Der VgT vor 5 Jahren

Februar 1993: WWF und Schweizer Tierschutz STS publizieren zusammen mit dem Schweizerischen Bauernverband Tierhaltungsrichtlinien fr eine angeblich kologische und tierfreundliche Tierhaltung. Praktisch alle vom VgT seit Jahren vehement kritisierten Intensivtierhaltungssysteme wie zB Kastenstnde wurden darin erlaubt - einmal mehr ein Rckenschuss der beralterten, erstarrten Organisationen WWF und STS.

Februar1993: In der Zeitschrift Natrlich erscheint ein fnfseitiger Beitrag von Erwin Kessler: Ist der Mensch ein Raubtier? (Als Sonderdruck erhltlich beim VgT.)

Februar 1993: Der VgT kritisiert den WWF Schweiz, weil seine Panda-Fruchtbrchen Schlachtabflle enthalten. Der WWF rechtfertigt sich mit dem Argument, solange noch Fleisch gegessen werde, sei die Entsorgung der Schlachtabflle als Lebensmittelzustze kologisch und umweltbewusst, was der VgT als Zwangsftterung mit Schlachtabfllen bezeichnete. Heute enthalten die Panda-Fruchtbrchen keine Schlachtabflle mehr.

Am 25. Feburar 1993 protestierte der VgT vor der ETH in Zrich gegen die dortige grausame Einzelhaltung von Versuchskaninchen in kleinen Gitterkfigen.Am 11. Mrz 1993 protestierte der VgT anlsslich einer Versteigerung von 100 Embryonen von Hochleistungskhen gegen die Ausbeutung der Nutztiere und gegen den sog Embryo-Transfer (bertragung von Embryonen zur Erzeugung von Turbo-Khen.) Jungbauern griffen die Kundgebung gewaltttig an, wobei Erwin Kessler in Notwehr einem, der eine VgT-Aktivistin ttlich belstigte, die Nase flach schlug.

April 1993: Der Landwirtschaftsbetrieb der Strafanstalt Wauwilermoos/BE stellt - nach heftiger Kritik und Strafanzeige durch VgT - auf tierfreundliche Freiland-Schweinehaltung um (siehe Abbildungen in VN1995-3).

In einer Kontroverse um die Geflgelfabrik des Aargauer SVP-Nationalrat Reinhard Mller (welche heute seinem Sohn gehrt) wurden die Beamten gedeckt, welche gesetzwidrige Zustnde dulden und sogar aktiv guthiessen: Das aargauische Untersuchungsamt verfgte mit Datum vom 28. Januar 1993, dass gegen die Beamten des Landwirtschaftsamtes und gegen den Gemeinderat von Wiliberg keine Strafuntersuchung erffnet wird. Dies hatte der VgT beantragt, weil
1. Diese Geflgelfabrik illegal, ohne Baubewilligung erstellt worden ist.
2. Dabei auch Tierschutzvorschriften missachtet wurden (keine Fenster).
3. Die Tierschutzvollzugsbehrden das offensichtlich fehlende Tageslicht bei Kontrollen nie beanstandet haben.


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