Eine Dokumentation des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch
Tiertragödie auf dem Häslihof Ulrich
Bichsel
im Frühjahr 2017
Was einst als Kaninchenparadies begann, endete aufgrund der Uneinsichtigkeit und Sturheit desvon Ulrich Bichsel in einer Kaninchenhölle.
Eines der vielen kranken Kaninchen, bevor der Häslihof evakuiert und
geschlossen wurde.
Im Juni 2018 wurde Ulrich Bichsel rechtskräftig wegen Tierquälerei sowie Sprengstoff- und Waffendelikten verurteilt.
Nachdem der Häslihof in Abtwil/AG wegen den katastrophalen Missständen
geschlossen und die Tiere notfallmässig evakutiert wurden, konnte es der
uneinsichtige ehemalige Betreiber Ulrich Bichsel nicht
lassen, immer wieder anderen die Schuld für die Tiertragödie zuzuweisen.
Anfänglich hatten wir ihm unsere Hilfe angeboten, aber er sah keinen
Bedarf und keine Missstände. Als die sich anbahnende Tragödie immer
deutlicher sichtbar wurden und wir nicht mehr länger passiv zusehen
konnten, wurden wir seine Feinde und er hetzte im Facebook über ein Jahr
lang mit schwer ehrverletzenden, unwahren Anschuldigung gegen uns. Er
hörte damit auch nach seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen
Tierquälerei nicht auf. Dagegen wehrten wir uns mit mit mehreren
Ehverletzungs-Strafanzeigen, da wir seine rufmörderischen öffentlichen
Anschuldigungen nicht länger hinnehmen konnten. Eine unfähige
Staatsanwältin des Bundes/Bundesanwältin, Katrhin Streichenberg,
verschleppte das Verfahren jahrelang mit Fehlentscheiden und musste vom
Bundesstrafgericht auf unsere Beschwerde hin mehrmals korrigiert werden,
schliesslich mit den folgenden deutlichen Worten (Beschluss BB.2018.191
des Bundesstrafgerichts vom 4. April 2019, Seite 7): "Das Vorgehen
der Bundesanwaltschaft grenzt an Rechtsmissbrauch." Streichenberg hat
ihre Unfähigkeit bereits 2019 im Verfahren gegen eine Linksextremistin
gezeigt, wo sie vom Bundesstrafgericht ebenfalls eine Ohrfeige kassiert
hat, wie der Tagesanzeiger schrieb (DNA-Spuren
führen zur Linksextremistin Stauffacher - Tages-Anzeiger).
Am 13. Januar 2021 verurteilt die Strafkammer des Bundesstrafgerichts
Ulrich Bichsel wegen mehrfacher übler Nachrede gegen den VgT und dessen
Präsident und Vizepräsidentin. Am 29. April 2021 wies die
Berufungskammer des Bundesstrafgericht die von ihm erhobene Berufung ab.
Am 22. Juli 2021 stellte das Bundesstrafgericht fest, dass diese
Zusatzverurteilung von Bichsel vollumfänglich in Rechtskraft erwachsen
sein.
Parallel dazu wurde Tanja Gisler aus Emmenbrück rechtskräftig wegen Ehrverletzung gegen den VgT verurteilt, weil sie die unwahren Behauptungen von Ulrich Bichsel öffentlich unterstützt hatte.
Wir wollen mit unseren öffentlichen Informationen vor allem verhindern, dass Ulrich Bichsel wieder Gutgläubige und Leichtgläubige findet, die ihm einen neuen Häslihof finanzieren. Das muss unbedingt verhindert werde!
-> Die grosse Dokumentation der Tiertragödie auf dem Häslihof
Medienspiegel:
Blick am Abend
2. Mai 2017
TeleM1
3. Mai 2017
Blick
4. Mai 2017
Der Häsli-Bomber, Blick 13. November 2017
Der Häslibomber droht mit Bomben-Rache wegen Schliessung des Häslihofes,
Blick 22. August 2018