24. Februar 2010

Botox-Moderatorin:

Leserbriefschreiber Pietro Tonini muss unwahre Vorwürfe gegen den VgT widerrufen

Pietro Tonini aus Männedorf hat in der Zürichsee-Zeitung unwahre Vorwürfe gegen den VgT, bzw dessen Präsidenten Erwin Kessler erhoben. In einem aussergerichtlichen Vergleich hat er sich heute vor dem Friedensrichter zu folgender Wiedergutmachung verpflichtet:

1. Der Beklagte Pietro Tonini übernimmt die aufgelaufenen Parteikosten von Fr. 1300.00 (Ueberweisung in monatlichen Raten – erstmals per 1. März 2010) von mindestens Fr. 100.00 auf das Postcheckkonto 85-4434-5 des VgT) sowie die Friedensrichterkostenvon Fr. 50.00

2. Der Beklagte veröffentlicht bis spätestens 10. März 2010 auf eigene Kosten einen Leserbrief oder ein Inserat (zweispaltig,Höhe mindestens 5 cm, normale Schriftgrösse, Ueberschrift fett) in der Zürichsee-Zeitung mit folgendem Inhalt:

Richtigstellung: Tierversuche für Botox

Hiermit widerrufe ich die in meinem Leserbrief in der Zürichsee-Zeitung vom 30. Januar 2010 mit der Ueberschrift "Einfach peinlich Herr Kessler" erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Tagesschau Moderatorin Katja Stauber (vorn VgT "Botox-Moderatorin" genannt), insbesondere die unwahre Behauptung, für die Herstellung von Botox würden heute keineTierversuche mehr durchgeführt. Ich bedaure diesen Leserbrief und entschuldige mich bei Herrn Kessler und dem VgT.

Pietro Tonini, Männedorf

3. Im Gegenzug verzichtet Erwin Kessler auf die gerichtliche Klage.


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