24. Februar 2010 Botox-Moderatorin: Leserbriefschreiber Pietro Tonini muss unwahre Vorwürfe gegen den VgT widerrufen Pietro Tonini aus Männedorf hat in der Zürichsee-Zeitung unwahre Vorwürfe gegen den VgT, bzw dessen Präsidenten Erwin Kessler erhoben. In einem aussergerichtlichen Vergleich hat er sich heute vor dem Friedensrichter zu folgender Wiedergutmachung verpflichtet: 1. Der Beklagte Pietro Tonini übernimmt die aufgelaufenen Parteikosten von Fr. 1300.00 (Ueberweisung in monatlichen Raten – erstmals per 1. März 2010) von mindestens Fr. 100.00 auf das Postcheckkonto 85-4434-5 des VgT) sowie die Friedensrichterkostenvon Fr. 50.00 2. Der Beklagte veröffentlicht bis spätestens 10. März 2010 auf eigene Kosten einen Leserbrief oder ein Inserat (zweispaltig,Höhe mindestens 5 cm, normale Schriftgrösse, Ueberschrift fett) in der Zürichsee-Zeitung mit folgendem Inhalt:
3. Im Gegenzug verzichtet Erwin Kessler auf die gerichtliche Klage. |