25. September 2010, aktualisiert am 28. Juni 2011
Beschwerde gegen 10vor10-Sendung über
Botox
Der VgT hat gegen die 10vor10-Sendung des Schweizer Fernsehens vom 25. September 2010 über Botox Konzessionsbeschwerde erhoben, mit folgender Begründung: In einem Beitrag über Schönheitsoperationen an immer jüngeren Frauen wurde auch über das Botox-Spritzen gegen Falten berichtet - und dies ausschliesslich positiv. Weder die gefährlichen Nebenwirkungen, noch die mit der Produktion von Botox verbundene schwere Tierquälerei (siehe www.vgt.ch/doc/botox) wurden erwähnt. Das Publikum erhielt den Eindruck, lediglich bei Schönheits-Operationen bestehe ein Schadenrisiko. Diese einseitige Information der Zuschauer unter Weglassung wesentlicher Aspekte von Botox verletzte das Sachgerechtigkeitsgebot und die freie Meinungsbildung des Publikums. Mit Stellungnahme vom 26. Oktober 2010 verneinte der Ombudsmann für Radio und Fernsehen eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Die Sendung sei insgesamt kritisch gewesen. (Anmerkung VgT: aber nicht gegen Botox). Und weiter:
Diese Argumentation überzeugt nur halb oder gar nicht. In einem Satz auf die Tierquälerei hinzuweisen wäre sicher möglich gewesen, ohne den Rahmen zu sprengen. Leider bleibt der Botox-Moderatorin, welche über die Tierquälerei genau informiert ist, die Freude an ihren verminderten Falten nicht im Hals stecken. Ihr Egoismus und ihre Eitelkeit sind zu stark, um Mitleid mit ihren Opfern zu empfinden. Am 1. November 2010 zog der VgT die Beschwerd vor die als richterliche Instanz funktionierende UBI: UBI-Beschwerde. In ihrer Stellungnahme beantragte die SRG Abweisung der Beschwerde und begründete dies mit der Behauptung, über die mit der Produktion von Botox verbundenen Tierversuche sei in anderen Sendungen berichtet worden. Die Replik des VgT dazu:
Mit Entscheid vom 25. Februar 2011 (Eingegangen am 28. Juni 2011) wies die UBI die Beschwerde ab mit der Begründung, über die mit Botox verbundenen Tierversuche habe das Schweizer Fernsehen schon in einer Sendung vom 20. November 2007 berichtet. Kommentar VgT: Auf jene Sendung hätte wenigstens mit einem kurzen Satz hingewiesen werden können und müssen, denn nicht alle Zuschauer der aktuellen Sendung haben jene gesehen oder erinnern sich spontan wieder daran). |