11. Januar 2010

Eine von Erwin Kessler verteidigte Tierschützerin vor einem Thurgauer Gericht freigesprochen

Eine Tierschützerin in Schlatt/TG versuchte mit einer versteckten Kamera, einen Tierquäler zu überführen. In diesem Zusammenhang wurde sie von Bezirksstatthalter Peter Rütimann, Bezirksamt Diessenhofen, wegen angeblichem Hausfriedensbruch verurteilt.

Dass die versteckte Kamera den keinen Straftatbestand erfüllte, weil keine Personen aufgenommen wurden, und die Klage des Tierquälers diesbezüglich haltlos war, wurde schon vom Bezirksamt eingesehen. Es lag auch klar kein Hausfriedensbruch vor, weil die Tierschützerin, kein Haus, keinen abgeschlossenen Raum und kein eingezäuntes Areal, sondern nur einen offenen Unterstand an einer Durchfahrt betreten hatte. Dennoch erliess Bezirksstatthalter Rüttiman in leichtfertiger Weise einen Strafbefehl. Mancher Rechtsunkundige hätte es wohl bei dieser Ungerechtigkeit belassen. Die verurteilte Tierschützerin wurde jedoch von VgT-Präsident Erwin Kessler verteidigt und es wurde Rekurs ans Bezirksgericht erhoben, welches den Strafbefehl aufhob und die Angeschuldigte freisprach. Gestern ging das begründete Urteil des Bezirksgerichts ein. Das Gericht hatte die Argumentation von Erwin Kessler übernommen, die er in seinem Plädoyer an der Hauptverhandlung vorgetragen hatte.

So weit so schlecht, denn mit dem Freispruch ist die Tatsache nicht aus der Welt geschaffen - nur die Folgen beseitigt -, dass  Bezirksstatthalter Peter Rütimann, der von Recht keine Ahnung hat, ein ausserordentlich schludriges Verfahren führte. Er führte nicht einmal ein Aktenverzeichnis, anhand dessen die Vollständigkeit der Akten hätte überprüft werden können. An der Hauptverhandlung vor Bezirksgericht fehlten denn auch promt Akten.

Nach dem Freispruch durch das Bezirksgericht hatte Rüttimann dann noch die Frechtheit zu sagen, er würde es wieder gleich machen mit dem Strafbefehl.

Man kann nur hoffen, dass dieser untaugliche Bezirksstatthalter spätestens mit der Thurgauer Bezirksreform verschwindet.


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