese Einvernahmen ohne unser Wissen durch. Dann bernahm die Bezirksanwaltschaft - wiederum ohne unser Wissen und ohne eine Mglichkeit zur Stellungnahme - vllig unhaltbar tiefe Angaben der Angeschuldigten ber den Wert der VN und stellte das Verfahren ein mit der Begrndung, es handle sich nur um ein "geringfgiges Vermgensdelikt". Damit hat die Bezirksanwaltschaft zum Nachteil des VgT eine gerichtliche Beurteilung dieses Betruges verhindert. -


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