9. Mai 2011, ergänzt am 5. August 2011

Tierquälerische Käfig-Kaninchenhaltung von
Kurt Fankhauser in Neuenegg

Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass die Käfig- und Kastenhaltung von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte. Der Bundesrat erlaubt diese weiterhin im Interesse der Tierversuchsindustrie, welche daran interessiert ist, ihre Versuchskaninchen auf möglichst engem Raum platzsparend in mehrstöckigen Käfigen zu halten. Skrupellose Hobby-Rassezüchter nützen diese Lücke in den Tierschutzvorschriften rücksichtslos aus, um ihre "Lieblinge" derart tierquälerisch zu halten.

Dass die Käfig-Kaninchenhaltung tierquälerisch ist, weiss heute jeder, der nicht ein Herz aus Stein hat und sich informiert, wenn er denn schon Kaninchen haben will.

Informationen über Kaninchen: www.vgt.ch/doc/kaninchen

Tierquälerische Käfig-Kaninchenhaltung von Kurt Fankhauser:

 

Fankhausers Kaninchen vegetieren ein Leben lang im Käfig, ohne Auslauf, teilweise sogar in besonders grausamer Einzelhaltung, ohne ihre angeborenen Bedürfnisse befriedigen zu können! Kaninchen sind soziale, neugierige und bewegungsfreudige Tiere, die in Gruppen leben, gerne herumhoppeln und Höhlen graben möchten. Kaninchen sind keine Streichel-Tiere! Wer sie in solche Kästen sperrt, ist kaltblütig und gefühllos, auch wenn diese Tierquälerei – wie viele andere – in der Tierschutzverordnung des Bundesrates erlaubt ist.

 

Im August 2011 wurde im Dorf dieses Käfigkaninchenhalters wiederholt Plakataktionen durchgeführt, um die Bevölkerung auf diese Tierquälerei aufmerksam zu machen:

In einer Sendung von TeleBärn (22. August 2011) zu dieser Plakataktion wurde das Interview mit Erwin Kessler auf einen armseligen Rest zusammengeschnitten und dafür dem Berner Tierschutz (eine Sektion des STS), der mit dem Fall nichts zu tun hatte, eine Plattform geboten, um dem VgT in den Rücken zu fallen und die von allen anderen schweizerischen Tierschutzorganisationen als tierquälerisch beurteilte Käfighaltung von Kaninchen zu verteidigen: Wenn die vorgeschriebenen Mindestabmessungen der Käfige eingehalten seien, sei die Kaninchenhaltung in Ordnung und nichts daran zu kritisieren.

Die Sendung auf TeleBärn (Videoaufzeichnung)

 

Adresse des Betreibers dieses Kaninchen-Gefängnisses:

Kurt Fankhauser
Austrasse 20
3176 Neuenegg
Tel. 031 741 00 88

 


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