14. Januar 2010
Das Urteil gegen den Das begründete Urteil des Bezirksgerichts Der Antrag auf Rückweisung an die Staatsanwaltschaft zur Ausdehnung der Untersuchung auf den Tötungsversuch lehnte das Gericht ab. Es verurteilte Hans Kesselring wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung und Tierquälerei zu 90 Tagessätze à 50 Franken, bedingt auf zwei Jahre, und einer Busse von 300 Franken. Als Geschädigter/Opfer hat Erwin Kessler kein Recht, dieses skandalös milde Strafmass anzufechten. In der schriftlichen Urteilsbegründung rüffelt das Gericht die Staatsanwaltschaft mehrfach und gibt in verschiedenen Punkten Erwin Kessler (Opfer im juristischen Sinne) und seinem Rechtsanwalt recht. Zitat:
Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, die Anschuldigung wegen Tötungsversuch sei "abwegig", wies das Gericht mit folgenden Worten zurück:
Dennoch kam das Gericht zum Schluss, dass kein Tötungsversuch vorliege, sondern nur versuchte Drohung - bloss versucht deshalb, weil das Opfer - Erwin Kessler - nicht wirklich in Angst und Schrecken versetzt worden sei sondern die Situation unter Kontrolle gehabt und sich gegen einen tatsächlichen Tötungsversuch wirksam hätte wehren können. Die Urteilsbegründung ist insgesamt sorgfältig und ernsthaft und im wesentliche auch nach Aufassung von Erwin Kessler vertretbar. Er wird dagegen keine Berufung erheben, weil er die Erfolgs-Chance als zu gering einschätzt. Als stossend beurteilt er die geringe Bestrafung Kesselfings, doch dagegen kann ein Opfer grundsätzlich nicht Berufung erheben. Erwin Kessler wird nie mehr offen eine Tierhaltung aufsuchen und so das Gespräch mit Tierhaltern suchen. Der VgT wird nur noch verdeckt recherchieren - zum Nachteil aller Tierhalter, welche nichts zu verbergen haben. Sie haben das der Thurgauer Justiz zu verdanken, welche Typen wie Kesselring in derart willkürlichen Verfahren deckt und Tierquälerei und Mordversuche als Kavaliersdelikte behandelt, wenn von einem Tierquäler gegen einen Tierschützer begangen. Ferner wird Erwin Kessler sich nie mehr damit begnügen, sich passiv gegen gewalttätige Angriffe zu schützen, sondern sein Notwehrrecht künftig voll ausschöpfen. Übersicht und ausführlicher Bericht über den Fall Kesselring
|