12. Februar 2010

Der Schweizer Tierschutz STS kann mit erlaubten Tierquälereien "gut leben"

In der Arena-Sendung des Schweizer Fernsehens vom 12. Februar 2010 sagte der Präsident des STS, Lienhard:  

"Wir sind uns alle einige, dass wir mit dem neuen Tireschutzgesetz ein gutes Tierschutzgesetz haben  ...  Der Tierschutz kann mit diesem Tierschutzgesetz sehr gut leben."

Auf solche und ähnliche Weise macht sich Lienhard immer wieder bei der Agrolobby und beim herrschenden Establishment beliebt. Als Dank dafür darf der STS - im Gegensatz zum VgT - immer wieder im Schweizer Staatsfernsehen auftreten, in kantonalen und eidgenössischen Kommissionen Einsitz nehmen und sich mit einem bezahlten Dauerauftrag in der Coop-Werbung konsumententäuschend als Garant für tierfreundliche Produkte auftreten.

In seiner Volksinitiative „für einen zeitgemässen Tierschutz“ verlangte der STS folgende Verbesserungen des Schutzes der Tiere: 

a. Tiere sind ihren Bedürfnissen entsprechend zu halten und schonend zu behandeln.

b. Nutztieren und anderen Haustieren ist die Möglichkeit zu geben, sich regelmässig im Freien zu bewegen.

c. Tiertransporte sind auf das Nötigste zu beschränken und müssen von ausgebildeten Personen begleitet sein. Der Transit und Export von lebenden Schlachttieren ist verboten.

d. Das Töten von Tieren muss durch einen vernünftigen Grund gerechtfertigt sein und darf nur durch ausgebildete Personen vorgenommen werden. Das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug ist verboten.

e. Versuche an Tieren dürfen nicht zu schweren oder anhaltenden Schmerzen oder Leiden führen. Tierversuche müssen so weit als möglich durch Alternativmethoden ersetzt werden.

f. Wildtiere sind in einem Umfeld zu halten, das ihrem natürlichen Lebensraum weitgehend entspricht. Es dürfen nur Tierarten importiert und gehalten werden, deren Bedürfnisse in Gefangenschaft erfüllt werden können.

g. Der Handel mit Tieren jeder Art ist bewilligungspflichtig und bedarf eines Fähigkeitsausweises.

h. Zuchtziele und Zuchtmethoden müssen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Elterntiere und ihrer Nachkommen gewährleisten.

i. Tiere und tierische Erzeugnisse dürfen nur in die Schweiz eingeführt werden, wenn ihre Haltung bzw. Herstellung im Ausland nicht gegen die Grundsätze der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung verstösst.

Keine einzige dieser berechtigten Forderungen wurde im revidierten Tierschutzgesetz erfüllt. Dennoch zog der STS die Initiative zurück und behauptet nun, wir hätten ein "sehr gutes Tierschutzgesetz" mit dem der STS "gut leben" könne. Der STS kann auch mit dem in der Schweiz erlaubten Schächten (Schlachten ohne Betäubung) von Hühnern "eben" (gemäss einem öffentlichen Kommentar des STS-Geschäftsführers). Wie gut die betroffenen Tiere mit all den erlaubten Tierquälereien "leben", besser gesagt sterben können, interessiert diese Arschlecker-Tierschutzorganisation offenbar nicht. 

Laut STS - ebenfalls im Schweizer Fernsehen verkündet - gibt es in der Schweiz auch gar keine Tierfabriken. Mit dieser haarsträubenden Behauptung spricht der STS dem Verein gegen Tierfabriken Schweiz praktisch die Existenzberechtigung ab.

Der VgT ist die einzige Organisation, welche das Drama der Nutztiere konsequent unbeschönigt bekannt macht und Klartext spricht. Deshalb wird er vom Schweizer Staatsfernsehen und von anderen einflussreichen, politisch korrekten und konformen Medien boykottiert und ständig mit Staats- und Justizwillkür verfolgt.

Wir verlangen von den Exponenten des STS nicht, dass sie auch soviel Ungemach auf sich nehmen – aber dann sollen sie wenigstens schweigen, und nicht immer wieder dem VgT in den Rücken fallen.

Erwin Kessler, Präsident VgT

 


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